Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.027
2.403
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In welchem Szenario glaubst du denn ein Anrecht auf eine "Barauszahlung" von Punkten zu haben?
Falls du jetzt die Erstattung im Rahmen der Fahrgastrechte meinst: Dir werden je nach Verspätung bzw. deiner Entscheidung 25%, 50% oder 100% der für die Freifahrt ausgegebenen Punkte wieder gut geschrieben.
Völlig richtig.

Nur spielt bei dem Freund das Servicecenter nicht mit, sondern behauptet es gäbe keinen Anspruch auf Erstattung.

(Kurzer Fall in HH-HBF wurde der erste Anschluss verpasst Verspätung dadurch schon mindestens 2 Stunden Verspätung am Endziel, er ist dann weiter nach Hannover gefahren dort war dann aber wieder der Anschluss weg. Verspätung dadurch wohl 4 Stunden oder mehr (der Zielort wird nur im 2h Takt angefahren)
Er hat die Fahrt abgebrochen war etwas etwas Essen und ist zurück gefahren.

Nachdem das Servicecenter zwei mal Unsinn erzählt hat Fahrt wäre ja ohne die 60+ in Hannover beendet worden usw. kam jetzt der Einwand er sei ja nicht "bei nächster Gelegenheit" zurück gefahren.

Verkennt aber, dass auch dann die Reststrecke Hannover - Süddeutschland erstattet werden müsste.

Jetzt natürlich die Bereitschaft zu warten gegen Null die Rechtslage ist eindeutig von daher ist das Verfahren vor Gericht angesagt.

Die Frage ist eben ob ein Mahnverfahren möglich ist wenn es möglich ist für einen Bahnbonuspunkt X,XX Euro zu fordern ansonsten müsste es die Klage sein aber auch hier ist dann der Wert relevant, damit das Verfahren nach $496a ZPO abgewickelt werden kann.

Ich erinnere mich eben an die Topbonus Insolvenz in der dann eben in einem Verfahren der Wert ermittelt wurde.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
25.559
15.445
www.red-travels.com
In welchem Szenario glaubst du denn ein Anrecht auf eine "Barauszahlung" von Punkten zu haben?
Falls du jetzt die Erstattung im Rahmen der Fahrgastrechte meinst: Dir werden je nach Verspätung bzw. deiner Entscheidung 25%, 50% oder 100% der für die Freifahrt ausgegebenen Punkte wieder gut geschrieben.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Muss man nicht 3G sein um am FRA in eine LH Lounge mit Bewirtung gehen zu dürfen?

Die DB hat da ja eine andere Philosophie.

was ist ein „3G“?
 

vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
863
665
BER & CGN
Völlig richtig.

Nur spielt bei dem Freund das Servicecenter nicht mit, sondern behauptet es gäbe keinen Anspruch auf Erstattung.

(Kurzer Fall in HH-HBF wurde der erste Anschluss verpasst Verspätung dadurch schon mindestens 2 Stunden Verspätung am Endziel, er ist dann weiter nach Hannover gefahren dort war dann aber wieder der Anschluss weg. Verspätung dadurch wohl 4 Stunden oder mehr (der Zielort wird nur im 2h Takt angefahren)
Er hat die Fahrt abgebrochen war etwas etwas Essen und ist zurück gefahren.

Nachdem das Servicecenter zwei mal Unsinn erzählt hat Fahrt wäre ja ohne die 60+ in Hannover beendet worden usw. kam jetzt der Einwand er sei ja nicht "bei nächster Gelegenheit" zurück gefahren.

Verkennt aber, dass auch dann die Reststrecke Hannover - Süddeutschland erstattet werden müsste.

Jetzt natürlich die Bereitschaft zu warten gegen Null die Rechtslage ist eindeutig von daher ist das Verfahren vor Gericht angesagt.

Die Frage ist eben ob ein Mahnverfahren möglich ist wenn es möglich ist für einen Bahnbonuspunkt X,XX Euro zu fordern ansonsten müsste es die Klage sein aber auch hier ist dann der Wert relevant, damit das Verfahren nach $496a ZPO abgewickelt werden kann.

Ich erinnere mich eben an die Topbonus Insolvenz in der dann eben in einem Verfahren der Wert ermittelt wurde.
OK, ich muss gestehen das ich selten Probleme mit dem SC Fahrgastrechte habe und wenn doch sind die nach einem kurzen Telefonat geklärt.

Eine Monetarisierung der Punkte durch ein Gerichtsverfahren wie bei miles-and-more oder Topbonus gab es aber afaik noch nicht.

Ob jetzt der Weg über ein Gericht wirklich schneller ist als sich an die SÖP zu wenden oder nochmal mit dem SC Fahrgastrechte zu diskutieren musst du selbst entscheiden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.027
2.403
OK, ich muss gestehen das ich selten Probleme mit dem SC Fahrgastrechte habe und wenn doch sind die nach einem kurzen Telefonat geklärt.

Eine Monetarisierung der Punkte durch ein Gerichtsverfahren wie bei miles-and-more oder Topbonus gab es aber afaik noch nicht.

Ob jetzt der Weg über ein Gericht wirklich schneller ist als sich an die SÖP zu wenden oder nochmal mit dem SC Fahrgastrechte zu diskutieren musst du selbst entscheiden.
Telefon hat eben ein Problem --> fehlende Beweisbarkeit

Es muss ja nicht zwingend durch ein Gerichtsverfahren erfolgt sein, es reicht ja bereits wenn eine Tabelle oder ähnliches vorhanden ist, die eben allgemein anerkannt wird.

Nun wenn ich mir die Bearbeitungszeiten der SÖP bei Fällen im Flugbereich ansehe, dann ist ein vereinfachtes Verfahren nach $495a ZPO deutlich schneller, besonders wenn der Sachverhalt eher einfach ist und schon die Duplik ausreicht und dann das Urteil ergeht sind solche Verfahren schon in drei Monaten abgeschlossen.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.227
1.348
Telefon hat eben ein Problem --> fehlende Beweisbarkeit

Es muss ja nicht zwingend durch ein Gerichtsverfahren erfolgt sein, es reicht ja bereits wenn eine Tabelle oder ähnliches vorhanden ist, die eben allgemein anerkannt wird.

Nun wenn ich mir die Bearbeitungszeiten der SÖP bei Fällen im Flugbereich ansehe, dann ist ein vereinfachtes Verfahren nach $495a ZPO deutlich schneller, besonders wenn der Sachverhalt eher einfach ist und schon die Duplik ausreicht und dann das Urteil ergeht sind solche Verfahren schon in drei Monaten abgeschlossen.

Habe dort vor einigen Tagen auch erstmalig angerufen, das die hatten dort nach Aussage des Mitarbeiters eine Systemumstellung, seitdem liefe "alles vollautomatisch", die E-Postbriefe kämen aus "rechtlichen Gründen" jetzt nur noch gedruckt. Daher scheinbar jetzt auch auf 2 DIN-A4 Seiten...
Angerufen hatte ich, da ich für zwei Vorgänge einen Brief bekam meine Kontonummer würde fehlen. War natürlich enthalten, aber eine Null wurde scheinbar für eine sechs gehalten. Kontonummern werden aber nicht am Telefon akzeptiert, daher doch nochmal hin senden. Alles in allem unglaublich.
 
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Flugi

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07.01.2014
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Muss dich leider enttäuschen, dies ist der Eingang der neuen Premium Lounge in Berlin Soweit ich weiß, ist das unten der aktuelle Stand.
Soweit ich weiß, ist das ein alter Stand, s.u. Sonst haben sie es wieder zurück geändert (was aber keinen Sinn ergeben würde).
 

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Flugi

Aktives Mitglied
07.01.2014
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Also nur noch 1. Kl. Flex oder BC100 1. Kl. Wieso schreiben die das nicht gleich auf das Schild mit drauf?
Meine Privattheorie ist, dass man mit der angekündigten zweiten BahnComfort-Stufe dann Zutritt hat. Unabhängig davon kommen ja auch ExpressRail-Kunden in C und F in die Premium-Bereiche rein (aber nicht in Berlin), HON und SEN sogar mit Gast.
 
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cockpitvisit

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04.12.2009
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Meine Privattheorie ist, dass man mit der angekündigten zweiten BahnComfort-Stufe dann Zutritt hat. Unabhängig davon kommen ja auch ExpressRail-Kunden in C und F in die Premium-Bereiche rein (aber nicht in Berlin), HON und SEN sogar mit Gast.
Ja, es gibt etliche weitere Konstellationen. Z. B. mit einigen bahn.bonus Prämien (wie etwa Tageskarte 1. Klasse) kommt man in den Premium-Bereich rein. Und auch mit französischen TGV-Fahrkarten 1. Klasse.
 

Hans456

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06.01.2014
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Ich weiß nicht, ob es schon erwähnt wurde, aber in der DB Lonsch Köln kann man sich nun per Corona-Warn App einschecken. Der Lernprozess scheint noch zu laufen ;)
 
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vectrox

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
863
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BER & CGN
Also vollkommener Quatsch.

danke für die Info
Ne, es gab vor 2 oder 3 Jahren eine Umfrage der DB dazu.

Daraus ging hervor das man an einem 3-Level-System (1.500 Pkt., 2.500 Pkt., 5.000 Pkt.) arbeitet.

In der untersten Stufe sollte es 10(?) Loungevoucher und die bevorzugte Beratung geben.

Die mittlere Stufe entspräche dem aktuellen Status. Zusätzlich sollte es aber noch 10(?) Getränkevoucher geben.

In der obersten Stufe hätte man dann auch inklusive Gast Zugang zu den Premiumlounges gehabt.

Größte Neuerung war, das es Loungezungang nur noch mit gültigem Ticket gegeben hätte.

Ich habe danach aber nichts mehr dazu gehört.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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www.red-travels.com
Ne, es gab vor 2 oder 3 Jahren eine Umfrage der DB dazu.

Daraus ging hervor das man an einem 3-Level-System (1.500 Pkt., 2.500 Pkt., 5.000 Pkt.) arbeitet.

In der untersten Stufe sollte es 10(?) Loungevoucher und die bevorzugte Beratung geben.

Die mittlere Stufe entspräche dem aktuellen Stat

Ich habe danach aber nichts mehr dazu gehört

Auf Kundenwunsch wieder eingestellt.
 
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