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Nein das ist ja in einem Beförderungsvertrag/Fahrkarte entstanden, einfach im Onlineantrag die Option für weitere Kosten auswählen und Beleg hochladen.
Geht das ohne Bahn-Kundenkonto? Hast Du dafür einen Link?
Meine Suchen ergeben mir immer nur Anleitungen, bei denen der erste Schritt aus der Anmeldung im Kundenkonto besteht.
Wenn die mir meine 70 Franken noch ein drittes Mal ablehnen gehöre ich vielleicht bald auch dazu…
Eigentlich ist der Aufwand das Geld vermutlich nicht wert (ich kann momentan nicht abschätzen was das bedeuten würde) aber allein aus Prinzip hätte ich da Lust drauf.
Hä wär ja super lustig wenn es eine Verhandlung gibt am AG Frankfurt und du aus Zürich anreisen musst, und die DB dann verurteilt wird das alles zu zahlen. Herrlich.
Hä wär ja super lustig wenn es eine Verhandlung gibt am AG Frankfurt und du aus Zürich anreisen musst, und die DB dann verurteilt wird das alles zu zahlen. Herrlich.
Müssten die meine Anreise aus Zürich zahlen oder nur die aus Stuttgart?
Ich habe gegenüber denen bisher immer nur meine Stuttgarter Anschrift angegeben…
Und was müssten die denn zahlen? Zug oder Flug?
Geht das ohne Bahn-Kundenkonto? Hast Du dafür einen Link?
Meine Suchen ergeben mir immer nur Anleitungen, bei denen der erste Schritt aus der Anmeldung im Kundenkonto besteht.
Du must bei "meine Reisen" im ausgeloggten Zustand anklicken dann kannst du die Buchung mit Auftragsnummer und Namen finden dort müsstest du auch den Online-FGR Antrag stellen können.
Sie können Ihre Fahrgastrechte online über unsere Website oder in der App DB Navigator über Ihr Kundenkonto geltend machen. Dazu muss die Fahrkarte für die Reise, für die Sie Ihre Ansprüche einreichen wollen, über dieses Kundenkonto gekauft worden bzw. im Kundenkonto hinterlegt sein.
Die Kernfrage ist, ob ein Bahncardabo einen Vertrag über eine Dienstleistung darstellt (Werkleistung können wir denke ich ausschließen, aber dieser sprachliche Punkt ist auch unerheblich).
Wenn das gerichtlich verneint wird, dürfte es der Bahn den A**** retten.
Status-Mitfahrerfreifahrt ist auch nicht gerade die Standardfahrkarte, zudem ist es ja eine komplett kostenfreie Fahrkarte was sollte erstattet werden?
Die ist ja komplett kostenlos, denn es wird ja auch keine alternative Währung Bahnbonuspunkte eingesetzt und kostenlose Fahrkarten fallen ja nicht unter die EU VO.
Dazu kommt wie willst du 25 oder 50% von einem Gutscheincode aufteilen? Höchsten wenn du es wie unser FGR Fachexperte machst könnte man einen Anspruch auf Reaktivierung des Gutscheins haben.
Beim Kundenservice gab es aber bei der Fahrt mit meiner Cousine ein Gutschein über 20 Euro als wir mit etwas über 2 Stunden Verspätung am Ziel waren.
Die Sprinter von Köln nach FRA rollen wieder, jedoch mit nur 120 km/h, daher verdoppelt sich die Fahrtzeit etwa. LH kümmert sich allerdings nicht und verkauft weiterhin knappe ExpressRail Verbindungen...
Du must bei "meine Reisen" im ausgeloggten Zustand anklicken dann kannst du die Buchung mit Auftragsnummer und Namen finden dort müsstest du auch den Online-FGR Antrag stellen können.
Informationen zu Ihren Rechten und Entschädigungs-Ansprüchen im Fahrgastrechte-Fall, z.B. bei Zugverspätung, verpasstem Anschluss oder ausgefallenem Zügen.
www.bahn.de
Da kann ich mich wieder unten mit Auftragsnummer und Nachname anmelden, aber dann drehen wir uns im Kreis.
Bei dem Ticket meiner Bekannten steht da zwar online "Ihr Reiseplan" (genauer gesagt "Ihre Hinfahrt" und "Ihre Rückfahrt"), aber solch ein Fahrgastrechte-Abschnitt ist nicht vorhanden.
Kommt das vielleicht nicht, wenn man Hin- und Rückfahrt zusammen auf einer Fahrkarte hat?
Möglich oder die DB IT mag dich nicht bzw. hat Angst vor mir, dass es gelbe Briefe gehen könnte.
Dann bleibt eben nur der Weg es klassisch per Papier zu machen wenn du Briefmarke und Umschlag sparen willst holst du dir eben den Umschlag an der DB Info oder Reisezentrum.
Oder frage unseren FGR-Fachexperten der hat sicher welche über.
Ich habe einen FGR-Fall mit Eurail offen. Die wollen jetzt Beweise von mir für die Verspätung. Muss ich die laut EU Verordnung bringen? Bei der Bahn muss ich das auch nicht.
Tja du hast nen neunen Endgegner gefunden. Die gnädige Frau bucht eine Fahrt nach Frankreich aber es gibt schon einen verpassten Anschluss in Frankfurt den Aufenthalt von mehreren Stunden nutzt sie dann für nen Besuch im Sternerestaurant mit Gängemenü und die Rechnung zahlt die Bahn.
Kannst du hier selber nachgucken:
Wo echt cool welche Strecke war das genau? Es stehen ja nur ein paar Züge drin die sollte man sich merken!
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Ach ja das Betrügerpack weiß selber sehr genau das sie nicht leisten können was den Kunden verkaufen!!!!
Selbst in eigenen Bahndokumenten stehen Sachen wie das hier verspätungsanfälliger Fahrplan aufgrund zu straffer Fahrtzeiten
- die gewählten Haltezeiten sind für die eingesetzten Fahrzeuge mit Spaltüberbrückung zu gering
- Zeitverbräuche von technischen Anlagen, wie Bahnübergänge oder Stellwerke, sind im aktuellen Fahrplan nicht ausreichend beachtet
Aber trotzdem werden weiter Fahrkarten verkauft wo die genau wissen das nicht fahren zu können!
jeder Euro der denen gezahlt wird sind 10 zu viel! keine andere Firma könnte die Kunden so systematisch betrügen aber hey die deutsche Bahn kann das!