Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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red_travels

Reisender
16.09.2016
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Mich würde mal die Begründung der Bahn interessieren. Zur Auslastungssteuerung?

Ein Blick in die Beförderungsbedingungen...

2.6.1. Eine Fahrkarte der 1. Wagenklasse gilt auch für die 2. Wagenklasse. Ausgenommen hiervon sind Fahrkarten mit Zugbindung.

würde ich daher auch so verstehen, dass das freiwillige Downgrade auch bei NV* ausgeschlossen ist, wenn ein Zug mit Zugbindung auf dem Ticket steht...

ansonsten stehts an allen Punkten nur in der anderen Richtung, auch bei den Freifahrten...

1704217052982.png

 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Dass man mit einem 1. Klasse Ticket nicht in der 2. Klasse sitzen darf klingt richtig deutsch. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen dass ein Self-Downgrade ohne feste Sitze verboten ist. 🙈
Regelt 2.6.1 der ABB:
„Eine Fahrkarte der 1. Wagenklasse gilt auch für die 2. Wagenklasse. Ausgenommen hiervon sind Fahrkarten mit Zugbindung.“

Ab 20 Minuten Verspätung dürfte es also auch bei Sparpreisen möglich sein.
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
382
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Was für ein unausgegorener Quatsch. Wenn es genau so gelebt würde wie es beschrieben ist wäre ja schon bei kleinsten Verspätungen 25% Entschädigung drin. Mit solcher Realitätsferne wird es nichts mit einer Ablösung der Ampel durch die Union.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
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Was für ein unausgegorener Quatsch. Wenn es genau so gelebt würde wie es beschrieben ist wäre ja schon bei kleinsten Verspätungen 25% Entschädigung drin. Mit solcher Realitätsferne wird es nichts mit einer Ablösung der Ampel durch die Union.

ich bin zwar kein CDU-Anhänger aber es wäre nicht verkehrt, wenn es der Bahn wehtäte. Die 5-15min Verspätungen kann man ja ausnehmen. Die meisten Verspätungen sind nun mal hausgemacht.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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Zwar nicht die Neue Juristische Wochenschrift, aber das ist mal ein interessanter Ansatz, den die Bahn verfolgt:

Als ich das erste Mal von dieser Leiharbeiterfirma gelesen habe, habe ich auch sofort an einen Interessenskonflikt gedacht. Allerdings an anderer Stelle. Die GDL könnte bewusst Unzufriedenheit schüren, und Bahn-Lokführer zum Wechsel ins eigene Unternehmen verleiten. Leichter kann man heiß begehrte Fachkräfte nicht abwerben. Die Bahn hätte dann ein ernsthaftes Personalproblem, und müsste die eigenen Lokführer wieder teuer zurück mieten. In Falle eines Streiks wäre sie eventuell sogar dazu gezwungen, streikendes Personal durch arbeitswillige Leiharbeiter zu ersetzen. Eine sehr seltsame Konstruktion. Interessant wäre jedenfalls, was passieren würde falls das Gericht die Ansicht der Bahn teilt. Die GDL-Spitze zieht sich aus dem Unternehmen zurück, und alles bleibt wie es ist? Gibt es dann Schadenersatzforderungen an die GDL, muss sie als Gewerkschaft zusperren?

Unabhängig von Bahn und GDL hat mir meine erste Fahrt mit der österreichischen Westbahn gezeigt, wie Bahnfahren funktionieren kann. Onlinetickets sind günstig, es werden alle möglichen Rabattkarten anerkannt, und die Sitzplatzreservierung ist inklusive. Es gibt eine digitale Anzeige an jedem Sitzplatz, von wo bis wo er reserviert ist, d.h. man kann bedenkenlos seinen Rucksack am Nachbarsitz parken weil es vorerst niemanden interessiert. Die Sitzreihen sind ausschließlich an der Seite montiert, was darunter jede Menge Stauraum schafft. Das haben einige deutsche Regionalzüge mittlerweile auch, bei der Westbahn ist der Boden unter den Sitzen aber beleuchtet. WCs sind nach Männlein und Weiblein getrennt, erstere haben ein zusätzliches Pissoir. Die Chance auf einen nicht total versifften Thron steigt dadurch erheblich. Pünktlich waren sie auch, wobei die Stichprobe von n=1 jetzt nicht gerade aussagekräftig ist.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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LEJ

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
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Zwar nicht die Neue Juristische Wochenschrift, aber das ist mal ein interessanter Ansatz, den die Bahn verfolgt:


Echt "interessant", wie hartnäckig sich die DB gegen die berechtigten Forderungen der Belegschaft wehrt und über das unfaire Vorgehen der GDL jammert, ohne selbst besser zu sein.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
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Als ich das erste Mal von dieser Leiharbeiterfirma gelesen habe, habe ich auch sofort an einen Interessenskonflikt gedacht. Allerdings an anderer Stelle. Die GDL könnte bewusst Unzufriedenheit schüren, und Bahn-Lokführer zum Wechsel ins eigene Unternehmen verleiten. Leichter kann man heiß begehrte Fachkräfte nicht abwerben.

so ähnlich kam es ja auch in der Presse an...

 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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Wenn es genau so gelebt würde wie es beschrieben ist wäre ja schon bei kleinsten Verspätungen 25% Entschädigung drin.
Dann werden halt, wie von red_travels bereits geschrieben, die "kleinen" Verspätungen (bis 15 Minuten) herausgenommen.

15-119 Minuten Verspätung: 50%
ab 120 Minuten: 75%
ab 240 Minuten: 100%

Sieht doch ganz solide aus.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Das ist für mich aber keine Begründung. Ja, es ist laut AGB verboten, aber warum hat sich die Bahn zu diesem Schritt entschieden? Auslastungssteuerung? Oder soll der (Super) Sparpreis-Kunde einfach nur gefoppt werden?

hast du überhaupt den Link gelesen?

hier ist eine Erklärung


Mit einem Sparpreis der ersten Klasse ist dies hingegen ausdrücklich nicht erlaubt. Die Bahn begründet die Maßnahme damit, dass mit den Sparpreisen hauptsächlich die Auslastung der Züge gesteuert werden soll. Die Preise des Tickets hängen nämlich maßgeblich von der voraussichtlichen Auslastung ab. Die Möglichkeit des Übergangs von der ersten in die zweite Klasse würde also diesem sogenannten Yield-Management entgegenlaufen.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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"Eine Fahrkarte der 1. Wagenklasse gilt auch für die 2. Wagenklasse. Ausgenommen hiervon sind Fahrkarten mit Zugbindung."

2.6.1 AGB.

Edit: Mal sollte den Thread einmal aktualisieren, bevor man postet ;)
 
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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
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Dann werden halt, wie von red_travels bereits geschrieben, die "kleinen" Verspätungen (bis 15 Minuten) herausgenommen.

15-119 Minuten Verspätung: 50%
ab 120 Minuten: 75%
ab 240 Minuten: 100%

Sieht doch ganz solide aus.
Man könnte auch die 60 Minuten so lassen oder auf vielleicht 45 für die 50% runtersetzen.
Aber ja denen ist halt scheißegal ob am Ende die Verspätung 2h oder 7 sind weil macht ja keinen Unterschied.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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11.574
Trans Balkan Express
Als ich das erste Mal von dieser Leiharbeiterfirma gelesen habe, habe ich auch sofort an einen Interessenskonflikt gedacht. Allerdings an anderer Stelle. Die GDL könnte bewusst Unzufriedenheit schüren, und Bahn-Lokführer zum Wechsel ins eigene Unternehmen verleiten. Leichter kann man heiß begehrte Fachkräfte nicht abwerben. Die Bahn hätte dann ein ernsthaftes Personalproblem, und müsste die eigenen Lokführer wieder teuer zurück mieten. In Falle eines Streiks wäre sie eventuell sogar dazu gezwungen, streikendes Personal durch arbeitswillige Leiharbeiter zu ersetzen. Eine sehr seltsame Konstruktion. Interessant wäre jedenfalls, was passieren würde falls das Gericht die Ansicht der Bahn teilt. Die GDL-Spitze zieht sich aus dem Unternehmen zurück, und alles bleibt wie es ist? Gibt es dann Schadenersatzforderungen an die GDL, muss sie als Gewerkschaft zusperren?

Ich bin jetzt nicht der Kollektivarbeitsrechtler. Aber ich sehe folgenden Knackpunkt. Die Urabstimmung ist ja zunächst wirksam. Es kann durchaus gut sein, dass das LAG darauf verweist, dass dies ein reines Problem des Innenverhältnisses ist und die Klage abweisen würde, weil nicht die Bahn sondern nur die GdL und deren Mitglieder betroffen sind.

An den im vom @red_travels in #13.508 zitierten Artikel aus der LTO benannten §266 StGB habe ich jedoch auch spontan gedacht.

Ich halte folgendes Szenario für wahrscheinlich. Im Zuge der Tarifeinigung verständigt man sich auf Klagerücknahme. Bei den Scharmützeln zwischem LH und VC lief das ja ähnlich. Über die Klage würde auch nicht so schnell entschieden. Letztlich würde das bis zum BAG laufen. Den Kunden würde das aktuell nicht nutzen.

Ein rechtswidriger Streik würde wohl Schadensersatzansprüche auslösen. Die würden jedoch wahrscheinlich wegverhandelt werden.

Unabhängig davon halte ich das Verhalten der GdL für ziemlich asozial. Man rät seinen Mitgliedern die Arbeitsverträge mit der Bahn zu kündigen. Dies bedeutet ja auch ein Verzicht auf bislang erworbene Benefits wie Vergünstigungen aufgrund langer Betriebszugehörigkeit (wie Betriebsrenten u.ä.). Damit werden die Lokführer zum Spielball eines Egotrips der Funktionäre.

Interessant fände ich was die StA Dresden (Weselskys aktueller Wohnsitz) daraus macht.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.560
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Was für ein unausgegorener Quatsch.
Dieser Quatsch nennt sich "Populismus". Gewisse Oppositionsparteien müssen irgendwelche Kleinigkeiten aufgreifen und dort großspurige Forderungen in die Welt posaunen, um damit in die Presse zu kommen in der Hoffnung, beim Wähler ein paar Punkte gutzumachen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Interessant fände ich was die StA Dresden (Weselskys aktueller Wohnsitz) daraus macht.
Wieso soll das für die StA relevant sein?
 

genius

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
735
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AMS
Dann werden halt, wie von red_travels bereits geschrieben, die "kleinen" Verspätungen (bis 15 Minuten) herausgenommen.

15-119 Minuten Verspätung: 50%
ab 120 Minuten: 75%
ab 240 Minuten: 100%

Sieht doch ganz solide aus.

Hier in den niederlanden gibt es ab 30 Minuten bis 59 Minuten 50% und ab 60 Min 100%. Fand ich schon öfters gut.

Zwar ist das Netz hier nicht so groß wie in Deutschland, aber der Takt recht klein, so das große verspätungen nicht so schnell vorkommen wenn mal ein Zug ausfällt.
 
Zuletzt bearbeitet:

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.626
1.736
Hier in den niederlanden gibt ab 30 Minuten bis 59 Minuten 50% und ab 60 Min 100%. Fand ich schon öfters gut.

Zwar ist das Netz hier nicht so groß wie in Deutschland, aber der Takt recht klein, so das große versätungen nicht so schnell vorkommen wenn man ein Zug ausfällt.
Zusätzlich gibt es gratis Heißgetränk am Bahnhof kiosk für alle betroffenen Fahrgäste
 
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Hans456

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06.01.2014
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Hat jemand aus dem Bahn-Expertenkreis eine Idee wie ich herausinden kann, ob ein Zug in Zukunft planmäßig verkehren wird?
Ab 6.1. sind im Ruhrgebiet größere Bauarbeiten geplant, die Regionalzüge fahren alle größere Umleitungen, angeblich verkehren jedoch einmal stündlich ICEs mit merkwürdigen Nummern (z. B. ICE1903 / 2405) auf dem Regelweg.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die planmäßig fahren sollten, woher auch bei Gleiserneuerungen, aber kann man das irgendwo verifizieren?
Zugfinder und Bah Expert geben mir ja leider noche eine nachträgliche Betrachtung.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.272
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FRA / FMO
Hat jemand aus dem Bahn-Expertenkreis eine Idee wie ich herausinden kann, ob ein Zug in Zukunft planmäßig verkehren wird?
Ab 6.1. sind im Ruhrgebiet größere Bauarbeiten geplant, die Regionalzüge fahren alle größere Umleitungen, angeblich verkehren jedoch einmal stündlich ICEs mit merkwürdigen Nummern (z. B. ICE1903 / 2405) auf dem Regelweg.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die planmäßig fahren sollten, woher auch bei Gleiserneuerungen, aber kann man das irgendwo verifizieren?
Zugfinder und Bah Expert geben mir ja leider noche eine nachträgliche Betrachtung.
Mal hier geschaut: https://bauinfos.deutschebahn.com/
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Es gibt m.W. das Deutschlandticket nur in der 2. Klasse.
Wie sieht es eigentlich mit dem City-Ticket aus, wenn man einen 1.-Klasse-Fahrschein (oder analog dann wohl eine 1. Klasse BC 100) hat. Darf man dann im Citybereichs-Nahverkehr die erste Klasse benutzen? Für Regionalzüge und S-Bahnen stellt sich diese Frage nicht, da sie ja eh in der Fahrkarte/Bahncard enthalten sind. Gibt es darüber hinaus überhaupt eine 1. Klasse?
Früher war es so, dass man Aufschalg für den Airliner (Darmstadt -FRA) nicht bezahlen musste, wenn man ein Erste-Klasse-Ticket für den RMV hatte. Ansonsten fällt mir auf die Schnelle nichts ein.

Seit der Abschaffung der Schnellbusse in Hamburg, die einen Zuschlag oder ein Erster-Klasse-Ticket erforderten, dürfte es keinen Anwendungsfall für ein Cityticket erster Klasse geben.

Anders beim Deutschlandticket, das rein zweitklassig ist, also auch bei der BC100 erster Klasse: Sobald man den Bahntarif verlässt und mit dem Deutschlandticket weiterfährt, muss man die erste Klasse verlassen. Das dürfte hauptsächlich im Ausland sein, wenn die DB an der Grenze endet, der lokale (deutsche) Verkehrsverbund aber bis ins Nachbarland reicht und dort das Deutschlandticket gelten lässt.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Kein Anwendungsfall? In z.B. Stuttgart gibt es eine Erste Klasse in der S-Bahn. Regionalbahnen und -expresse fahren auch mit Erster Klasse in Städten.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Was für ein unausgegorener Quatsch. Wenn es genau so gelebt würde wie es beschrieben ist wäre ja schon bei kleinsten Verspätungen 25% Entschädigung drin. Mit solcher Realitätsferne wird es nichts mit einer Ablösung der Ampel durch die Union.
Ich sehe hier nicht, wie hier ein Problem gelöst werden soll. Wenn die Bahn mehr Entschädigung zahlen muss, woher kommt das Geld? Entweder erhöhen sie die Ticketpreise, sie reduzieren Sparpreise oder sie macht beim Staat die hohle Hand. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sie die Fahrpläne streckt, dann dauert halt die Fahrt vom München nach Stuttgart 20 Minuten länger. Aber das Grundproblem bleibt bestehen.

Aus meiner Sicht wäre es für die Regierung zielführender, wenn man ein grosses Infrastruktur-Sanierungsprojekt aufgleisen würde gekoppelt mit dem Abbau von Bürokratie beim Staat. Die Bewilligungsverfahren müssen vereinfacht und beschleunigt werden, es kann nicht sein, dass Bewilligungsverfahren selbst für einfachste Sachen wie z.B. ein Signal umplatzieren mehrere Monate dauert. Das wäre Sache der Politik. In anderen Ländern geht es auch, es kann also nicht so schwer sein.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
21.528
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Kein Anwendungsfall? In z.B. Stuttgart gibt es eine Erste Klasse in der S-Bahn. Regionalbahnen und -expresse fahren auch mit Erster Klasse in Städten.

Das sind Züge, somit im DB-Tarif und in der eigentlichen BahnCard 100 mit drin. Mir geht es um die Fälle außerhalb, also City- und Deutschlandticket. Da sehe ich außer dem Airliner und Auslandsstrecken keine erste Klasse.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.890
626
Das ist für mich aber keine Begründung. Ja, es ist laut AGB verboten, aber warum hat sich die Bahn zu diesem Schritt entschieden? Auslastungssteuerung? Oder soll der (Super) Sparpreis-Kunde einfach nur gefoppt werden?
Ich bin einmal mit einem 1. Klasse-SSP in der 2. Klasse gefahren, als ich zufällig eine Kollegin getroffen habe. Das wurde nicht beanstandet. Ansonsten wäre ich einfach wieder zurück in den 1. Klasse-Wagen gelaufen. Die AGB zu hinterfragen scheint mir relativ sinnlos, die bestätigt man ja beim Ticketkauf.

Dass die 1. Klasse überfüllt war und die 2. Klasse nicht, habe ich noch nie erlebt.
 
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