Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.566
6.697
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Die Verspätung, um die es geht, entstand am 02.02.2024 mutmaßlich durch den Vandalismusschaden zwischen Köln und Frankfurt. Ich war eben nicht sicher, ob ein solcher Umstand immer noch als Kompensationsgrund gilt, seit sich die Rechtslage letztes Jahr geändert hat. Aber wie schon ein Forist schrieb, mehr als ablehnen können sie es ja nicht.

Ich habe nun mittlerweile die Fahrkarte von meinen Bekannten bekommen. Sie hatten einen Super Sparpreis Senioren für Anfang Januar gebucht, sind dann aber wegen des Streiks erst Ende Januar/Anfang Februar gefahren.
Ich habe die Fahrkarte mittlerweile (elektronisch) vorzuliegen; sie wurde als Onlineticket gebucht.
Meine Bekannten haben in der ursprünglichen Buchung auch eine Sitzplatzreservierung für Hin- und Rückfahrt mitgebucht.
Diese müssten sie sich wegen des streikbedingten Ausfalls auch erstatten lassen können.
Auf welchem Weg geht man da am besten vor?
Reservierungserstattung und Verspätungskompensation vollkommen separat oder zusammen anfordern?
Und auf welchem Wege ist es am sinnvollsten?
Soweit ich weiß erfolge die Buchung ohne Bahn-Kundenkonto.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.009
2.382
Soweit ich weiß erfolge die Buchung ohne Bahn-Kundenkonto.
Das müsste aber trotzdme Online funktionieren, denn du kannst ja mit der Auftragsnummer + Name in der Suche über die Website aufrufen und dort sollte dann auch die Schaltfläche enthalten sein über die die Erstattung läuft.

Auf welchem Weg geht man da am besten vor?
Am einfachsten ist natürlich die Onlineerstattung dort dann auswählen, dass Zusatzkosten entstanden sind und den Beleg über die Reservierungskosten per Scan oder Foto hochladen.

Ansonsten bleibt eben noch der Weg per Papier das würde aber die Unterschrift des Hauptreisenden erfordern, von daher wäre Online einfacher.

Ansonsten wenn die Verbindung am Streiktag nicht mehr fahrbar war, stellt sich die Frage lag am 02.02. ein außergewöhnlicher Umstand nicht, daher dann auch im Onlineantrag die ursprünglich gebuchte Buchung beibehalten und eben nur die tatsächliche Ankunftszeit eintragen.

Hate ich beim vorletzten Streik bei meinen Großeltern auch gemacht die Erstattung wurde sogar übers Wochenende voll digital bearbeitet.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.566
6.697
Und die Kosten für die Sitzplatzreservierungen Anfang Januar? Separat zurückfordern?
 

lowwer

Erfahrenes Mitglied
12.11.2020
761
212
Wien
So meine Lieben. Für den fall das Ich "dann" den Rückflug verpasse habe ICh schon mal wegen einer Verbindung geschaut. Es gibt ja ne geile:
Code:
Station  Datum Zeit Steig Verkehrsmittel
Barcelona Sants 21.02.2024 ab 09:28
 TGV 9708
Paris Gare de Lyon an 16:12
Paris Est ab 17:52
 TGV 9579
Stuttgart Hbf an 21:04 15
 Stuttgart Hbf ab 22:46 2
 IC 461 Schönbrunn
Wien Hbf 22.02.2024 an 06:05 11A-B

Aber Ich bin nicht bereit dafür ~400€ zu zahlen. Gibts irgend einen Trick wie man das Buchen kann für den fall der fälle das es dann günstiger wird?
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.543
3.652
So meine Lieben. Für den fall das Ich "dann" den Rückflug verpasse habe ICh schon mal wegen einer Verbindung geschaut. Es gibt ja ne geile:
Code:
Station  Datum Zeit Steig Verkehrsmittel
Barcelona Sants 21.02.2024 ab 09:28
TGV 9708
Paris Gare de Lyon an 16:12
Paris Est ab 17:52
TGV 9579
Stuttgart Hbf an 21:04 15
Stuttgart Hbf ab 22:46 2
IC 461 Schönbrunn
Wien Hbf 22.02.2024 an 06:05 11A-B

Aber Ich bin nicht bereit dafür ~400€ zu zahlen. Gibts irgend einen Trick wie man das Buchen kann für den fall der fälle das es dann günstiger wird?

Für Spanien habe ich mit Trainline gute Erfahrungen gemacht. Wenn Renfe ausgebucht, meldet, hat Trainline immer noch Tickets.

1706990417145.png

Spontanes Reisen ist im Süden immer so ne Sache. Ausgebuchte Züge, die SNCF hat "dynamische Preise, Renfe glaube ich auch, bin aber nicht ganz sicher.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.009
2.382
Kann es sein dass die DB gerade die Meldung "Zugbindung aufgehoben" spammt?

von 10 gebuchten Fahrten bis Mitte Juni 2024 sind für 8 die Zugbindung aufgehoben, nur bei zweien ist eine Änderung sichtbar, bei eiiner Reise hingegen die Zugbindung weiter aber es wird schon angezeigt das S-Bahn und RB gegen Ersatzverkehr getauscht wurden aber dort der Vermerk noch nicht zu sehen ist.

Die einzige Verbindung die wohl als machbar gilt wird die von Dillingen (Donau) zum MUC sein.

Bei meinen Großeltern und anderen Verwandten ist der gleiche Effekt sichtbar.
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.279
7.911
FRA / FMO
Kann es sein dass die DB gerade die Meldung "Zugbindung aufgehoben" spammt?

von 10 gebuchten Fahrten bis Mitte Juni 2024 sind für 8 die Zugbindung aufgehoben, nur bei zweien ist eine Änderung sichtbar, bei eiiner Reise hingegen die Zugbindung weiter aber es wird schon angezeigt das S-Bahn und RB gegen Ersatzverkehr getauscht wurden aber dort der Vermerk noch nicht zu sehen ist.

Die einzige Verbindung die wohl als machbar gilt wird die von Dillingen (Donau) zum MUC sein.

Bei meinen Großeltern und anderen Verwandten ist der gleiche Effekt sichtbar.
Schon seit Anfang des Jahres so bemerkbar.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.874
Finde ich gut. Das alte Prozedere, bei dem man Zeit beim Reisezentrum verschwenden musste, war unzumutbar. Der Ablauf mit dem einfach einen anderen Zug nehmen, war ein deutlicher Fortschritt. Das unkomplizierte und produktive Aufheben der Zugbindung muss man schon als kundenfreundlich bezeichnen.

Klar, auf manchen Strecken hilft das nicht viel, weil es wenig Ausweichverbindungen gibt. Doch auf Strecken mit hoher Frequenz bedeutet der frühe Entfall der Zugbindung, dass man lediglich etwas früher losfahren muss oder etwas später ankommen wird. Kalkulierbar nur plus/minus eine Stunde Unpünktlichkeit ist bei der Bahn ein deutlicher Schritt nach vorne.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.009
2.382
Volle Zustimmung, was ich eben suspekt finde ist eben, dass in den meisten Fällen es gar keinen ersichtlichen Grund gibt und die Fahrten sogar bis auf eine einzige Ausnahme weiterhin exakt so gebucht werdne können.

Ich habe am Dienstag für eine Freundin die identische Fahrt gebucht, bei mir ist schon seit einiger Zeit die Zugbindung aufgehoben bei ihr noch nicht.

Von daher ist das ganze schon bemerkenswert, aber gut so bekommen die Reisenden ein Flexticket zum Bruchteil des Flexpreises.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.232
927
Kann es sein dass die DB gerade die Meldung "Zugbindung aufgehoben" spammt?
Bei minimalen Änderungen wir die Zugbindung schon aufgehoben.
Mich stört mehr, daß an jeder meiner Fahrkarten und gemerkten Verbindungen dran steht "Es liegen aktuelle Meldungen vor", dabei gibt es gar keine.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.009
2.382
Bei minimalen Änderungen wir die Zugbindung schon aufgehoben.
Nun ja Änderung ist Änderung und an sich ja eine frühe Aufhebung für die Reisenden positiv, aber ich habe so einige Verbindungen bei denen zumindest Stand jetzt gar keine Änderung erkennbar ist, auch keine neuen Zugnummer oder ähnliches.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.279
7.911
FRA / FMO
Nun ja Änderung ist Änderung und an sich ja eine frühe Aufhebung für die Reisenden positiv, aber ich habe so einige Verbindungen bei denen zumindest Stand jetzt gar keine Änderung erkennbar ist, auch keine neuen Zugnummer oder ähnliches.
Teilweise hat sich etwas im Zuglauf geändert von einem Zug in deiner Buchung aber außerhalb des Bereiches, in dem du fahren möchtest. Also, wenn ich Frankfurt-Hannover buche und sich bei dem Zug zwischen München und Frankfurt etwas ändert, wird aktuell auch teilweise die Zugbindung aufgehoben.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.009
2.382
Teilweise hat sich etwas im Zuglauf geändert von einem Zug in deiner Buchung aber außerhalb des Bereiches, in dem du fahren möchtest. Also, wenn ich Frankfurt-Hannover buche und sich bei dem Zug zwischen München und Frankfurt etwas ändert, wird aktuell auch teilweise die Zugbindung aufgehoben.
Interessant, wobei das ja schon sogar einen gewissen Sinn haben könnte, denn wenn der Halt von sagen wir von Mannheim nach Heidelberg verlegt wird, würde man wohl eigentlichen den Fahrplan anpassen müssen.

Dies passiert dann aber eben nicht sondern nimmt bewusst eine gewisse Verspätung in Kauf welche zu einem verpassten Anschluss führt, der dann unter realistischen Umständen nicht erreichbar wäre.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.566
6.697
Die Bahn wird wegen der Verlängerung von BahnCard-Abos verklagt:


Zumindest für Abos, die seit dem Inkrafttreten des akutellen Gesetzes abgeschlossen worden sind, dürfte eine automatische Verlängerung um 12 Monate nicht rechtens sein. Die zitierte Ausrede der Bahn, die Bedingungen seinen behördlich geprüft worden, ist arg dünn. Ich denke dass die Bahn in diesem Punkt verlieren wird.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.009
2.382
Die zitierte Ausrede der Bahn, die Bedingungen seinen behördlich geprüft worden, ist arg dünn. Ich denke dass die Bahn in diesem Punkt verlieren wird.
Ganz so eindeutig dürfte dies wohl nicht sein, denn das Gesetz für faire Verbraucherverträge stellt ja auf bestimmte Vertragsverhältnise ab, nämlich die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen.

Genau genommen ist die Bahncard keines davon, denn sie berechtigt ja nur einen bestimmten Rabatt in Anspruch zu nehemen, daher könnte das Ergebnis der zitierten "behördlichen Prüfung" durchaus gewesen, dass diese Regelungen für die Bahncard nicht zur Anwendung kommt.

Wobei es natürlich aus Kundensicht auf jeden Fall zu begrüßen wäre, allerdings würde das wohl das Ende der Probebahncards bedeuten, denn sonst wäre es ja möglich sich für flexible Laufzeiten zum Beispiel eben auch nur 5 oder 7 Monate zu entscheiden.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.566
6.697
Nein das ist ja in einem Beförderungsvertrag/Fahrkarte entstanden, einfach im Onlineantrag die Option für weitere Kosten auswählen und Beleg hochladen.
Ich weiß nicht, ob das passt.

Zum einen geht es nicht um eine separat, sondern um eine zusammen mit der ursprünglichen Buchung gekaufte Reservierung.

Zum andern geht es zum zwei verschiedene Sachverhalte:
1. Streik Anfang Januar und deswegen Verschiebung der Reise: ursprünglich genutze Reservierungen konnten nicht mehr genutzt werden.
2. Auf der verschobenen Reise dann 2+ Stunden Verspätung auf der Rückfahrt.

Daher meine Frage, ob es sinnvoll ist, das beides zusammen einzureichen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.009
2.382
Die BahnCard 100 verlängert sich zum Glück nicht von selbst. Da kriegt die Bahn es schon heute hin.
Wobei da der Hintergrund der sein dürfte, dass das Problem darin besteht wenn es zu keiner neuen Zahlung kommt aber die BC 100 schon ausgestellt und übergeben wurde.

Da die BC 100 ja nie eingelesen wird gibt es ja auch keine Möglichkeit der Sperrung.
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.279
7.911
FRA / FMO
Ich weiß nicht, ob das passt.

Zum einen geht es nicht um eine separat, sondern um eine zusammen mit der ursprünglichen Buchung gekaufte Reservierung.

Zum andern geht es zum zwei verschiedene Sachverhalte:
1. Streik Anfang Januar und deswegen Verschiebung der Reise: ursprünglich genutze Reservierungen konnten nicht mehr genutzt werden.
2. Auf der verschobenen Reise dann 2+ Stunden Verspätung auf der Rückfahrt.

Daher meine Frage, ob es sinnvoll ist, das beides zusammen einzureichen.
Machen und abwarten. Falls es nicht passt werden die sich schon melden und dann kann man den Aufwand mit seperaten Antrag immer noch machen
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.566
6.697
Ganz so eindeutig dürfte dies wohl nicht sein, denn das Gesetz für faire Verbraucherverträge stellt ja auf bestimmte Vertragsverhältnise ab, nämlich die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen.

Das stellt wirklich eine interessante Frage für Juristen dar. Das Wort "regelmäßig" dürfte hier nicht das Thema sein, da andernfalls auch z.B. Fitnessstudio-Abos, bei denen es auch dem Kunden freigestellt ist, wie häufig und ob überhaupt er die Dienstleistung nutzen möchte, nicht darunter fielen.

Die Kernfrage ist, ob ein Bahncardabo einen Vertrag über eine Dienstleistung darstellt (Werkleistung können wir denke ich ausschließen, aber dieser sprachliche Punkt ist auch unerheblich).
Wenn das gerichtlich verneint wird, dürfte es der Bahn den A**** retten.

Unabhängig davon empfehle ich allen BahnCard-Abonnenten, das Abo sowieso gleich prophylaktisch zu kündigen (nicht relevant für Business-BC, da die Bahn die Spielchen mit dem Abo dort eh nicht macht).

Genau genommen ist die Bahncard keines davon, denn sie berechtigt ja nur einen bestimmten Rabatt in Anspruch zu nehemen, daher könnte das Ergebnis der zitierten "behördlichen Prüfung" durchaus gewesen, dass diese Regelungen für die Bahncard nicht zur Anwendung kommt.

Wir wissen nicht, was überhaupt Gegenstand dieser Prüfung war. Ich vermute dass es zumindest primär um Wettbewerbsrecht u.ä. gegangen sein mag, vielleicht auch um Datenschutz. Eine erfolgreiche Prüfung stellt keine Carte Blanche für alle Rechtsaspekte dar.

Wobei es natürlich aus Kundensicht auf jeden Fall zu begrüßen wäre, allerdings würde das wohl das Ende der Probebahncards bedeuten, denn sonst wäre es ja möglich sich für flexible Laufzeiten zum Beispiel eben auch nur 5 oder 7 Monate zu entscheiden.
Bzgl. der Probebahncards sehe ich das nicht zwingend.
Wieso soll die Bahn nicht einen Vertrag mit einer Bahncard über 15 Monate Laufzeit anbieten, die ersten drei Monate zu einem Sonderpreis von X und die restlichen zu einem Preis Y mit einem Sonderkündigungsrecht zum Ablauf der ersten drei Monate? Wogegen verstieße dies?
 

Benjamin_W

Aktives Mitglied
25.12.2023
196
244
Volle Zustimmung, was ich eben suspekt finde ist eben, dass in den meisten Fällen es gar keinen ersichtlichen Grund gibt und die Fahrten sogar bis auf eine einzige Ausnahme weiterhin exakt so gebucht werdne können.

Ich habe am Dienstag für eine Freundin die identische Fahrt gebucht, bei mir ist schon seit einiger Zeit die Zugbindung aufgehoben bei ihr noch nicht.

Von daher ist das ganze schon bemerkenswert, aber gut so bekommen die Reisenden ein Flexticket zum Bruchteil des Flexpreises.
Ich hatte das kürzlich auch: die Zugbindung wurde 6 Wochen vor Abfahrt ohne ersichtlichen Grund aufgehoben. Meine Verbindung war unverändert weiterhin buchbar.
Bis am Vorabend der Reise. Da fiel plötzlich der erste ICE ohne Angabe eines Grundes aus. Ich frage mich, ob das wirklich jemand schon 6 Wochen vorher wusste und es bei der DB auch massive interne Kommunikationsprobleme geben könnte.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.009
2.382
Das Wort "regelmäßig" dürfte hier nicht das Thema sein, da andernfalls auch z.B. Fitnessstudio-Abos, bei denen es auch dem Kunden freigestellt ist, wie häufig und ob überhaupt er die Dienstleistung nutzen möchte, nicht darunter fielen.
Du bist da etwas auf dem falschen Dampfer, denn beim Fitnesstudoi nutzt ja sehr wohl eine Dienstleistung eben die Einrichtung zu nutzen.

Ein Bahncard 50/25 ist das eben nicht der Fall, die BC gewährt eben Rabett von 25/50%.

Anders könnte man die BC 100 einstufen aber die wird sowieso nicht entsprechend verlängert wie der Kollege vorhin erwähnt hat.

Prüfung stellt keine Carte Blanche für alle Rechtsaspekte dar.
Hat auch Niemand behauptet, zumal ja oft die einen Juristen etwas prüfen zum Ergebnis kommen welches dann von anderen Juristen gekippt wird.

Wieso soll die Bahn nicht einen Vertrag mit einer Bahncard über 15 Monate Laufzeit anbieten, die ersten drei Monate zu einem Sonderpreis von X und die restlichen zu einem Preis Y mit einem Sonderkündigungsrecht zum Ablauf der ersten drei Monate? Wogegen verstieße dies?
Nun dann müsste man das aber anders gestalten als die aktuellen Probebahncards, ja eine BC mit 15 Laufzeit und die Option zum dritten zu kündigen wäre formal möglich, wobei auch das einigen Regelungsaufwand haben würde.

Ich hatte das kürzlich auch: die Zugbindung wurde 6 Wochen vor Abfahrt ohne ersichtlichen Grund aufgehoben. Meine Verbindung war unverändert weiterhin buchbar.
Bis am Vorabend der Reise. Da fiel plötzlich der erste ICE ohne Angabe eines Grundes aus. Ich frage mich, ob das wirklich jemand schon 6 Wochen vorher wusste und es bei der DB auch massive interne Kommunikationsprobleme geben könnte.
Nun einen ähnlichen Fall hatten meine Großeltern auch, Fahrt im Oktober gebucht und so um Weihnachten wurde die Zugbindung aufgehoben, aber vor ein paar Tagen wurde bekannt gegeben, dass ICE 613 nicht mehr am Umstiegsbahnhof Ulm hält.

Vielleicht haben die wirklich schon früh Informationen geben sie aber nicht bekannt.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.566
6.697
Du bist da etwas auf dem falschen Dampfer, denn beim Fitnesstudoi nutzt ja sehr wohl eine Dienstleistung eben die Einrichtung zu nutzen.

Bei dem Vergleich mit dem Fitnessstudio geht es lediglich um den Aspekt "regelmäßig", nicht um die Frage einer Dienstleitung. Ich dachte ich hätte das klar genug geschrieben.

Nun dann müsste man das aber anders gestalten als die aktuellen Probebahncards, ja eine BC mit 15 Laufzeit und die Option zum dritten zu kündigen wäre formal möglich, wobei auch das einigen Regelungsaufwand haben würde.

Natürlich; ein paar Anpassungen in der Produktbeschreibung wären vermutlich erforderlich, sollten aber nun kein Hexenwerk darstellen. De facto könnte das Produkt genau so wie bislang angeboten werden.