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Ah ja aber so ein normaler Sparpreis hin und zurück am gleichen Tag gilt das nicht richtig?Er meint die Regelung für Zeitkarten, dort ist dem tatsächlich so.
Ah ja aber so ein normaler Sparpreis hin und zurück am gleichen Tag gilt das nicht richtig?Er meint die Regelung für Zeitkarten, dort ist dem tatsächlich so.
Er hat die Realschule abgeschlossen. Soweit ich das damals mitbekommen hatte ist die Schulpflicht damit doch erledigt?
Er meint die Regelung für Zeitkarten, dort ist dem tatsächlich so.
Ah ja aber so ein normaler Sparpreis hin und zurück am gleichen Tag gilt das nicht richtig?
Nein, das stimmt schon: Verspätungen ab 20 Minuten werden addiert, ab 60 (ggf. addierten) Minuten entsteht ein Anspruch von 1,50 Euro, und ab vier Euro Anspruch (also drei [ggf. durch Addition erreichten] Einzelansprüchen) wird ausbezahlt. Das wiederum bis zu 25 % des Gesamtpreises. Siehe 8.1 Tarifbedingungen für Zeitkartendu kannst doch nicht die Verspätungen addieren… bei Zeitkarten kannst du die Anzahl der Fälle >20min sammeln und zusammen einreichen…
DAS IST FALSCH!!!!!D.h. von 49 Euro Deutschlandticket kann man bis zu 12 Euro wiederbekommen, was acht Einzelansprüchen entspricht, die sich aus bis zu 24 zwanzigminütigen Verspätungen zusammensetzen können
sagt wer?Das von dir beschriebene Verhalten ist vermutlich rechtsmissbräuchlich.
Ja ja wenn einem der Inhalt nicht gefällt dann versucht man es lächerlich zu machen! tja zeigt eben wie deine Kumpels die Reisenden systematisch vorsätzlich betrügen!Kannst du noch etwas größer schreiben? Ich kann es leider nicht lesen.
Wer sind denn meine Kumpels, welche die Reisenden systematisch vorsätzlich betrügen?tja zeigt eben wie deine Kumpels die Reisenden systematisch vorsätzlich betrügen!
Na deine Kumpels von der Bahn!Wer sind denn meine Kumpels, welche die Reisenden systematisch vorsätzlich betrügen?
ja ja das übliche schwachsinnige Geblubber! Was ist daran kriminell gesetzlich zustehende Rechte in Anspruch zu nehmen???Wegen 42 Euro kriminell werden. Kann man machen. Besonders schlau ist es aber nicht. Besonders dann nicht, wenn man sich die ergaunerte Kohle auf das eigene Konto überweisen lässt![]()
Wer sind denn meine Kumpels, welche die Reisenden systematisch vorsätzlich betrügen?
Was ist daran kriminell gesetzlich zustehende Rechte in Anspruch zu nehmen???
Aber die Bahn darf Fahrkarten für Fahrpläne verkaufen wo sie wissen das die nie funktionieren das ist natürlich total in Ordnung!
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Passagier pro 30 Tage stets 8 Leistungsstörungen bei je 4 EVU (also total 32 Leistungsstörungen über 60 Minuten oder 96 Störungen á 20 Minuten) erlangt, ist schon sehr unwahrscheinlich.Na deine Kumpels von der Bahn!
ja ja das übliche schwachsinnige Geblubber! Was ist daran kriminell gesetzlich zustehende Rechte in Anspruch zu nehmen???
Aber die Bahn darf Fahrkarten für Fahrpläne verkaufen wo sie wissen das die nie funktionieren das ist natürlich total in Ordnung!
Bullshit! Ich habe eine Verbindung da kriegst du 4 Verspätungen von 60 Minuten bei vier Unternehmen zusammen!Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Passagier pro 30 Tage stets 8 Leistungsstörungen bei je 4 EVU (also total 32 Leistungsstörungen über 60 Minuten oder 96 Störungen á 20 Minuten) erlangt, ist schon sehr unwahrscheinlich.
Ah und waren die ganzen Typen mit der aktuellen deutschen Bahn zu tun ja gar nix!Die Illuminaten, Richard Lutz, Hartmut Mehdorn, Lutz Richard, Mehmut Dornhart, die Chemtrailsprüher, Bill Gates, die Flugscheibennazis von Neuschwabenland, Zlaus Weselsky... Such Dir's aus.
Nichts. Aber gesetzlich stehen einem halt 12 Euro (oder vielleicht 12,25 Euro, da sehe ich eine gewisse Unschärfe in den AGB) zu.
Quod licet Iovi, non licet bovi. Ich finde es auch nicht gut, aber es ist so.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Passagier pro 30 Tage stets 8 Leistungsstörungen bei je 4 EVU (also total 32 Leistungsstörungen über 60 Minuten oder 96 Störungen á 20 Minuten) erlangt, ist schon sehr unwahrscheinlich.
Ich habe eine Verbindung da kriegst du 4 Verspätungen von 60 Minuten bei vier Unternehmen zusammen!
Tja und wo steht drin dass man eben nicht 36 Fälle einreichen kann?
wenn die Unternehmen zu blöd sind zu checken wer schon was erstattet und dann freiwillig zahlen???
Allerdings sind seine Angaben durchaus plausibel.Er redet viel, wenn der Tag lang ist…
Das ist aber so pauschalisiert nicht korrekt, wenn bei den jeweiligen Anträgen wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, ist es völlig unproblematisch auch eine höhere Anzahl an Anträgen.In § 263 StGB.
Das ist aber so pauschalisiert nicht korrekt, wenn bei den jeweiligen Anträgen wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, ist es völlig unproblematisch auch eine höhere Anzahl an Anträgen.
Insbesondere wenn man den Gesichtspunkt betrachtet, dass die DB inzwischen von der Möglichkeit außerordentliche Umstände gebrauch macht.
Nun wo ist denn in der Handlung nur in der Einreichung von mehrfachen aber den Tatsachen entsprechender Angaben die Tatbestandsmerkmale des §263 erfüllt?Wenn ich einen Anspruch viermal geltendmache, um ihn viermal erfüllt zu bekommen, einmal zu Recht und dreimal zu Unrecht, dann ist das Betrug, da beißt die Maus keinen Faden ab.
einfach mehr Anträge einreichen als dann erstattet wird reicht dafür nicht