Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.992
3.934
Doch ich muss sagen das neue Designkonzepte der Bahn gefällt mir. Die neuen Bahncards, der Stil der Websites und der App entwickelt sich irgendwie in die richtige Richtung.

Mir würde deutlich mehr gefallen, wenn die Bahn ihr Geld in die Verbesserung ihrer Zuverlässigkeit und nicht in die Überarbeitung ihres Uniform- und Designkonzeptes stecken würde.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.992
3.934
Die Bahn weist inzwischen auch auf die Maskenpflicht im ICE hin. Wer setzt das nun bei Verweigerern durch, Landes- oder Bundespolizei?


Keiner. Die Landespolizei sagt, sie wäre auf DB-Gelände nicht zuständig und die Bundespolizei sagt, sie wäre nicht dafür zuständig Landesrecht durchzusetzen.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.226
605
LEJ
Keiner. Die Landespolizei sagt, sie wäre auf DB-Gelände nicht zuständig und die Bundespolizei sagt, sie wäre nicht dafür zuständig Landesrecht durchzusetzen.

Und die DB Fernverkehr AG ist ebenfalls nicht zuständig Landesrecht durchzusetzen. Ein Beförderungsausschluß durch den Zugführer halte ich rechtlich für bedenklich.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.308
490
Darf die Bahn eigentlich auch außerhalb der Züge kontrollieren?

Heute gab es ein Problem, wir sind vom FRA mit drei Leuten zurück nach Hause gefahren wir waren zu dritt unterwegs eine Buchung mit Rail&Fly Ticket jetzt waren wir im RE unterwegs und der eine Mitfahrer hat spät gemerkt das wir schon an seiner Haltestelle sind er schnappt sich seine Tasche und rennt nach drausen.
Jetzt hat er mich vorhin angerufen und gesagt er wäre dann am Bahnsteig kontrolliert worden und hätte den Schwarzfahrerzettel mit 60 Euro bekommen, jetzt ist es natürlich so das wir alle drei auf dem Ticket stehen und das Ticket natürlich wir hatten weil wir ja weiter gefahren sind.

Die Kontrollheinis behaupten natürlich er wäre so schnell ausgestiegen weil er sie gesehen hätte was eben gar nicht stimmt.

Hatte schon mal jemand ein ähnliches Problem wie sieht die Sache jetzt eigentlich rechtlich aus?
 

DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
Ich würde sagen, dass das a) rechtens war und b) er zahlen muss:

"In Deutschland sind Bahnfahrkarten auch nach dem Verlassen des Zuges aufzubewahren, bis das abgegrenzte Bahngebiet verlassen ist, da sie als Berechtigungsnachweis zum Aufenthalt auf einer Bahnanlage dienen und insoweit von Bahnbediensteten kontrolliert werden können."

Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fahrkartenkontrolle
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.308
490
was ist das für ein Quatsch?
Dann dürfte ich auch niemanden zum Zug bringen oder Abholen weil ich dann ja auchkeinen Berechtigungsnachweis zum Aufenthalt auf einer Bahnanlage habe?
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.226
605
LEJ
Wieso rechtlich bedenklich? Es gilt schließlich das Hausrecht.

Weil eine Beförderungspflicht besteht, solange man einen gültigen Fahrschein hat und sich an die Beförderungsbedingungen hält. Und das ist auch gut, im Tante Emma Laden kann der Händler dir dwn Zutritt verwehren, weil ihm dannach ist. Im ÖV geht das nicht.


Der einzige Winkelzug wäre, die fehlende Maske als Verstoß gegen "Sicherheit und Ordnung des Betriebes" zu interpretieren. Beim leeren Zug, wird aber auch dies schwierig.
 

DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
Richtig, früher gab es auch deswegen Sperren zum Bahnsteig. Wenn man jemanden abholen wollte, brauchte man eine Bahnsteigkarte. In manchen öffentlichen Nahverkehr kann man so eine immer noch kaufen. Ich glaube, dass das so in München ist. Zumindest früher
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.107
295
MUC
was ist das für ein Quatsch?

Nix Quatsch. Da steht "können". Das ist zum Beispiel bei vielen U- und S-Bahnhöfen der Fall, wo es einen klar markierten Bereich gibt, der nur mit Fahrkarte betreten werden darf. Daher gibt es auch das schöne, leider etwas in Vergessenheit geratene deutsche Wort "Bahnsteigkarte".

Und in obigem Fall wird das Kontrollpersonal einfach gesehen haben, dass er aus dem Zug gestiegen ist, also vorher drin gewesen sein muss. Da können sie natürlich nach der Fahrkarte fragen.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.226
605
LEJ

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.308
490
Nix Quatsch. Da steht "können". Das ist zum Beispiel bei vielen U- und S-Bahnhöfen der Fall, wo es einen klar markierten Bereich gibt, der nur mit Fahrkarte betreten werden darf. Daher gibt es auch das schöne, leider etwas in Vergessenheit geratene deutsche Wort "Bahnsteigkarte".

Ich war jetzt schon in sehr vielen Bahnhöfen unterwegs aber bisher habe ich nur mal in Hamburg bei der Hochbahn einen Hinweis gesehen das man ab einer bestimmten Linie eine Fahrkarte braucht.
Bei dem Halt im Kuhdorf Klosterlechfeld gibt es das aber garantiert nicht da gibt es das Gleich und ein paar Meter Beton und das wars und jetzt?
 

Riegerzwo

Aktives Mitglied
18.11.2017
197
22
was ist das für ein Quatsch?
Dann dürfte ich auch niemanden zum Zug bringen oder Abholen weil ich dann ja auchkeinen Berechtigungsnachweis zum Aufenthalt auf einer Bahnanlage habe?

Nun ja, es zwingt Dich ja niemand, die abzuholende Person bis auf den Bahnsteig zu bringen/dort abzuholen. Am Flughafen kommst Du ja auch nur mit Bordkarte zum Gate.

Richtig, früher gab es auch deswegen Sperren zum Bahnsteig. Wenn man jemanden abholen wollte, brauchte man eine Bahnsteigkarte. In manchen öffentlichen Nahverkehr kann man so eine immer noch kaufen. Ich glaube, dass das so in München ist. Zumindest früher

In München wurden sie neulich abgeschafft, in Hamburg gibt es sie aber meines Wissens noch.
 

DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
"3.8 Erhöhtes Beförderungsentgelt, Bordpreis 3.8.1 Ein Reisender ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes gemäß § 5 EVO verpflichtet, wenn er (i) bei Antritt der Reise nicht mit einer gültigen Fahrkarte versehen ist oder (ii) sich eine gültige Fahrkarte verschafft hat, diese jedoch bei einer Fahrkartenprüfung nicht vorzeigen kann oder sie bei der Fahrkartenprüfung dem Prüfpersonal nicht aushändigt. Zu diesem Zweck wird durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. Abweichend von § 5 Abs. 3 EVO kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen ab dem Feststellungstag dem befördernden Eisenbahnunternehmen nachweisen, dass er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Fahrkarte war. Eine Prüfung der Fahrkarten nach § 5 Abs 1 b EVO kann auch noch bis zum Verlassen des Bahnsteigs einschließlich der Zu- und Abgänge erfolgen."


Aus den Beförderungsbedingungen der Deutsche Bahn AG Ausgabe vom 15.12.2019 Aktualisierter Stand vom 17.08.2020

Man beachte den letzten Satz.
 
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Reaktionen: Monstertour

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Darf die Bahn eigentlich auch außerhalb der Züge kontrollieren?

Heute gab es ein Problem, wir sind vom FRA mit drei Leuten zurück nach Hause gefahren wir waren zu dritt unterwegs eine Buchung mit Rail&Fly Ticket jetzt waren wir im RE unterwegs und der eine Mitfahrer hat spät gemerkt das wir schon an seiner Haltestelle sind er schnappt sich seine Tasche und rennt nach drausen.
Jetzt hat er mich vorhin angerufen und gesagt er wäre dann am Bahnsteig kontrolliert worden und hätte den Schwarzfahrerzettel mit 60 Euro bekommen, jetzt ist es natürlich so das wir alle drei auf dem Ticket stehen und das Ticket natürlich wir hatten weil wir ja weiter gefahren sind.

Die Kontrollheinis behaupten natürlich er wäre so schnell ausgestiegen weil er sie gesehen hätte was eben gar nicht stimmt.

Hatte schon mal jemand ein ähnliches Problem wie sieht die Sache jetzt eigentlich rechtlich aus?
Ich würde das Ticket mit den Namen an die Bahn schicken und um Kulanz bitten.
Wenn man seine nicht übertragbare Monatskarte o.ä. vergessen hat kostet es ja auch keine 60 Euro sondern 10 oder so.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.308
490
Nun ja, es zwingt Dich ja niemand, die abzuholende Person bis auf den Bahnsteig zu bringen/dort abzuholen. Am Flughafen kommst Du ja auch nur mit Bordkarte zum Gate.

Was ist das für ein mieser Vergleich? klar kann ich die Person bis zur Sperre zur Sicherheitskontrolle bringen oder am Ausgang des Zollbereichs abholen.
Das nicht jeder in den Sicherheitsbereich spazieren darf ist doch klar was aber früher wohl auch anders war.
 

CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Bei dem Quer Durchs Land Ticket wirbt die Bahn doch auch damit das Mitfahrer zudzeigen können oder kürzer fahren können solange sie namentlich auf dem Ticket stehen. Ist man dann immer in der Gefahr als Schwarzfahrer zu gelten wenn man eher aussteigt?

Bei R&F müsste er doch namentlich draufstehen so das man hinterher nachweisen kann eine Karte gehabt zu haben.

Bahnsteigkarte gibt es noch im Hamburger Stadtverkehr bei U und S Bahn. Da gibt es auch eine eindeutig gekennzeichnete Linie für den Beginn des Kartenpflichtigen Bereichs. Im Fern und Regionalverkehr kenne ich das nicht mehr.
 

DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
In München wurden sie neulich abgeschafft, in Hamburg gibt es sie aber meines Wissens noch.

Ich kann mich da noch an die alten Fahrkartenautomaten erinnern, wo jedes Ticket einen eigenen Knopf hatte, den man drücken musste. Bei den neuen mit den Touchscreen habe ich nie darauf geachtet und seit ein paar Jahren kaufe ich mir meine Tickets über die App, außer meine Großeltern haben noch eine Streifenkarte übrig.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.011
2.389
Ich würde das Ticket mit den Namen an die Bahn schicken und um Kulanz bitten.
Wenn man seine nicht übertragbare Monatskarte o.ä. vergessen hat kostet es ja auch keine 60 Euro sondern 10 oder so.


Der Reisende hat hier eine Fahrpreisnacherhebung erhalten in dieser wird das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro oder dem doppelten Fahrpreis gefordert wird.
Die Idee daher auf Kulanz zu hoffen ist riskant und falsch, vielmehr muss der Reisende jetzt konkret handeln.

Das R&F Ticket ist als personalisierte Zeitkarte zu werten auch wenn diese nicht vorgezeigt werden kann verfügt der Reisende grundsätzlich über einen gültigen Fahrausweis.
Der erste Schritt ist daher, dass der Mitfahrer die Stelle für Fahrpreisnacherhebung sofort kontaktiert und das R&F Ticket übermittelt. (Das ist postalisch oder auch per E-Mail möglich die Daten sollten auf dem Ausdruck zu finden sein den der Reisende erhalten hat)

Erfolgt die Übermittlung innerhalb von zwei Wochen dann wird, wenn hier überhaupt, das ermäßigte erhöhte Beförderungsentgelt fällig das 7 Euro beträgt.

Ob hier allerdings die 7 Euro bezahlt werden müssen ist aus meiner Sicht nicht eindeutig, denn gerade bei Fahrkarten von mehreren Personen entsteht das Problem ja regelmäßig wenn eine Person aussteigt und der Rest der Gruppe die Reise im Zug fortsetzt, solange es hier keine Regelung in den Beförderungsbedingungen gibt, dass zB die Rest-Gruppe die Fahrt unterbrechen muss kann die Bahn das auch nicht entsprechend verlangen es wäre ihr ja schließlich möglich auch bei Buchungen von mehreren Mitfahren auf einem Ticket gesonderte Fahrausweise für jeden Reisenden aus zu geben.