Erfahrungen mit Wimdu und AirBnb?

ANZEIGE

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Die Frage ist ja was ist fragwürdig!

Es ist grundsätzlich schon so, das die Plattformbetreiber nicht diejenigen sind, die Gesetze umgehen oder gar Steuern hinterziehen. Meiner Meinung nach müsste auch jemand der nur einmal seine eigene Wohnung, in der erlebt für vielleicht während seines Urlaub über 2 Wochen vermietet, diese Einnahmen versteuern.
Das macht was keiner, gehe ich mal davon aus.
So ist das Angebot, steuerliche Pauschalen gleich von den Vergütungen ein zu behalten, schon sinnvoll, allerdings befreit das wohl die Vermieter vor einer Steuererklärung dieser Einnahmen und so, so wäre es in Deutschland, könnten auch die Behörden sie nicht über die Steuererklärung aufspüren.

Es scheint in Deutschland klar eine Sache der Städte zu sein. Und je nach Wohnraummangel müssen sie dann auch entsprechend intensiv sich der Aufklärung widmen.

Für mich persönlich wäre das nichts, weil ich eben kommen und gehen will,, wie ich Lust habe oder Termine es zulassen , und hier muss man ja die Schlüsselübergabe um xx Uhr machen. Und mit upgrade reichen mir die meisten Hotelzimmer, und tägliche Reinigung finde ich ganz schön und wie sollte man dann noch Punkte sammeln und einen Status erreichen?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Die Frage ist ja was ist fragwürdig!

Es ist grundsätzlich schon so, das die Plattformbetreiber nicht diejenigen sind, die Gesetze umgehen oder gar Steuern hinterziehen. Meiner Meinung nach müsste auch jemand der nur einmal seine eigene Wohnung, in der erlebt für vielleicht während seines Urlaub über 2 Wochen vermietet, diese Einnahmen versteuern.
Das macht was keiner, gehe ich mal davon aus.
So ist das Angebot, steuerliche Pauschalen gleich von den Vergütungen ein zu behalten, schon sinnvoll, allerdings befreit das wohl die Vermieter vor einer Steuererklärung dieser Einnahmen und so, so wäre es in Deutschland, könnten auch die Behörden sie nicht über die Steuererklärung aufspüren.

Es scheint in Deutschland klar eine Sache der Städte zu sein. Und je nach Wohnraummangel müssen sie dann auch entsprechend intensiv sich der Aufklärung widmen.

Für mich persönlich wäre das nichts, weil ich eben kommen und gehen will,, wie ich Lust habe oder Termine es zulassen , und hier muss man ja die Schlüsselübergabe um xx Uhr machen. Und mit upgrade reichen mir die meisten Hotelzimmer, und tägliche Reinigung finde ich ganz schön und wie sollte man dann noch Punkte sammeln und einen Status erreichen?

Für solche Fälle wie die kurzfristigen Untermieten gibt es Freibeträge:


Steuerliche Aspekte der kurzfristigen Untervermietung | Steuern | Haufe
Konsequenzen für die Gewerbesteuer

An die einkommensteuerliche Einordnung der Einkünfte knüpft auch das gewerbesteuerliche "Schicksal" des Wohnungsvermieters: Wer sich mit seiner Zimmervermietung im Bereich der Vermietungseinkünfte bewegt, unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Ist der Vermieter hingegen gewerblich tätig, ist er gewerbesteuerpflichtig; in diesem Fall fällt jedoch häufig keine Gewerbesteuer an, da für natürliche Personen oder Personengesellschaften ein gewerbesteuerlicher Freibetrag von 24.500 EUR pro Jahr gilt (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG). Wohnungsvermieter, die gelegentlich Zimmer ihrer Privatwohnung untervermieten, müssen somit nicht mit gewerbesteuerlichen Konsequenzen rechnen - selbst wenn sie die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten haben (z.B. wegen unüblicher Sonderleistungen).

Einkommensteuerliche Aspekte

Einnahmen aus der vorübergehenden (Unter-)Vermietung von selbst genutzten Immobilien dürfen bis zu einer Höhe von 520 EUR pro Veranlagungszeitraum unbesteuert bleiben ( R 21.2 Abs. 1 EStR). Diese Bagatellgrenze der Finanzverwaltung darf jedoch nicht als Freibetrag verstanden werden - das heißt: Bei höheren Einnahmen darf der Betrag nicht pauschal in Abzug gebracht werden.

Wer bei AirBnb anibietet muss auf jeden Fall eine Steuerklärung abgeben.
Für den gewerblichen Zweck muss diese Wohnung wie eine Hotel oder eben Gewerbe bei der Stadt anmelden.Wer das in einem Bezirk anmelden möchte ,wo Wohnraum knapp ist, wird keine Chance haben.

Wer mal nur während den 2 Wochen Urlaub untervermietet wird keine Probleme mit der Stadt und dem Finanzamt bekommen.
Aber wer jeden Tag an die 100 € pro Tag verlangt und diese nicht angemeldet hat begeht Steuerhinterziehung.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: alexanderxl

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Die Frage ist ja was ist fragwürdig!

Es ist grundsätzlich schon so, das die Plattformbetreiber nicht diejenigen sind, die Gesetze umgehen oder gar Steuern hinterziehen.

Nein sie müssten aber dafür haften wenn auf ihrer Plattform illegales passiert. Wenn auf einem Flohmarkt dauerhaft Hehler Waren angeboten werden - haftet in letzter Konsequenz auch der Flohmarktbetreiber - man wird ihm die Genehmigung entziehen.

Diese "Wir stellen ja nur die Plattform zur Verfügung" Ausrede greift eben nicht.

Schau dir doch nur an wofür z.B. Forenebetreiber haften.
 
  • Like
Reaktionen: concordeuser

Al_aaf

Erfahrenes Mitglied
Nein sie müssten aber dafür haften wenn auf ihrer Plattform illegales passiert. Wenn auf einem Flohmarkt dauerhaft Hehler Waren angeboten werden - haftet in letzter Konsequenz auch der Flohmarktbetreiber - man wird ihm die Genehmigung entziehen.

Diese "Wir stellen ja nur die Plattform zur Verfügung" Ausrede greift eben nicht.

Schau dir doch nur an wofür z.B. Forenebetreiber haften.

Na ja, das Ding mit dem Hehler und Flohmarkt ist im Kontext mit airbnb und anderen dieser Plattformen ein wenig, hmmm, sehr weit hergeholt.

Es ist absolut nicht zu kontrollieren, ob hier Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen usw. eingehalten werden. Selbst der Staat himself ist ja nicht in der Lage solche Machenschaften in den eigenen Reihen der Abgeordneten zu händeln, siehe Zweitwohnung und Hofreiter, Schilly, Rezzo Schlauch und noch viele andere.

Wer betrügen will findet immer eine Plattform, ob e-bay, airbnb, wimdu, immobilienscout usw..
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Na ja, das Ding mit dem Hehler und Flohmarkt ist im Kontext mit airbnb und anderen dieser Plattformen ein wenig, hmmm, sehr weit hergeholt..

Also das wäre sehr einfach zu kontrollieren, und wie gesagt gehört das mit zu den ebay Standards.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Also hat e-bay, nach deiner version, die Möglichkeit zu kontrollieren on ich/du/andere e-bayer Steuer zahlen? Interessant.
Ändert aber nix an der Tatsache, dass ein jeder der es will einen Weg findet zu betrügen. Insofern, alles gut.

Es geht nicht um die Tatsache der Steuerzahlung - es geht darum das man dafür sorgt das nur legale Angebote auf der Plattform sind und das lässt sich leicht feststellen.
 

Al_aaf

Erfahrenes Mitglied
Es geht nicht um die Tatsache der Steuerzahlung - es geht darum das man dafür sorgt das nur legale Angebote auf der Plattform sind und das lässt sich leicht feststellen.

Wiederspruch in sich. Ein legales Angebot kann nur sein, bei dem alle Rechtlichen Hintergründe einwandfrei sind, dazu gehört zweifelsohne auch ob Einnahmen versteuert werden.

Deine Meinung ist ok, meine Meinung ist ebenso ok, du buchst wahrscheinlich nicht bei airbnb, ich nach wie vor. Jeder tue das seine.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Wiederspruch in sich. Ein legales Angebot kann nur sein, bei dem alle Rechtlichen Hintergründe einwandfrei sind, dazu gehört zweifelsohne auch ob Einnahmen versteuert werden.

Oh, ein interessanter Gedanke - dann nehmen wohl die meisten von uns Tag für Tag illegale Angebote wahr:doh:
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Wiederspruch in sich. Ein legales Angebot kann nur sein, bei dem alle Rechtlichen Hintergründe einwandfrei sind, dazu gehört zweifelsohne auch ob Einnahmen versteuert werden.

Deine Meinung ist ok, meine Meinung ist ebenso ok, du buchst wahrscheinlich nicht bei airbnb, ich nach wie vor. Jeder tue das seine.

Als Käufer handelt man ja nicht illegal.Wer nur privat das eine oder andere Teil bei E-Bay verkauft muss nichts befürchten.Wer jedoch ein Profit -Geschäft mit E-Bay macht wird von E-bay gezwungen eine Gerwerbe anzumelden.
Klar muss man die Einahmen auf der Steuererklärung angeben.Da gibt es Freibeträge.Beim Vermieten z.B. 24.500 €.

Wer das nicht macht begeht Steuerhinterziehung.

Von privat zu privat bei E-Bay ist kein Problem.
 

Al_aaf

Erfahrenes Mitglied
Oh, ein interessanter Gedanke - dann nehmen wohl die meisten von uns Tag für Tag illegale Angebote wahr:doh:

Du kennst die Story mit dem Hölzchen und dem Stöckchen? Na dann spiele alleine weiter, dafür bin ich nicht Spielfreudig genug. Du weißt genau den Sinn meiner Aussage, also spiele wie gesagt alleine weiter.

@chris_flyer
So so, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind bis 24.500 € Steuerfrei. Das erzähle doch bitte meinem Finanzamt Karlsruhe Stadt, du ersetzt jeden Steuerberater. (Wir sprechen nicht von Gewerbe, gelle.)

Dann spiele auch du alleine weiter, hier das Sandförmchen für dich "Alles was über den Grundfreibetrag hinaus geht, wird nach den Steuersätzen der Bundesrepublik Deutschland versteuert."
Der Grundfreibetrag nach §21 EStG ist bei Einzelpersonen – 8.354 Euro.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Du kennst die Story mit dem Hölzchen und dem Stöckchen? Na dann spiele alleine weiter, dafür bin ich nicht Spielfreudig genug. Du weißt genau den Sinn meiner Aussage, also spiele wie gesagt alleine weiter.

@chris_flyer
So so, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind bis 24.500 € Steuerfrei. Das erzähle doch bitte meinem Finanzamt Karlsruhe Stadt, du ersetzt jeden Steuerberater. (Wir sprechen nicht von Gewerbe, gelle.)

Dann spiele auch du alleine weiter, hier das Sandförmchen für dich "Alles was über den Grundfreibetrag hinaus geht, wird nach den Steuersätzen der Bundesrepublik Deutschland versteuert."
Der Grundfreibetrag nach §21 EStG ist bei Einzelpersonen – 8.354 Euro.

Na und ,

mach doch ein Gewerbe auf.Dann hast du damit keine Probleme.Menschen die ein Gewerbe anmelden haben somit einen Vorteil.Wer jetzt immer noch meint,dass müsse man nicht tun ist selber schuld.Wer jedoch die Einahmen aus Vermietung in der Steuerklärung so angibt wird natürlich mit dem persönlichen Steuersatz belastet .Es spricht doch nichts dagegen als AirBnB oder Wimdu-Anbieter eine kleine GmbH oder UG aufzumachen.

Wenn du nochmal genau liest.Ja ich sprach vom gewerblichen Vermieten,da es inzwischen eine Vielzahl von professionellen Anbietern dort gibt. Und das ist einfach der Fall ,wenn man 100 € bis 300 € die Nacht verlangt.

So der so müssen die Einkünfte aus Vermietungen angegeben werden.

Wie werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt?

Als Vermieter haben Sie zunächst einmal Mieteinnahmen. Diese führen zu steuerpflichtigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), und zwar unabhängig davon, woher die Mieteinnahmen stammen, etwa

aus der Vermietung eines ganzen Hauses oder einer Eigentumswohnung,
aus der Vermietung einer Wohnung im ansonsten selbst genutzten Haus,
aus der Vermietung möblierter Räume und Wohnungen,
aus der Untervermietung eines einzelnen Zimmers in Ihrer Mietwohnung,
aus der Vermietung einer Ferienwohnung,
aus der entgeltlichen Bestellung eines Erbbaurechts oder eines Nießbrauchs,
aus der Verpachtung eines unbebauten Grundstücks,
aus der Verpachtung eines Betriebes nach Betriebsaufgabe,
aus der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds,
aus der Überlassung von sog. Sachinbegriffen (z.B. Wohnungseinrichtung),
aus der Abtretung von Forderungen auf Miet- oder Pachtzinsen anlässlich einer Grundstücksveräußerung.
Zu den Mieteinnahmen gehören vor allem der Mietzins und die Umlagen (Nebenkostenvorauszahlungen), die der Mieter an den Vermieter zahlt. Gehört das vermietete Wohneigentum zu Ihrem Betriebsvermögen als Freiberufler oder Gewerbetreibender, rechnen die Mieteinnahmen nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern zu Ihren Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb (§ 21 Abs. 3 EStG).

Den Einnahmen gegenüber stehen alle Aufwendungen, die »dem Erwerb, der Sicherung und Erhaltung« Ihrer Einnahmequelle dienen. Das sind die Werbungskosten (§ 9 EStG). Zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung gehören vor allem die Schuldzinsen, die Renovierungs- und Instandhaltungskosten, die Hausnebenkosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wasser etc.), die Abschreibungen für die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des vermieteten Gebäudes oder Gebäudeteils.

So rechnet der Vermieter in seiner Einkommensteuererklärung

Mieteinnahmen
./.
Werbungskosten
=
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
positiver Saldo = Gewinn, führt zu Steuerzahlung!
negativer Saldo = Verlust, führt zu Steuerersparnis!
Bei einem positiven Saldo Ihrer Mieteinnahmen über die Werbungskosten müssen Sie diesen Gewinn zusätzlich zu Ihren übrigen Einkünften (z.B. aus selbstständiger Arbeit) versteuern. Bei einem negativen Saldo entsteht ein steuerlicher Verlust, den Sie mit Ihren übrigen positiven Einkünften verrechnen können. Im Ergebnis verringert sich so Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerschuld. Genau das sind die ersehnten Steuervorteile, die Sie für eine Investition in vermietetes Wohneigentum erhalten!

Wenn Sie lediglich die kleine Einliegerwohnung oder einzelne möblierte Räume Ihres ansonsten selbst genutzten Hauses/Ihrer selbst genutzten Eigentumswohnung vorübergehend vermieten - z.B. an Messe- oder Kongressbesucher -, dann brauchen Sie in Ihrer Steuererklärung die Mieteinnahmen nicht anzugeben, wenn sie weniger als € 520,00 betragen (Freigrenze; R 21.2 Abs. 1 EStR 2008). Allerdings können Sie dann auch keine anteiligen Werbungskosten absetzen. Für die Vermietung von Messezimmern sind die gleichen Grundsätze wie für die Vermietung von Ferienwohnungen anzuwenden (BFH-Urteil vom 4.3.2008, IX R 11/07, BFH/NV 2008 S. 1462).

Haben Sie in einem Kalenderjahr (positive oder negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung auf der Seite 2 des Mantelbogens bei »Vermietung und Verpachtung« ein Kreuz machen und dann das Formular »Anlage V« ausfüllen (»V« steht für »Vermietung und Verpachtung«). Grundsätzlich ist für jedes Vermietungsobjekt eine eigene Anlage V zu Ihrer Steuererklärung abzugeben, wobei Einkünfte aus Gemeinschaften oder geschlossenen Immobilienfonds zusammengefasst nur auf der ersten Anlage V anzugeben sind.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung zur Vermietung kaufen oder größere Instandhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten durchführen, kann das Finanzamt schon einmal fragen, woher Sie das eingesetzte Eigenkapital haben. Das Finanzamt will dann feststellen, ob das eingesetzte Eigenkapital in der Vergangenheit ordnungsgemäß versteuert worden ist.

steuernetz.de - Wie werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
K

Kurzentschlossener

Guest
Wertsachen sollte man eigentlich an einem sicheren Ort aufbewahren.

Airbnb-Gast soll 35.000 Euro gestohlen haben

Die verdächtigte Frau hat im April 2015 in dem fremden Haus übernachtet. Der Vermieter des Hauses hatte Wertsachen in einem Schrank in einem abgesperrten Büro in dem Haus aufbewahrt. Das abgesperrte Büro wurde von einer Überwachungskamera überwacht. Der Zeitstempel eines von dieser Kamera aufgenommenen Videos stammt vom 30. April und zeigt, wie die Airbnb-Übernachterin das abgesperrte Büro durchwühlt. Dabei soll sie Wertsachen im Wert von 35.000 Dollar mitgenommen haben. Der Diebstahl wurde aber erst deutlich später bemerkt und somit erst am 8. Juni der Polizei gemeldet.

Die Polizei sucht nun nach dem Aufenthaltsort der verdächtigten Frau.

Airbnb-Gast soll Wertsachen für 35.000 Euro gestohlen haben - PC-WELT

Jetzt ist sein Vermögen weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: alexanderxl

stormy

Neues Mitglied
24.09.2013
9
0
habe auch mal ein apartment in miami gebucht und alles hat gut geklappt. war ein sehr netter vermieter. bei der suche stiess ich jedoch vorher auf einige vermieter (eher gewerblich), die dann noch zusätzlich irgendwelche steuern oder gebühren haben wollten. davon habe ich dann die finger gelassen. also genau aufpassen, mit wem man es zu tun hat.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
habe auch mal ein apartment in miami gebucht und alles hat gut geklappt. war ein sehr netter vermieter. bei der suche stiess ich jedoch vorher auf einige vermieter (eher gewerblich), die dann noch zusätzlich irgendwelche steuern oder gebühren haben wollten. davon habe ich dann die finger gelassen. also genau aufpassen, mit wem man es zu tun hat.


Immerhin haben diese Anbieter nichts verschleiert und gleich gesagt was los ist.Lieber vorher auf Steuern und Gebühren hinweisen als gar nichts zu sagen.

Die Anbieter,die nichts verlangen machen wohl eher was falsch.
 
  • Like
Reaktionen: alexanderxl

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
AirBNB versichert den Vermieter - wie genau Wertsachen (Bargeld, Schmuck, etc.) abgesichert sind, steht sicherlich in den AGBs.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Aktuelle Zahlen für Berlin Ende Juli/Anfang August: 23.000 statt 5.700 | rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb meinte:
..
In der Stadt wurden demnach Ende Juli mehr als 23.000 Ferienwohnungen und -zimmer angeboten, davon sind aber nur 5.700 offiziell genehmigt worden. Etwa 17.000 Angebote sind somit illegal.

Der Bezirk, der auf mehr als einem Dutzend Online-Portalen die Berliner Angebote automatisch sichten ließ, versicherte, dass Doppel-Inserate einzelner Wohnung auf mehreren Portalen so gut es ging herausgerechnet wurden. Offen ist allerdings, ob diese Doubletten immer eindeutig zu identifizieren sind. Unklar ist außerdem, wie viele Wohnungen darunter regulär vermietet sind und nur während der Ferien von ihren Bewohnern untervermietet werden.

Im rbb-Inforadio kündigte von Dassel an, dass die Eigentümer der illegalen Ferienwohnungen demnächst zu einer Stellungnahme aufgefordert werden. "Denen droht ein Bußgeld. Und ich sage: Lieber spät anmelden als gar nicht. Wir haben ein Ermessen bei der Festsetzung des Bußgeldes, und es ist natürlich ein Unterschied, ob wir jemanden nach drei Monaten Ermittlungszeit dingfest machen können, oder ob Vermieter auf uns zukommen und sagen: Da hab ich wohl was vergessen." ...
 
  • Like
Reaktionen: alexanderxl

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
108
Ich hoffe, Ihr stimmt zu, daß ich mich mit meiner Frage hier dran hänge, statt einen neuen Thread dafür aufzumachen.

Etwa 2 Jahre hatte ich nichts mehr bei AIRbnb gesucht. Früher war es so, dass nach Abschicken der ersten Anfrage an einen Anbieter danach bei AIRbnb ein Fenster aufging "Kontaktiere auch noch andere, um Deine Chancen zu erhöhen!"
Jetzt muss ich plötzlich schon direkt bei der ersten Anfrage meine Kreditkartendaten eingeben und AIRbnb sagt:
"Wird nur dann belastet, wenn der Anbieter Dich akzeptiert".
Also kann ich heute nicht länger mehrere Anbieter gleichzeitig kontaktieren? Oder bin ich nur mal wieder zu doof ?
 

Flymaniac

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.984
207
Statt "Buchung anfragen" steht links "Nimm Kontakt auf" da brauchst keine KK angeben und den Vermieter Deine Fragen stellen.
Gehst du über "Buchung anfragen" passiert das von Dir beschriebene.
 
  • Like
Reaktionen: VBird

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
108
Danke Flymaniac,
inzwischen komme ich besser zurecht. Hat sich eine Menge verändert seit vor 2 Jahren.
Ich finde es jetzt schwieriger, die Suche einzugrenzen.

So, seit gestern ist mir aber etwas sonderbares aufgefallen. Dieselben Wohnungen, bei denen gestern nacht noch 9 Euro service fee anfielen, zeigen heute 12€ an.
Sind deren Gebühren höher, wenn man am Wochenende bei denen aktiv ist? Oder erhöhen sich die Gebühren nach der ersten Buchungsanfrage? Cookies löschen würde ja im zweiten Fall nichts ändern !?
 

Flymaniac

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.984
207
Zur Preisgestaltung kann ich Dir nicht 100% antworten aber

1. Die Preise werden täglich dem Dollarkurs angepasst je nach Währung, so das sich der Preis ändert. Bei 3 € Unterschied aber eher unwahrscheinlich wobei ich nicht weiss wie hoch der Betrag war.
2. Es gibt Fixpreise da ändert sich der Preis nicht (außer obiger Grund) bei manchen kostet es aber am Wochenende/Feiertage usw mehr als unter der Woche.
3. Es gibt variable Preise von airbnb gesteuert. Ist die Auslastung gut, wird der Preis von airbnb hochgesetzt ist die Auslastung gering wir der Preis runter gesetzt.