Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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LEJ
Gibt es eigentlich Kompensation, wenn die Fahrt oder ein Teilabschnitt nicht in der gebuchten Klasse durchgeführt werden kann, weil ein anderer Zug (techn. Störung, Verspätung) eingesetzt wird?

Ich habe mich gestern einfach mal an kundendialog@bahn.de gewandt, mal gucken ob und wann was kommt.

Nach einem Anruf am 23.12., wo ich darüber informiert wurde, dass meine Anfrage an das "Servicecenter Fahrgastrechte" abgegeben wurde, habe ich heute zwei Briefe erhalten.

Brief 1
(...) Für die Beeinträchtigungen auf der Fahrt von A nach B entschuldigen wir uns im Auftrag der DB Fernverkehr AG. (...) Die Prüfung Ihres Sachverhaltes hat folgendes ergeben:
  • Verspätung unter 60min | Fahrtwert/Belegwert 0,00 € | Entschädigung 0,00 €
  • genutzte Reservierung | Fahrtwert/Belegwert 0,00 € | Entschädigung 0,00 €
Wir bitten Sie um Verständnis, dass in Ihrem Fall keine Entschädigung gezahlt werden kann. (...)

Brief 2
(...) Den von Ihnen eingereichten Sachverhalt vom 15.12.2019 haben wir an:

DB Fernverkehr AG BahnBonus Service
60644 Frankfurt/M

zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort innerhalb eines Monats eine abschließende Antwort oder Zwischennachricht. (...)

Hmm... Der kundendialog@bahn.de verweist also an das Servicecenter Fahrgastrechte, und diese leiten es dann weiter an den BahnBonus Service. Könnte man auch schneller / kundenorientierter lösen.
 
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alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
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MUC
Der kundendialog@bahn.de verweist also an das Servicecenter Fahrgastrechte, und diese leiten es dann weiter an den BahnBonus Service. Könnte man auch schneller / kundenorientierter lösen.

Und vom Bahnbonus-Service dürfte dann irgendwann ein Brief mit einem "Kulanzgutschein" kommen: "Das Servicecenter Fahrgastrechte hat Ihre Anfrage an uns weitergeleitet. Wir bedauern... Bla. Blubb."

So langsam glaube ich ja, dass die Deutsche Bahn mit ihrem Erstattungssystem primär der Querfinanzierung der Deutschen Post dient. Allein mit den Briefen des Servicecenters Fahrgastrechte der vergangenen Jahre (natürlich alle separat verschickt) könnte ich mein Haus tapezieren (sofern ich eines hätte)...
 

traindriver

Erfahrenes Mitglied
10.08.2019
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So langsam glaube ich ja, dass die Deutsche Bahn mit ihrem Erstattungssystem primär der Querfinanzierung der Deutschen Post dient. Allein mit den Briefen des Servicecenters Fahrgastrechte der vergangenen Jahre (natürlich alle separat verschickt) könnte ich mein Haus tapezieren (sofern ich eines hätte)...
Nicht nur das, die Deutsche Post druckt diese Briefe auch in Ihrem E-Post Druckzentrum. ;) Wenn der DP beim Empfänger eine E-Post-Adresse bekannt ist, wird das Schreiben digital zugestellt.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Ich habe gerade eine neue Perversion des Preissystems entdeckt:
Verbindung B-C: 37,40€
Verbindung A-C über B: 34,40€
Alles mit dem selben Zug. Das soll mal einer verstehen.

das Preissystem der Bahn ist manchmal echt seltsam

DUS-HH ICE/ICE mit Umstieg in Hannover 43,40€ (ab 11:00 an 14:54)
DUS-HH RE/IC mit Umstieg in Duisburg 35,90€ (ab 11:28 an 15:12)
DUS-HH ICE/IC mit Umstieg in Duisburg 31,40€ (ab 11:00 an 15:12) nur mit expliziter Eingabe des Umsteigeorts mit Aufenthaltszeit buchbar.

hätte eher gedacht, RE auf IC wäre die günstigste Verbindung, aber man lernt ja nie aus bei dem Verein
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Nahverkehr kostet seit Erfindung des nur im Fernverkehr gueltigen speziellen Sparpreises Aufschlag.

Die Bahn, insbesondere ihr Preissystem, ist eine einzige Werbeveranstaltung fuer die Auoindustrie.
 

red_travels

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Nahverkehr kostet seit Erfindung des nur im Fernverkehr gueltigen speziellen Sparpreises Aufschlag.

Die Bahn, insbesondere ihr Preissystem, ist eine einzige Werbeveranstaltung fuer die Auoindustrie.

Das Gefühl hab ich nicht, das Auto inkl. Anschaffung würde mich im Jahr mehr kosten als die mit der Bahn zurückgelegte Entfernung, zumal das Auto bei Oneway Flügen nichts bringt, wenn ich in Hamburg nach X für Zeitraum Y fliege und dann später in Düsseldorf ankomme ;-).
 

SGE

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29.06.2010
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Nahverkehr kostet seit Erfindung des nur im Fernverkehr gueltigen speziellen Sparpreises Aufschlag.

Die Bahn, insbesondere ihr Preissystem, ist eine einzige Werbeveranstaltung fuer die Auoindustrie.
Wenn man "Die Bahn" nur im Fernverkehr betrachtet, geht es aus meiner Sicht.

Wenn aber Nahverkehr und Bundesländer und Verbünde hinzukommen, wird es unübersichtlich. Unser Föderalismus macht es da nicht einfach.
 

traindriver

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10.08.2019
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das Preissystem der Bahn ist manchmal echt seltsam

hätte eher gedacht, RE auf IC wäre die günstigste Verbindung, aber man lernt ja nie aus bei dem Verein
Sobald in der Verbindung öffentlich aus Steuergeldern bezuschusster Regionalverkehr enthalten ist, muss an diesen ein bestimmter Betrag abgeführt werden, sodass dann bei DB Fernverkehr weniger "hängen bleibt". Auf reinen ICE / IC / ECE / EC Verbindungen verbleibt der Fahrpreis zunächst voll bei DB Fernverkehr.
 
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freddie.frobisher

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23.04.2016
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Wenn aber Nahverkehr und Bundesländer und Verbünde hinzukommen, wird es unübersichtlich. Unser Föderalismus macht es da nicht einfach.
Die Verbünde nerven mich am meisten. Keine echten Flex-Tickets, keine Fahrtunterbrechung, keine Akzeptanz der Bahn-Gutscheine, keine Bonuspunkte. Ich habe schon öfters 1-2€ mehr ausgegeben, um einen Start- oder Zielbahnhof außerhalb des Verbunds und damit ein normales Bahnticket zu bekommen.

Was ich ebenfalls nicht verstehe ist das in Thüringen beliebte Hopper-Ticket. In den Beförderungsbedingungen steht ausdrücklich:
Im Anschluss an ein vorhandenes Hopper-Ticket Thüringen dürfen keine weiteren Fahrkarten eingesetzt und ausgegeben werden. Das Hopper-Ticket Thüringen darf nicht im Anschluss an andere Fahrkarteneingesetzt und ausgegeben werden.
Mit anderen Worten: Habe ich ein Hopper-Ticket genutzt, gilt für mich im Anschluss erst einmal Bahn-Verbot. Ich muss den Zug verlassen und darf selbst gegen Bezahlung nicht weiter fahren, auch ein Umstieg in einen Anschlusszug wäre damit ausgeschlossen. Die Bahn verbietet zahlenden Kunden, eine weitere Leistung zu kaufen, und zwingt sie damit quasi zum Schwarzfahren. Wer denkt sich einen derartigen Mist aus?
 
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cockpitvisit

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04.12.2009
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Mit anderen Worten: Habe ich ein Hopper-Ticket genutzt, gilt für mich im Anschluss erst einmal Bahn-Verbot. Ich muss den Zug verlassen und darf selbst gegen Bezahlung nicht weiter fahren, auch ein Umstieg in einen Anschlusszug wäre damit ausgeschlossen. Die Bahn verbietet zahlenden Kunden, eine weitere Leistung zu kaufen, und zwingt sie damit quasi zum Schwarzfahren.

Wieso zum Schwarzfahren? Es heißt ja nicht etwa, dass Anschlussfahrkarten ihre Gültigkeit verlieren, oder dass das Hopper-Ticket selbst seine Gültigkeit verliert.

Wenn die Bahn Dich mit zwei Hopper-Tickets nacheinander erwischt, weswegen kann man Dich belangen? Erschleichung von Dienstleistungen ist es keine - Du hast ja gültige Tickets. Betrug ist es auch keiner - Du hast ja niemanden getäuscht. Die Bahn kann Dich höchstens zivilrechtlich auf den regulären Fahrpreis verklagen (wobei es zweifelhaft ist, ob der Anspruch vor Gericht haltbar ist), und das war's.
 

freddie.frobisher

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Die Situation hatte ich bereits. A über B nach C mit durchgehendem Ticket war teurer als A-B mit Hopper und B-C mit Sparpreis. Damals kannte ich die Beförderungsbedingungen noch nicht. Der Schaffner war freundlich und hat ein Auge zugedrückt, er hat mich aber darauf hingewiesen dass ich in B eigentlich hätte aussteigen müssen und er mich nun rauswerfen könnte.

Gut, man könnte nun argumentieren, dass ich mir unrechtmäßig ein günstigeres Ticket erschlichen habe. Im Grunde stimmt es ja. Aber was ist mit Kunden, die erst im Zug erfahren dass sie ihre Fahrt - z.B. wegen einer Terminänderung - fortsetzen müssen? Die haben gar keine Möglichkeit, legal im Zug zu verbleiben.
 

red_travels

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Die Situation hatte ich bereits. A über B nach C mit durchgehendem Ticket war teurer als A-B mit Hopper und B-C mit Sparpreis. Damals kannte ich die Beförderungsbedingungen noch nicht. Der Schaffner war freundlich und hat ein Auge zugedrückt, er hat mich aber darauf hingewiesen dass ich in B eigentlich hätte aussteigen müssen und er mich nun rauswerfen könnte.

kannst ja "aussteigen" und direkt wieder einsteigen :p

könnte man den Schaffner dann belangen, weil er dich mit gültigem Ticket an einem Bahnhof rausgeworfen hat? 99% der Gelegenheitsfahrer kennen die Beförderungsbedingungen sicherlich nicht mal.
 

freddie.frobisher

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23.04.2016
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kannst ja "aussteigen" und direkt wieder einsteigen :p
Das hab ich mir auch kurz überlegt. Aber in den Beförderungsbedingungen steht ja ausdrücklich "Anschluss", also dürfte ich die Fahrt nicht einmal mit dem nächsten Zug fortsetzen. Das alles ist jetzt komplett hypothetisch, und bringt uns auch nicht weiter. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Tarife alles andere als verständlich, logisch und kundenfreundlich sind.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Mit "Anschluss" ist bei DB Fahrkarten aber eher die direkte Folge von Fahrkarten gemeint, wenn der Geltungsbereich der Fahrkarte zwar dem Geltungsbereich und Wegvorschrift entspricht aber auf der Strecke kein entsprechender Halt statt findet.

Beispiel war mein früheres Semesterticket das war im IC bis Göttingen gültig so brauchte es eben nur eine weitere IC Fahrkarte Göttingen - Hamburg und es war trotzdem möglich einen der ICs zu nutzen die nur in Kassel Wilhelmshöhe und dann erst in Hannover gehalten haben aber natürlich durch Göttingen durchgefahren sind.

Beim Hopperticket soll eben genau so etwas aus geschlossen werden, es gibt ja gerade im Nahverkehr RE oder IRE Verbindungen die nur weniger Haltestellen haben und daher deutlich schneller sind als die "bummelnde" Regionalbahn die überall hält, wahrscheinlich will man so die Nutzung des schnelleren Zuges einschränken.
Wenn aber die jeweiligen Fahrkarten bis zu einem entsprechenden Haltepunkt ausgestellt sind kann niemand etwas dagegen tun man verfügt über einen gültigen Fahrausweis über die jeweilige Strecke alles andere ist völlig irrelevant.
 

red_travels

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Sowas hab ich bei DB auch noch nicht erlebt, gestern Nachmittag eine Reservierung für IC396 gebucht, Sitzplatzanzeige natürlich nicht verfügbar also automatische Zuweisung.

Sitzreservierung nun in Wg. 95, weder am Zug noch am Anzeiger existiert dieser Wagen (!) (71/72/81/82/91/92) mit wem darf ich mich jetzt wegen des Geldes streiten?
 

traindriver

Erfahrenes Mitglied
10.08.2019
419
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Sowas hab ich bei DB auch noch nicht erlebt, gestern Nachmittag eine Reservierung für IC396 gebucht, Sitzplatzanzeige natürlich nicht verfügbar also automatische Zuweisung.

Sitzreservierung nun in Wg. 95, weder am Zug noch am Anzeiger existiert dieser Wagen (!) (71/72/81/82/91/92) mit wem darf ich mich jetzt wegen des Geldes streiten?
Falls ein reservierter Sitzplatz wieder erwarten nicht vorhanden ist, soll der Zugbegleiter (Zub) dies auf der Reservierung vermerken und in jedem DB-Reisezentrum kann dir dieses Geld dann erstattet werden.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Falls ein reservierter Sitzplatz wieder erwarten nicht vorhanden ist, soll der Zugbegleiter (Zub) dies auf der Reservierung vermerken und in jedem DB-Reisezentrum kann dir dieses Geld dann erstattet werden.

Da ich das Teil natürlich nicht ausgedruckt habe, wird’s mit dem vermerken auch schwierig. Geht dann also per Post an die Fahrgastrechtetruppe, besonders flott sind die auch nicht, warte seit Anfang Oktober auf Taxierstattungen.
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Da ich das Teil natürlich nicht ausgedruckt habe, wird’s mit dem vermerken auch schwierig. Geht dann also per Post an die Fahrgastrechtetruppe, besonders flott sind die auch nicht, warte seit Anfang Oktober auf Taxierstattungen.

Du kannst es auch mit einer Mail an fahrkartenservice@bahn.de versuchen.
Ich habe nie eine verständliche Antwort erhalten, aber das Geld wurde innerhalb von 2 Wochen erstattet.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
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Oder einfach mal im RZ freundlich fragen. Die können dort viele Infos über Züge einsehen. Oder sie sind einfach kulant.
 

mwsun

Aktives Mitglied
04.12.2009
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Moin zusammen,

ich musste kurzfristig am letzten Sonntag von Berlin nach Erfurt und am Abend zurück. Eine Woche vorher Hinfahrt mit Bonuspkt. 1.Klasse gebucht.
Rückfahrt nach einem Kaufticket geschaut. Alles um die 50 EUR, trotz BC25.
Zufällig auf Flixtrain gestoßen. Der Preis war unschlagbar mit 14,99 EUR. Die Fahrtzeit war etwas über 2 h. DB braucht 1:45 h.

Nachteile: jeweils nur eine Fahrt pro Richtung am Tagesrand. Der Zug war aus alten Interregio-Waagen zusammen gewürfelt. Zudem waren die Waagen schon abgerockt. W-LAN ging gar nicht und es zog in den Waagen. Das Alter hat man dem Zug angemerkt.

Bei 2 h Fahrt nehme ich die Einschränkungen gerne in Kauf. Wie ich finde eine gute Alternative, wenn es passt.

VG
Marco