Entlastungspaket 9 Euro Ticket ÖPNV und Zeitkarten

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Zu der Jobticket-Entscheidung heute. Der Arbeitgeber bekommt also 5% Rabatt, wenn der dem Mitarbeiter mindestens 25% zuschießt.
So gigantisch viel ist das nicht. Der VBB gab auf Jobtickets auch schon bislang 5% Rabatt, auch wenn der Arbeitgeber nichts bezuschusst hat (gut, dafür waren diese im Unterschied zum regulären Umweltticket nicht übertragbar).
Wie sieht das nun aus? Sind die 25% auf den um 5% rabattierten oder den vollen Preis (49 €) zu bezuschussen? Das wird nicht so ganz klar in den Presseberichten.
Und wie sieht es mit Steuern und Abgaben konkret aus?
https://www.haufe.de/finance/steuer...e-fahrkarte-steuerfrei-bleibt_190_333460.html sind Zuschüsse zum Jobticket (worunter wohl auch 100%Zuschüsse fallen dürften) steuerfrei (und wohl auch sozialabgabenfrei).
Auch ein Jobticket per Gehaltsumwandlung, wenn der Arbeitgeber also nichts dazugibt, ist steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings müssen entweder 15% oder 25% als Pauschalversteuerung gezahlt werden, offenbar durch den Arbeitgeber.
Bei 25% Pauschalsteuer kann für den Arbeitsweg weiterhin Pendlerpauschale geltend gemacht werden, bei 15% nicht.

Ein Vorteil für Arbeitgeber mit mehreren Niederlassungen in Deutschland ist sicherlich, dass sie allen ihren Mitarbeitern in Deutschland nun dasselbe Angebot machen können. Würden sie in diesem Fall das Deutschlandticket dann über einen einzigen Vertrieb beziehen? Mal sehen, welche Anbieter hier eine zugeschnittene Prozesslösung bieten.

Hat jemand Erfahrung, wie das bislang mit subventionierten Jobtickets oder mit Gehaltsumwandlung in der Praxis lief?
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Wie denn? Das ist auch so ein nie hinterfragtes Narrativ. In Wirklichkeit ist es einfach nur eine vereinfachende Pauschalisierung, von der manche profitieren und andere nicht - wie bei allen Flatrates. Widerstrebt halt dem (insbesondere steuerrechtlichen) Fetisch der Deutschen, alles bis ins letzte Detail so totzuregeln, dass auch noch in der absonderlichsten Konstellation Einzelfallgerechtigkeit herrscht.
 

SaschaX99

Erfahrenes Mitglied
25.10.2013
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CGN
Hat jemand Erfahrung, wie das bislang mit subventionierten Jobtickets oder mit Gehaltsumwandlung in der Praxis lief?

Da wo ich arbeite wird das Jobticket (SWB Bonn) wie folgt gelöst. Fakultativmodell: Ein Jobticket kostet 81,30 + 2,00 Zuschlag. Der Arbeitgeber gibt das Ticket verbilligt (50%) an den Arbeitnehmer weiter (41,65 je Partei). Der AN-Anteil wird dann vom Nettolohn als "Vorschuss" abgezogen:

Beim 9 EUR Ticket wurde analog verfahren.
 
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kmak

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12.03.2016
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Bei mir legt der AG zum Jobticket die 44€ Sachaufwand dazu. Nachteil ist daß das als Fahrtkostenersatz bei der Steuer angegeben wird, so das bei Überschreiten der Werbungskostenpauschale kein Steuervorteil mehr besteht. Lediglich SV wird gespart - was dann aber auch bei der Rente und ggf. Arbeitslosengeld ungünstig sein dürfte.

Eventuell gäbe es da bessere Lösungen (Vorschläge?) - ich bin jedoch schon froh überhaupt das Jobticket zu haben. Im VRS gilt das verbundweit und kostet weniger als ein Ticket nur für Köln oder Bonn.
 
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freddie.frobisher

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23.04.2016
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Bei mir legt der AG zum Jobticket die 44€ Sachaufwand dazu. Nachteil ist daß das als Fahrtkostenersatz bei der Steuer angegeben wird, so das bei Überschreiten der Werbungskostenpauschale kein Steuervorteil mehr besteht. Lediglich SV wird gespart - was dann aber auch bei der Rente und ggf. Arbeitslosengeld ungünstig sein dürfte.

Eventuell gäbe es da bessere Lösungen (Vorschläge?) - ich bin jedoch schon froh überhaupt das Jobticket zu haben. Im VRS gilt das verbundweit und kostet weniger als ein Ticket nur für Köln oder Bonn.
44€ Sachaufwand? Du meinst den steuerfreien Sachbezug? Seit 2022 liegt die Freigrenze bei 50€.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.483
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Da wo ich arbeite wird das Jobticket (SWB Bonn) wie folgt gelöst. Fakultativmodell: Ein Jobticket kostet 81,30 + 2,00 Zuschlag. Der Arbeitgeber gibt das Ticket verbilligt (50%) an den Arbeitnehmer weiter (41,65 je Partei). Der AN-Anteil wird dann vom Nettolohn als "Vorschuss" abgezogen:
D.h. der Arbeitgeber zahlt 50% des Jobtickets. Diese 50% sind für den Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei.
Sind die anderen 50% eine Gehaltsumwandlung oder werden sie aus dem Nettolohn bezahlt? Im ersteren Fall müssten nur 15 bzw. 25% pauschal versteuert werden, was wohl für die allermeisten angestellten deutlich günstiger sein dürfte.

Wie läuft es organisatorisch? Wie kommt der Arbeitnehmer zu seiner Abokarte? Wird die ihm direkt von den SWB zugeschickt, oder übernimmt der Arbeitgeber die Ausgabe?
 
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Snappy

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23.07.2010
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Bielefeld
Allerdings müssen entweder 15% oder 25% als Pauschalversteuerung gezahlt werden, offenbar durch den Arbeitgeber.

Die 15% wären für den Arbeitgeber sogar eine Ersparnis, da er ja im Gegenzug (zumindest bei Mitarbeitern unter den beiden Bemessungsgrenzen) bei Gehaltsumwandlung die ca. 20% Arbeitgeberanteil-Sozialabgaben spart.

Selbst bei 25% halten sich die Zusatzkosten mit etwa 2-3 Euro pro Monat und Mitarbeiter in Grenzen. Dafür kann der Mitarbeiter das 49 Euro Ticket aus seinem Brutto zahlen und hat tatsächlich nur einen Nettoaufwand von etwa 23-28 Euro monatlich je nach Steuerklasse und Gehaltshöhe.
 
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geos

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23.02.2013
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Bei mir legt der AG zum Jobticket die 44€ Sachaufwand dazu. Nachteil ist daß das als Fahrtkostenersatz bei der Steuer angegeben wird, so das bei Überschreiten der Werbungskostenpauschale kein Steuervorteil mehr besteht. Lediglich SV wird gespart - was dann aber auch bei der Rente und ggf. Arbeitslosengeld ungünstig sein dürfte.

Eventuell gäbe es da bessere Lösungen (Vorschläge?) - ich bin jedoch schon froh überhaupt das Jobticket zu haben. Im VRS gilt das verbundweit und kostet weniger als ein Ticket nur für Köln oder Bonn.
Ab 01.05. wird sind das ja relativieren.

Nach meinem Verständnis ist es so, dass wenn der Arbeitnehmer das Jobticket per Gehaltsumwandlung bezahlt, dieser Betrag dann steuer- und abgabenfrei ist.
Außerdem muss der Arbeitgeber (?) 15% oder 25% als Pauschalsteuer abführen. In letzterem Fall hat das Jobticket keinen Einfluss auf die Pendlerpauschale.
Daher kann das für Arbeitnehmer mit langem Arbeitsweg und am besten noch sonstigen Werbungskosten sinnvoll sein. Muss man im Detail durchrechnen.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.483
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Die 15% wären für den Arbeitgeber sogar eine Ersparnis, da er ja im Gegenzug (zumindest bei Mitarbeitern unter den beiden Bemessungsgrenzen) bei Gehaltsumwandlung die ca. 20% Arbeitgeberanteil-Sozialabgaben spart.

ja, aber nur wenn das Einkommen des Mitarbeiters nicht sowieso über die Beitragsbemessungsgrenze liegt. Dann spart weder der Arbeitgeber noch der Mitarbeiter damit Sozialabgaben.
Dann spart nur der Mitarbeiter Steuern und Solidaritätszuschlag, und zwar in solchen Fällen nach meinem Verständnis idR. gut 44% des umgewandelten Betrages.

Selbst bei 25% halten sich die Zusatzkosten mit etwa 2-3 Euro pro Monat und Mitarbeiter in Grenzen. Dafür kann der Mitarbeiter das 49 Euro Ticket aus seinem Brutto zahlen und hat tatsächlich nur einen Nettoaufwand von etwa 23-28 Euro monatlich je nach Steuerklasse und Gehaltshöhe.
Ja, das stimmt; man bekommt allerdings nicht die 5% Rabatt, die gestern noch verkündet worden sind.
Die Zusatzkosten bei 25% statt 15% betragen, bei vollständiger Begleichung des Deutschlandstickets durch Gehaltsumwandlung, nach meinem Verständnis 4,90 €.
 

Snappy

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23.07.2010
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Die Zusatzkosten bei 25% statt 15% betragen, bei vollständiger Begleichung des Deutschlandstickets durch Gehaltsumwandlung, nach meinem Verständnis 4,90 €.

Wenn wir mal vom Durchschnittsarbeitnehmer unter 5.000 Euro brutto ausgehen ergeben sich für den Arbeitgeber folgende Änderungen, wenn ein Mitarbeiter sich für das 49 Euro Ticket per Gehaltsumwandlung entscheidet:

15% Pauschalsteuer = Der Arbeitgeber spart ca. 10 Euro Kosten bei der Sozialversicherung und zahlt 7,35 Euro Steuern = er spart 2,65 Euro daran
25% Pauschalsteuer = Der Arbeitgeber spart ca. 10 Euro Kosten bei der Sozialversicherung und zahlt 12,25 Euro Steuern = er hat 2,25 Euro Kosten

Wenn man die gestiegenen Zusatzbeitragssätze der Krankenkasse berücksichtigt und auch noch die Umlagen für Krankheit/Mutterschutz/Insolvenz und vielleicht auch noch die Berufsgenossenschaft reinrechnet dürfte es sogar noch positiver für den Arbeitgeber aussehen.

Für den Mitarbeiter ergibt sich in beiden Fällen ein reduziertes Netto von z.B. etwa 26 Euro. (Steuerklasse 1/4 mit 4000 brutto), er spart also gut die Hälfte vom eigentlichen Preis.
 

SaschaX99

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25.10.2013
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D.h. der Arbeitgeber zahlt 50% des Jobtickets. Diese 50% sind für den Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei.
Sind die anderen 50% eine Gehaltsumwandlung oder werden sie aus dem Nettolohn bezahlt? Im ersteren Fall müssten nur 15 bzw. 25% pauschal versteuert werden, was wohl für die allermeisten angestellten deutlich günstiger sein dürfte.

Wie läuft es organisatorisch? Wie kommt der Arbeitnehmer zu seiner Abokarte? Wird die ihm direkt von den SWB zugeschickt, oder übernimmt der Arbeitgeber die Ausgabe?

Die 50% des AN werden aus dem Nettolohn bezahlt.

Ich beantrage die Karte, wenn der Mitarbeiter eine möchte, welche dann zu mir geschickt wird und ich gebe sie dann an den AN.
 
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red_travels

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16.09.2016
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Ein Hoch auf die Bedenkenträger:


Als ob es im Bereich Daseinsvorsorge um Marktwirtschaft ginge.

sollten sich die Landkreise vielleicht mal darum kümmern

"Das war schon der Fehler des 9-Euro-Tickets. Was nutzt mir ein 9-Euro-Ticket für einen Bus, der nicht fährt?", sagte Sager. "Jetzt versuchen wir es mit einem 49-Euro-Ticket. Aber der Bus fährt in vielen Gegenden noch immer nicht."
 

MANAL

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Dahoam
Erinnert mich an manche Dörfer zu der Zeit des Bahnbaus. Damals gab es Dörfer die wollten keine Eisenbahn und man musste die Bahnlinie deshalb aufwendiger durch nicht ganz so gut geeignetes Gebiet bauen um die Dörfer zu umgehen. Hauptsache erstmal dagegen sein und später (und spätere Generationen) müssen mit den Entscheidungen der Bedenkenträger von damals leben.

Und weil in einigen Gemeinden und Landkreise der ÖPNV überraschenderweise nicht einfach vom Himmel fällt soll es das 49€-Ticket auch für die Gegenden nicht geben in denen man sich um den ÖPNV schon länger gekümmert hat. Zumindest in Bayern sind in der Regel genau die für die Missstände verantwortlich in deren Partei die Land- und Gemeinderäte selber sind.
 

geos

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23.02.2013
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Bayern, genauer gesagt der dort regierenden CSU, die sich dieses Jahr einer Landtagswahl stellen muss, ist keine Aussage zu krumm, um nicht damit bei gewissen Wählerschichten zu punkten:
Da wird weiter das Narrativ vom "digitalen Ticket" als ausschließliches Smartphone-Ticket bedient, um sich groß als Retter "der Alten" zu gerieren, indem man auch eine Chipkarte anbietet (ja ist die denn nicht digital?). Dass die FDP schon seit der gesamten Diskussion um das "ausschließlich digitale" Ticket darauf hinweist, dass es diese Möglichkeit geben wird, hat von der Zielgruppe vermutlich eh kaum einer mitbekommen. Wird ja z.T. auch in der Presse falsch oder wie hier vollkommen unreflektiert dargestellt.
Wow, wie innovativ. In Berlin gibt es gefühlt seit 10 Jahren eine solche Chip-Karte für Abo-Kunden. Gibt's das in Bayern tatsächlich noch nicht?
https://www.youtube.com/watch?v=4RA-9hpAV84 (OK, ist Fortschirttsland Brandenburg, aber Berlin war wohl mindestens zeitgleich).
 

red_travels

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MANAL

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Bayern, genauer gesagt der dort regierenden CSU, die sich dieses Jahr einer Landtagswahl stellen muss, ist keine Aussage zu krumm, um nicht damit bei gewissen Wählerschichten zu punkten:
Diese parteipolitischen Wahlkampfspielchen gehen doch inzwischen jeden Bürger so dermaßen auf den Sack. Populismus, Extremismus, Schlechtreden, Spalten,... alles Methoden um sich die eigene Macht zu erhalten statt sich mal um die wirklichen Probleme im Land zu kümmern die auch aus dieser Politik entstanden sind. Und da wundern die sich dass ein Teil der Gesellschaft sich abwendet, sich auf Straßen klebt oder in den rechten Sumpf gezogen wird. An dem ursprünglichen 9€-Ticket und dem jetzt entstandenen 49€-Ticket sieht man doch gut wie das läuft. Dieses Ticket bringt doch eigentlich nur Vorteile für Teile der Bevölkerung. Aber statt sich darum zu kümmern, dass auch der restliche Teil was davon hat indem man Lösungen für nicht-digtalaffine Menschen findet und den ÖPNV auch in der Pampa irgendwie bringt nutzt man dies nur als Argument gegen das Ticket.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

im VGN gibts eine eTicket Chipkarte aber wie das unten bei den Bayern aussieht…. Keine Ahnung
Hier gibt's höchstens einen nicht-digitalen C$U-Mitgliedsausweis.
 

geos

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Aber statt sich darum zu kümmern, dass auch der restliche Teil was davon hat indem man Lösungen für nicht-digtalaffine Menschen findet und den ÖPNV auch in der Pampa irgendwie bringt nutzt man dies nur als Argument gegen das Ticket.
In einem Punkt muss ich nachhaken: wieso ist die Lösung für nicht-digitalaffine Menschen problematisch, nur weil es eine digitale Lösung ist? In Berlin kann man z.B. sein Abo (und nur darum geht es) in einem der Kundenzentren persönlich abschließen und erhält dann per Post eine Chipkarte, mit der man fahren kann. Der Prozess ist aus Kundenperspektive der gleiche wie vor 50 Jahren, außer dass man keine Papierabschnitte für jeden Monat und keine Trägerkarte mehr erhält.
Ich sehe wirklich nicht, dass dafür irgendeine Digitalaffinität erforderlich sein soll.
Warum wird das in Bezug auf das Deutschlandticket so hartnäckig behauptet?

Digitalfernsehen (DVB-T, DVB-C, DVB-S) ist, passenden Empfänger vorausgesetzt, auch nicht schwieriger zu konsumieren als Analogfernsehen.
 
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MANAL

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29.05.2010
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Vielleicht etwas Offtopic, aber wohl eine Frage in der Überschrift die perfekt zum ÖPVN in Deutschland passt. :rolleyes:
"Warum stoppt der Expressbus nicht überall?"


Und vermutlich fordern genau diejenigen Halte in ihren Käffern die sowieso nie den ÖPNV benutzen. Wenn müsste man mal unter den Abo-Besitzern abstimmen wo auf solchen Linien Haltepunkte gelegt werden.

Vermutlich sind die Flughafen-S-Bahnen in München auch bereits Expresslinien, nur hat das noch keiner mitbekommen weil die überall halten.
 
10.02.2012
4.807
2.652
muss man garnicht mal so weit weg gucken, "Hamburg" hat die seinerzeiz zuschlagpflichtigen "Schnellbusse" durch normaltarifierte "X-Busse" ersetzt, die nur noch an jeder 3. Milchkanne halten - macht 'nach ausserhalb' beschraenkt Sinn, wenn danach wieder durch die Vororte getingelt wird (zB. X32 nach Bergedorf, wenn der noch Lohbruegge etc abgrast - die Baustellenumleitung ohne Lohbruegge brachte bis zu 10min weniger Fahrzeit!)...
 

alinakl

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15.07.2016
4.893
2.291
Die Schlacht der Verkehrsverbünde ist wohl eingeleitet.

Gerade mich die VVS App sehr eingehend darauf hingewiesen, dass das Deutschlandticket nun schon vorbestellt werden kann.
Interessant fand ich dass es zusätzlich buchbare Leistungen gab, die hier schon viel diskutierte Mitnahme von Kindern und Übertragbarkeit an Dritte kann im VVS Gebiet für rund 10 Euro hinzu gebucht werden.

Bemerkenswert fand ich sogar die Upgrademöglichkeit in die erste Klasse für knapp 40 Euro, wer möchte kann im VVS Gebiet zum ähnlichen oder sogar günstiger als dem aktuellen regulären Abo Preis 1. Klasse fahren.

Sind eigentlich schon andere Verkehrsverbünde auf den Zug aufgesprungen und bieten solche Zusatzleistungen an?
 
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geos

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23.02.2013
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6.630
Bis jetzt habe ich nur davon gelesen, dass es grundsätzlich Überlegungen gäbe, z.B. in NRW. Diese Zustzleistungen werden allerdings nur im eigenen Verbungsgebiet gelten, oder?
 
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