Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Neuestes Erlebnis bei der Bahn: Verwandte (80+) wollten Anfang Januar eine Reise mit der Bahn machen, die sie dann aber auf Grund des Streiks kurzfristig verschoben haben. So sind sie stattdessen heute gefahren mit der ursprünglichen zuggebundenen Fahrkarte (ausgedruckte Onlinefahrkarte Supersparpreis).
Unterwegs im ICE wurden sie kontrolliert, und die Schaffnerin teilte mit, dass die Fahrkarte nicht gültig sei, weil sie schon älter als 14 Tage sei. Nur so lange könne sie anerkannt werden. Mein Verwandten waren extrem verunsichert; sie meinten, dass sie lange rumdiskutieren mussten und schon fast aus dem Zug geworfen worden wären von "der Bahnbeamtin". Ihnen sei auferlegt worden, sich sofort in ein Reisezentrum zu begeben, um die Fahrkarte umzuschreiben. Das machten sie nach Ankunft erstmal nicht, weil dort eine riesige Schlage war.
Nun haben sie natürlich Sorge, dass dies bei der Rückfahrt wieder passiert.

Dank Internet Archive kann man die ursprüngliche Kommunikation der Bahn noch sehen:

Darin ist natürlich keinerlei Frist erwähnt; es heißt dort "Alle Fahrgäste, die ihre für Mittwoch, 10.01.2024 bis Freitag, 12.01.2024 geplante Reise aufgrund des Streiks der GDL verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen."

Ich habe eben die Bahn-Hotline angerufen (nach gefühlt fünf Minuten IVR bekommt man dort tatsächlich recht schnell einen Menschen an die Strippe), um den Vorfall zu schildern und nachzufragen, woher diese 14 Tage kämen.
Die Mitarbeiterin dort konnte sich das auch nicht erklären und bestätigte, dass es keinerlei 14-Tage-Frist irgend einer Form gäbe, sondern dass die Fahrkarten ein Jahr noch genutzt werden könnten (letzteres hätte die Bahn übrigens auch gleich schriftlich auf ihrer Webseite kommunizieren können).
Ich werde das meinen Verwandten nochmals vor ihrer Rückfahrt mitteilen, damit sie nicht ständig in Sorge sind, bzw. falls es wieder passiert, sie besser gewappnet sind. Ich muss mal nachfragen, ob sie sich den Namen der Mitarbeiterin notiert haben.

Was würdet Ihr in diesem Fall machen? Hattet Ihr schonmal solch einen Fall?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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FRA / FMO
Ich hatte gerade so einen Fall in der DB Lounge, dass ein Ticket vom 10. nicht anerkannt wurde. Nach etwas Diskutieren ging es durch. Leider gab es auf der Website nicht eine offizielle Regelung. Hier im Verlauf so vor 2-3 Seiten findet sich aber noch Links zu Twitter wo die Bahn selber von einem Jahr spricht. Ich würde diese vorlegen.

Die 14 Tage Regel kann nur Hörensagen oder ausgedacht sein. Kommunikation in Großkonzernen ist immer schwierig.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Habt ihr schon das neueste Feature in der BahnBonus-App entdeckt? Die anhand der hinterlegten Bahnfahrten CO2-Einsparung inkl. eines Vergleichs (zum besseren Verständnis).
Das wird wohl dasselbe sein wie das hier:


Lustig, sowas als "Maßnahme" zu titulieren. Noch lustiger der Vergleich, wieviel Co2 man gegenüber einem Flug zwischen z.B. Koblenz und Wuppertal spart.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

zumal die App nicht weiß, wie viel ich im vergangenen Jahr geflogen bin.

noch nicht...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Was würdet Ihr in diesem Fall machen? Hattet Ihr schonmal solch einen Fall?
Nach dieser Information, habe ich meinen Großeltern mitgeteilt die sollen sich sollte es im März mit ihrer Fahrkarte Ärger geben eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen lassen, dann werde ich das für beide gerichtlich klären lassen.

Aber das wird hoffentlich nur eine Ausnahme gewesen, was aber oft auch hilft im ICE den Zugchef für die Entscheidung hinzuziehen zu lassen.

Yes: 5 Monate Erdgas Einfamilienhaus:
Das ist aber ganz schön diskriminierend, was ist wenn gar keine Heinzung gebraucht wird?

Ich kann doch gar nicht 19 Tage mit Erdgas heizen, wo sollen jetzt die 132kg hin?
 
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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
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Nach dieser Information, habe ich meinen Großeltern mitgeteilt die sollen sich sollte es im März mit ihrer Fahrkarte Ärger geben eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen lassen, dann werde ich das für beide gerichtlich klären lassen.

Aber das wird hoffentlich nur eine Ausnahme gewesen, was aber oft auch hilft im ICE den Zugchef für die Entscheidung hinzuziehen zu lassen.


Das ist aber ganz schön diskriminierend, was ist wenn gar keine Heinzung gebraucht wird?

Ich kann doch gar nicht 19 Tage mit Erdgas heizen, wo sollen jetzt die 132kg hin?
Na du bist doch Profi und fährst einfach noch viel öfters nach Frankreich über Paris das spart besonders viel und du kannst wieder auf Bahnrechnung im Sternerestaurant in Paris Essen gehen passt doch oder??!!
Dann kriegst du so viel wie Matti zusammen und kannst in Flügen abrechnen.
 
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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Ich hatte gerade so einen Fall in der DB Lounge, dass ein Ticket vom 10. nicht anerkannt wurde. Nach etwas Diskutieren ging es durch. Leider gab es auf der Website nicht eine offizielle Regelung. Hier im Verlauf so vor 2-3 Seiten findet sich aber noch Links zu Twitter wo die Bahn selber von einem Jahr spricht. Ich würde diese vorlegen.

Die 14 Tage Regel kann nur Hörensagen oder ausgedacht sein. Kommunikation in Großkonzernen ist immer schwierig.
Habe auch 2-3 "Ärger" gehabt. Die ersten 2 Schaffner hatten nichts beanstandet und beim dritten sollte es dann nicht richtig sein. Einmal rief er irgendeine Zentrale an und versuchte der Zentrale zu erklären, dass sie falsch liegt, dann verschwand er telefonierend langsam und ward nicht mehr gesehen.

Ich habe durchaus Verständnis, wenn bei all den diversen Tarifen, Ausnahmen, Streik- oder Bau-Besonderheiten dem Kondukteur die Übersicht fehlt. Ich habe aber Mühe mit dem Auftreten gewisser Angestellter, die zuerst mal belehren und behaupten, dann plötzlich geht es doch - ausnahmsweise - dabei waren sie sich einfach nicht sicher, ob sie wirklich richtig liegen. Da denk ich, sag doch einfach, dass du dir nicht sicher bist und du es abklären musst, ist doch völlig okay.

Mein Highlight war mal, dass ich auf dem Billett eine Notiz machte (Unaufmerksamkeit) und der Schaffner fand, dass das einen Rüffel wert ist. ... weder überschreiben noch unterstreichen ...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Spannen sind da natürlich Fahkarten mit Zugbindung, denn dann ist es ja gar nicht einfach möglich zum Hbf zu fahren, wenn der Ausfall noch nicht bekannt gegeben worden ist.

Eine Bekanntgabe der Verspätung ist nicht erforderlich, es muss nur "vernünftigerweise davon ausgegangen werden". Wenn absehbar ist, dass der Vorzug nicht pünktlich bereitgestellt werden kann, ist das gegeben.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Eine Bekanntgabe der Verspätung ist nicht erforderlich, es muss nur "vernünftigerweise davon ausgegangen werden". Wenn absehbar ist, dass der Vorzug nicht pünktlich bereitgestellt werden kann, ist das gegeben.
Der normale Fahrgast wird nur leider selten Einblick haben, welche Vorleistung der jeweilige Zug fährt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Definiere "normal" ;) Wer halbwegs häufig auf der selben Strecke oder sogar mit dem selben Zug fährt, der kennt seine Papenheimer und weiß auch, was eine Pofalla-Wende ist und wie man sich dagegen wehrt ;)