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Völlig richtig.In welchem Szenario glaubst du denn ein Anrecht auf eine "Barauszahlung" von Punkten zu haben?
Falls du jetzt die Erstattung im Rahmen der Fahrgastrechte meinst: Dir werden je nach Verspätung bzw. deiner Entscheidung 25%, 50% oder 100% der für die Freifahrt ausgegebenen Punkte wieder gut geschrieben.
Nur spielt bei dem Freund das Servicecenter nicht mit, sondern behauptet es gäbe keinen Anspruch auf Erstattung.
(Kurzer Fall in HH-HBF wurde der erste Anschluss verpasst Verspätung dadurch schon mindestens 2 Stunden Verspätung am Endziel, er ist dann weiter nach Hannover gefahren dort war dann aber wieder der Anschluss weg. Verspätung dadurch wohl 4 Stunden oder mehr (der Zielort wird nur im 2h Takt angefahren)
Er hat die Fahrt abgebrochen war etwas etwas Essen und ist zurück gefahren.
Nachdem das Servicecenter zwei mal Unsinn erzählt hat Fahrt wäre ja ohne die 60+ in Hannover beendet worden usw. kam jetzt der Einwand er sei ja nicht "bei nächster Gelegenheit" zurück gefahren.
Verkennt aber, dass auch dann die Reststrecke Hannover - Süddeutschland erstattet werden müsste.
Jetzt natürlich die Bereitschaft zu warten gegen Null die Rechtslage ist eindeutig von daher ist das Verfahren vor Gericht angesagt.
Die Frage ist eben ob ein Mahnverfahren möglich ist wenn es möglich ist für einen Bahnbonuspunkt X,XX Euro zu fordern ansonsten müsste es die Klage sein aber auch hier ist dann der Wert relevant, damit das Verfahren nach $496a ZPO abgewickelt werden kann.
Ich erinnere mich eben an die Topbonus Insolvenz in der dann eben in einem Verfahren der Wert ermittelt wurde.