Ich möchte das jetzt gar nicht polemisch machen... Und mir ist auch klar dass es eine theoretische und eine praktische Seite gibt.
Ich frage mich nur gerade wie die rechtliche Lage ist. Natürlich gibt es schon immer Fluggesellschaften die Flüge streichen und den Kunden sagen "Pech gehabt, kriegst Dein Geld zurück, aber auf andere Airlines buchen wir nicht um". Insolvenz hin oder her. Dass die Airlinebranche durchaus ein eigenes Rechtsverständnis hat, haben sicher schon einige Vielflieger erlebt.
Warum sollte das hier anders sein? Wie ist denn die Rechtslage? Ist AB nicht verpflichtet bestehende Verträge zu erfüllen, egal wie schlecht es ihr geht? Der Flugbetrieb als solches ist ja nicht eingestellt. Theoretisch könnte AB auf andere Airlines umbuchen, Flugzeuge zuchartern usw um die vertraglichen Pflichten zu erfüllen, solange sie ihr Geschäft weiter betreibt, oder ist dies hier anders zu werten? Kompensationszahlungen müsste sie zumindest für die Abflüge in den nächsten 14 Tagen auch leisten...
Was passiert mit allen Passagieren die jetzt irgendwo in den USA hocken und nicht zurückkommen?
Mein Bauchgefühl sagt mir dass die Situation hier anders ist als bei "herkömmlichen" Insolvenzen die wir von Spanair, Malev, Air Madrid und und und kennen, wo einfach sofort der Flugbetrieb eingestellt ist.
Hier gibt es noch Geld, einen Kredit, Personal, ein Geschäftsführer der garantiert dass alle Flüge durchgeführt werden und Tickets ihre Gültigkeit behalten und de facto nach wie vor eine halbwegs funktionierende und zumindest sehr kurzfristig finanzierte Airline. Gelten hier andere Gesetze?
Bitte versteht mich nicht falsch, ich bin nicht naiv, und weiss auch dass wenn man jetzt klagen würde das aufgrund der Länge möglicher Verfahren nichts bringt, aber mich würde tatsächlich die Rechtslage interessieren. Ich finde es übrigens sehr schade dass das Thema geschädigte Kunden in den Medien überhaupt nicht zur Sprache kommt. Am liebsten sachlich natürlich. Ich finde hier gibt es ein Paar Menschen - vor allem 3 ganz bestimmte - die der Öffentlichkeit eine Erklärung schuldig sind...