ErrorFare: FRA-KUL mit Oman Air in C: 471 Euro

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GmK

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
991
0
HAM
was für ein Quatsch, der Grund wird doch genannt. Auch wenn du das nicht lesen willst.

Was für ein Quatsch, du hast offensichtlich nichts davon mitbekommen, wie expedia diese Sache handelt ;)

Expedia hat bisher wissentlich die Anfechtung nicht weitergeleitet, da

- sie diese selber noch nicht akzeptieren im Namen der Kunden (hahahahaa)
- die etickets noch nicht auf Void stehen, sondern nur die PNRs entfernt wurden
- sie deshalb noch kein Geld refunden, bis nicht mit WY geklärt wurde, wie es weitergeht
- sie deshalb extra jemanden haben ("Task Force", hahahaha) der jetzt nächste Woche mit WY versucht zu einer Einigung zu kommen
- sie deshalb dann erst die Kunden in einer richtigen Mail informieren, wie es weitergeht - Refund oder Angebot oder xyz. Die Mail gestern war automatisiert, und ist 'noch nicht das letzte Wort' (OT Supervisor)

Ich glaub an so Groß-Unternehmens-BS nicht, die wollen sich im Auge des Kunden gerade als die großen Retter darstellen (und eigentlich nur unser Geld möglichst lange behalten), aber man sollte zumindest anerkennen, dass sie sich als wohl einzige OTA momentan mehr darum kümmert als die anderen, die gleich refunded haben.

Das ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass man sich für den extrem vielen Mist, der hier und woanders steht, nicht so langsam einfach in Grund und Boden schämen muss...
 

harry2772

Reguläres Mitglied
22.04.2010
39
0
Anfechtung bedarf keiner besonderen Form. Es genügt eine für den Gegner eindeutig verständliche Handlung.

Hallo Piedra,

Anfechtung bedarf keiner besonderen Form, das ist richtig. Jedoch eine email mit FLUGDATEN ÄNDERUNG ist für mich keine Anfechtungserklärung bzw. verständliche Handlung.

Die Gestaltungserklärung (Anfechtungs-, Rücktritts-, Kündigungserklärung usw.) ist zum Schutz der Gegenseite, die mangels Mitwirkungsmöglichkeit zumindest Klarheit über die veränderte Rechtslage haben soll, nach dem Gesetzestext „gegenüber“ dem Erklärungsgegner abzugeben (vgl. nur § 143 Abs. 1 BGB für die Anfechtung). Die Gestaltungserklärung ist also eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach § 130 Abs. 1 BGB der Gegenseite zugehen muss
 

Paddy_0511

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
955
24
HAM
Was für ein Quatsch, du hast offensichtlich nichts davon mitbekommen, wie expedia diese Sache handelt ;)

Expedia hat bisher wissentlich die Anfechtung nicht weitergeleitet, da

- sie diese selber noch nicht akzeptieren im Namen der Kunden (hahahahaa)
- die etickets noch nicht auf Void stehen, sondern nur die PNRs entfernt wurden
- sie deshalb noch kein Geld refunden, bis nicht mit WY geklärt wurde, wie es weitergeht
- sie deshalb extra jemanden haben ("Task Force", hahahaha) der jetzt nächste Woche mit WY versucht zu einer Einigung zu kommen
- sie deshalb dann erst die Kunden in einer richtigen Mail informieren, wie es weitergeht - Refund oder Angebot oder xyz. Die Mail gestern war automatisiert, und ist 'noch nicht das letzte Wort' (OT Supervisor)

Ich glaub an so Groß-Unternehmens-BS nicht, die wollen sich im Auge des Kunden gerade als die großen Retter darstellen (und eigentlich nur unser Geld möglichst lange behalten), aber man sollte zumindest anerkennen, dass sie sich als wohl einzige OTA momentan mehr darum kümmert als die anderen, die gleich refunded haben.

Das ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass man sich für den extrem vielen Mist, der hier und woanders steht, nicht so langsam einfach in Grund und Boden schämen muss...

Ich habe bei Oman Air dieses unter Ticket Receip stehen:


Travel Date Airline Departure Arrival Other notes
08Jan
- 08Jan OMAN AIR
WY 116 FRANKFURT, GERMANY
Time
1:55pm
MUSCAT, OMAN
Time

ClassBusiness
Seat NumberCheck-in Required
Baggage Allowance40K
Booking StatusOk to fly
Fare BasisDLIT2MDE
Not Valid Before08 Jan
Not Valid After08 Jan

Bedeutet mein Ticket ist auch noch gültig? Bei Check my Trip ist gar nichts mehr hinterlegt.
 

GmK

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
991
0
HAM
Booking StatusOk to fly

*Wenn* Virtuallythere / SABRE hier nicht einfach immer Kopien anzeigt, die nicht dem aktuellen Stand entsprechen (das wäre ja möglich), dann ja, ist dein Ticket an für sich noch gültig - allerdings nutzlos ohne dazugehörige Reservierung. Es kann aber eben auch sein, dass die Anzeige sozusagen aus dem "Cache" das Ok to fly anzeigt, dann ist o.g. keine Indikation über den tatsächlichen Status.

Also bitte keine Hoffnung machen, Expedia spielt hier auf Zeit, für WY wird die Sache schon gegessen sein ;)
 

Bilbo

Erfahrenes Mitglied
28.10.2009
3.333
70
PAD/HAJ/KSF
Also ich würde erstmal abwarten was Expedia macht.

Die haben damals als Continental der *A beigetreten ist für die Kunden eine Lösung gefunden , die sehr gut war.

Und ich würde das gar nicht so abtun , das dort eine Taskforce gebildet wurde. Denn damals lief das auch so ab.

Ich denke Expedia hat grosses Intresse daran das für den Kunden gut abzuschliessen. Also ich würde erstmal abwarten.

Aber ich werde 100% keine rechtlichen Schritte einleiten. Entweder Expedia bekommt da noch was hin oder halt Geld zurück. Ich verliere dabei ja nix.
 
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BinDabei

Erfahrenes Mitglied
18.01.2010
281
1
GRZ
Bei mir das selbe, habe über ebookers gebucht .

Wenn ich über virtuallythere meinen Flug checken will dann kommt "Destination City not provided"
Gehe ich damm auf E -Ticket dann scheint alles normal .. (ok to fly)

Ich habe gestern Anfechtungserklärung bekommen, aber erst heute wurde der Flug von der VISA abgebucht (allerdings mit Buchungsdatum 22.03) :)

Ich finde es grundsätzlich ok , war ja absehbar. Was ich aber aus dieser Sache gelernt habe ist das scheinbar die Airline einseitig jederzeit gebuchte Tickets stornieren kann und das finde ich schon sehr befremdlich.
 

cultural

Erfahrenes Mitglied
09.01.2012
570
1
CH
Bedeutet mein Ticket ist auch noch gültig? Bei Check my Trip ist gar nichts mehr hinterlegt.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das Ticket an sich noch gültig, bringt dir aber ohne Reservierung, die storniert wurde, genau nichts.
Zum Thema Social Media und Krisen-PR: Social Media Aktivitäten sollen ja einen Dialog zwischen Kunden und Unternehmen ermöglichen. Das ist zwar dann schön, wenn alles glatt läuft, tritt einem aber dann in den Arsch, wenn man einmal ein grösseres Problem am Hals hat, wie es die EF beispielsweise ist.
Viele Unternehmen haben für diesen Fall keinen blassen Schimmer, was sie machen sollen, hauptsache, sie haben eine Social-Media-Plattform.

Kritische/ unzufriedene Beiträge aber einfach so zu löschen ist, überspitzt formuliert, unternehmerischer "Selbstmord", denn das heizt die Menge nur noch auf. Schön zu sehen war das als bekannt wurde das KitKat (Nestle), Palmöl in ihren Schokoladenriegeln verarbeiten. --> Protestwelle-->kritische Beiträge gelöscht ---> späte Entschuldigung---> spät Massnahmen getroffen.

Ich halte es damit mit der vorherigen Meinung, man hätte a) früher kommunizeren müssen, dass man Mist gebaut hat b) dass man das Ausmass zunächst vermessen muss aber an einer Lösung arbeitet c) eine Lösung anbietet, die von einem Grossteil der Betroffenen als akzeptabel eingestuft wird (C Tickets in Y, Upgrade auf C für einen akzeptablen Betrag, wie vorhin schon angesprochen d) es ist und bleibt eine EF, das Risiko war uns allen bewusst.
 

Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
[...] Ich finde es grundsätzlich ok , war ja absehbar. Was ich aber aus dieser Sache gelernt habe ist das scheinbar die Airline einseitig jederzeit gebuchte Tickets stornieren kann und das finde ich schon sehr befremdlich.

Kann die Fluggesellschaft natürlich nicht. Vorliegend handelt es sich um einen Erklärungsirrtum. Selbstverständlich kann auch ein Passagier jederzeit einen solchen geltend machen. Vermute in Deutschland braucht es die gleichen Voraussetzungen wie in der Schweiz, subjektive und objektive Wesentlichkeit. Ob die vorliegen, muss ein Gericht prüfen. Der Gang an das Gericht steht jederzeit offen. Liegt Fahrlässigkeit vor und ist ein Schaden entstanden, kann Ersatz geltend gemacht werden.
 

Super

Erfahrenes Mitglied
25.03.2013
585
3
Jo, ist ja letztlich genau das was ich auch geschrieben hab. Ich glaube gerade eine relativ kleine Airline wie WY hätte sich hier wirklich kurzfristig um Berater in Sachen Krisenkommunikation etc. besorgen sollen - andererseits, so ist's witziger zum Zuschauen :LOL:

@TomBerlin: Wo der Zusammenhang zwischen dem Bucher einer EF und einem Trickdieb sein soll, dürfte wohl nur für dich nachvollziehbar sein.
Außerdem hab ich nicht von Prämie geredet ...

Du überschätzt die Anzahl der Betroffenen die es nicht verstehen zu hoch ein. Nur weil einige FB Blitzchecker schonmal die Anwaltsadressen googeln braucht Oman noch keinen Krisenmanager.
 

Nok

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
507
1
Nakhon Rachasima
Was ich aber aus dieser Sache gelernt habe ist das scheinbar die Airline einseitig jederzeit gebuchte Tickets stornieren kann und das finde ich schon sehr befremdlich.

Befremdlich ist ebenfalls ,was man aus diesem Thread lernen kann : es scheint eine erstaunlich große Zahl von Aasgeiern zu geben , die einen offensichtlichen Irrtum einer Airline bedenkenlos ausnutzen und bereit sind , einen 6-fachen Salto zu schlagen wenn es denn auffällt und korrigiert wird . Ich empfehle die Kammer für internationale Zivilsachen am Amtsgericht Oman .
 

JuzamDjinn

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
694
423
Nähe DUS
Die meisten versuchen mit einer Klageandrohung noch etwas zu bewegen. Ich denke die Leute die sich wirklich dazu herablasssen kann man an 2 Händen höchstens abzählen.
Es war ein Spiel, mal gewinnt man und mal verliert man. Mir wäre meine Zeit zu schade. aber unterhaltsam war es am Wochenende hier, ausserdem gab es einen interessanten Einblick in menschliche Abgründe :D
 
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Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
Kann die Fluggesellschaft natürlich nicht. Vorliegend handelt es sich um einen Erklärungsirrtum. Selbstverständlich kann auch ein Passagier jederzeit einen solchen geltend machen. Vermute in Deutschland braucht es die gleichen Voraussetzungen wie in der Schweiz, subjektive und objektive Wesentlichkeit. Ob die vorliegen, muss ein Gericht prüfen. Der Gang an das Gericht steht jederzeit offen. Liegt Fahrlässigkeit vor und ist ein Schaden entstanden, kann Ersatz geltend gemacht werden.

Praktisch jeder, der das gebucht hat, wusste, das der Preis nicht korrekt ist, daher gibt es nach § 122 Absatz 2 BGB auch keinen Schadensersatz.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Du überschätzt die Anzahl der Betroffenen die es nicht verstehen zu hoch ein. Nur weil einige FB Blitzchecker schonmal die Anwaltsadressen googeln braucht Oman noch keinen Krisenmanager.

In den allermeisten Fällen wird die Wirkung von Social Media überschätzt. Vor allem vergisst die Internetgemeinde ungemein schnell.
 
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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Die meisten versuchen mit einer Klageandrohung noch etwas zu bewegen. Ich denke die Leute die sich wirklich dazu herablasssen kann man an 2 Händen höchstens abzählen.
Es war ein Spiel, mal gewinnt man und mal verliert man. Mir wäre meine Zeit zu schade. aber unterhaltsam war es am Wochenende hier, ausserdem gab es einen interessanten Einblick in menschliche Abgründe :D

Wobei mit der zweiten Hand die Finger der ersten gezählt werden.
 

SkyIsTheLimit

Erfahrenes Mitglied
10.01.2013
1.016
49
BER
Zum Thema FB werden die Leute ja auch von einem der EF Verbreiter (travel-dealz.de) noch angeheizt, Zitat:
"Was kann man tun?
Vielleicht lässt sich Oman Air doch zu einem honorieren der Tickets bewegen. Doch dafür muss Druck ausgeübt werden. Ein gutes Beispiel ist der Gutscheinfehler von Alitalia. Im Nachhinein wurden alle Tickets die mindestens 1 Cent gekostet haben honoriert.

Am besten versucht ihr druck via Facebook, Twitter und Email auszuüben. Außerdem sollte man auf die Stornierungsmail von Expedia/ebookers antworten und nach den Gründen fragen z.B. Warum erst 5 Tage nach der Bestätigung. Besonders Expedia hat Einfluss auf Oman Air.


 

bly1979

Gesperrt
26.03.2013
19
0
Du überschätzt die Anzahl der Betroffenen die es nicht verstehen zu hoch ein.

Bei vielen solcher Aktionen ist die Anzahl an Betroffener eigentlich nicht sonderlich gross. Es sind immer einige Wenige, welche solche Aktionen vorantreiben und sich richtig reinhängen. In der BW gab es hierzu einen interessanten Artikel. Demnach sind 1-2% für 90% der (Shitstorm)Posts verantwortlich. Die Autoren kamen zu einem eindeutigen Ergebniss: Am einfachsten ist es, die Redelsführer zu besänftigen (womit auch immer)... Wetten, das Aufbrausen wäre in diesem Fall nur n laues Lüftchen, hätte man die "besonders engagierten" mit Gutscheinen gefüttert, oder direkt mit ihnen Kontakt aufgenommen.

Löschen hat übrigens in der Vergangenheit oft zum Gegenteil geführt, denn dann treten die noch auf den Plan, welche sich für freie Meinung im Netz engagieren.

Bei FB mehren sich auch die Anzeichen, dass das Problem doch recht früh bekannt war. So soll ein Journalist bereits am Samstag nachgefragt haben.


die einen offensichtlichen Irrtum einer Airline bedenkenlos ausnutzen
Zeigen sich die Airlines im umgekehrten Fall kulanter? Zum Beispiel bei Namensvertippern? Oder bei Fehlbuchungen? Meiner Erfahrung nach nicht... Mir wurde mal ein Ticket gebucht, bei dem der Vorname französisch geschrieben wurde. (franz. Kunde) Wenn Pierre A. XY auf dem Ticket steht. Man aber Peter A. XY heisst. Die Airline deswegen das Boarding verweigert, C Booking... Nun ja... (Übrigens damals trotz Silver...)

Ich schätze, so manche dürften sich daran stören. Dass Airlines sich scheinbar mehr Rechte herausnehmen als dass sie ihren Kunden zugestehen wollen.
 

tnmlyger

Erfahrenes Mitglied
14.03.2010
521
7
Landshut
aber man sollte zumindest anerkennen, dass sie sich als wohl einzige OTA momentan mehr darum kümmert als die anderen, die gleich refunded haben.
Ich weiss nicht, wie es bei Euch ist, aber bei mir hat Expedia den kompletten Betrag von der Kreditkarte abgebucht. In dem Moment sind sie mglw. auch mein Vertragspartner, und es kann mir dann im Endeffekt egal sein, ob sie mit ihrem Zulieferer ein Problem bekommen oder nicht. Für meine Begriffe könnte es auch daran liegen. Meine Buchung wurde bislang nicht storniert - es steht immer noch alles als OK drin. Wenn's klappt, fein. Wenn nicht, dann nicht. So dringend wollte ich jetzt auch nicht eine Nacht in Muscat verbringen ;-)
 

Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
Praktisch jeder, der das gebucht hat, wusste, das der Preis nicht korrekt ist, daher gibt es nach § 122 Absatz 2 BGB auch keinen Schadensersatz.

Danke für die Konkretisierung. Ich kenne mich mit dem deutschen Recht nicht aus. In der Schweiz ist die Regelung gleich. Offensichtlich liegt ein fahrlässiger Irrtum vor. Schadenersatz gemäss Art. 26 OR greift nur, wenn dem Geschädigten der Irrtum nicht bekannt war und er den Irrtum auch nicht hätte kennen müssen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Zeigen sich die Airlines im umgekehrten Fall kulanter?

Es geht hier nicht um Kulanz sondern um simples Vertragsrecht. Sowohl die Airline kann einen Erklärungsirrtum geltend machen als auch du, wenn du dich vertan hast. Du kannst ja jederzeit gegen die Airline klagen wenn sie deinen Erklärungsirrtum nicht akzeptieren wollen um dein Geld zurück zu bekommen, dann entscheidet ein Richter ob der Vertrag noch besteht oder nicht.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.054
1.289
DUS, HAJ, PAD
Kann man zusammenfassend sagen, dass:

43% der User hier schreiben die Leute die EF gebucht sollen Eier haben
32% sich über google schon mal einen Anwalt raussuchen, den aber nie anrufen
25% hier nur posten um irgendwann auf 250 Posts zu kommen um Loungeaccess zu erhalten

Beste Grüße
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.119
1.740
Praktisch jeder, der das gebucht hat, wusste, das der Preis nicht korrekt ist, daher gibt es nach § 122 Absatz 2 BGB auch keinen Schadensersatz.

woher nimmst di diese Annahme? Es gab immer wieder solche Preise (z.B. OS früher auch LH) - das bleibt nachzuweisen bei der Partei die sich auf den Irrtum beruft!

Edit: wo sind die Danke-Knöpfe hin???? Edit: jetzt wieder da:p
 
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