Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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10.02.2012
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naja, "keinen festen Wohnsitz" und "noch bei den Eltern amtlich gemeldet" widerspricht sich aber auch... Der ganze Artikel ist grenzwertig recherchiert...
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
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www.red-travels.com
Er meint die Regelung für Zeitkarten, dort ist dem tatsächlich so.

du kannst doch nicht die Verspätungen addieren… bei Zeitkarten kannst du die Anzahl der Fälle >20min sammeln und zusammen einreichen…

Ah ja aber so ein normaler Sparpreis hin und zurück am gleichen Tag gilt das nicht richtig?

jede Fahrt wird einzeln betrachtet. Nur bei Fahrtabbruch auf der Hinfahrt könnte man bei einer H/R Fahrkarte darauf gehen, dass die Rückfahrt durch den Abbruch nicht mehr nötig ist.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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du kannst doch nicht die Verspätungen addieren… bei Zeitkarten kannst du die Anzahl der Fälle >20min sammeln und zusammen einreichen…
Nein, das stimmt schon: Verspätungen ab 20 Minuten werden addiert, ab 60 (ggf. addierten) Minuten entsteht ein Anspruch von 1,50 Euro, und ab vier Euro Anspruch (also drei [ggf. durch Addition erreichten] Einzelansprüchen) wird ausbezahlt. Das wiederum bis zu 25 % des Gesamtpreises. Siehe 8.1 Tarifbedingungen für Zeitkarten
im Deutschlandtarif.

D.h. von 49 Euro Deutschlandticket kann man bis zu 12 Euro wiederbekommen, was acht Einzelansprüchen entspricht, die sich aus bis zu 24 zwanzigminütigen Verspätungen zusammensetzen können :LOL:
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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490
D.h. von 49 Euro Deutschlandticket kann man bis zu 12 Euro wiederbekommen, was acht Einzelansprüchen entspricht, die sich aus bis zu 24 zwanzigminütigen Verspätungen zusammensetzen können
DAS IST FALSCH!!!!!

Wenn man gegen die einzelnen Unternehmen den Anspruch stellt bekommt man sogar 54 Euro zurück!
Weil die teilweise den letzten Anspruch von nur 50Cent dann aber doch auf die volle 1,50 und dann dann neun mal 1,50 was 13,50 sind das bei vier Unternehmen und zack blechen die 54 Euro!
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.308
490
Das von dir beschriebene Verhalten ist vermutlich rechtsmissbräuchlich.
sagt wer?
Im Gesetz steht das Eisenbahnverkehrsunternehmen muss blechen! Tja wenn es so viele gibt die so viel Scheisse bauen dann ist das deren Pech!!
Aber hey es gibt eine Lösung wie wärs die Leistung zu liefern die verkauft wird?

Ach ja! geht nicht weil man bei der Bahn selbst weiß das man die Fahrpläne nicht halten kann!
Hier ein Beispiel aus eigenen Bahn Unterlagen:
verspätungsanfälliger Fahrplan aufgrund zu straffer Fahrtzeiten
- die gewählten Haltezeiten sind für die eingesetzten Fahrzeuge mit Spaltüberbrückung zu gering
- Zeitverbräuche von technischen Anlagen, wie Bahnübergänge oder Stellwerke, sind im aktuellen Fahrplan nicht ausreichend beachtet

verkauf mal ein Auto wo ein Rücklicht nicht geht! aber hey die Bahn darf halt alles!
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.308
490
Wer sind denn meine Kumpels, welche die Reisenden systematisch vorsätzlich betrügen?
Na deine Kumpels von der Bahn!

Wegen 42 Euro kriminell werden. Kann man machen. Besonders schlau ist es aber nicht. Besonders dann nicht, wenn man sich die ergaunerte Kohle auf das eigene Konto überweisen lässt :LOL:
ja ja das übliche schwachsinnige Geblubber! Was ist daran kriminell gesetzlich zustehende Rechte in Anspruch zu nehmen???
Aber die Bahn darf Fahrkarten für Fahrpläne verkaufen wo sie wissen das die nie funktionieren das ist natürlich total in Ordnung!
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
21.537
15.216
Wer sind denn meine Kumpels, welche die Reisenden systematisch vorsätzlich betrügen?

Die Illuminaten, Richard Lutz, Hartmut Mehdorn, Lutz Richard, Mehmut Dornhart, die Chemtrailsprüher, Bill Gates, die Flugscheibennazis von Neuschwabenland, Zlaus Weselsky... Such Dir's aus.

Was ist daran kriminell gesetzlich zustehende Rechte in Anspruch zu nehmen???

Nichts. Aber gesetzlich stehen einem halt 12 Euro (oder vielleicht 12,25 Euro, da sehe ich eine gewisse Unschärfe in den AGB) zu.

Aber die Bahn darf Fahrkarten für Fahrpläne verkaufen wo sie wissen das die nie funktionieren das ist natürlich total in Ordnung!

Quod licet Iovi, non licet bovi. Ich finde es auch nicht gut, aber es ist so.
 

dermatti

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03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Na deine Kumpels von der Bahn!


ja ja das übliche schwachsinnige Geblubber! Was ist daran kriminell gesetzlich zustehende Rechte in Anspruch zu nehmen???
Aber die Bahn darf Fahrkarten für Fahrpläne verkaufen wo sie wissen das die nie funktionieren das ist natürlich total in Ordnung!
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Passagier pro 30 Tage stets 8 Leistungsstörungen bei je 4 EVU (also total 32 Leistungsstörungen über 60 Minuten oder 96 Störungen á 20 Minuten) erlangt, ist schon sehr unwahrscheinlich.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Passagier pro 30 Tage stets 8 Leistungsstörungen bei je 4 EVU (also total 32 Leistungsstörungen über 60 Minuten oder 96 Störungen á 20 Minuten) erlangt, ist schon sehr unwahrscheinlich.
Bullshit! Ich habe eine Verbindung da kriegst du 4 Verspätungen von 60 Minuten bei vier Unternehmen zusammen!
Rekord im Februar waren tage wo es nur drei statt vier Verspätungen gab!

Die Illuminaten, Richard Lutz, Hartmut Mehdorn, Lutz Richard, Mehmut Dornhart, die Chemtrailsprüher, Bill Gates, die Flugscheibennazis von Neuschwabenland, Zlaus Weselsky... Such Dir's aus.



Nichts. Aber gesetzlich stehen einem halt 12 Euro (oder vielleicht 12,25 Euro, da sehe ich eine gewisse Unschärfe in den AGB) zu.



Quod licet Iovi, non licet bovi. Ich finde es auch nicht gut, aber es ist so.
Ah und waren die ganzen Typen mit der aktuellen deutschen Bahn zu tun ja gar nix!

Tja und wo steht drin dass man eben nicht 36 Fälle einreichen kann? wenn die Unternehmen zu blöd sind zu checken wer schon was erstattet und dann freiwillig zahlen???
na jetzt mal her mit der Begründung!
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Passagier pro 30 Tage stets 8 Leistungsstörungen bei je 4 EVU (also total 32 Leistungsstörungen über 60 Minuten oder 96 Störungen á 20 Minuten) erlangt, ist schon sehr unwahrscheinlich.

Zumal es völlig unerheblich ist, wie viele Unternehmen involviert sind. Die Erstattung ist auf 25 % pro Fahrkarte gedeckelt, nicht pro Unternehmen.

Ich habe eine Verbindung da kriegst du 4 Verspätungen von 60 Minuten bei vier Unternehmen zusammen!

Auf einer Verbindung bekommt man eine Verspätung. Daraus vier zu machen, ist der nächste Betrug.

Tja und wo steht drin dass man eben nicht 36 Fälle einreichen kann?

In § 263 StGB.

wenn die Unternehmen zu blöd sind zu checken wer schon was erstattet und dann freiwillig zahlen???

Aber sie hatte einen so kurzen Rock an!
 

alinakl

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15.07.2016
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Er redet viel, wenn der Tag lang ist…
Allerdings sind seine Angaben durchaus plausibel.

Ich hatte für meine Großeltern in der Pendlerfunktion der DB Reisebegleitung drei Verbindung hinterlegt, die längere mit drei Umstiegen und die kürzere mit vier.

Ergebnis im überwachten Zeitraum von einem Monat kamen mehrere E-Mails, dass irgendwelche Verspätungen entstanden waren und die geplante Fahrt unmöglich gemacht hatten.

Auch was die Sache mit verschiedenen EVUs angeht ist plausibel, ich hatte eine Fahrt für meine Eltern eingereicht, zuerst hat ein nicht-DB-EVU welches auch nicht an der Abwicklung des SFR teilnimmt eine Verspätung von 62 Minuten ausgelöst und dann ein anderer Zug der DB Fernverkehr nochmals ca 70 und insg esamt ca. 125 Minuten.

Ergebnis erst haben haben das nicht DB-EVU und die DB Forderungspingpong gespielt und immer auf den anderen verwiesen, ich hatte nach der dritten Briefrunde nochmal einen Widerspruch geschrieben und die Sache bei der SÖP eingereicht.

Am Ende hat das nicht DB EVU 25% erstattet die DB durch eine EBA Beschwerde 50% aufgrund der Tatsache dass die DB zwischen SÖP und EBA Beschwerde die Vorgangsnummer verädert hat kamen nach etwa 11 Monaten durch das Anerkenntnis im SÖP Verfahren nochmal 50%.

Von daher ist es durchaus plausibel, dass diese Methode auch beim Deutschlandticket funktioniert.

Das ist aber so pauschalisiert nicht korrekt, wenn bei den jeweiligen Anträgen wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, ist es völlig unproblematisch auch eine höhere Anzahl an Anträgen.

Insbesondere wenn man den Gesichtspunkt betrachtet, dass die DB inzwischen von der Möglichkeit außerordentliche Umstände gebrauch macht.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.537
15.216
Das ist aber so pauschalisiert nicht korrekt, wenn bei den jeweiligen Anträgen wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, ist es völlig unproblematisch auch eine höhere Anzahl an Anträgen.

Insbesondere wenn man den Gesichtspunkt betrachtet, dass die DB inzwischen von der Möglichkeit außerordentliche Umstände gebrauch macht.

Wenn ich einen Anspruch viermal geltendmache, um ihn viermal erfüllt zu bekommen, einmal zu Recht und dreimal zu Unrecht, dann ist das Betrug, da beißt die Maus keinen Faden ab.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.010
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Wenn ich einen Anspruch viermal geltendmache, um ihn viermal erfüllt zu bekommen, einmal zu Recht und dreimal zu Unrecht, dann ist das Betrug, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Nun wo ist denn in der Handlung nur in der Einreichung von mehrfachen aber den Tatsachen entsprechender Angaben die Tatbestandsmerkmale des §263 erfüllt?

Denn es werden weder falsche Tatsachen vorgespiegelt noch wahre Tatsachen entstell oder unterdrückt, einfach mehr Anträge einreichen als dann erstattet wird reicht dafür nicht, zumal ja gar nicht garantiert ist, dass auch alle erstattet werden.
 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
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HAM
Wenn man versucht, das Geld für Verspätungen von vier unterschiedlichen Unternehmen einzusammeln, dann müsste man die Fahrt aber auch als 4 separate Verbindungen ansehen. Ich bezweifle, dass jede dieser vier Verbindungen für sich genommen >=60 Minuten Verspätung hatte.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.537
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einfach mehr Anträge einreichen als dann erstattet wird reicht dafür nicht

Anderer Ansicht: BGH, Urteil vom 04.09.2012, 1 StR 534/11. Die Übersendung ist die (hier wahrheitswidrige) konkludente Behauptung eines Anspruches.

All die rabulistischen Scheinargumente hier fallen unter "I fought the law, and the law won."