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Erfahrungen mit Crypto.com (MCO) Kreditkarte mit Loungekey?

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Soportion

Erfahrenes Mitglied
19.07.2021
1.749
711
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Es ist schon so, wie Ancel schreibt: Die Kursgewinne beim Staking sind nach einem Jahr steuerfrei. Die Belohnung selbst (also diese Coin Rewards) aber nicht, das fällt dann in der Tat unter 22 Nr 3 EStG. Hierzu ist vielleicht das hier ganz interessant.
Hast du das ganz gelesen?
Schau Mal Randnummer 39 und den Verweis auf 47. Wenn sich die Haltefrist nicht auf 10 Jahre verlängert. Darunter fällt halt auch das staking.

Die steuerlichen Fragen solle einfach jeder seinen Steuerberater stellen und nicht in einem Forum. Sonst legt es sich jeder (verständlicherweise) am günstigsten aus. Oder einfach machen wir man es eben für richtig hält.
 

C137

Aktives Mitglied
17.09.2021
151
44
Ich hab die Fragen einfach meinen Finanzamt gestellt und warte im Moment auf die Antwort.
Hier noch ein Beispiel der Interpretation: https://cryptotax.io/staking-und-die-steuer/

Zu § 22 Nr. 3 EStG gehören auch Prämienauszahlungen wie z.B. Neukundenboni.
Ganz lustig wird es übrigens wenn man sich dann mit Payback beschäftigt... denn einzelnen Gerichtsentscheidungen nach handelt es sich dabei um eine nachträgliche Preisreduzierung durch das Cashback. Bei dieser Auslegung wäre das erbrachte Cashback nämlich immer steuerfrei.


Ist übrigens auch ein Problem für mich z.B. wegen meiner Stromverträge. Geht der Neukundenbonus nun auf meine Freigrenze, oder nicht, da ich in Summe mehr einzahle = Nachträgliche Preisreduzierung?

Im Endeffekt werde ich einfach bei meinem Finanzamt nachhaken und im Zweifel zu viel Steuern zahlen weil die Kosten des Steuerberaters oder des Lohnsteuervereins sich nicht lohnen. Und falls ich spontan Krypto-Millionär werde kann ich darauf auch Steuern zahlen. Wenn man dann mit dem Geld wenigstens keinen Springbrunnen bauen würde... https://www.monheim.de/stadtleben-a...ten/der-monheimer-geysir-gewinnt-an-form-8740
 
Zuletzt bearbeitet:

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Hierzu ist vielleicht das hier ganz interessant.
Danke! Das ist genau das Werk, was uns gefehlt hat. Ich hätte nicht im Traum daran gedacht, dass die lahme deutsche Verwaltung sich mit Kryptowährungen auseinandergesetzt hat.

Ganz lustig wird es übrigens wenn man sich dann mit Payback beschäftigt... denn einzelnen Gerichtsentscheidungen nach handelt es sich dabei um eine nachträgliche Preisreduzierung durch das Cashback. Bei dieser Auslegung wäre das erbrachte Cashback nämlich immer steuerfrei.
Darum geht es ja. Auch Cashback-Seiten wie Shoop wären dann steuerfrei, obwohl nicht unbedingt jeder dort vertretene Händler einen Vertrag mit Shoop hat. Vielmehr wird das dann über Werbenetzwerke gelöst.

Wenn sich die Haltefrist nicht auf 10 Jahre verlängert. Darunter fällt halt auch das staking.
Aber müsste dann nicht noch immer § 22 III S. 5 EStG gelten? Gewinne aus den privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn jährlich weniger als 600 € Gewinn erzielt werden.
Ergo müsste man eine Einlage bei CDC haben, die im Jahresschnitt ungefähr 6000 € wert war, bevor man sich mit den Steuern auf die Zinseinnahmen beschäftigen müsste. Das gilt natürlich vorbehaltlich der Fälle, in denen man weitere private Veräußerungsgeschäfte hat, aus denen Gewinn hervorgeht.
 

Soportion

Erfahrenes Mitglied
19.07.2021
1.749
711
Ich hab die Fragen einfach meinen Finanzamt gestellt und warte im Moment auf die Antwort.
Hier noch ein Beispiel der Interpretation: https://cryptotax.io/staking-und-die-steuer/

Zu § 22 Nr. 3 EStG gehören auch Prämienauszahlungen wie z.B. Neukundenboni.
Ganz lustig wird es übrigens wenn man sich dann mit Payback beschäftigt... denn einzelnen Gerichtsentscheidungen nach handelt es sich dabei um eine nachträgliche Preisreduzierung durch das Cashback. Bei dieser Auslegung wäre das erbrachte Cashback nämlich immer steuerfrei.


Ist übrigens auch ein Problem für mich z.B. wegen meiner Stromverträge. Geht der Neukundenbonus nun auf meine Freigrenze, oder nicht, da ich in Summe mehr einzahle = Nachträgliche Preisreduzierung?

Im Endeffekt werde ich einfach bei meinem Finanzamt nachhaken und im Zweifel zu viel Steuern zahlen weil die Kosten des Steuerberaters oder des Lohnsteuervereins sich nicht lohnen. Und falls ich spontan Krypto-Millionär werde kann ich darauf auch Steuern zahlen. Wenn man dann mit dem Geld wenigstens keinen Springbrunnen bauen würde... https://www.monheim.de/stadtleben-a...ten/der-monheimer-geysir-gewinnt-an-form-8740
Das was du über Neukundenbonus und Payback schreibst, habe ich ein paar Beiträge weiter hinten schon angesprochen 🤣
 

Soportion

Erfahrenes Mitglied
19.07.2021
1.749
711
Danke! Das ist genau das Werk, was uns gefehlt hat. Ich hätte nicht im Traum daran gedacht, dass die lahme deutsche Verwaltung sich mit Kryptowährungen auseinandergesetzt hat
Das hab ich doch auch schon weiter vorne angesprochen. Ich bin nur immer zu faul sowas raus zu suchen.
Darum geht es ja. Auch Cashback-Seiten wie Shoop wären dann steuerfrei, obwohl nicht unbedingt jeder dort vertretene Händler einen Vertrag mit Shoop hat. Vielmehr wird das dann über Werbenetzwerke gelöst.
Shoop ist rein rechtlich steuerpflichtig. Man bekommt ja keinen Einkaufsrabatt wie bei Payback oder Deutschlandcard. Da steht meiner Meinung nach das auszahlen in Bargeld oder meinetwegen in krypto im Vordergrund. Die Frage ist nur, wer gibt es an. Vom Finanzamt kann shoop kaum überprüft werden.
Aber müsste dann nicht noch immer § 22 III S. 5 EStG gelten? Gewinne aus den privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn jährlich weniger als 600 € Gewinn erzielt werden.
Ergo müsste man eine Einlage bei CDC haben, die im Jahresschnitt ungefähr 6000 € wert war, bevor man sich mit den Steuern auf die Zinseinnahmen beschäftigen müsste. Das gilt natürlich vorbehaltlich der Fälle, in denen man weitere private Veräußerungsgeschäfte hat, aus denen Gewinn hervorgeht.
22 III EStG gibt es nicht. Nur 22 Nr 3 oder Nr 5 EStG. Die Steuerfreigrenze ist bei 22 Nr 3 EStG nicht 600€ sondern 256€. Alles muss versteuert werden, sobald du drüber bist.
 
Zuletzt bearbeitet:

C137

Aktives Mitglied
17.09.2021
151
44
Shoop ist rein rechtlich steuerpflichtig. Man bekommt ja keinen Einkaufsrabatt wie bei Payback oder Deutschlandcard. Da steht meiner Meinung nach das auszahlen in Bargeld oder meinetwegen in krypto im Vordergrund. Die Frage ist nur, wer gibt es an. Vom Finanzamt kann shoop kaum überprüft werden.

22 III EStG gibt es nicht. Nur 22 Nr 3 oder Nr 5 EStG. Der Steuerfreibetrag ist bei 22 Nr 3 EStG nicht 600€ sondern 256€. Alles was drüber ist muss versteuert werden.

Das ist so nicht richtig. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei überschreiten des Betrags muss alles versteuert werden. Das Finanzamt kann deine Kontoauszüge anfordern und wenn die Einnahmen aus Shoop darauf ersichtlich ist hast du ein Erklärungsproblem. Auszahlung aus Shoop via Bitcoin ist im Endeffekt bewusste Verschleierung von Einnahmen.
 
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Soportion

Erfahrenes Mitglied
19.07.2021
1.749
711
Das ist so nicht richtig. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag
Ja stimmt. Da hab ich es durcheinander gebracht. Ich hab's oben geändert.
Das Finanzamt kann deine Kontoauszüge anfordern und wenn die Einnahmen aus Shoop darauf ersichtlich ist hast du ein Erklärungsproblem. Auszahlung aus Shoop via Bitcoin ist im Endeffekt bewusste Verschleierung von Einnahmen.
Natürlich können die die Kontoauszüge anfordern. Das wäre dann aber eher ein Zusatzfund. Die werden kaum bei jedem die Kontoauszüge anfordern, weil sie shoop Auszahlungen vermuten. Deshalb habe ich gemeint, dass das schwer nachweisbar ist. Natürlich kann man es nachweisen. Wird wohl aber selten geschehen.
Bitcoin würde ich jetzt nicht perse als Verschleierung der Einnahmen bezeichnen. Man kann die shoop Einnahme ja trotzdem angeben. Gegenwert in Euro. Man muss nur den Erhalt dokumentieren und beim Verkauf womöglich die Gewinne zusätzlich versteuern.
 

Soportion

Erfahrenes Mitglied
19.07.2021
1.749
711
Sorry, es war § 23 gemeint, III S. 5 wäre richtig
Hab gerade die vorherigen und nachfolgenden Paragraphen angeschaut. Wollte gerade schreiben, dass du vermutlich den 23er meinst. Da handelt es sich um ein Veräußerungsgeschäft. Wenn du krypto verkaufst. Dann ja. Hat aber wieder nichts mit dem Cashback zu tun oder Zinsen aus stalking.
Also Gewinne durch ein Verkauf oder Tausch innerhalb eines Jahres wären mit bis zu 600€ steuerfrei.
Tausch deshalb auch, weil es rechtlich wie ein Verkauf in €€€ und anschließender Kauf der neuen kryptos gewertet wird.
 

Phönix75

Neues Mitglied
29.11.2016
21
5
Das was du über Neukundenbonus und Payback schreibst, habe ich ein paar Beiträge weiter hinten schon angesprochen 🤣
Dann müsste man aber logischerweise auch die 50€ für die Green Jade Card, alle Gebühren für Transaktionen und selbst Verluste bei den gestakten CROs als Werbungskosten gegen die Cashback Gewinne rechnen können.
Ist es eigentlich möglich, wenn Sachen, die meine Frau (mit meiner Karte) einkauft, ihren 255EUR zuzuschreiben. Oder falls Netflix auf sie läuft?
 

Soportion

Erfahrenes Mitglied
19.07.2021
1.749
711
Dann müsste man aber logischerweise auch die 50€ für die Green Jade Card, alle Gebühren für Transaktionen und selbst Verluste bei den gestakten CROs als Werbungskosten gegen die Cashback Gewinne rechnen können.
Die Gebühren für den Handel und die Verluste ja. Bei dem Kartenpreis bin ich mir nicht sicher. Ich tendiere eher zu nein.
Man muss da auch aufpassen auf welche Töpfe man das gegenrechnet. Gebühren für den Handel und Verluste wären die 600€ aus dem 23er. Verluste kannst du auch nur ansetzen, sofern du verkaufst.
Die Karte, sofern das vom Finanzamt Amt akzeptiert wird, würde ich eher auf die 256€ vom 22er ansetzen. Da handelst du kein krypto. Sondern du "brauchst" die Karte um Cashback zu generieren.
Ist es eigentlich möglich, wenn Sachen, die meine Frau (mit meiner Karte) einkauft, ihren 255EUR zuzuschreiben. Oder falls Netflix auf sie läuft?
Damit habe ich mich nie befasst. Ich vermute aber stark nein. Die Karte läuft auf dich. Der CDC Account läuft auf dich. Du erhältst das Cashback. Also musst du es versteuern.
Ansonsten könnte ich immer sagen, dass das von einer anderen Person ist und nur in meinem Konto liegt.
 

Phönix75

Neues Mitglied
29.11.2016
21
5
Die Gebühren für den Handel und die Verluste ja. Bei dem Kartenpreis bin ich mir nicht sicher. Ich tendiere eher zu nein.
Man muss da auch aufpassen auf welche Töpfe man das gegenrechnet. Gebühren für den Handel und Verluste wären die 600€ aus dem 23er. Verluste kannst du auch nur ansetzen, sofern du verkaufst.
Die Karte, sofern das vom Finanzamt Amt akzeptiert wird, würde ich eher auf die 256€ vom 22er ansetzen. Da handelst du kein krypto. Sondern du "brauchst" die Karte um Cashback zu generieren.

Damit habe ich mich nie befasst. Ich vermute aber stark nein. Die Karte läuft auf dich. Der CDC Account läuft auf dich. Du erhältst das Cashback. Also musst du es versteuern.
Ansonsten könnte ich immer sagen, dass das von einer anderen Person ist und nur in meinem Konto liegt.
Die Autoversicherung meiner Frau läuft auch von meinem Konto…
 

Soportion

Erfahrenes Mitglied
19.07.2021
1.749
711
Da würde ich selbiges wie oben annehmen. Du bekommst die Prämie. 😅

Ich kann Mal ein entferntes Beispiel nennen. Also nicht 1 zu 1 ummünzen.
Ehemaliger Studienkollege hat Bafög bekommen. Seine Freundin auch. Er wollte in Aktien investieren. Hoffte auf höhere Rendite als Tagesgeld. Also hat er bei Verwandten und Freunden gefragt, ob die auch investieren möchten. Einmalbetrag war dadurch größer, Gebühren geringer.
In seinem Depot war nun auf einmal viel Geld. Der Großteil nicht von ihm. Die Aktien sind auch noch gestiegen. Relativ gut sogar. Also noch mehr Geld. Ende vom Lied kann man sich sicher denken.
Er hat viel Geld auf dem Depot. Vergisst die Aktien. Jahre später fragt das BAföG Amt an wie es aussieht. Kontoauszüge etc. für Bafög Verlängerung.
Wer hatte wohl am Ende Stress. Die Personen, die Geld bei ihm im Depot liegen hatten. Oder er.

Ich gebe zu. Weit entferntes Beispiel. Hat mit krypto jetzt wenig zu tun.
Ist aber wirklich so passiert.
 

Belth

Aktives Mitglied
03.09.2018
154
35
- die 3% Cashback kann ich nicht einschätzen, ich würde nach Lesen anderer Blogs und Beiträge vermuten, dass sie steuerfrei sind, wenn man sie allerdings später umtauschen möchte, können Kursgewinne entstehen, die steuerpflichtig sind.
- what about Netflix/Spotify? Da reden wir ja von (annähernd 100% Cashback)

Zu diesem Thema hatte ich letztens eine Diskussion mit meinem Steuerberater.

Er meinte zunächst, dass Cashback wohl eher steuerfrei ist, weil es sich dabei um eine nachträgliche Preisreduzierung/Rabatt des Händlers entweder direkt oder eben über ein Partnerunternehmen (Payback bei DM/REWE) oder eben indirekt über Kreditkartengebühren (z.B. 0,5%, die der Kartenanbieter vom Händler verdient und an den Kunden weitergibt).

Als ich ihm den Fall aber näher erklärt habe (bekomme ja 3% Cashback und der kommt direkt von Crypto.com und wird von denen auch nicht direkt oder indirekt vom Händler eingesammelt), war er sich sehr sicher, dass es sich hier nicht um eine zeitlich verzögerte direkt oder indirekt weitergegebene Preisreduzierung/Rabatt durch den Händler handelt, sondern dass Crypto.com aufgrund der Gesetzeslage viel weniger als 3% kassiert und das Cashback fast komplett aus der eigenen Tasche stemmt (mehr oder weniger als Gegenleistung für das Staken des eigenen Coins).

Es muss also ziemlich sicher mit deinem Einkommensteuer Grenzsatz versteuert werden.
Jeder, der hier ohne mit einem Steuerberater auch diesen speziellen Fall besprochen zu haben (die meisten gehen instinktiv bei Cashback erstmal von sowas wie Payback oder ähnlichem aus), empfiehlt, hier einfach keine Steuern zu zahlen, begibt sich auf sehr dünnes Eis.

Nach dem Verständnis meines Steuerberaters handelt es sich dabei um Steuerhinterziehung. Und dabei schützt auch Irrglaube oder Unwissen vor Strafe nicht. Es ist kein Kavaliersdelikt!

Was für den Cashback gilt, gilt für die Netflix/Spotify Erstattung natürlich noch viel mehr, diese werden nicht von Spotify/Netflix finanziert, sondern von Crypto.com und darauf weisen sie auch explizit hin.
 

Soportion

Erfahrenes Mitglied
19.07.2021
1.749
711
Zu diesem Thema hatte ich letztens eine Diskussion mit meinem Steuerberater.

Er meinte zunächst, dass Cashback wohl eher steuerfrei ist, weil es sich dabei um eine nachträgliche Preisreduzierung/Rabatt des Händlers entweder direkt oder eben über ein Partnerunternehmen (Payback bei DM/REWE) oder eben indirekt über Kreditkartengebühren (z.B. 0,5%, die der Kartenanbieter vom Händler verdient und an den Kunden weitergibt).

Als ich ihm den Fall aber näher erklärt habe (bekomme ja 3% Cashback und der kommt direkt von Crypto.com und wird von denen auch nicht direkt oder indirekt vom Händler eingesammelt), war er sich sehr sicher, dass es sich hier nicht um eine zeitlich verzögerte direkt oder indirekt weitergegebene Preisreduzierung/Rabatt durch den Händler handelt, sondern dass Crypto.com aufgrund der Gesetzeslage viel weniger als 3% kassiert und das Cashback fast komplett aus der eigenen Tasche stemmt (mehr oder weniger als Gegenleistung für das Staken des eigenen Coins).

Es muss also ziemlich sicher mit deinem Einkommensteuer Grenzsatz versteuert werden.
Jeder, der hier ohne mit einem Steuerberater auch diesen speziellen Fall besprochen zu haben (die meisten gehen instinktiv bei Cashback erstmal von sowas wie Payback oder ähnlichem aus), empfiehlt, hier einfach keine Steuern zu zahlen, begibt sich auf sehr dünnes Eis.

Nach dem Verständnis meines Steuerberaters handelt es sich dabei um Steuerhinterziehung. Und dabei schützt auch Irrglaube oder Unwissen vor Strafe nicht. Es ist kein Kavaliersdelikt!

Was für den Cashback gilt, gilt für die Netflix/Spotify Erstattung natürlich noch viel mehr, diese werden nicht von Spotify/Netflix finanziert, sondern von Crypto.com und darauf weisen sie auch explizit hin.
Danke für die Beipflichtung.
Einer der wenigen, der scheinbar auch wirklich mit seinem Steuerberater gesprochen hat.

Wenn jemand nach der korrekten steuerlichen Betrachtung fragt, dann ist es diese Einschätzung. Zumindest so lange bis sich die Gesetzeslage ändert.

Das ist natürlich bitter und passt mir selbst auch nicht. De facto aber so die ehrliche und richtige Einschätzung. Der Staat hält leider überall die Hand auf, wenn wir Geld verdienen.

Meine Empfehlung ist daher einfach: Leute hört nicht auf das Internet. Geht zum Steuerberater. Jeder ist sein eigener Glückes Schmied.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Aber ist doch auch richtig, das Vater Staat hier die Hand aufhält. Schließlich ist definiert, das alles ab einem gewissen Betrag eine Art Einkommen ist. Auf dieses Einkommen sind nun auch einmal Steuern zu zahlen. Ich frag mich immer, warum sich hier einige wundern und das nicht wahr haben wollen? Die MCO ltd. wird das Cashback ja auch nicht pauschal versteuern, warum auch, das interessier die ja auch nicht! Und dann ist es doch auch nur verständlich, das der Staat seinen „Cut“ haben will!
Und für alle noch einmal. Nicht der Steuerpflichtige entscheidet, auf was Steuern zu zahlen sind, sondern die Finanzbehörde. Und wer nicht alles angibt, gibt dem FA gar nicht die Chance zu entscheiden.
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Steuerhinterziehung. Und dabei schützt auch Irrglaube oder Unwissen vor Strafe nicht. Es ist kein Kavaliersdelikt!
Jetzt wollen wir aber mal keine Panikmache betreiben. Der BGH hatte sich mal mit der Strafzumessung wie folgt entschieden:

bis 50.000 € hinterzogenen Steuern wird die Strafsache üblicherweise eingestellt, gegen Auflagen eingestellt oder als Strafbefehl abgeurteilt. Bei den geringen Beträgen, die hier bzgl. Cashback im Raum stehen, würde man sehr wahrscheinlich das Verfahren nicht weiter verfolgen oder gegen geringe Auflagen einstellen.

Crypto.com ist für Deutsche nahezu komplett unreguliert. Eure Angaben bzgl. Steuern mögen richtig sein. Ich werde mir aber dennoch nicht die Mühe machen, für Centbeträge Belege zu sammeln oder Buch zu führen. Und ich werde mich dabei auch nicht schlecht fühlen. Vater Staat verdient an meinem Job ne Menge Kohle. Wenn ich 3 % Cashback bekomme - dafür, dass ich die Wirtschaft unterstütze, woran er wiederum Steuern einnimmt - ist das im Verhältnis dazu nicht der Rede wert.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Schließlich ist definiert, das alles ab einem gewissen Betrag eine Art Einkommen ist.
Grundsätzlich kommt es nicht auf den Betrag an, sondern auf die Eigenschaften, wie dieser Betrag zustande gekommen ist und dir zufließt.
Nicht der Steuerpflichtige entscheidet, auf was Steuern zu zahlen sind, sondern die Finanzbehörde. Und wer nicht alles angibt, gibt dem FA gar nicht die Chance zu entscheiden.
In diesem Land entscheidet immer noch die Rechtsprechung (Rechtsstaatsprinzip). Die Finanzbehörde gehört zur Exekutive. Diese führt die Gesetze aus. Ist in einem Rechtsstaat ein Individuum mit der Handlung/der Nichthandlung des Staates nicht einverstanden, steht erst einmal der Rechtsweg offen (Recht auf rechtliches Gehör).

Maßgeblich sind die Gesetze, und wie ein Gericht diese Gesetze auslegt. Nicht die Finanzbehörden.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Die Einstellung ist spannend! Und mich würde die Antwort des FA interessieren, wenn man denen erklärt, mir war der Aufwand für die paar Cent zu hoch…(da bringt man den Beamten vielleicht doch auf die Idee, das hier Erträge von 100k schlummern, wo noch etwas zu holen ist)

du hast natürlich recht, das die Herkunft auch für eine Beurteilung betrachtet werden muss. Den schließlich gibt es je nach Herkunft verschiedene Freigrenzen oder Freibeträge. (Diese sind aber wichtiger)

Ja es stimmt auch, das die FA‘s in DE nicht willkürlich entscheiden können, sie müssen sich an die Rechtssprechung halten. Aber noch einmal, damit sich eine FA an die Rechtssprechung halten kann, brauch es von dir die Infos in deiner Erklärung. Ist der Verdacht von Einkünften aus gewissen Quellen da, du hast sie nicht angegeben, dann darf das FA die Einnahmen auch schätzen und eine Steuer verhängen. Du kannst dann mit belegen in Widerspruch gehen, um den Steuerbetrag zu mildern. (Wird so ja auch gemacht, wenn man die Fristen zur Einreichung versäumt!)
Die Frage ist doch, wie kann das FA auf die Idee kommen, das man Gewinne aus Veräußerungsgeschäften oder nicht bereits pauschalversteuerte Einnahmen aus Cashback oder ähnlichem hat? Das sollte ja nur passieren, wenn man sich den Steuerpflichtigen genauer anschaut, dafür sollte halt ein Verdacht reichen.(reicht ja mal eine Kreditkartenabrechnung, auf welcher man die Buchung für eine geschäftliche oder sonstige steuerliche auswirkende Buchung hat)
Gerade in einem unregulierten und neuen Markt, fährt man glaube ich besser, jeden Cent brav anzugeben und damit dem FA die Chance geben zu entscheiden, das es sich um steuerfreie Erträge handelt. Wer schon einmal öfter mit seinem FA zu tun hatte, wird wissen, das es den Aufwand für 5.000€ oder weniger am Ende nicht wert ist!

Der Aufwand ist auch recht gering. Einfach die .csv der Börse oder der CC dokumentieren. Dann die Anlage ausfüllen und bei Nachfragen des FA, die Nachweise nachreichen. Im Bestfall wird auf dem vorläufigen Bescheid vermerkt, das es sich hier um steuerfreie Erträge/Einnahmen handelt.

Es gibt genügend andere Optionen, seine Steuerlast zu drücken. Aber Infos zu verschweigen, ist glaube ich keine Option! ( zur vermeintlichen Steuer, kommt in der Regel noch ein Bußgeld, in der Regel werden Verstöße um die 1000€ mit 10 Tagessätzen bestraft, ab 5.000 können es 20-60 werden ) Leider ist es nicht damit getan, einfach die Kreditkarte zu verwenden oder Geld in Krypto anzulegen, man muss sich auch mit der Thematik wenigstens ein wenig beschäftigen, leider machen das zu wenige. Wer keine Ahnung hat, sollte sich von einem Steuerberater beraten lassen, auch wenn das Geld kostet. Den Unwissenheit schützt vor Strafe nicht…

Hattest du außerhalb von Elster schon einmal Kontakt mit der Finanzbehörde?
 
Zuletzt bearbeitet:

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Ist der Verdacht von Einkünften aus gewissen Quellen da, du hast sie nicht angegeben, dann darf das FA die Einnahmen auch schätzen und eine Steuer verhängen.
Das - und auch das vorher gesagte - ist mir durchaus bekannt.

Das sollte ja nur passieren, wenn man sich den Steuerpflichtigen genauer anschaut, dafür sollte halt ein Verdacht reichen.(reicht ja mal eine Kreditkartenabrechnung, auf welcher man die Buchung für eine geschäftliche oder sonstige steuerliche auswirkende Buchung hat)
Ja, doch ein Verdacht kommt nicht von ungefähr.

Aber Infos zu verschweigen, ist glaube ich keine Option!
Und das werden sicherlich 99 % der User von CDC, Payback, Shoop und der gleichen tun.
zur vermeintlichen Steuer, kommt in der Regel noch ein Bußgeld, in der Regel werden Verstöße um die 1000€ mit 10 Tagessätzen bestraft, ab 5.000 können es 20-60 werden )
Bei niedrigen Hinterziehungsschäden wird 125 als Divisor angewendet. 1000/125 = 8 Tagessätze
5.000 = 40 Tagessätze

Die Umstände der Tat spielen immer eine Rolle bei der Strafzumessung.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Und weil es jetzt 99% der User von Shoop/CDC machen, braucht man es nicht machen? Die Erfolgsquote der Beamten bei einer Steuerprüfung liegt sicherlich auch bei weit mehr als 50%. ( kann ich nicht mit Zahlen belegen, ist ein Gefühl aus eigenen und bekannten Erfahrungen ) Sobald man Kryptowährungen besitzt (egal wie man in den Besitz gekommen ist), muss man sich unweigerlich auch mit dem Thema Steuern beschäftigen. Da gehört auch das Staken und Halten dazu.
Deine Rechnung zum Tagessatz kann stimmen. Aber es fehlt halt noch der nächste Schritt. 8 Tagessätze mal dein Nettoeinkommen durch 30. Dann die Steuer dazu… soviel Rendite kann dir das Ding gar nicht verschaffen, damit es sich im Ansatz lohnt. Wenn du mit dem Vorsatz ran gehst, ich gebe lieber nichts an, dann…
Bei einer Prüfung gibt es keine Bagatellebeträge!
 

Soportion

Erfahrenes Mitglied
19.07.2021
1.749
711
Aber ist doch auch richtig, das Vater Staat hier die Hand aufhält. Schließlich ist definiert, das alles ab einem gewissen Betrag eine Art Einkommen ist. Auf dieses Einkommen sind nun auch einmal Steuern zu zahlen. Ich frag mich immer, warum sich hier einige wundern und das nicht wahr haben wollen?
Das sollte keine Beschwerde sein meinerseits. Nur eine Feststellung. Es ist eben so. Dafür lebt man in einem sicjeren Sozialstaat.
bis 50.000 € hinterzogenen Steuern wird die Strafsache üblicherweise eingestellt, gegen Auflagen eingestellt oder als Strafbefehl abgeurteilt. Bei den geringen Beträgen, die hier bzgl. Cashback im Raum stehen, würde man sehr wahrscheinlich das Verfahren nicht weiter verfolgen oder gegen geringe Auflagen einstellen.
Das kommt auch auf eine mögliche Vorstrafe drauf an. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass alles direkt eingestellt wird. Mit kryptos kann über die Jahre auch mehr zusammenkommen.
Ich werde mir aber dennoch nicht die Mühe machen, für Centbeträge Belege zu sammeln oder Buch zu führen.
Es ging gar nicht darum was eine spezielle Person hier im Forum macht. Sondern nur die gestellte Frage zu klären. Es kann ja jeder seine steuern so angeben wie er lustig ist. Ich finde aber, wenn jemand fragt, dann kann man ihn ja aufklären. Und nicht sagen "es hinterziehen 99% der Leute, also brauchst du nichts angeben" zu sagen.
In diesem Land entscheidet immer noch die Rechtsprechung (Rechtsstaatsprinzip). Die Finanzbehörde gehört zur Exekutive. Diese führt die Gesetze aus. Ist in einem Rechtsstaat ein Individuum mit der Handlung/der Nichthandlung des Staates nicht einverstanden, steht erst einmal der Rechtsweg offen (Recht auf rechtliches Gehör).
Natürlich entscheidend die Rechtsprechung. Das FA wird ihren Verdacht an die Staatsanwalt übermitteln und dann wird dort weiter entschieden. Das FA an sich ermittelt dann für die StA. Aber das FA an sich stellt da erstmal nichts ein. Da könnte man dann einen Anwalt konsultieren, sofern man sich nicht selbst erwehren kann.
Sollte es zur Verhandlung kommen bringt dir das Recht auf rechtliches Gehör auch nicht, als im Vorfeld schon einen Anwalt zu konsultieren. Und was soll der dann sagen, wenn man vor Gericht so argumentieren will du gerade? Es war mir zu viel Aufwand die Belege dem FA vorzulegen, Unwissenheit oder Argumente der gleichen bringen da wahrscheinlich nicht viel.
Also ich will dich zu nichts überzeugen. Das muss ich auch nicht. Aber einem fremden im Internet würde ich das nicht als Ratschlag zur Hand geben.
Maßgeblich sind die Gesetze, und wie ein Gericht diese Gesetze auslegt. Nicht die Finanzbehörden.
Die sind doch wie oben beschrieben gerade aktuell so wie sie sind. Also wäre es Steuerhinterziehung.
Und das werden sicherlich 99 % der User von CDC, Payback, Shoop und der gleichen tun.
Das ist natürlich ein ganz tolles Argument.
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Und nicht sagen "es hinterziehen 99% der Leute, also brauchst du nichts angeben" zu sagen.
Das tue ich auch nicht

Das ist natürlich ein ganz tolles Argument.
Es war gar nicht als Argument bzw. Rechtfertigung gemeint.


Frage mich bei der Diskussion einfach nur:
Wie deutsch willst du sein? Ja! :LOL:


Wie dem auch sei. Da wir jetzt die steuerlichen Aspekte geklärt hätten; könnten wir zurück zur Crypto.com-Karte kehren?
 
Zuletzt bearbeitet:

Soportion

Erfahrenes Mitglied
19.07.2021
1.749
711
Frage mich bei der Diskussion einfach nur:
Wie deutsch willst du sein? Ja! :LOL:
Also mir geht's in der Diskussion nur darum die aktuelle Gesetzeslage wiederzugeben, wenn jemand danach fragt.
Was hier jemand in seiner eigenen Steuererklärung angibt und ob der sich damit strafbar macht, ist mir ehrlich ziemlich egal. Das bleibt jedem selbst überlassen.

Ich fände es an der Stelle des Fragenstellers blöd, wenn man mir was falsches sagt. Klar kann da auch erstmal nichts passieren, oder die Person bleibt ohnehin innerhalb der Freibeträge und es bleibt egal. Aber die einzig richtige Empfehlung ist, wenn du es richtig machen willst, dann gibst du deine Einkünfte ordentlich an.
Oder suchst einen kompetenten Steuerberater auf.

So zumindest meine Meinung, wenn ich mir Hilfe erhoffe. Was dann derjenige drauß macht ist mir egal.
Wie dem auch sei. Da wir jetzt die steuerlichen Aspekte geklärt hätten; könnten wir zurück zur Crypto.com-Karte kehren?
Das wäre auch mein Vorschlag. Wahrscheinlich erreicht es auch nicht jeden, wenn man hier vereinbart immer auf diese Posts zurückzuverweisen oder einen seperaten Thread dafür aufzumachen. Aber einfacher wär es.
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Wie dem auch sei. Da wir jetzt die steuerlichen Aspekte geklärt hätten; könnten wir zurück zur Crypto.com-Karte kehren?
Genau aber das ist doch das Problem. Das Steuer Thema ist nun einmal Bestandteil der Crypto.com Karte! Normal sollte sich jeder mit dem Kreditkartenantrag auch mit dem Thema Steuern beschäftigen. Normal müsste hier sogar die „Firma“ darauf hinweisen. Leider machen das im Krypto-Bereich die wenigstens, Bison z.b gibt hier wenigstens eine „Stellungnahme“ an die Hand. Auf der anderen Seite ist es natürlich für die Firma schwierig, für alle Kunden die steuerliche Behandlung im Auge zu haben. Ein Grund mehr, das man sich als Endkunde selber darum kümmern muss.
 
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