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Die Verspätung, um die es geht, entstand am 02.02.2024 mutmaßlich durch den Vandalismusschaden zwischen Köln und Frankfurt. Ich war eben nicht sicher, ob ein solcher Umstand immer noch als Kompensationsgrund gilt, seit sich die Rechtslage letztes Jahr geändert hat. Aber wie schon ein Forist schrieb, mehr als ablehnen können sie es ja nicht.
Ich habe nun mittlerweile die Fahrkarte von meinen Bekannten bekommen. Sie hatten einen Super Sparpreis Senioren für Anfang Januar gebucht, sind dann aber wegen des Streiks erst Ende Januar/Anfang Februar gefahren.
Ich habe die Fahrkarte mittlerweile (elektronisch) vorzuliegen; sie wurde als Onlineticket gebucht.
Meine Bekannten haben in der ursprünglichen Buchung auch eine Sitzplatzreservierung für Hin- und Rückfahrt mitgebucht.
Diese müssten sie sich wegen des streikbedingten Ausfalls auch erstatten lassen können.
Auf welchem Weg geht man da am besten vor?
Reservierungserstattung und Verspätungskompensation vollkommen separat oder zusammen anfordern?
Und auf welchem Wege ist es am sinnvollsten?
Soweit ich weiß erfolge die Buchung ohne Bahn-Kundenkonto.
Ich habe nun mittlerweile die Fahrkarte von meinen Bekannten bekommen. Sie hatten einen Super Sparpreis Senioren für Anfang Januar gebucht, sind dann aber wegen des Streiks erst Ende Januar/Anfang Februar gefahren.
Ich habe die Fahrkarte mittlerweile (elektronisch) vorzuliegen; sie wurde als Onlineticket gebucht.
Meine Bekannten haben in der ursprünglichen Buchung auch eine Sitzplatzreservierung für Hin- und Rückfahrt mitgebucht.
Diese müssten sie sich wegen des streikbedingten Ausfalls auch erstatten lassen können.
Auf welchem Weg geht man da am besten vor?
Reservierungserstattung und Verspätungskompensation vollkommen separat oder zusammen anfordern?
Und auf welchem Wege ist es am sinnvollsten?
Soweit ich weiß erfolge die Buchung ohne Bahn-Kundenkonto.