"I fought the law, and the law won."
Gelten die 35 Stunden denn für den gesamten Streik (inkl. Güterverkehr, d. h. Mittwoch 18 Uhr) oder erst ab Donnerstag, 2 Uhr?35h Streik, ab Donnerstag 2 Uhr.
Damit hatte ich ja schon gerechnet. Problematischer ist aber die Aussage, dass es danach unangekündigt und spontane Streiks geben soll. Damit spart man sich vermutlich gern das Streikgeld, wenn immer nur kurz gestreikt wird, gleichzeitig wird es da aber nicht den eigentlich gut funktionierenden Notfall-Fahrplan geben können.Gelten die 35 Stunden denn für den gesamten Streik (inkl. Güterverkehr, d. h. Mittwoch 18 Uhr) oder erst ab Donnerstag, 2 Uhr?
Das mit dem zitieren von passenden Entscheidungen müssen wir aber noch üben.Anderer Ansicht: BGH, Urteil vom 04.09.2012, 1 StR 534/11. Die Übersendung ist die (hier wahrheitswidrige) konkludente Behauptung eines Anspruches.
All die rabulistischen Scheinargumente hier fallen unter "I fought the law, and the law won."
Ja, das ist wirklich nicht toll. Hat die GDL das schon einmal gemacht? Mich würde ja mal interessieren, ob so einen Wellenstreik dann auch 36 bis 72 Stunden dauert, oder kürzer ist.Damit hatte ich ja schon gerechnet. Problematischer ist aber die Aussage, dass es danach unangekündigt und spontane Streiks geben soll. Damit spart man sich vermutlich gern das Streikgeld, wenn immer nur kurz gestreikt wird, gleichzeitig wird es da aber nicht den eigentlich gut funktionierenden Notfall-Fahrplan geben können.
Ist in keinster Weise mit unserem Sachverhalt vergleichbar.
Eventuell wäre es dann Zeit für eine Aussperrung. Wie viele Tage Beamten-Notfallfahrplan hält die Streikkasse der GDL wohl durch?Problematischer ist aber die Aussage, dass es danach unangekündigt und spontane Streiks geben soll. Damit spart man sich vermutlich gern das Streikgeld, wenn immer nur kurz gestreikt wird, gleichzeitig wird es da aber nicht den eigentlich gut funktionierenden Notfall-Fahrplan geben können.
Laut SPIEGEL wird bis Freitag um 13 Uhr gestreikt, also gelten die 35 Stunden nur für den Personenverkehr.Gelten die 35 Stunden denn für den gesamten Streik (inkl. Güterverkehr, d. h. Mittwoch 18 Uhr) oder erst ab Donnerstag, 2 Uhr?
Laut SPIEGEL wird bis Freitag um 13 Uhr gestreikt, also gelten die 35 Stunden nur für den Personenverkehr.
Der Sachverhalt: "Weiter wurde ihm vorgeworfen, die wahre Herkunft der Arzneimittel und den tatsächlich erbrachten Einkaufspreis nicht offengelegt und dadurch - soweit privat versichert - die Patienten, im Übrigen die gesetzlichen Krankenkassen betrogen zu haben (§ 263 StGB"
Ist in keinster Weise mit unserem Sachverhalt vergleichbar.
du musst das mit dem Zitieren noch übenVielleicht einfach mal weiter lesen als bis Rn. 2![]()
Der Sachverhalt: "Weiter wurde ihm vorgeworfen, die wahre Herkunft der Arzneimittel und den tatsächlich erbrachten Einkaufspreis nicht offengelegt und dadurch - soweit privat versichert - die Patienten, im Übrigen die gesetzlichen Krankenkassen betrogen zu haben (§ 263 StGB"
Laut Weselsky je 35 Stunden also gestaffelter Anfang sowie gestaffeltes Ende.Laut SPIEGEL wird bis Freitag um 13 Uhr gestreikt, also gelten die 35 Stunden nur für den Personenverkehr.
Die Bahn ist doch ziemlich klar:Muss mein ticket explizit als „ausgefallen“ erscheinen, damit das Ticket flexibel nutzbar ist?
Alle Fahrgäste, die bis einschließlich 04.03.2024 ein Ticket für eine Reise im Zeitraum vom 07.03.2024 bis 08.03.2024 gekauft haben und diese aufgrund des GDL-Streiks verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben.
Und größenwahnsinnig. Als würde die Bahn erst durch die Streiks unzuverlässig![]()
Ich glaube "Ins Gewissen Reden" dürfte eher bei Kim Jong-Un Erfolg haben.Ich hätte dem Weselsky vielleicht doch in der letzten Woche mal ins Gewissen reden sollen, als er mir in der Friedrichstraße in Berlin entgegengekommen ist ;-)
Der Komplex des Betruges wird in den Rn. 44,45,46,47 behandelt.Vielleicht einfach mal weiter lesen als bis Rn. 2
Edit: Zitat korrigiert, danke, red_travels
Der Kollege ist nennen wir es mal mit sehr zwielichtigen Methoden aufgefallen, aber so wie der vermeintliche Betrug dargestellt wird ist der Vorwurf nicht haltbar, da ändert eben auch nichts auf BGH Entscheidungen zu verweisen die für den Sachverhalt nicht übertragbar sind.
Sachgerechte Argumentationen die auch einen sinnhaften Beitrag bieten sind offenbar nicht deine Stärke?kannst ihn ja gleich als Mandanten aufnehmen![]()
Sachgerechte Argumentationen die auch einen sinnhaften Beitrag bieten sind offenbar nicht deine Stärke?
Es ist immer leicht eine Gegenpostion an zu greifen aber dann sollte man auch Arguemnte liefern können.
Im übrigen ist das nicht nur für unseren besonderen Fahrgastrechtsexperten relevant, sondern auch den Kollegen hier die eine Bahncard 100 besitzen und dann bei Verspätungen die 10/15 Euro Pauschale eineichen obwohl der maximale Betrag berits erreicht wurde aber dies noch gar nicht bekannt ist, weil noch öffene Anträge in Bearbeitung sind.
Eben nicht jede verwerfliche Handlung verwirklicht auch den Tatbestand des §263 StGB.