Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
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Aber auch das gibt es dann nur bei besonderen Mandanten, bei denen entweder eine persönliche oder größere umfangreiche Geschäftsbeziehnung besteht, hatte ich mal im Praktikum auch mit bekommenm wenn der Sekretärin dann gesagt wurde "Frau ABC sie wissen für Herrn XYZ braucht es keine Vorschussrechnung"

In Masse geht es nicht denn auch Anwälte müssen liquide sein.


Aber wenn gerade die "menschlichen Fehler" sich häufen, ist ja ein Handlungsdruck geboten.

Nicht falsch verstehen, die Erwartung an das EBA ist fast null auf der anderen Seite, wenn ich FGR Fälle von Verwandten nach der unberechtigten Ablehnung an das EBA melde, kommt dann doch drei Wochen später die Erstattung, während der gleiche Fall nur eben Reinder mit eigener Fahrkarte welche nicht ans EBA gemeldet wird noch offen ist.

Eine Wirkung lässt sich also schon erkennen.
Kenne allein hier zwei Fluggastprofis, die zB nicht so agieren - selbst beim Erstmandat.
Die haben halt laufend Verfahren und somit ausreichende, regelmäßig Einkünfte und sehen das als Extraservice, keine Vorschussrechnungen zu versenden. Aber ja klar, gibt ja auch Anwälte, die bereits bei Erstberatungen ordentlich zuschlagen und auch das nicht als Service sehen. Freie Marktwirtschaft halt.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Auch das ist schlicht falsch. Ich spreche jetzt für den RMV in Hessen, kenne natürlich nicht jeden Verbund jeder Region, aber im RMV braucht es keinen Begleiter, auch in den lokbespannten Zügen nicht. Soweit ich weiß, ist auch gar nicht mehr auf jedem Zug ein KiN geplant. Fällt ein KiN kurzfristig aus, erhält der Tf die Info, dass er auf niemanden warten muss und fährt allein.
Das ist sogar sehr richtig. Entscheidend für den kondukteurlosen Betrieb ist, dass der Lokführer die Kontrolle über die Türen hat, was bei lokbespannten Zügen nicht der Fall ist. Bei den SBB-Fernzügen müsste ebenfalls auf jedem angehängten Modul ein Kondukteur sein, was aber in der Realität nie der Fall ist. Warum auch immer.

(Unter lokbespannte Züge verstehe ich Züge ohne Steuerwagen. Bei verpendelten Zügen ist der kondukteurlose Betrieb problemlos möglich)
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Dann lässt der Typ sich den Ausweis geben als er den dann hat erklärt der Typ mir die Fahrkarte ist nicht gültig weil ja Fahrdatum ist ja vorgestern.
Ich erklär ihm das mit der Änderung im Fahrplan und Verspätung und da meint der ja die Aufhebung der Zugbindung gilt aber nur für den gleichen Tag und gibt mir den Strafzettel.

Der Hammer jetzt ich soll fast 400 Euro zahlen! für ne Fahrt die ich schon bezahlt hab

das hab ich im Chat als Antwort bekommen bei allem was ich geschrieben hatte haben sie sich dumm gestellt:

Ihre Fahrkarte war für den Tag der Beanstandung nicht gültig.


Wenn Sie am Reisetag durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erreichen, Ihr Zug ausfällt oder allgemein eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort erwartet werden muss, wird die Zugbindung automatisch aufgehoben. Sie dürfen dann jede Verbindung nutzen, die am gebuchten Tag zu Ihrem Ziel führt. Die Nutzung der Fahrkarte an einem anderen Tag ist nicht gestattet.
Beides unfassbar. Und nebenbei auch noch versuchter Betrug. Je nachdem, wie sich der Fall weiterentwickelt, kann man die beiden Beteiligten auch mal anzeigen oder es sich als weiteres Erziehungsmittel vorbehalten.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Ich würde jetzt keine Betrugsdiskussion entfachen wollen, aber die Antwort der FN Stelle ist schon auch in sich sehr, milde gesagt, frägwürdig.

Denn:
Wenn Sie am Reisetag durch Verschulden der DB
Auf verschulden kommt es in dem Fall gar nicht an, für die Frage des Wahlrechts der Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt ist eben Verschuldensunabhängig, hier wird dem gemeinen Reisenden aber es anderen vorgetäuscht.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Insgesamt liegt hier eine Forderung vor die eindeutig unberechtigt, was ja sogar schon von Teilen des DB eigenen Personals belegt wurde, die dann noch weiter zu verfolgen ist wirklich höchst grenzwertig.
 
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imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
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NUE
Diese Woche wurde ich ebenfalls mit einem "alten" Ticket vom letzten Streik im März 2024 von einer ZUB kontrolliert. Die Dame meinte, lt. ihrer Information kann das Ticket nur bis zu zwei Wochen später genutzt werden. ich habe sie dann zur rechtlichen Situation aufgeklärt. Damit hat sie sich zufrieden gegeben und ist weitergegangen
 

red_travels

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16.09.2016
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www.red-travels.com
Diese Woche wurde ich ebenfalls mit einem "alten" Ticket vom letzten Streik im März 2024 von einer ZUB kontrolliert. Die Dame meinte, lt. ihrer Information kann das Ticket nur bis zu zwei Wochen später genutzt werden. ich habe sie dann zur rechtlichen Situation aufgeklärt. Damit hat sie sich zufrieden gegeben und ist weitergegangen

hat DB nicht selbst irgendwo von einem Jahr gesprochen?!
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
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hat DB nicht selbst irgendwo von einem Jahr gesprochen?!
natürlich, alles auch per Screenshot belegt falls jemand blöd kommt.
Faustregel aus eigener Erfahrung: Je länger die Fahrt zurücklegt desto stärker nehmen Rückfragen/Diskussionen im Zug exponentiell zu.
Bin letzte Woche auch mit einem Ausfall-Ticket von vor zwei Wochen gefahren - da meinte der Kontrolleur auch: Ja ne, Zugbindung aufgehoben geht immer nur am selben Tag! Ein Jahr??? Davon hab ich noch nie was gehört!
Hab dann einfach behauptet, im Reisezentrum war von einem Jahr die Rede. Er darauf: "Kann nicht sein, bei uns fällt so viel aus, da wären das ja alles einjährige Flextickets" - "ok, aber für die Ausfälle kann ich ja nix?" - "Ach, mir egal, ich geh jetzt weiter und im nächsten Zug klären Sie das eben mit dem Personal dort"
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.377
1.852
Da hast Du wohl SWINE gehabt!
Nun du musst ja nicht unbedingt unseren ganz speziellen FGR-Fachexperten triggern.

Aber es kann wirklich nicht sein, dass die Willkür des Bahnpersonals über eine eindeutige Rechtsfrage entscheidet.

Vielleicht sollte ich meine Reise Planung im Juli/August mit Absicht um zwei Tage verschieben, denn für alle DB Buchungen in der Zeit liegen Änderungen vor, um zu sehen wie viele FN Zettel ich sammeln kann.
 
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KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
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Nun du musst ja nicht unbedingt unseren ganz speziellen FGR-Fachexperten triggern.

Aber es kann wirklich nicht sein, dass die Willkür des Bahnpersonals über eine eindeutige Rechtsfrage entscheidet.

Vielleicht sollte ich meine Reise Planung im Juli/August mit Absicht um zwei Tage verschieben, denn für alle DB Buchungen in der Zeit liegen Änderungen vor, um zu sehen wie viele FN Zettel ich sammeln kann.
Also ich muss noch dazu sagen, dass ich meine Tickets immer sehr frühzeitig buche und aufgrund von Anpassungen im Fahrplan dann sehr häufig mit diesen „Flextickets“ unterwegs bin. In ca. 90% der Fälle gibts nichtmal ne Rückfrage, weitere 8% geben sich mit einer kurzen Erklärung zufrieden und ab und zu gerät man halt auch mal an einen nicht ausreichend geschulten Schaffner. Wie oben erwähnt ist das ganze stark abhängig von „Delta t“ zwischen gebuchter und tatsächlicher Fahrt.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.786
1.202
Irgendwie habe ich den Eindruck das die DB jetzt ihre Verluste und höhere Lohnkosten auf die Fahrgäste abwälzen will. Zum einen sind da die in letzter Zeit gehäuft auftretenden Diskussionen und Versuche einer Nachberechnung bei einer flexiblen Nutzung zu einem anderen Zeitpunkt über die man hier liest. Ich selbst hatte kürzlich 2x Diskussionen mit einem flexibel genutzten Sparpreis. Jahrelang davor hats keinen gejuckt. Möglicherweise gibt es da so was wie eine Fangquote was manche ZUB dazu veranlasst unberechtigt Fahrscheine nicht anzuerkennen.
Zum anderen hat die Verfügbarkeit der günstigen Sparpreise massiv nachgelassen. Auf kürzeren Strecken gibt es die 9,90€ Sparpreise gar nicht mehr.
 

JK1896

Aktives Mitglied
03.06.2015
199
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Irgendwie habe ich den Eindruck das die DB jetzt ihre Verluste und höhere Lohnkosten auf die Fahrgäste abwälzen will. Zum einen sind da die in letzter Zeit gehäuft auftretenden Diskussionen und Versuche einer Nachberechnung bei einer flexiblen Nutzung zu einem anderen Zeitpunkt über die man hier liest. Ich selbst hatte kürzlich 2x Diskussionen mit einem flexibel genutzten Sparpreis. Jahrelang davor hats keinen gejuckt. Möglicherweise gibt es da so was wie eine Fangquote was manche ZUB dazu veranlasst unberechtigt Fahrscheine nicht anzuerkennen.
Zum anderen hat die Verfügbarkeit der günstigen Sparpreise massiv nachgelassen. Auf kürzeren Strecken gibt es die 9,90€ Sparpreise gar nicht mehr.
Wo gibt's denn nochmal schwarz auf weiß nachzulesen, dass die Tickets 365 Tage gültig sind? Ich befürchte auch schon Diskussionen bei meiner anstehenden Fahrt mit einem Ticket, wo die eigentliche Reise rund drei Monate zurück liegt.
Gab's nicht auch einen Tweet auf X von der Bahn dazu beim (vor)letzten Streik?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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FRA / FMO
Wo gibt's denn nochmal schwarz auf weiß nachzulesen, dass die Tickets 365 Tage gültig sind? Ich befürchte auch schon Diskussionen bei meiner anstehenden Fahrt mit einem Ticket, wo die eigentliche Reise rund drei Monate zurück liegt.
Gab's nicht auch einen Tweet auf X von der Bahn dazu beim (vor)letzten Streik?
Nur die Tweets bezüglich des Streiks. Grundlage dürfte die Verjährungsfrist von einem Jahr sein.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.377
1.852
Wie oben erwähnt ist das ganze stark abhängig von „Delta t“ zwischen gebuchter und tatsächlicher Fahrt.
Das ist an sich auch nicht verwunderlich, ich habe vor letzten den Zugchef gefragt was sein Gerät eigentlich anzeigt, da ich ja einen Tag später gefahren bin.

Seine Antwort war, dass er Verspätungen der letzten beiden Tagen sehen kann und daher sehen konnte, dass mein Zug am Vortag ausgefallen war.

Von daher ist sinnvoll, dass der Reisende sich vorher eine Bescheinigung über die ursprüngliche Verspätung beschafft je später die Fahrt angetreten wird, Lösung für mich selbst und andere wie zB meine Großeltern sind die E-Mails der DB Reisebegleitung da ich die Pushnachrrichten deaktiviert habe.

Aber hier würde sich das ganze lösen lassen, indem die EVUs klare Verfahrensregeln bestimmt, Problem ist natürlich die haben gar kein Interesse daran, daher wird dies erzwungen werden müssen.

Auf kürzeren Strecken gibt es die 9,90€ Sparpreise gar nicht mehr.
Das ist aber nicht überraschend, die 9,90€ Angebote waren zeitlich begrenzt.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.843
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Von daher ist sinnvoll, dass der Reisende sich vorher eine Bescheinigung über die ursprüngliche Verspätung beschafft je später die Fahrt angetreten wird, Lösung für mich selbst und andere wie zB meine Großeltern sind die E-Mails der DB Reisebegleitung da ich die Pushnachrrichten deaktiviert habe.
ÖBB und SBB haben dafür tolle digitale Verspätungsbescheinigungstools - die DB schikaniert jedoch lieber Fahrgäste mit dem Reisezentrum oder der DB Info, sofern man etwas „offizielles“ haben möchte.

Letztendlich kann’s dem Fahrgast aber egal sein, wenn die DB interne Prozesse (hier die zwei Tage Rückschau) nicht im Griff hat. Gibt’s dann halt jedes Mal auf deren Kosten negative Feststellungsklagen zur Abwehr der Fahrpreisnacherhebung.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.377
1.852
Letztendlich kann’s dem Fahrgast aber egal sein, wenn die DB interne Prozesse (hier die zwei Tage Rückschau) nicht im Griff hat. Gibt’s dann halt jedes Mal auf deren Kosten negative Feststellungsklagen zur Abwehr der Fahrpreisnacherhebung.
In der Sache völlig richtig, aber der gemeine Reisende wird eben nicht so reagieren und scheut das Zivilverfahren.

Zwei Verwandte musste ich mit durchaus einigem Aufwand davon abhalten die Forderung zu bezahlen, weil ein KiN der Ansicht war das Ticket wäre nur bis 10 Uhr gültig gewesen, was in der Sache korrekt ist, aber wenn aufgrund Anschlussverlust die Ankunft frühestens kurz vor 11 Uhr möglich war keine Rolle spielt.

Die waren mehrfach drauf und dann die zwei Mal 60 Euro zu bezahlen, mit etwas wie negativer Feststellungsklage brauchte ich gar nicht um die Ecke kommen.
 
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