Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
937
475
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Ich hätte einfach erstmal im formlosen schreiben erklärt um was es ging. Hat bei mir bis jetzt immer die Lösung gebracht wenn sie den Fall nicht verstanden haben.
Das haben die ja jetzt gekriegt also vor drei Wochen mal gucken was dann jetzt kommt.
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
246
72
hmm die Idee mit dem Regio hatte ich noch gar nicht, also wenn ich mit meinem gebuchten ICE 613 bis Stuttgart fahr würd ich die Regios zeitig erreichen.
Weil der 613 fährt ja noch aber hält halt nicht mehr in Ulm wo ich umsteigen soll.
Ja ich hab ein 49 Euro Ticket,
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
937
475
hmm die Idee mit dem Regio hatte ich noch gar nicht, also wenn ich mit meinem gebuchten ICE 613 bis Stuttgart fahr würd ich die Regios zeitig erreichen.
Weil der 613 fährt ja noch aber hält halt nicht mehr in Ulm wo ich umsteigen soll.
Ja ich hab ein 49 Euro Ticket,
JACKPOT!
Pass auch du fährst dein Ticket ganz normal steigst in den 613 in Mannheim wenn nach der Abfahrt der Monitor mit den Haltestellen kommt wo dann ja Ulm fehlt gehst du zum Personal und fragst ähm hält der Zug nicht in Ulm und hälst denen deine Fahrkarte hin.
Dann wird der Bahnler in sein System gucken sich entschuldigen und sagen das du nicht mehr wie gebucht fahren kannst sonst dann die Stunde später ankommen wirst.
Du sagst dann das geht nicht und willst die Fahrt abbrechen dann stellt dir der Bahnler so eine Kassenzettel aus wo drauf steht das du in Stuttgart die Fahrt abgebrochen hast und sogar zurück fahren darfst.
Du steigst in Stuttgart aus dem 613 aus und dann geht die Bahn nix mehr an was du machst und dann fährt du mit deinem 49€ Ticket an dein Ziel reichst deine Fahrkarte und den Kassenzettel mit nem Antrag bei den Fahrgastrechten ein und kriegst deine ganze Kohle wieder!

Wenn du nach deiner Fahrkarte wirklich um 23:11Uhr gebucht ankommen solltest und die nächste mögliche ANkunft erst um 00:12Uhr ist dann sind alle Voraussetzungen für den Abbruch und die komplette Ersattung erfüllt!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.010
2.385
Das geht???
Hört sich aber nicht so ganz sauber an.
Der Kollege ist offenbar bei unserem besonderen "Fachexperten für Fahrgastrechte" in Ausbildung gewesen, aber prüfen wir den Sachverhalt einmal neutral.

Wir haben offenbar folgenden Sachverhalt:

Du hast eine Fahrkarte im Spartarif gebucht und laut der Buchung war die Ankunft für 23:11 Uhr geplant, nun hat die DB inzwischen durch E-Mail oder sonstige Information eine Änderung im Fahrplan mitgeteilt.

Diese Änderung sieht nun als neue Ankunftszeit 00:12 Uhr am nächsten Tag vor, was einer Verspätung von 61 Minuten entspricht.

Rechtlich gesehen haben wir nun eine Situation in der alle Fahrgastrechte greifen, unabhängig davon ist auch die Zugbindung aufgehoben, bedeutet das Ticket ist von Freitag den 16.2.2024 0:00 Uhr bis Samstag 17.2.2024 10:00 Uhr frei genutzt werden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit entsprechend der Fahrgastrechte die Möglichkeit sobald bekannt wird, dass eine Verspätung von 60 Minuten oder mehr eintreten wird, zu entscheiden die Fahrt ab zu brechen und zum Startbahnhof zurück zu fahren (zur Rückfahrt besteht aber keine ausdrückliche Verpflichtung) und sich den vollständigen entrichteten Ticketpreis erstatten zu lassen.

Hier kommen wir nun zum eigentlichen Problem dieses Falls, denn du bist ja bereits jetzt über die mögliche Verspätung informiert, daher entsteht jetzt das Wahlrecht der Möglichkeit des Fahrtabbruchs, bzw. in diesem Fall hat die Fahrt noch gar nicht begonnen und daher kann die Reise auch erst gar nicht angetreten werden.

Hier beginnt nun die Grauzone des Falls, denn wird der Vorschlag des Kollegen umgesetzt und die Fahrkarte wie gebucht genutzt und erst im Zug des ICE 613 wird die Verspätung "bemerkt", was ja aber nun faktisch nicht der Fall ist da dieser Umstand bereits bekannt ist, dann wird in der Tat der Zugchef oder jemand des Zugbegleitpersonals den Fahrtabbruch bescheinigung und den Nachweis zur Rückbeförderung ausstellen (das was der Kollege Kassenzettel nannte), wird nun alles mit einem Antrag auf Erstattung einem Antragsformular für die Fahrgastrechte an das Servicecenter übermittelt so wird der Sachbearbeiter zum Ergebnis kommen, dass die Fortsetzung der Fahrt ab Stuttgart zum Zielort nur mit einer Verspätung von 61 Minuten möglich war und die Erstattung veranlassen.

Das Problem aus Sicht der Bahn liegt darin, dass die Bahn nicht nachweisen können wird, dass der Reisende (also du) bereits jetzt positive Kenntnis von der Verspätung hat, auch ist der Umstand, dass der entfallene Halt erst im entsprechenden Zug festgestellt wird auch plausibel.

Daher gilt, formal wird eine Erstattung des vollen Fahrpreises problemlos möglich sein, allerdings ist dieser Anspruch nicht zu 100% berechtigt, da die Verspätung bereits bekannt ist.

Da das Servicecenter für Fahrgastrechte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich nicht nachfragen wird, ob die Verspätung bereits zu einem früheren Zeitpunkt bekannt war, besteht auch keine Gefahr hier falsche angaben zu machen.

Daher wird das vom Kollegen beschriebene Verfahren nicht im straf- und zivilrechtlichen Sinne angreifbar sein, aus ethischer Sicht setzt man einen vollständige Rückerstattung durch auf die in dieser Art und Weise kein vollständige Anspruch besteht.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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3.137
CGN / MUC / ZRH / EWR
Rechtlich gesehen haben wir nun eine Situation in der alle Fahrgastrechte greifen, unabhängig davon ist auch die Zugbindung aufgehoben, bedeutet das Ticket ist von Freitag den 16.2.2024 0:00 Uhr bis Samstag 17.2.2024 10:00 Uhr frei genutzt werden.
Rechtlich gesehen gilt das Ticket nun 365 Tage und nicht bloß bis Samstag 17.02.2024 10 Uhr.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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2.385
Ich rieche die Verspätungen meist schon. Meine Freunde sagen ich bin dahingehend komplett bescheuert.
Ich hätte noch einen Fall für unseren Insider:

Am 25.04.2024 habe ich ein Ticket vom HAJ bzw. dann eben von Hannover Hbf Abfahrt 18:31 Uhr mit ICE 943 nach Berlin von dort eben mit IC 2275 nach DD-Hbf und von dort mit S1 und U28 wieder nach Decin.

Nun wird mir schon wieder die Zugbindung aufgehoben angezeigt, dazu kommt dass ich die Verbindung via Berlin, wo ich etwas mitnehmen muss, nicht mehr finde.

Wenn ich allerdings nur den Abschnitt Hannover Hbf - Berlin Hbf suche wird der ICE 943 mit exakt den gleichen Fahrzeiten gefunden, ist hier auch wieder eine Änderung am Laufen aber noch nicht kommuniziert?

Rechtlich gesehen gilt das Ticket nun 365 Tage und nicht bloß bis Samstag 17.02.2024 10 Uhr.
Nun das bezog sich auf die ursprüngliche Gültigkeit des Tickets.

Durch die Aufhebung der Zugbindung, aber auch im FGR Sinn haben wir hier ja schon die Voraussetzung erfüllt um ein völlig neues Datum der Fahrt zu wählen.

Aber die spätere Fahrt ist ja für den Kollegen keine Option er möchte ja offensichtlich fahren.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.566
6.697
Das kann in der Tat sehr ärgerlich sein, wenn man z.B. KÖLN eingibt als Ziel, obwohl man zum Kölner Hbf möchte, und dann eine Fahrkarte erwirbt, die in Köln Messe Deutz endet. In der Tat steht das nun auch so auf der Fahrkarte (nicht nur den Verbindungen). Leute ohne Deutschlandticket oder mitgebuchtem City-Ticket müssen dann für die paar 100 m über die Brücke mit der S-Bahn tatsächlich ein Nahverkehrsticket kaufen. :-(
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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3.137
CGN / MUC / ZRH / EWR
Das kann in der Tat sehr ärgerlich sein, wenn man z.B. KÖLN eingibt als Ziel, obwohl man zum Kölner Hbf möchte, und dann eine Fahrkarte erwirbt, die in Köln Messe Deutz endet. In der Tat steht das nun auch so auf der Fahrkarte (nicht nur den Verbindungen). Leute ohne Deutshclandticket oder mitgebuchtem City-Ticket müssen dann für die paar 100 m über die Brücke mit der S-Bahn tatsächlich ein Nahverkehrsticket kaufen. :-(
Und die ICEs von FRA Flg. nach Köln Hbf dürfte man dann theoretisch auch nicht nehmen, wenn man nach Deutz einen Flextarif gezogen hat.
Oder ist zumindest das noch gleichgestellt geblieben? :unsure:
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.010
2.385
Schick gerne mal das Ticket + Reiseplan rüber, dann sehe ich es mir an.
Die DB Website will mich nicht gerade rein lassen.

Aber gebucht ist die Verbindung:

Start Hannover Hbf 18:31 Uhr nach Berlin Hbf Ankunft 20:16 Uhr ICE 943

Umstieg in IC 2275 Berlin Hbf 20:26 Uhr nach Dresden Hbf Ankunft 22:27 Uhr

Umstieg in S1 Dresden Hbf 22:59 Uhr nach Bad Schandau Ankunft 23:43 Uhr

Umsiteg in RB U28 Bad Schandau 23:50 Uhr nach Decin hl.n Ankunft 00:17 Uhr am 25.04.2024
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.010
2.385
Wenn die DB Website nicht will kann man ja auch einfach aus dem PDF Ticket die ID Daten entfernen, hier das Ticket:
DB_Ticket_89.jpg
 

JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
347
487
Ludwigshafen am Rhein
Ohne Gleisangaben nicht hilfreich - Knackpunkt wird der Umstieg in Berlin und die dortige Wegezeit sein. Es hat schon einen Grund, weshalb ich nach dem Ticket und dem Reiseplan fragte.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.010
2.385
Ohne Gleisangaben nicht hilfreich - Knackpunkt wird der Umstieg in Berlin und die dortige Wegezeit sein. Es hat schon einen Grund, weshalb ich nach dem Ticket und dem Reiseplan fragte.
Die Gleisangaben sind auf dem Urticket nicht angegeben, in der App steht jetzt Berlin Ankunft Gl. 11 Abfahrt Gl. 1 Dresden Gleis 3 auf 13 und Bad Schandau 4 auf 3.

Kann es sein, dass die Gleise nicht drin stehen weil die Fahrkarte noch vor dem Fahrplanwechsel gebucht wurde und die das damals einfach nicht wussten?

Auch interessant wäre die Rückführt für die Reise am Montag zurück zum HAM, denn auch für den 29.2. ist die Zugbindung aufgehoben ohne dass ein Grund ersichtlich ist.
DB_Ticket_27.jpg
 

JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
347
487
Ludwigshafen am Rhein
Berlin Ankunft Gl. 11 Abfahrt Gl. 1
Das ist das Problem.

Kann es sein, dass die Gleise nicht drin stehen weil die Fahrkarte noch vor dem Fahrplanwechsel gebucht wurde und die das damals einfach nicht wussten?
Möglich. Weiß ich nicht genau; kaufe keine Fahrkarten. Ich frage mal jemandem aus meinem Fahrplanbüro.
Auch interessant wäre die Rückführt für die Reise am Montag zurück zum HAM, denn auch für den 29.2. ist die Zugbindung aufgehoben ohne dass ein Grund ersichtlich ist.
In Berlin Hbf (tief) ist 7 und 8 derselbe Bahnsteig. Bei den Bauinfos steht auch nichts drin. Wart's einfach mal ab.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.946
3.137
CGN / MUC / ZRH / EWR
Für März bis Mai lässt sich auf den Linien die über Göttingen laufen (also u.a. Richtung Hamburg, Berlin, München, Basel) zurzeit oftmals der Hinweis finden, dass ICEs bis zu 35-50min Delay bekommen werden durch Bauarbeiten. Es wurden Baumaßnahmen bis Ende Mai verlängert, aber noch nicht in die Fahrpläne eingespielt.

Infos hierzu: https://bauinfos.deutschebahn.com/lf/ba_goettingen-kassel_10122023-29022024.pdf

Falls also jemand noch ein paar günstige Spar- Flexpreise braucht... ;)
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.010
2.385
Stimmt das wirklich? Ab einer Verspätung von 61 Minuten ist die Gültigkeit flexibel für ein Jahr?
Bei einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr greift das Wahlrecht der EU-Fahrgastrechteverordnung, welche dem Reisenden die Wahl eröffnet zu einem späteren Zeitpunkt seiner Wahl die Fahrt fortzusetzen.

Eine Einschränkung bis wann dies erfolgen muss macht die Verordnung nicht, daher ist das nicht so eindeutig.

Wobei man durchaus die Ansicht vertreten könnte, dass die Frist drei Monate beträgt, da durch die neue Verordnung ja auch die Frist zur Geltendmachung der Ansprüche von einem Jahr auf drei Monate verkürzt wurde.

Gilt das auch, wenn die Zugbindung aufgehoben ist, aber die Abfahrts- und Ankunftszeit bei der Verbindungsauskunft immer noch die gleichen sind?
Da es hier an einer Verspätung feht, welche die Rechte der EU VO auslöst ist die Antwort nein.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
25.515
15.392
www.red-travels.com
Stimmt das wirklich? Ab einer Verspätung von 61 Minuten ist die Gültigkeit flexibel für ein Jahr?

so hatte es die Bahn beim letzten Streik auf Twitter behauptet....

Wobei man durchaus die Ansicht vertreten könnte, dass die Frist drei Monate beträgt, da durch die neue Verordnung ja auch die Frist zur Geltendmachung der Ansprüche von einem Jahr auf drei Monate verkürzt wurde.

die Bahn schreibt was anderes...

Wir als DB agieren bis auf Weiteres kulant und werden die fahrgastrechtlichen Beschwerden auch nach Ablauf der 3-Monats-Frist annehmen und bearbeiten. Wir orientieren uns dabei an dem bisher bekannten 12-Monatszeitraum.

Entschädigung
Ansprüche können Sie bis spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte geltend machen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.010
2.385
die Bahn schreibt was anderes...
Was die Bahn schreibt und am Ende tut sind immer wieder zwei unterschiedliche Dinge, vor nicht all zu langer Zeit hat die DB auch kommuniziert sich nicht auf auf außergewöhnliche Umstände zu berufen und wir haben hier ja immer wieder Berichte die anders lauten.

Diese Änderung wurde bisher anscheinend auch nicht kommuniziert, von daher ja im Moment akzeptiert die DB die Jahresfrist aber was wenn dem nicht mehr so ist?
 
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