Ja das stimmt aber dennoch unabhängig davon könnten aber dennoch Fluggesellschaften ihre Buchungssysteme anpassen, dass eben der Flug mit 50 Minuten Umsteigezeit nicht buchbar ist sonder nur die Verbindung eine Stunde später.
Könnten sie, aber warum? Ich schaffe am FRA eine 50-minütige Umsteigeverbindung auf von Airrail zu Flieger auch mit Aufgabegepäck, wenn der Check-in bereits geschlossen ist. Die Masse schafft das nicht. Warum soll ich das nicht mehr buchen dürfen? Nur damit andere buchen können ohne nachzudenken oder aus Gier eine für sie unmögliche, aber günstigere Verbindung buchen?
Und wo genau ziehst Du die Grenze? Wie eingeschränkt soll der Passagier sein, der das buchbare Minimum für alle vorgibt?
Klassiker meiner Großeltern ist der MEX der zu vollen Stunde in Heilbronn Hbf ankommen sollte, der Anschluss 5 Minuten ist an sich bei pünktlichem MEX kein Problem aber bei mehreren Minuten wartet der Anschluss nicht.
Und der ist noch nie pünktlich gewesen?
Genau das ist das Problem!
Denn genau hier wird die erworbene Leistung nicht erbracht, wenn die Fahrkarte erworben und dafür dann auch Geld bezahlt wird sollt der ICE eben um 10:25 Uhr ankommen und nicht irgendwann bis 11:00 Uhr.
Es ist die Kernaufgabe eines EVU seine Leistungen nach Fahrplan zu erbringen.
Liegt das Problem darin, dass die Bahn unpünktlich ist?
Oder liegt das Problem darin, dass Leute ohne nachzudenken sehr kritische Verbindungen buchen?
Steile These, das Problem sind doch nicht die 9 Minuten selbst, sondern darin, dass der erste Zug mit +7 Minuten im Umstiegs Bahnhof ankommt und dann der Anschlusszug weg ist.
Meine Großeltern haben in Heilbronn Hbf keine Probleme in 5 Minuten umzusteigen wenn aber der MEX statt um 10:01 Uhr erst um 10:05 Uhr ankommt und der Anschluss pünktlich um 10:06 Uhr abfährt dann ist das sicher nicht die Schuld meiner Großeltern.
Noch besseres Beispiel sind übrigens die 4 Minuten von ICE auf ICE in Mannheim Hbf, oder Erfurt Hbf, beides ist kein Problem wenn die Züge pünktlich sind, dann ist es höchsten lästigt wenn die Wagen nicht gleichmäßig gereiht sind sondern Wagen 1 auf der einer Seite des Bahnsteigs Wagen 14 des Anschlusszugs entspricht, aber auch hier kommt es eben vor dass der Anschlusszug genau in dem Moment die Türen am Bahnsteig gegenüber schließt wenn der Zubringerzug die Türen öffnet.
Ich fahre auch Bahn und 4 Minuten Umstieg sind natürlich ein Problem. Ungünstiger Wagon, voller Bahnsteig, schwerer Gepäck, Aufzug kaputt, kurzfristiger Wechsel des Abfahrtsgleis, etc. Die meisten Großeltern schaffen einen 4-minütigen Umstieg am Mannheimer Hauptbahnhof nicht, auch wenn alles auf die Sekunde pünktlich ist.
Daher haben natürlich die Reisenden das Recht zur Beschwerde wenn der Anschluss wegen verspätetem Zubringerzug der Anschluss nicht erreicht wird.
Welche Art der Beschwerde meinst Du? Fahrgast- und Passagierrechte einzufordern? Ja, das Recht haben sie. Darum geht es mir hier nicht.
Das Recht, einen auf moralische Entrüstung zu machen, von systematischen Betrug zu sprechen, wenn sie am Hamburg Hauptbahnhof einen Fernreise-Umstieg von 9 Minuten nicht geschafft haben? Nein, das haben sie nicht.
Es besteht ein verbreitetes Missverständnis zu Fahrgast- und Passagierrechten. Diese definieren den Ausgleich durch Leistungen seitens des Dienstleisters in bestimmten Situationen. Sie definieren nicht, dass es moralisch verwerflich ist oder gar strafrechtlich geahndet wird, wenn diese Situationen eintreten.
Da verstehen zu viele Menschen den Sinn und die Aufgabe von Verbraucherschutzgesetzen nicht. Airlines und EVU müssen auch bei geringer oder fehlender Schuld haften. Haftung bedeutet hier nicht, dass (deutlich) schuldhaft gehandelt wurde.
Setzte man im Strafrecht den Rahmen für schuldhaftes Handeln nach EU261 für Privatpersonen an, dann wären hier fast alle dauerhaft im Gefängnis. Und unser manierenfreier Chefcholeriker käme niemals wieder raus.