Ich würde das Ticket mit den Namen an die Bahn schicken und um Kulanz bitten.
Wenn man seine nicht übertragbare Monatskarte o.ä. vergessen hat kostet es ja auch keine 60 Euro sondern 10 oder so.
Der Reisende hat hier eine Fahrpreisnacherhebung erhalten in dieser wird das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro oder dem doppelten Fahrpreis gefordert wird.
Die Idee daher auf Kulanz zu hoffen ist riskant und falsch, vielmehr muss der Reisende jetzt konkret handeln.
Das R&F Ticket ist als personalisierte Zeitkarte zu werten auch wenn diese nicht vorgezeigt werden kann verfügt der Reisende grundsätzlich über einen gültigen Fahrausweis.
Der erste Schritt ist daher, dass der Mitfahrer die Stelle für Fahrpreisnacherhebung sofort kontaktiert und das R&F Ticket übermittelt. (Das ist postalisch oder auch per E-Mail möglich die Daten sollten auf dem Ausdruck zu finden sein den der Reisende erhalten hat)
Erfolgt die Übermittlung innerhalb von zwei Wochen dann wird, wenn hier überhaupt, das ermäßigte erhöhte Beförderungsentgelt fällig das 7 Euro beträgt.
Ob hier allerdings die 7 Euro bezahlt werden müssen ist aus meiner Sicht nicht eindeutig, denn gerade bei Fahrkarten von mehreren Personen entsteht das Problem ja regelmäßig wenn eine Person aussteigt und der Rest der Gruppe die Reise im Zug fortsetzt, solange es hier keine Regelung in den Beförderungsbedingungen gibt, dass zB die Rest-Gruppe die Fahrt unterbrechen muss kann die Bahn das auch nicht entsprechend verlangen es wäre ihr ja schließlich möglich auch bei Buchungen von mehreren Mitfahren auf einem Ticket gesonderte Fahrausweise für jeden Reisenden aus zu geben.