Amino meinte:
Zumindest in Deutschland gibt es schon ein paar schöne Gerichtseintscheidungen:
Eine noch nicht so alte Entscheidung von einem OLG
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5656
Und schon aus dem Jahr 1994 vom BGH höchstpersönlich:
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1994-03-29/XI-ZR-69_93
Zitat aus einem anderen Thread.
Es geht um die nachträgliche Zinsbelastung bei Barclays; sprich: man zahlt eigentlich 100% des Saldos zurück (per Überweisung), man war aber doch noch teuer essen und konnte nur 98% des Saldos pünktlich zurückzahlen und zahlt Zinsen rückwirkend für den kompletten, offenen Saldo.
So wie ich das BGH-Urteil verstanden habe, ist das rechtswidrig.
Ich habe mich bei Barclays beschwert (erst höflich, Bitte um Kulanz, dann mehr sachlich mit Verweis auf das Urteil). In beiden Fällen keine Erstattung und man verweist auf die AGB (was interessieren AGBs, wenn es ein BGH-Urteil gibt). Das kam allerdings vom "Beschwerdemanagement" und nicht von der Rechtsabteilung; daher auch keine Einlassung zum BGH-Urteil.
Man empfahl den Weg über das Ombudsmannverfahren.
Auch wenn ich das Urteil als Laie so interpretiere, dass ich im Recht bin; bin ich doch etwas verwundert, dass Barclays dies nach 23 Jahren noch so praktiziert und selbst auf Nachfrage störrisch bleibt. Hier wäre doch eine riesige rechtliche Keule möglich, wenn der BGH sowas schon lange klargestellt hat.
Es geht bei mir um 300 EUR, daher ist die Angelegenheit durchaus lästig, allerdings bringt mir die Zinserstattung nicht so viel, wenn mir Barclaycard anschließend fristgerecht den Kartenvertrag kündigt.
Gibt es Meinungen zu dem Urteil? Ist die Praxis von Barclays doch in irgendeiner Form legitimiert?