Erfahrung mit Geld-für-Flug.de?

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Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
480
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wieso braucht es dazu ein Fax? Klingt ja eher nach Upload eines Scan/Bildes?
Genau. Die Ersatzpiloten möchten das unterschriebene Formular für die Gerichte entweder als Scan oder IIRC auch in brauchbarer Qualität abfotografiert. Das bekommt wohl fast jeder zügig erledigt.

Zum Fax: Beitrag 313. Ohne weiteren Kommentar.

Den Dienst habe ich jetzt 2x genutzt. Geschmeidig und schnell.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.221
857
Kannst du ein kostenloses Faxprogramm empfehlen? Ich stehe vor der selben Herausforderung und habe kein Drucker zur Hand.

Wenn die was wollen, daß "gescannt" aussieht, kann man letztendlich auch einfach aus dem Textverarbeitungsprogramm mit eingefügter Unterschrift nach jpeg exportieren und dann mit einem Bildverarbeitungsprogramm das ganze kurz um eine krumme Gradanzahl (z.B. 2.7 grad) drehen lassen. Sieht dann eben etwas unperfekt und somit eingescannt aus.

Ansonsten ist eine Kopie eines Papierdokumentes natürlich genauso wenig oder viel eine "Originalunterschrift" wie eine eingefügte Unterschrift unter ein Dokument. Zielt man auf Fälschungssicherheit ab, tut es nur ein per Stift unterschriebenes Originaldokument per Post.
 
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Reaktionen: imfromgermany

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.374
1.300
NUE
Mitterweile heißt es bei den Ersatz-Piloten:
(Einreichung Ryanair-Flug)
Zur Nutzung unseres Dienstes in Ihrem Fall müssten wir Sie bloß um etwas Geduld bitten: Ryanair hat kürzlich seine AGB geändert, um Ihren Erstattungsanspruch mit neuen Regelungen auszuschließen. Wir halten diese neuen Bestimmungen für genauso unwirksam wie die alten. Allerdings prüfen die Gerichte die neuen AGB aktuell erstmalig, sodass es noch 1-2 Monate dauert, bis erste Urteile vorliegen. Ab dann leisten wir auch für Ansprüche wegen der Stornierung neuerer Ryanair-Buchungen uneingeschränkt Erstattungen.

Schon jetzt können Sie sich die genannten Auszahlungskonditionen reservieren, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen. Wir informieren Sie sofort, sobald ein erstes Gerichtsurteil die Unwirksamkeit der AGB geklärt hat und unsere Auszahlung für Sie bereitsteht. Wir nutzen Ihre E-Mail-Adresse nur für Benachrichtigungen hierzu und zu keinem anderen Zweck.
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.374
1.300
NUE
Aus GFF ist mittlerweile Rightnow geworden (war vorher schon die Firma hinter GFF).

..aber nach wie vor folgender Text:
Danke für Dein Interesse an Geld-für-Flug! Wir verbessern das Produkt hinter den Kulissen und sind ab Frühjahr 2022 wieder live.

Keine Sorge, Dein Anspruch auf Erstattung ist 3 Jahre rückwirkend möglich! Hinterlasse uns Deine E-Mail-Adresse und wir melden uns, sobald wir Deinen Fall wieder bearbeiten können.
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
937
901
Mal sehen, wie es inzwischen hinsichtlich Verbindungen, die nicht in Deutschland starten oder enden, insbesondere Österreich, aussieht. Man wird ja nach einem deutschen Wohnsitz während des Antrags gefragt.
 

MAD

Erfahrenes Mitglied
27.11.2011
366
246
DUS/MTY
Heute kam endlich das Angebot in Höhe von 0,99 Euro für einen 4,99 Euro teuren Flug, den ich vor zwei Wochen eingereicht habe. :)
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.374
1.300
NUE
Aktueller Stand bei den Ersatz-Piloten mit Ryanair-Flügen:
danke für Ihre Anfrage. Für Flüge aus und nach NRW und Berlin ist der Erstattungsdienst für Ryanair Fälle seit letztem Monat wieder geöffnet, in Frankfurt können wir in den nächsten Wochen wieder starten, weil wir hier in Kürze die ersten Urteile zur neuen Rechtswahlklausel erhalten.



In Nürnberg (relevant für FR xxxx) haben wir diese Woche das erste positive Urteil zur neuen Rechtswahlklausel reinbekommen; hier ist also rein rechtlich der Weg frei. Allerdings ergibt sich in Nürnberg das Problem, dass die Richter dort dazu übergegangen sind, jedes Mal eine Abtretungsbestätigung im Original zu verlangen, wenn man eine Forderung gegen Ryanair durchsetzt. Hier arbeiten wir gerade an einer Lösung, um betroffenen Antragstellern jeweils vorfrankierte Rückumschläge zuzusenden, da wir unseren Kunden ungern zumuten möchten, selbst Briefe zu frankieren und an uns zu schicken. Deswegen ist das Antragsformular für stornierte Flüge aus und nach Nürnberg aktuell leider noch geblockt.



Die Vorfrankierung gestaltet sich in der Umsetzung allerdings etwas schwierig, weil die manuelle Vorbereitung zu aufwendig ist, aber wir andererseits nicht unbedingt 2000 Nürnberger Fälle im Monat abwickeln und erst ab ungefähr diesem Volumen die Deutsche Post oder Dienstleister die Vorfrankierung übernehmen. Auch bietet die Deutsche Post die Möglichkeit digitaler Briefmarken mit Hexcodes nur für Privatleute (warum auch immer). Wir müssen deswegen erst eine inhouse Lösung entwickeln, bei der wir Barcode-Briefmarken erwerben, die Barcodes automatisch aus den nach Kauf downloadbaren PDFs separieren und in die Druckdateien stempeln, anhand derer wir die Briefumschläge bedrucken.



Wir sind aber zuversichtlich, dass wir diese Komplikation in 1-2 Monaten überwunden haben und dann auch in Nürnberg wieder regulär dazu übergehen können, Flugpreis bei Stornierung von Ryanair-Flügen zu erstatten. Sobald es soweit ist, geben wir Ihnen gerne Bescheid.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.011
634
.de
Interessant, dass die Rede nur von Nürnberg ist. In Bayern fliegt FR auch ab Memmingen, ob die Regelung für Nürnberg auch dafür gilt?
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
540
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Heute folgende Mail von EP bekommen =;
Sehr geehrter Fluggast,
vor einiger Zeit haben Sie bereits Ihren Flug FR6188 am 08.03.2022 in unserem Entschädigungsrechner geprüft. Dabei ergab sich ein Erstattungsbetrag in Höhe von 15,56 €. Inzwischen liegen uns erste Urteile vor, die die neuen AGB von Ryanair als unwirksam einstufen, mit denen die Airline versuchte, Erstattungsansprüche zu beschränken. Für stornierte Ryanair-Flüge wie Ihren können wir deshalb wieder uneingeschränkt Erstattungszahlungen anbieten.
Eine Direktzahlung für Ihren Fall können Sie daher ab heute auf unserer Website www.ersatz-pilot.de/entschaedigungsrechner/ beantragen. Füllen Sie einfach das Online-Formular aus, laden Sie Ihre Buchungsbestätigung hoch und stellen Sie einen Antrag.
Wir bearbeiten Ihre Anfrage umgehend und bemühen uns um eine zügige Auszahlung in 1-3 Tagen.
Soweit Sie Rückfragen zum Verfahren haben, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von
Ersatz-Pilot
Die betroffene Route war FMM-LPP. Komischerweise zeigts mir beim Rückflug von Finnland, also LPP-FMM immer 0,00 an S&G an.
 

shachtyor

Reguläres Mitglied
16.03.2018
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Bei easyjet bietet kein Dienstleister was an, oder täusche ich mich? RightNow und EP machen jedenfalls nicht mit.
 
Zuletzt bearbeitet:

txs

Erfahrenes Mitglied
17.12.2015
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Soweit ich mich erinnere bekommst du die Steuern von denen easy selbst zurück. Hatte glaube ich mal eine innerdeutsche Buchung für die ich einen tax refund in Anspruch genommen habe.
 

shachtyor

Reguläres Mitglied
16.03.2018
56
0
Die Rückmeldung über Chat hieß "Da ich die Buchung überprüft habe, haben Sie leider keinen Steuerbetrag. Wenn Sie die Buchung stornieren, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Rückerstattung".
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.374
1.300
NUE
Mittlerweile haben ich für einen über RightNow eingereichten Flug (FR) in 2019 eine Aufforderung vom Amtsgericht Dresden bekommen meine schriftliche Zeugenaussage zu machen. Habe ich natürlich gemacht und seitdem nichts mehr gehört. Ich dachte die gesamte Kommunikation läuft über den Anbieter? Man hat mich auch nicht vorab informiert. Natürlich schreckt man kurz hoch, wenn einem Post vom Amtsgericht zugestellt wird.