Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

ANZEIGE

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.238
819
ANZEIGE
Die Sprinter von Köln nach FRA rollen wieder, jedoch mit nur 120 km/h, daher verdoppelt sich die Fahrtzeit etwa. LH kümmert sich allerdings nicht und verkauft weiterhin knappe ExpressRail Verbindungen...
Ich wette die ändern das umgehend, sobald EUGH mal nen Urteil fällt das EU261 auch für Zubringer mit Express Rail & Airrail gültig ist.
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.293
1.307
TXL
Ja ich habe schon drei Mal Personen mit genomen, mit der BB Freifahrt 1. Klasse für 1500 Punkte, war ohne Probleme möglich denn die Statusfreifahrt ist ja eben keine BB Prämie.

Viel spannender ist aber die Frage ob ein Reisender mit Platinstatus einen anderen Platinstatusinhaber mit gegenseitiger Freifahrt mitnehmen kann, mein Versuch vom FRA zum STR war leider gescheitert denn es kam keine Kontrolle.
Aktionsgutschein.PNG

Bahnbonus Prmämienfahrkarten.PNG

nach den aktuellen Bedingunmgen wäre auch die Status-Mitfahrerfreifahrt ein Aktionsangebot (Aktionsgutschein) und die Kombi wäre nicht möglich....oder sehe ich das falsch ?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.009
2.383
die Kombi wäre nicht möglich....oder sehe ich das falsch ?
Ja siehst du falsch.

Die Statusfreifahrt fällt eben nicht darunter, die DB macht das auf der Fahrkarte für die Mitfahrerfreifahrt unter den Bedingungen selbst klar:

Screenshot_6.jpg

Spannend ist aber wirklich ob ein Statusfahrer den anderen gegenseitig mitnehmen kann, dieses Experiment startet aber demnächst.
 

JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
347
487
Ludwigshafen am Rhein
Dann bleibt eben nur der Weg es klassisch per Papier zu machen wenn du Briefmarke und Umschlag sparen willst holst du dir eben den Umschlag an der DB Info oder Reisezentrum.
Kann man auch direkt an den Beförderer senden.
Ob es an fahrgastrechte@dbdialog.de ebenfalls bearbeitet wird, wenn es von extern (kein beauftragendes EVU) kommt, weiß ich nicht.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.308
490
Für mich ist nicht wichtig, wofür das EVU sich interessiert, sondern was vor Gericht Bestand hat.
Na du willst doch nicht deine eigenen Leute anpissen??
Aber die Anwälte der Bahn sind schon lustig checken nicht das es um nen anderen Fall geht als die glauben der schon durch ist auch geil wenn zwischen der Klage und dem Zugang doch bezahlt wird die dann aber doch noch ans Gericht schreiben sie erkennen die Forderung an und zahlen dann nochmal hahaha!
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.293
1.307
TXL
Ja siehst du falsch.

Die Statusfreifahrt fällt eben nicht darunter, die DB macht das auf der Fahrkarte für die Mitfahrerfreifahrt unter den Bedingungen selbst klar:

Anhang anzeigen 240346

Spannend ist aber wirklich ob ein Statusfahrer den anderen gegenseitig mitnehmen kann, dieses Experiment startet aber demnächst.
Danke Dir, @alinaki ! so ist das auf dem Ticket aktuell aufgedruckt ? Und das ist ein kürzlich erworbenes Ticket gewesen ? Die Bahn ändert ja gerne mal im Detail die Bedingungen:_) dann wäre ja alles easy.

jep, die zweite Frage ist ebenso spannend. Die meisten ZUB´s sind ja entweder kulant oder schauen im Detail gar nicht auf die Bedingungen sondern checken oft nur die zeitliche Gültigkeit und die Fahrtstrecke.

Ist meine Erfahrung-. Nur kann es immer sein, dass man einen erfahrenen oder überkorrekten MA erwischt
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.009
2.383
Und das ist ein kürzlich erworbenes Ticket gewesen ?
Gebucht mitte Dezember, bedeutet nach dem Fahrplanwechsel, dürfte also aktuell sein.

Aber das mitnehmen mit Prämienticket hat schon im Sommer 2022 funktioniert.

Im übrigen gibt es auch eine Änderung im Vergleich zur letzten Version von letzten Mai/Juni, in der aktuellen Version handelt es sich um ein Flexticket, früher war zugebunden, könnte aber sein, dass das keine Absicht ist denn der 20 Minuten Hinweis mit Aufhebung der Zugbinding ist dort immer noch vorhanden.

Dazu kommt, dass in der aktuellen Version nicht nur der Reisende sondern der Bahnbonusstatusinhaber auf dem Ticket vermerkt ist, dies war vorher nicht der Fall.

Insgesamt sind die abgedruckten Bedingungen im Vergleich zum letzten TIcket von 04/2023 deutlich präziser geworden.

jep, die zweite Frage ist ebenso spannend. Die meisten ZUB´s sind ja entweder kulant oder schauen im Detail gar nicht auf die Bedingungen sondern checken oft nur die zeitliche Gültigkeit und die Fahrtstrecke.
Sehr viel hängt davon ab wie man den Leuten entgegen kommt, ich wirklich nur in sehr seltenen Einzelfällen Konflikte mit dem Personal.

In dem Fall sind die Bedingungen nicht so eindeutig, dass diese Kombination ausgeschlossen, wahrscheinlich gehen die eben davon, dass dieser Fall so nicht eintritt.


Was ich aber irgendwie noch nicht eindeutig heraus lesen konnte, ist die Frage ob die Verpflichtung zur Mitfahrt des Statusinhabers auch im Bereich des Citytickets erforderlich ist oder nicht.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.226
605
LEJ
Zum Thema Fahrgastrechte: weil mir einige Sachen so auf den Geist gegangen sind habe ich gemeinsame Reisen auf Deutschlandticket mit +0,5 für jeden 3 Fälle eingereicht: zwei davon im Juli, einen im September.
Das ganze auf einen formlosen Antrag mit Vollmacht von +1 für +0.5 den Antrag stellen zu dürfen.
Je Fall werden 1,5€ genehmigt, jedoch gibt es keine Auszahlung da: "Weiterhin die Möglichkeit besteht, mehrere Verspätungsfälle für den jeweiligen monatlichen Gültigkeitszeitraum Ihres Deutschlandtickets einzureichen, um den Mindestbetrag von 4,00 Euro zu erreichen."

Basiert diese Auslegung seitens des SC FGR auf irgendeiner rechtlichen Grundlage? Ich hätte die Verordnung so interpretiert, dass die Ansammlung nicht mal von einem Ticket kommen muss, d. h. drei Bayerntickets an drei aufeinanderfolgenden Samstagen mit auch über die 4 € kommen würde.

Ich bin auch Eure Einschätzung gespannt.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
25.514
15.383
www.red-travels.com
Basiert diese Auslegung seitens des SC FGR auf irgendeiner rechtlichen Grundlage? Ich hätte die Verordnung so interpretiert, dass die Ansammlung nicht mal von einem Ticket kommen muss, d. h. drei Bayerntickets an drei aufeinanderfolgenden Samstagen mit auch über die 4 € kommen würde.

schon mal in die Fahrgastrechte geschaut?
  • Das Eisenbahnunternehmen kann von einer Zahlung absehen, wenn der Entschädigungsbetrag unter 4 Euro liegt (Bagatellgrenze).


Eingeschränkt wird dieser Entschädigungsanspruch jedoch durch eine Bagatellgrenze, wonach Eisenbahnunternehmen eine Entschädigung erst ab 4 Euro auszahlen müssen. Wer unter dieser Bagatellgrenze bleibt, muss notfalls seine Entschädigungsansprüche sammeln, bis der Betrag von 4 Euro erreicht ist.

Da das immer pro Fahrgast bei personalisierten Tickets gilt, wirst du pro Person 3 Fälle brauchen, bis sie es überweisen
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.226
605
LEJ
schon mal in die Fahrgastrechte geschaut?





Da das immer pro Fahrgast bei personalisierten Tickets gilt, wirst du pro Person 3 Fälle brauchen, bis sie es überweisen
Danke, ich habe jedoch 3 Fälle pro Person. Ich konnte jetzt nirgends erkennen, dass diese von einem Ticket oder aus einem Monat kommen müssen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.535
15.216
Je Fall werden 1,5€ genehmigt, jedoch gibt es keine Auszahlung da: "Weiterhin die Möglichkeit besteht, mehrere Verspätungsfälle für den jeweiligen monatlichen Gültigkeitszeitraum Ihres Deutschlandtickets einzureichen, um den Mindestbetrag von 4,00 Euro zu erreichen."

Basiert diese Auslegung seitens des SC FGR auf irgendeiner rechtlichen Grundlage? Ich hätte die Verordnung so interpretiert, dass die Ansammlung nicht mal von einem Ticket kommen muss, d. h. drei Bayerntickets an drei aufeinanderfolgenden Samstagen mit auch über die 4 € kommen würde.

"Innerhalb der Geltungsdauer der Zeitkarte" heißt es in den AGB. Ich halte es für sauber, das auf den jeweiligen Monat zu beziehen. Verspätungen ab 20 Minuten lassen sich übrigens addieren - vielleicht erreicht man so die 4,50...
 

jst

Reguläres Mitglied
25.08.2011
94
14
Der 22.12. („Zoltan“) war auch so ein low light. Ja, dass die Strecke zwischen Kassel und Göttingen wegen Sturmschäden gesperrt ist und ebenso (?) die Regionalbahnstrecke ist das eine. Aber was mich ärgert, ist wie schlecht das operative handling einer solchen Situation ist

1. Informationen sind inkonsistent. Einzelne Züge zeigen einen völlig regulären Zuglauf, bis sie knapp vor Kassel sind. Dann plötzlich +2h, als würde man eine Umleitung fahren. bahn.de/aktuell spricht generell von „fahren nur bis Kassel“ (bzw. Göttingen, von Norden kommend). Twitter weiß von einem schienenersatzverkehr (den es aber in der Realität nicht gab?). Zugchef selbst weiß bei einfahrt in Kassel nicht, ob es weitergeht (Umleitung) oder der Zug aufgegeben wird. Letzteres war dann der Fall, mit der Ansage, dass kurz darauf zwei weitere ICEs fahren würden.

2. Personal fehlt da wo man es braucht. Der ICE der dann in Kassel aufgegeben wird, macht noch in Fulda einen Personalwechsel weswegen sich alles schon da verzögert. Wegen einer 30 Minuten fahrt! Von den zwei alternativen ICEs die dann in Kassel fahren sollen, lässt einer die Leute zwar einsteigen, sagt aber schon dabei, dass er nicht weiß, ob sie fahren können - 10 Minuten später die durchsage, dass man mangels personal nicht fahren wird. Ich mein ja das war ein chaotischer Tag aber es muss doch möglich sein, eine Rumpfmannschaft für den Betrieb eines ICEs herbeizuschaffen im laufe eines solchen Tags. Es ist ja auch nicht wirtschaftlicher, wenn hunderte reisende ein Hotel oder Taxi bezahlt wird.

3. Kundenbetreuung. Warum in Gottes Namen nur ein völlig überlaufener DB Informationsschalter für die Organisation der weiterfahrt bzw. Übernachtung zuständig ist, nicht aber auch das Reisezentrum mit seinem geordneten Warteschlangensystem, kann wahrscheinlich nur Mehdorn erklären.
Update: sie haben die Übernahme der Übernachtungskosten abgelehnt, weil eine weiterfahrt noch am selben Tag möglich/zumutbar gewesen sei. Natürlich kann ich nicht nachweisen, dass die wenigen (1?) gefahrenen ICEs (der Rest hatte ja Personalmangel) völlig überfüllt war und kein Zustieg möglich war.

Ich hasse diesen verein. Als ob jemand freiwillig eine Nacht in einem billigen Hotel in Kassel verbringt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.009
2.383
Update: sie haben die Übernahme der Übernachtungskosten abgelehnt, weil eine weiterfahrt noch am selben Tag möglich/zumutbar gewesen sei.
Steht in dem Schreiben wann die die Ankunftszeit des letzten ICEs gewesen wäre?

Denn was die DB für "zumutbar" hält ist nicht unbedingt dem Rechtssinn entsprechend.

Bei meinen Großeltern wollte die DB Info sie auch mit einem ICE mit zwei mal unmsteigen und Ankuft gegen 3 Uhr weiter schicken, die erste Antwort des SFR fiel ähnlich aus und haben nur 50% des Fahrkartenwertes erstattet.

Nach Widerspruch kamen dann doch die Hotelkosten witzigerweise kam dann mehrere Wochen später mit Verweis auf die EBA Beschwerde noch ein Brief welche dann noch die Verpflegungskosten und nochmal die 50% Verspätungspauschale angewiesen hat, das Hotel war ja schon vorher bezahlt.

Je nach Ankunftszeit des ICE ist es gar nicht relevant ob der letzt voll war oder nicht.
 
  • Like
Reaktionen: jst und juliuscaesar