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Ticketerstattungsansprüche leider bis auf Weiteres nicht. Das liegt an Folgendem: Das AG Dresden führt als einziges Flughafengericht bei der üblichen Gegenwehr der Airlines in Ticketerstattungsfällen Prozesse auf eine Art und Weise, die so schwergängig, bürokratisch und langwierig ist, dass es in keinem Verhältnis zum Wert der Forderungen steht und auch den Komfort in Frage stellt, den wir unseren Kunden bieten möchten. Das AG Dresden prüft zum Beispiel turnusmäßig, ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist, indem es Flugreisende als Zeugen zu der Frage lädt, ob sie in Deutschland leben. Und natürlich wird nicht die schriftliche Vernehmung oder die Vernehmung per Videokonferenz angeordnet, sondern ganz klassisch das persönliche Erscheinen der Zeugen. Dass die Airlines das aufgrund der verpflichtenden Erhebungen nach dem Flugdatengesetz wissen und den Wohnort nicht streitig stellen können, interessiert die uns bekannten Richter am AG Dresden nicht – im Gegensatz zu allen anderen Flughafengerichten. Andere Beweismittel (z.B. Inaugenscheinnahme einer Ausweiskopie) reichen dem AG Dresden nicht. Das AG Dresden besteht auf Zeugenvernehmung in Präsenz. Abgesehen davon dauern die Verfahren vor dem AG Dresden auch ansonsten disproportional lange. Wir haben den Ticketerstattungsservice Ende 2020 gestartet und Anfang 2021 die ersten Klagen beim AG Dresden erhoben. Wir erwarten demnächst, fast zwei Jahre später, das erste Urteil – wohlgemerkt: in der ersten Instanz. Wahrscheinlich wird noch die Berufung zugelassen, dann sind wir vielleicht Ende 2023 durch.
Leider wird sich hieran voraussichtlich erst etwas ändern, wenn endlich der BGH in einem Revisionsverfahren ein Grundsatzurteil gefällt hat und die Airlines wie bei den Flugentschädigungsfällen anfangen, vor Gericht weniger Gegenwehr zu leisten. Die Revisionsverfahren haben allerdings gerade erst zu laufen begonnen. Wir rechnen mit einer Entscheidung frühestens in einem Jahr. ...