Der Schuldner der Befoerderungsleistung kann keinen Vorteil dadurch haben, dass er diese verspaetet erbringt.
Wie immer gilt hier der Oma-Test, den mein erster BGB-Lehrer uns ans Herz legte: "Und wenn Sie dann mit all ihrer juristischen Kunst und Ausbildung zu einem Ergebnis gekommen sind, stellen Sie dieses Ihrer juristisch ungebildeten Frau Grossmutter vor. Wenn die dann sagt 'ja, das ist richtig', wird es das wohl sein."
Oma sagt: Das ab Zeitpunkt x gueltige Ticket gilt ab Zeitpunkt x, und das bis Zeitpunkt y gueltige Ticket gilt fuer jeden Zug, der fahrplanmaessig bis y ankommt.