Das Kontenabrufverfahren läuft doch über das Bundeszentralamt für Steuern
Das läuft doch meines Wissens vielmehr so, dass alle Konten und Karten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gemeldet werden. Und die verauskunftet auf Anfrage das dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Steuerermittlungsverfahren.
Seit neuerem können auch Gerichtsvollzieher, Dienststellen die mit der Auszahlung von Grundsicherung für Arbeitslose (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) betraut sind, usw. von der BaFin auf Anfrage diese Informationen bekommen. Außerdem "wenn Eile geboten ist" im Direktzugriff sofort auch die Polizeien und Geheimdienste.
Doch das sind nur die Kontostammdaten, es sind keine Informationen über Kontostände und Umsätze bei der BaFin gespeichert. Diese Informationen kann der Gerichtsvollzieher anschließend von dem jeweiligen Finanzinstitut erfragen, das verpflichtet ist, ihm über alle dort geführten Konten Auskunft zu geben. So liegt der Fall auch bei Steuerermittlungssachen. Andere staatliche Dienststellen sollten so einfach eigentlich vom Finanzinstitut keine Auskunft bekommen können.
CRS (Common Reporting Standard), und nach dem hattest Du doch gefragt, ist etwas anderes. Die Umsetzung erfolgt in Deutschland über das von mir genannte FKAustG. Dabei meldet das deutsche Finanzinstitut dem deutschen Bundeszentralamt für Steuern den Kontostand am letzten Tag des Jahres, die Zinseinkünfte inkl. Dividenden und Erlöse aus Verkäufen von Unternehmensanteilen in dem Jahr. Die Meldung soll zeitlich gestaffelt bis zum 31.07. des Folgejahres erfolgen. Das BZSt meldet dann diese Informationen an die CRS-Vertragsstaaten weiter.
In Deutschland gibt es außerdem den Automatisierten Datenabgleich der Behörden. Dabei bekommen in regelmäßigen Abständen alle deutschen Behörden, "die es angehen könnte", Informationen der anderen Behörden über einzelne Personen. Normalerweise wird durchschnittlich angeblich etwa alle 6 Monate dieser Datenabgleich zu einer bestimmten Person durchgeführt. Es kann aber auch seltener (z.B. alle 2 Jahre) oder häufiger (monatlich) sein, wenn Gründe dafür vorliegen. Behörden können auch so einen Datenabgleich zeitnah anfragen, wenn z.B. ein Antrag gestellt wurde oder Hinweise vorliegen. Die Antwort darauf kann aber auch etwas dauern (4 Wochen). So erfahren z.B. Arbeitsagenturen von Kraftfahrzeugen.
Welche Finanzinformationen in dem Automatisierten Datenabgleich ausgetauscht werden, weiß ich nicht. Wäre aber interessant zu wissen.