Erfahrungen mit Booking.com?

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BurritosInC

Reguläres Mitglied
07.01.2023
42
60
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Hat jemand schon jemals so eine Nachricht erhalten? Ich habe bislang keine verdächtigen Anrufe oder E-Mails von Booking.com bekommen - außer dieser jetzt. Die drei gefetteten Links führen zu "https://secure.booking.com/confirm_phishing.de.html?bn=XXXXXXXX", was auf mich zunächst seriös wirkt.

vielen Dank, dass Sie sich bei Ihrer Buchung XXXXXXXX in der Unterkunft XXXXX Hotel für Booking.com entschieden haben.

Einige Kunden haben uns berichtet, dass sie verdächtige E-Mails oder Anrufe erhalten haben, die von Kriminellen sein könnten, die sich als Vertreter von Booking.com oder der Unterkunft ausgeben. Mit dieser E-Mail möchten wir Ihnen dabei helfen, kriminelle Kontaktaufnahmen von Dritten, die sich als Vertreter von Booking.com oder der Unterkunft ausgeben, zu identifizieren.

Wie Sie herausfinden, ob Sie von Booking.com oder einem Kriminellen kontaktiert wurden:

Wir werden Sie niemals darum bitten, uns Ihre Kreditkarteninformationen via E-Mail oder Telefon mitzuteilen.
Wir werden Sie niemals darum bitten, eine Überweisung zu tätigen, die sich von der Ihrer Buchungskonditionen unterscheidet.
Wir werden Ihnen immer von einer offiziellen Booking.com-E-Mail-Adresse schreiben (die auf @booking.com endet) und diese E-Mail wird niemals einen Link enthalten, der nicht auf eine Booking.com-Seite oder eine Villas.com-Seite führt.
Damit wir Ihnen helfen und Sie unterstützen können, wählen Sie bitte die auf Sie zutreffende Option aus:

- Wenn Sie keine verdächtige E-Mail oder verdächtigen Anruf erhalten haben, klicken Sie hier.
- Wenn Sie eine verdächtige E-Mail oder einen verdächtigen Anruf erhalten, aber nicht darauf reagiert haben, klicken Sie hier.
- Wenn Sie glauben, eine verdächtige E-Mail oder einen verdächtigen Anruf erhalten zu haben und wenn Sie Ihre Kreditkarteninformationen preisgegeben oder eine Überweisung getätigt haben, klicken Sie hier.
Vielen Dank, dass Sie sich für Booking.com entschieden haben. Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie da, um Ihnen zu helfen und versichern Ihnen noch einmal, dass die Sicherheit Ihrer Daten unsere oberste Priorität ist.


Mit freundlichen Grüßen

Booking.com Kundenservice
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
960
732
Ist es richtig, dass Booking.com Hotels verpflichtet, den Gästen nach Ihrer Buchung (über Booking.com) eine Rechnung auszustellen, also dass das Grundlage bzw. Bedingung in den AGB zwischen Booking.com und den teilnehmenden Hotels ist?

Hintergrund meiner Frage ist, dass ein Hotel mir verweigert hat, am Ende meines Aufenthaltes eine Rechnung auszustellen. Begründung: Angeblich hätte ich von Booking.com bereits eine Rechnung erhalten (was nicht stimmt, Booking.com sendet lediglich per E-Mail eine Zahlungsbestätigung, wo aber explizit drin steht, dass dies keine Rechnung darstellt), außerdem könne man mir keine Rechnung ausstellen, weil dann ersichtlich würde, wie hoch der reale Zimmerpreis war, da Booking.com an der Buchung mitverdiene, und das sei vertraulich, und das Hotel wolle mir dies gegenüber nicht offenlegen.
 
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Reaktionen: juliuscaesar

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
960
732
Rechnung inkludiert natürlich die Provision. Daher kein Problem ;-)

Ja, habe ich denen auch erklärt an der Rezeption. Und auch, dass sie als Unternehmen für ihre Leistungen eine Rechnung an ihren Kunden, also den Hotelgast (in dem Fall mich), stellen müssen, und dass ich ein Recht habe, eine Rechnung zu bekommen.

Die haben sich aber mit den genannten Begründungen quergestellt. Musste mir dann noch so Sprüche anhören wie "Ich arbeite seit über 20 Jahren in der Hotellerie und weiß das", woraufhin ich meinte, ich würde auch schon über 20 Jahre lang weltweit in Hotels absteigen, darunter auch in vielen, die ich über Booking.com gebucht habe, und die Ausstellung einer Rechnung sei in aller Regel nie ein Problem (gewesen) und ich wisse, dass dies ein normaler, international üblicher Standard ist, dass einem Hotelgast auf dessen Wunsch eine Rechnung ausgestellt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Ja, habe ich denen auch erklärt an der Rezeption. Und auch, dass sie als Unternehmen für ihre Leistungen eine Rechnung an ihren Kunden, also den Hotelgast (in dem Fall mich), stellen müssen, und dass ich ein Recht habe, eine Rechnung zu bekommen.

Die haben sich aber mit den genannten Begründungen quergestellt. Musste mir dann noch so Sprüche anhören wie "Ich arbeite seit über 20 Jahren in der Hotellerie und weiß das", woraufhin ich meinte, ich würde auch schon über 20 Jahre lang weltweit in Hotels absteigen, darunter auch in vielen, die ich über Booking.com gebucht habe, und die Ausstellung einer Rechnung sei in aller Regel nie ein Problem (gewesen) und ich wisse, dass dies ein normaler, international üblicher Standard ist, dass einem Hotelgast auf dessen Wunsch eine Rechnung ausgestellt wird.
Nö! Eine Pflicht zur Erstellung von Rechnungen an Privatpersonen existiert nicht.
 
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Reaktionen: Hotel

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.680
Nö! Eine Pflicht zur Erstellung von Rechnungen an Privatpersonen existiert nicht.
Falsch
Auch als Privatperson kann ich Unternehmer sein , Ust-pflichtige Lieferungen oder Sonstige Leistungen tätigen und aus erhaltenen
steuerbaren sowie steuerpflichtigen Umsätzen vorsteuerabzugsberechtigt sein.

Der Rechnungsbegriff ist in § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG definiert. Danach ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, eine Rechnung. Gleichgültig ist dabei, wie das Dokument im Rechtsverkehr bezeichnet wird.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.748
7.945
LEJ
Wieder mal was psitives seitens BC.
Wir haben ein Hotel im Norden Limas gebucht. Bei Ankunft stellten wir fest "außen rum alles tot, wir die einzigen Gäste". Die Stornierungsfristen waren abgelaufen, wir teilten dem Hotel jedenfalls mit, dass wir hier nicht bleiben und fuhren weiter. Wir suchten ein anderes Hotel 50km weiter ohne BC. Die Buchung stand weiterhin im System.

Am Folgetag das Hotel via BC angeschrieben und die Stornierung erbeten. Darauf hin meldete sich BC und erbat die Problemschilderung. Dies habe wir aus unserer Sicht gemacht. BC versprach eine Regelung zu suchen.
Vier Stunden später war die Buchung kostenfrei storniert. Es ging um knapp 600US$. Bei 50 oder 100US$ wäre uns es egal gewesen und eben Lehrgeld. Ob das ohne BC auch so "gut" ausgegangen wäre, ist fraglich.
 
Zuletzt bearbeitet:

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.036
13.264
www.red-travels.com
Wieder mal was psitives seitens BC.

2 positive BC Erlebnisse ohne zu eskalieren:

1. in NZ Hotel prepaid um Storno gebeten, da krank und nicht fahrtauglich. Folgetag war das Geld bereits erstattet worden

2. in Nuuk Hotel angeschrieben, dass ich einen Tag später komme, Änderung online nicht mehr möglich, Flug konnte wegen schlechtem Wetter nicht landen und ist zurück nach SFJ geflogen. (nbb super Handling von GL in diesem Fall), kein Problem, sie warten auf mich.
am Hotel musste ich nicht für die ausgefallene Nacht bezahlen, darum gebeten hatte ich nicht.

2x positive Reviews auf Google hinterlassen ;)
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Woher hast du diese "Weisheit" oder wo seht das.

Hier z.B.


1. Wann besteht überhaupt eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung?
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, Rechnungen entsprechend den Vorgaben in §§ 14,14a UStG zu erteilen, wenn er eine im Inland steuerbare Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person erbringt.
2. Muss auch bei Leistungen gegenüber Privatpersonen eine Rechnung erteilt werden?
Bei Leistungen gegenüber Privatpersonen steht es dem Unternehmer grundsätzlich frei, ob er eine Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG, in anderer Form oder gar nicht erteilt.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.036
13.264
www.red-travels.com
Bei Leistungen gegenüber Privatpersonen steht es dem Unternehmer grundsätzlich frei, ob er eine Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG, in anderer Form oder gar nicht erteilt.

und wie differenziert der Hotelier nun? Nur weil ich ohne Angabe einer Firmenadresse (*hust* wird lustig bei Selbstständigen/Freiberuflern, das anzuzweifeln) buche? Man kann ja auch als Privatperson eine Rechnung bspw. für's Finanzamt etc. (bspw. Werbungskosten) benötigen.
 

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.680
und wie differenziert der Hotelier nun? Nur weil ich ohne Angabe einer Firmenadresse (*hust* wird lustig bei Selbstständigen/Freiberuflern, das anzuzweifeln) buche? Man kann ja auch als Privatperson eine Rechnung bspw. für's Finanzamt etc. (bspw. Werbungskosten) benötigen.
Richtig
Auch als Privatperson kann ich umsatzsteuerlicher Unternehmer sein und zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, bei denen ich umsatzsteuerlich gem. § 9 UStG optiert habe. Der leistende Unternehmer muss auf Verlangen ein Abrechungspapier ausstellen....falls er kein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ist, auch mit USt - Ausweis.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.996
10.050
Trans Balkan Express
2. Muss auch bei Leistungen gegenüber Privatpersonen eine Rechnung erteilt werden?
Bei Leistungen gegenüber Privatpersonen steht es dem Unternehmer grundsätzlich frei, ob er eine Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG, in anderer Form oder gar nicht erteilt.

Dies betrifft nur die Umsatzsteuer:

§ 146a AO Abs. 2:

Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten zur Verfügung zu stellen (Belegausgabepflicht).


Ich gehe mal davon aus, dass Hotleiers mittlerweile alle mit Kassensystemen arbeiten. Außerdem wird der Hotelier wie geschrieben nicht den Zweck meiner Reise kennen. Selbst wenn ich mit zwei Fahrradtaschen vor der Rezeption stehe, kann ich Reiseschriftsteller sein.
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.111
3.281
Einen Anspruch auf eine Rechnung gibt es m.E. nur, wenn die Buchung für den Hotelier erkennbar nicht als Privatperson erfolgt ist.

und wie differenziert der Hotelier nun? Nur weil ich ohne Angabe einer Firmenadresse (*hust* wird lustig bei Selbstständigen/Freiberuflern, das anzuzweifeln) buche?

Wir sind hier im booking.com-Thread. Da gibt es in der App die Auswahl „Reisen Sie geschäftlich?“ , wo man bei Auswahl eine geschäftliche Adresse angeben kann (ggf. als Einzelkämpfer nochmal dieselbe Adresse wie die private Adresse).

Wer das nicht auswählt/ angibt, hat keinen Anspruch auf eine Rechnung. So einfach ist das.

Die Bezeichnung „Reisen Sie geschäftlich?“ ist auch korrekt gewählt, weil damit auch Freiberufler etc. erfasst werden, welche keine Gewerbetreibenden sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.628
5.129
BSL
Wir sind hier im booking.com-Thread. Da gibt es in der App die Auswahl „Reisen Sie geschäftlich?“ , wo man bei Auswahl eine geschäftliche Adresse angeben kann (ggf. als Einzelkämpfer nochmal dieselbe Adresse wie die private Adresse).

Wer das nicht auswählt/ angibt, hat keinen Anspruch auf eine Rechnung. So einfach ist das.
...
Interessante Sachlage. Wie weist dann ein Privatreisender im Zweifelsfall nach, dass er im Hotel bezahlt hat, um zum Beispiel eine spätere Doppelbelastung zu vermeiden?
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
960
732
Ich habe mich immer gescheut, bei Booking.com dieses Kästchen "Ich reise geschäftlich" anzuklicken, weil ich davon ausgegangen bin, dass mir dadurch der Algorithmus einfache Unterkünfte gar nicht erst anzeigt oder die Preise höher setzt.

Was dagegen spricht, ist, dass diese Abfrage ja erst nach durchgeführter Unterkunfts-Suche mit Darstellung deren Preise in der finalen Buchungsmaske erscheint. Andererseits könnte der Algorithmus dies (erst) für künftige Suchen speichern, und mir ab dann weniger / teurere Unterkünfte anzeigen ..

Was meint ihr, welche Auswirkungen und ggf. Nachteile (oder auch Vorteile) könnte es haben, wenn man das Häkchen bei "Ich reise geschäftlich" aktiviert?
 
Zuletzt bearbeitet:

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.111
3.281
reicht aber nicht für einen Vorsteuerabzug…

Auch als Privatperson kann ich umsatzsteuerlicher Unternehmer sein und zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, bei denen ich umsatzsteuerlich gem. § 9 UStG optiert habe.

Welche Privatperson hat an einem Vorsteuerabzug Interesse?

Möglicherweise höchstens der von Dir genannte „private Vermietungs-Unternehmer“.

Es ist für mich neu, dass ein privater Vermieter (also ohne Gewerbeschein) die Option § 9 UStG ziehen kann. Denn in § 9 UStG wird von „Unternehmer“ geschrieben (Definition Unternehmer siehe UStG § 2).

Selbst wenn das so wäre, betrifft das wenige Ausnahmefälle.
Dann muss der „private Unternehmer“ bei booking.com eben geschäftlich buchen, damit er eine Rechnung mit USt. erhält.
 
Zuletzt bearbeitet:

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.680
Selbst wenn das so wäre, betrifft das wenige Ausnahmefälle.
Zumindest soviele, dass sie mich beruflich 40 Jahre hinreichend beschäftigt haben;)

Der ertragsteuerliche - sowie der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff differieren nicht unerheblich.
Ohne groß ins Detail zu gehen hier der Tenor :

Eine gesetzliche Definition, wer einkommensteuerrechtlich Unternehmer ist, gibt es nicht. Wer Unternehmer ist, bestimmt sich im Einkommensteuerrecht nach anderen Gesichtspunkten als bei der Umsatzsteuer. Der Unternehmerbegriff ist bei der Einkommensbesteuerung hauptsächlich bei der Abgrenzung zum Arbeitnehmer und zum Vermieter oder reinen Kapitalgeber von Bedeutung. Wer einkommensteuerrechtlicher Unternehmer ist, bezieht gewerbliche Einkünfte, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft und nicht solche aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung.
Der umsatzsteuerrechtlich Unternehmerbegriff i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG ist umfassender als der einkommensteuerrechtliche.


Tiefer steigen wir jetzt aber bitte nicht ein und widmen uns doch lieber "Vielfliegerthemen"
 
Zuletzt bearbeitet:

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.680
Was meint ihr, welche Auswirkungen und ggf. Nachteile (oder auch Vorteile) könnte es haben, wenn man das Häkchen bei "Ich reise geschäftlich" aktiviert?
z.B. Citytax sparen, wenn sie an deinem Zielort bei Geschäftsreisen nicht erhoben wird , booking.com diesen Parameter dem Hotel mitteilt und dieses auf eine eigene Prüfung/Nachfrage verzichtet.