ANZEIGE
Die Rechtslage wurde sowohl von mir als auch von anderen Usern mehrfach erklärt.
Auch in der Eigenverwaltung sind ALLE vom Kunden vor der Anmeldung geleisteten Zahlungen WEG wie in einer Regelinsolvenz. Es entscheiden allein der Sachwalter und der Generalbevollmächtigte, ob man (aus welchen Gründen auch immer) trotzdem Leistungen erbringt oder eben nicht. Wer vor der Anmeldung gebucht hat und trotzdem nach der Anmeldung befördert wurde, der hat schlicht und ergreifend Glück gehabt, dass der SW diese Leistung erbracht hat. Ein Anrecht hat es nie gegeben.
Auch die Eigenverwaltung ist ohne wenn und aber eine Insolvenz.
Wer nun im Ausland hängen bleibt, hätte sich mit wenigen Ausnahmen (nämlich die, die vor der Anmeldung zur Insolvenz losgeflogen sind) des Risikos bewusst sein müssen, dass nicht nur ihr Hinflug sondern auch der Rükflug eine reine Kulanz des SW sind, man diese aber naturgemäß nicht einfordern kann.
Anders sieht es mit Tickets aus, nach dem Datum der Anmeldung gebucht und bezahlt wurden. Hier gibt es sowohl Refunds als auch EU261.
Leider doch, da Du die Insolvenz nicht allzu genau angesehen hast.
Vielen Dank für die Rückmeldung und Erläuterung, so macht es definitiv Sinn.
Das wäre jetzt mal ein guter Anlass in der Öffentlichkeit kritisch zu hinterfragen warum erst jüngst Gerichte es für zulässig gefunden haben dass man zum Buchungszeitpunkt 100% der Zahlung leisten muss und warum sogar auf EU-Ebene eine verpflichtende Insolvenzversicherung für Fluggesellschaften (ähnlich wie bei Pauschalreisen z.B.) abgelehnt wurde.
Das hätte hier vielen geholfen und dann hätte es auch keinen Kredit bedurft. In diesen Zeiten wird es in den kommenden Jahren sicher nicht die letzte Airline Insolvenz sein, auch wenn künftig vielleicht nicht so viele deutsche Kunden betroffen sind.
Ich finde es wirklich schade, dass die Kundensicht in den Medien kaum thematisiert wird. Gerade um eine Besserung durch bessere Kundenabsicherung in Zukunft zu ermöglichen.