M.W. schließt man die Monatskarten mit dem Verkehrsverbund ab, nicht mit einem einzelnen Beförderungsunternehmen. Dieses kann u.U. lediglich als Vertriebsorganisation wirken (und erhält dafür sicherlich auch Provision).
M.W. bestellt der Verkehrsverbund (d.h. die Gemeinden bzw. Landkreise, die daran teilnehmen; in verbundsfreien Gebieten die jeweilige Gemeinde selbst) den Nahverkehr; den Regionalverkehr bestellen die Bundesländer. Die Beförderungsunternehmen sind lediglich Vertragspartner der Verkehrsverbünde; wenn ein solch ein Lieferant insolvent geht, ist es am Verkehrsverbund, hier für Ersatz zu sorgen. Ähnlich wie wenn das Reinigungsunternehmen oder der Essenslieferant für die Grundschule in Insolvenz geht.
Bestellen heißt natürlich auch bezahlen.
Die spannende Frage ist, wie bislang die Einnahmen aus den Fahrkartenverkäufen verrechnet werden. Dafür gibt es innerhalb eines Verkehrsverbundes m.W. aufwendige Abmachungen. Wer trägt dabei das wirtschaftliche Risiko aus dem Umsatz an Fahrkarten?
Bislang gibt es ja nur sehr begrenzt Anerkennung von Fahrkarten über die Verkehrsverbünde hinaus und damit die Frage nach der jeweiligen Verrechnung.
Bei benachbarten Verkehrsverbünden gibt es dazu sicher bilaterale Vereinbarungen.
Auch für die Verrechnung der Nutzung von Leistungen der Verkehrsverbünde bzw. des Regionalverkehrs mittels Fahrkarten des Fernverkehrs der Deutschen Bahn (den diese ja eigenwirtschaftlich betreibt) einschließlich City-Ticket-Option gibt es sicher komplizierte Einnahmeverrechnungen, die auch Pauschalangebote wie Bahncard 100 oder Fernverkehrsabos abdecken.
Laut Artikel der Welt ist die bundesweite Verrechnung des Deutschlandtickets heute noch nicht geregelt. Ich kann mir nicht vorstellen dass die Verkehrsverbünde, die jeweils das Abo verkaufen, die Einnahmen komplett behalten dürfen. Falls doch, werden wir bald eine massive Rabatt- oder Bonusschlacht sehen.
In diesem Beitrag (
https://www.travelbook.de/reisen/zugreisen/49-euro-ticket-faq) findet sich folgende Behauptung:
"Für die Verkehrsverbände selbst ist das allerdings ein „Worst-Case-Szenario“. Denn so können die Käufer nicht ihren Wohnorten zugeordnet werden, was aufgrund der Mitfinanzierung der Länder aber zwingend notwendig wäre, wie Verkehrspolitikerin Dorothee Martin (SPD) schon im vergangenen Herbst anmerkte und sich aus diesem Grund auch gegen eine Papiervariante aussprach. „Wir müssen sicherstellen, dass die Einnahmen auch dort ankommen, wo die Kosten anfallen“, sagte auch ein Sprecher des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) der WELT. Wie das mit der aktuellen Lösung geschehen soll, ist noch unklar."
Da wird ein interessanter Aspekt angesprochen: wieso soll Bayern dafür bezahlen, wenn ein Niedersachse beim Münchner Verkehrsverbund ein Deutschland-Ticket-Abo abschließt (oder umgekehrt)?
Ich bin mal wirklich gespannt, wie das laufen soll. Theoretisch könnte man beim Abo ja den Wohnort abfragen, aber wenn das App-basiert oder über eine Webseite rein online laufen soll, also keine Abokarte zugeschickt wird, ist diese Angabe u.U. gar nicht zulässig und schon überhaupt nicht verifizierbar.
Spannend auch in Bezug auf die Frage, wie es um Leute ohne Wohnsitz in Deutschland bestellt ist.
Bislang wird der Nahverkehr ja danach, wo er fährt, von den Bundesländern bezahlt, egal ob ihn Einheimische oder Auswärtige nutzen.
Beim Deutschlandticket, das jetzt zusätzlich zu diesem System kommt (und es nicht etwa ersetzt), zahlen Bund und Länder für die Einnahmeausfälle. Und da bin ich mal gespannt, wie das gerade bei den Ländern funktionieren soll.