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Erfahrungen mit Crypto.com (MCO) Kreditkarte mit Loungekey?

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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
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Wem gegenüber ist die Monaco FORIS LIMITED rechenschaftspflichtig? Man sollte sich auch immer überlegen, warum man bei einem solchen Businessplan keine AG oder ähnliches macht. Man braucht sich von keinem rein reden lassen. Mit dem Tokensale bekommt man keine Rechte als Inhaber. Ein Whitepaper ist auch kein/e Satzung/Vertrag/Verkaufsprospekt, unterliegt zumindest keinen behördlichen Prüfregeln.

2017/18 waren ICO´s das heiße Ding, da noch nicht reguliert und jeder der einen Smart Contract auf Ethereum programmieren konnte, hat einen ERC20 Token herausgebracht. Unzählige Projekte sind schon nicht mehr vorhanden, eine Handvoll, die es wohl auch erst meinen, sind auch heute noch da.

Was mich auch stutzig macht laut dem AMA mit dem CEO hat man 2 Mio Nutzer aktuell. Geht man davon aus das im Schnitt ein Kartennutzer 50 MCO staked, dann sollten 100 Mio MCO Token im Umlauf sein. Laut Coinmarketcap gibt es aber aktuell nur einen Supply von 15.793.831 Token zum aktuellen Kurs von 5,48 USD -> 86.550.193 USD
Geht man zudem von einem durchschnittlichen Umsatzvolumen pro Monat von 500 Euro pro Karte aus. So müsste die Ltd. im Jahr 20 Mio USD an Rewards auszahlen ( bei im Schnitt 2% Reward auf den Umsatz).
Nach den Zahlen kann man also davon ausgehen das ein überwiegender Großteil der Karten nur als Midnight Blue und damit kostenlos ausgestellt worden ist. Aber selbst hier wird ein Umsatz generiert und man muss einen Reward bezahlen, auch dafür reicht der normale Supply eigentlich nicht aus.

Laut CMC sind die Token zudem auf 20+ Exchanges gelistet. Der größte Umsatz wird auch OKEx gemacht. ( Hier wird sicherlich die Firma selber ihre Token teilweise lagern) Schaut man sich dort das Handelsvolumen von 24h an, ist dieses auch sehr hoch. Also kann man ausgehen das in den ColdStorage Wallets der Börsen auch noch ein nicht unerheblicher Teil an Token liegt.

Daraus kann man versuchen zu schließen, das Monaco davon ausgeht, das die Rewards umgehend in FIAT oder andere Währungen getauscht werden. Passiert dies allerdings nicht und ein Großteil Staked die Token, ist das für die Firma eigentlich auch schlecht.

Wahrscheinlich müssen die bald den Reward umstellen auf CRO, da hier ein 100Mrd Token ( 1MRD USD umgerechnet im Umlauf) vorhanden sind, aktuell steht bei denen auf der Webseite aber noch MCO Rewards are paid in MCO Token to your Wallet App.
 
Zuletzt bearbeitet:

gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
5
AGB
Wie werden eigentlich von MCO die exorbitanten Zinsen auf die Kryptos generiert, die teilweise im hochzweistelligen Bereich Renditen versprechen?
Denn 14 .. 16% sind schon mal 'ne Ansage...

Es sind sogar 20% auf CRO in der Exchange. ;) Soweit ich es verstanden habe, sollten die CRO-Coins ohnehin über Jahre and die MCO-Staker ausgeschüttet werden. Ich habe ein paar Beiträge weiter oben über den CRO AirDrop berichtet. Mit dem Markteintritt in die USA machte die SEC allerdings hier einen Strich durch die Rechnung, da der AirDrop einer Coin nach US-Gesetzen nicht vom Halten einer anderen Coin abhängig gemacht werden darf. CDC hat daraufhin den CRO AirDrop nach 7 Monaten gestoppt, um in den US-Markt einsteigen zu können.
Es war also ohnehin geplant, CRO über die Jahre hinweg an die User auszuschütten. Man hat nur - zwangsweise - den Ansatz geändert und schüttet jetzt eben in Form hoher Zinsen aus.
Die Zinssätze auf die anderen Coins kann man durchaus als marktüblich bezeichnen (siehe z. B. https://celsius.network/earn-interest-on-your-crypto/). Verdient wird hier an Zinsgeschäften (Vergabe von Krediten), Arbitragehandel, Hedging, usw. Also durchaus vergleichbar zu anderen klassischen Investmenthäusern.
 
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nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
522
27
wären bei der Variante für rund 250€ Netflix und Spotify dabei würde ich es mal austesten.
Dann hätte man die "Investition" nach gut einem Jahr wieder raus und könnte es beruhigt laufen lassen.
Für 2500€ sehe ich das Risiko aber zu hoch, v.a. wenn man die Karte nicht sehr exzessiv nutzt bzgl Cashbacks.

Beim verleihen von anderen Cryptowährungen ist es doch hier identisch, dass die Erlöse dann viel länger als 1 Jahr gehalten werden müssen, damit man sie in DE steuerfrei verkaufen kann oder?
 

Tord

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
1.258
254
Beim verleihen von anderen Cryptowährungen ist es doch hier identisch, dass die Erlöse dann viel länger als 1 Jahr gehalten werden müssen, damit man sie in DE steuerfrei verkaufen kann oder?
Die Haltefrist von einem Jahr mit einhergehender Steuerfreiheit des etwaigen Veräußerungsgewinns greift meines Wissens nur beim direkten Kauf und Verkauf. Die Erlöse aus dem "Verleih" dürften ganz normal unter die Kapitalertragsteuer fallen, vergleichbar mit der Gewährung eines Darlehens. Zumindest versteuere ich meine Gewinne bisher so.
(Disclaimer: Keine steuerliche Beratung ;))
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Für 2500€ sehe ich das Risiko aber zu hoch...

Einfach einen Alarm setzen für den MCO Token bei 2€, dann relativiert sich alles. Wird wahrscheinlich auch kommen. Nicht weil das Projekt schlecht ist, sondern weil der nächste Winter kommen wird.

Die Haltefrist von einem Jahr mit einhergehender Steuerfreiheit des etwaigen Veräußerungsgewinns greift meines Wissens nur beim direkten Kauf und Verkauf. Die Erlöse aus dem "Verleih" dürften ganz normal unter die Kapitalertragsteuer fallen, vergleichbar mit der Gewährung eines Darlehens. Zumindest versteuere ich meine Gewinne bisher so.
(Disclaimer: Keine steuerliche Beratung ;))

Hmm hier würde ich den Steuerberater auch noch einmal konsultieren. Ich denke, alleine die Tatsache des verleihens/Staken hebelt die ganze Steuerfreiheit, selbst für das halten der ursprünglichen Coins, aus.
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Einfach einen Alarm setzen für den MCO Token bei 2€, dann relativiert sich alles. Wird wahrscheinlich auch kommen. Nicht weil das Projekt schlecht ist, sondern weil der nächste Winter kommen wird.



Hmm hier würde ich den Steuerberater auch noch einmal konsultieren. Ich denke, alleine die Tatsache des verleihens/Staken hebelt die ganze Steuerfreiheit, selbst für das halten der ursprünglichen Coins, aus.

*auch keine Steuerberatung*
 

Tord

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
1.258
254
Hmm hier würde ich den Steuerberater auch noch einmal konsultieren.
In meinem konkreten Fall und für meine konkreten Anlagestrukturen habe ich das auch tatsächlich und das Vorgehen ist so abgestimmt.

Ich denke, alleine die Tatsache des verleihens/Staken hebelt die ganze Steuerfreiheit, selbst für das halten der ursprünglichen Coins, aus.
Gibt es einen konkreten Grund für die Vermutung? An sich ein Gedanke, auf den ich bisher noch nicht gekommen bin, aber wäre sicher noch zu prüfen. Falls du damit recht hast könnte das für mich im Kontext mit XTZ schmerzhaft werden. Danke für den Denkanstoß.
 
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gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
5
AGB
Gibt es einen konkreten Grund für die Vermutung? An sich ein Gedanke, auf den ich bisher noch nicht gekommen bin, aber wäre sicher noch zu prüfen. Falls du damit recht hast könnte das für mich im Kontext mit XTZ schmerzhaft werden. Danke für den Denkanstoß.
Evtl. das hier:
https://cryptotax.io/staking-und-die-steuer/

https://cryptotax.io/verlaengerung-der-haltefrist-auf-10-jahre/

Mein letzter Stand wäre aber auch, dass derartige „Zinseinnahmen“ wie klassische Kapitalerträge behandelt werden.
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Mein Steuerberater (Dr. Schuhmann Gruppe) hatte mich beim ersten Nachfragen bzgl. Krypto vor Jahren mit großen Augen angeschaut. Er wollte/musste sich dann erst einmal intern rückversichern.

Wir sind dann zu folgender Schlussfolgerung gekommen.

Er meinte zu mir, das ein FA dem Steuerpflichtigen unterstellen kann, diese Währung nicht für den ursprünglichen Zweck einer Währung angeschafft zu haben, sondern mit dem Zweck einer Kapitalanlage, gerade weil es sich hier um eine Grauzone handelt. Sollte man jetzt mit der Anschaffung noch andere steuerpflichtige Einnahmen erzielen, verstärkt man wohl den Grundgedanken einer Kapitalanlage. Damit kippt wohl die Spekulationsfrist von einem Jahr und es kommt zu Spekulationsfrist von 10 Jahren.

Bildschirmfoto 2020-05-31 um 21.21.47.png

Evtl. das hier:
https://cryptotax.io/staking-und-die-steuer/

https://cryptotax.io/verlaengerung-der-haltefrist-auf-10-jahre/

Mein letzter Stand wäre aber auch, dass derartige „Zinseinnahmen“ wie klassische Kapitalerträge behandelt werden.

Es geht ihm glaube ich nicht um die Zinseinnahmen, sondern um das Halten des Coins an sich. Er nimmt an, das wenn er z.b. einen Coin zu 50 Euro am 01.01.2020 kauft. Dann diesen z.b. vom 01.01.20 bis 30.06.2020 verleiht und Zinsen (egal in welcher Form) bekommt. Diesen dann am 02.01.2021 zu 1000 Euro wieder verkauft, das der "Währungsgewinn" von 950 Euro steuerfrei wäre. Die Zinsen muss er so oder so versteuern, ich bin aber auch der Meinung das er die 950 Euro ebenfalls versteuern muss.
Steuerfrei wären die 950 Euro erst, wenn er den Coin am 02.01.2030 verkauft. ( Die Zinsen innerhalb der 10 Jahren sollten weiterhin versteuert werden)

Aber ich möchte noch einmal betonen, das ich kein Steuerberater bin.
 
Zuletzt bearbeitet:

gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
5
AGB
Er meinte zu mir, das ein FA dem Steuerpflichtigen unterstellen kann, diese Währung nicht für den ursprünglichen Zweck einer Währung angeschafft zu haben, sondern mit dem Zweck einer Kapitalanlage, gerade weil es sich hier um eine Grauzone handelt. Sollte man jetzt mit der Anschaffung noch andere steuerpflichtige Einnahmen erzielen, verstärkt man wohl den Grundgedanken einer Kapitalanlage. Damit kippt wohl die Spekulationsfrist von einem Jahr und es kommt zu Spekulationsfrist von 10 Jahren.

Viel schwerwiegender als die Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre finde ich Einordnung des Stakings als gewerbliche Handlung. Dann wäre nämlich auch Gewerbesteuer fällig und die Steuererklärung würde beliebig komplex. :(
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Ja das Thema Gewerbe kommt auch noch dazu.

Ob es dann gleich Gewerbesteuer wird, bezweifele ich. Gibt ja schließlich einen Freibetrag von 24.500€ p.a.. Sollte aber durchs Staken ein Zinsertrag von mehr als 24.500€ nach Abzug aller Kosten entstehen, dann hab ich wohl andere Sorgen, was ich mit meinem Geld machen kann. :)
 
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Spewdonk

Erfahrenes Mitglied
07.09.2014
522
294
Ich habe den ganzen Thread gelesen, aber einiges ist mir noch nicht 100% klar:
- Schufa-Auskunft wird eingezogen aber nicht wegen Bonität, sondern Adressvalidierung?
- Hauptkonto der CC ist € oder USD? Wäre es USD würden ja bei jeder "normalen" Bewegung (Top-Up/Zahlung) Umrechnungsgebühren anfallen?
- Die 50$ sind Guthaben auf der CC? Und diese gibt es nur bei der roten oder auch bei der "großen" blauen CC?
- Chashback erst 12M nach Gutschreibung von MCO-->Euro/USD wandeln wäre ja steuerfrei, somit "verspätetes" Cashback und höheres Risiko (Cryptokurs, gibt es den Laden noch,...)
Danke!
 

digitalreisen

Erfahrenes Mitglied
24.05.2017
303
0
Spewdonk meinte:
- Schufa-Auskunft wird eingezogen aber nicht wegen Bonität, sondern Adressvalidierung?

Richtig.

Spewdonk meinte:
- Hauptkonto der CC ist € oder USD? Wäre es USD würden ja bei jeder "normalen" Bewegung (Top-Up/Zahlung) Umrechnungsgebühren anfallen?

Hauptkonto der CC ist €. Umrechnungsgebühren fallen bis zu einem bestimmten Freibetrag je nach Tier nicht an.

Spewdonk meinte:
- Die 50$ sind Guthaben auf der CC? Und diese gibt es nur bei der roten oder auch bei der "großen" blauen CC?

Welche 50$ meinst? Die vom Referral Programm? Die bekommst du ab 50 MCO Stake.

Spewdonk meinte:
- Chashback erst 12M nach Gutschreibung von MCO-->Euro/USD wandeln wäre ja steuerfrei, somit "verspätetes" Cashback und höheres Risiko (Cryptokurs, gibt es den Laden noch,...)

Stimmt so nicht. Zwar musst du dann die Wertsteigerung von MCO nicht versteuern, aber die einmalige Gutschrift muss weiterhin versteuert werden. Das Cashback muss nach § 22 Nr. 3 EStG versteuert werden.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Stimmt so nicht. Zwar musst du dann die Wertsteigerung von MCO nicht versteuern, aber die einmalige Gutschrift muss weiterhin versteuert werden. Das Cashback muss nach § 22 Nr. 3 EStG versteuert werden.

Auch die Wertsteigerung sollte erst nach 10 Jahren steuerfrei sein und dann das Fifo Prinzip.
 

Tord

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
1.258
254
Zwar musst du dann die Wertsteigerung von MCO nicht versteuern, aber die einmalige Gutschrift muss weiterhin versteuert werden. Das Cashback muss nach § 22 Nr. 3 EStG versteuert werden.
Sicher? Ich meine mich zu erinnern, dass „Cashback“, der direkt mit einer Ausgabe verbunden ist und diese nicht übersteigt, ähnlich einem Rabatt betrachtet wird und daher im privaten Umfeld nicht steuerrelevant ist.
Oder verschiebt sich die Situation an der Stelle, weil das Cashback in MCO gutgeschrieben wird? Aber wo wäre dann der Unterschied zu z. B. MR bei Amex oder Payback-Punkten?
 

digitalreisen

Erfahrenes Mitglied
24.05.2017
303
0
Sicher? Ich meine mich zu erinnern, dass „Cashback“, der direkt mit einer Ausgabe verbunden ist und diese nicht übersteigt, ähnlich einem Rabatt betrachtet wird und daher im privaten Umfeld nicht steuerrelevant ist.
Oder verschiebt sich die Situation an der Stelle, weil das Cashback in MCO gutgeschrieben wird? Aber wo wäre dann der Unterschied zu z. B. MR bei Amex oder Payback-Punkten?

Amex- und Paybackpunkte werden von Amex und Payback pauschal versteuert, sodass du dies nicht nochmal machen musst.
Ich bin kein Steuerberater, allerdings hat mir CryptoTax geraten, dies so zu versteuern.
 
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Tord

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
1.258
254
Amex- und Paybackpunkte werden von Amex und Payback pauschal versteuert, sodass du dies nicht nochmal machen musst.

Das ist im Falle von Payback ziemlich sicher nicht korrekt und Amex versteuert die MR nur bei den Business- und Corporate-Karten pauschal sofern die MR dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Bei Programmen für Privatpersonen wäre mir eine Pauschalversteuerung nicht bekannt.
 

gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
5
AGB
Also technisch gesehen betrachtet das Finanzamt Cryptos als „andere Wirtschaftsgüter“, Cashback wäre also eine Art Sachprämie. Sind diese Prämien (wie Payback-Punkte oder MR) privat erworben und nicht durch dienstliche Ausgaben, werden diese wie eine Art nachträglicher Rabatt auf den Kaufpreis angesehen und sind steuerfrei.
Werden diese durch dienstliche Ausgaben (z.B. Betankung Firmenwagen) erworben, dürfte das analog zu Payback und Co. als „geldwerter Vorteil“ anzusehen sein, mit denselben steuerlichen Konsequenzen.

Solange die durch Cashback erworbenen MCO nicht gestaked werden, sind Wertzuwächse nach einem Jahr Haltedauer ebenfalls steuerfrei. Staked man die MCO, dürfte die 10-jährige Frist Anwendung finden.

* Keine Steuerberatung, meine private Meinung *
 

pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Das ist im Falle von Payback ziemlich sicher nicht korrekt und Amex versteuert die MR nur bei den Business- und Corporate-Karten pauschal sofern die MR dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Bei Programmen für Privatpersonen wäre mir eine Pauschalversteuerung nicht bekannt.
Miles&More versteuert soweit ich weiß auch pauschal.
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
wären bei der Variante für rund 250€ Netflix und Spotify dabei würde ich es mal austesten.
Dann hätte man die "Investition" nach gut einem Jahr wieder raus und könnte es beruhigt laufen lassen.
Für 2500€ sehe ich das Risiko aber zu hoch, v.a. wenn man die Karte nicht sehr exzessiv nutzt bzgl Cashbacks.
[...]

Na ja ist ja klar, dass sie eine gewisse Gegenleistung erwarten, sonst könnten sie auch gleich die kostenlose Karte mit Netflix und Spotify ausstatten. Mal ganz davon abgesehen würde ich auch nicht auf die Idee kommen, wegen diesen Benefits solch eine Investition zu machen, sondern es einfach als nettes Extra sehen, wenn man sowieso mal eine solche Investition geplant hat. (Für 2500€ kann man schließlich mehrere Jahre Netflix gucken)
 

gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
5
AGB
Wobei bei derartigen Betrachtungen nicht ganz vergessen werden darf, dass man die Investition nach der Haltefrist jederzeit abziehen kann. Komplett weg ist die Investition nur im worst case. Wer davon ausgeht, sollte lieber Tagesgeldkonten in Betracht ziehen. Im best case hat sich die Investition vervielfacht und die Perks hatte man „on top“.

Grundsätzlich sollte man immer das Renditedreieck im Auge behalten: je höher die Rendite, desto höher das Risiko.
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
Wobei bei derartigen Betrachtungen nicht ganz vergessen werden darf, dass man die Investition nach der Haltefrist jederzeit abziehen kann. Komplett weg ist die Investition nur im worst case. Wer davon ausgeht, sollte lieber Tagesgeldkonten in Betracht ziehen. Im best case hat sich die Investition vervielfacht und die Perks hatte man „on top“.

Grundsätzlich sollte man immer das Renditedreieck im Auge behalten: je höher die Rendite, desto höher das Risiko.

Klar, aber dann sind die "Perks" auch weg, d.h. nur wegen der "Perks" zu investieren ist halt quatsch.
 
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TimoRust

Reguläres Mitglied
09.07.2013
54
0
Ich hatte vor 3 Tagen Crypto Earn flexibel angelegt und heute eine Bestätigungsmail bekommen. Dauert es auch 3 Tage bis ich nach beenden der Anlage auf die Coins zugreifen kann? Und ab wann bekomme ich den die Zinsen, alle 7 Tage an dem Tag wo ich die Anlage gemacht habe oder an dem Tag der Bestätigung?
 

Aridhol

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
378
0
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Ich hatte vor 3 Tagen Crypto Earn flexibel angelegt und heute eine Bestätigungsmail bekommen. Dauert es auch 3 Tage bis ich nach beenden der Anlage auf die Coins zugreifen kann? Und ab wann bekomme ich den die Zinsen, alle 7 Tage an dem Tag wo ich die Anlage gemacht habe oder an dem Tag der Bestätigung?

Könnte an Pfingsten gelegen haben. Ich habe vor 3 Tagen eine Einzahlung auf mein Fiat Wallet gemacht, die heute erst verbucht wurde. Ich habe jetzt mal etwas in Bitcoins für 3 Monate angelegt, die Bestätigungsmail dafür kam innerhalb von einer Minute. Normalerweise sollte alle 7 Tagen die Gutschrift erfolgen.