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Was genau?
Da die Zugbegleiter im Nahverkehr seit langem keine betrieblichen Aufgaben mehr erfüllen
Was genau?
Da die Zugbegleiter im Nahverkehr seit langem keine betrieblichen Aufgaben mehr erfüllen
Seit heute Morgen werden die Punkte auch in der BahnBonus App angezeigt - dauert scheinbar alles ein bisschen.Bahnbonuspunkte sollte es aber eigentlich geben, klingt als wäre Deine Nummer nicht gespeichert/überspielt worden.
Also bei uns entscheiden die Bereichsleiter und in letzter Instanz ich, wer wann Überstunden abbauen darf. Das ist kein Wunschkonzert, sonst wäre zwischen Weihnachten und Neujahr gar keiner mehr auf Arbeit.Wo habe ich etwas anderes behauptet? Hier wird aber davon gesprochen, Überstunden abzubauen.
Welche betrieblichen Aufgaben erfüllen sie denn?
Rangieren, Bremsen, Wagenliste, Bremszettel, etc. - bei Steilstreckenbetrieb noch etwas mehr, da bin ich allerdings nicht kundig.
Genau die haben all das mal gemacht.die Zugbegleiter? Die Menschen, die im Fahrgastraum ihren Tätigkeiten nachgehen![]()
Das ist tatsächlich lange her, das macht heute alles der Lokführer. Die Ausschreibung für den KiN sieht so aus:Rangieren, Bremsen, Wagenliste, Bremszettel, etc. - bei Steilstreckenbetrieb noch etwas mehr, da bin ich allerdings nicht kundig.
365 TageEine Frage an die FGR-Profis:
Mein Zug FFM-BER fällt am 08.05. aus. Darf ich die Fahrkarte dann auch am 12.05. für FFM-BER nutzen?
Die FGR sagen „Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzbar“. Gibt es hierfür eine Frist? Gibt’s aktuelle praktische Erfahrungen?
Allerdings nur wenn durch den Ausfall auch eine Verspätung entsteht, die DB eigene AGB erfordert 20 Minuten, die Beanspruchung der Fahrgastrechte nach EU Verordnung erfordern 60 Minuten Verspätung.365 Tage
Dieser Umstand ist „glücklicherweise“ gegeben. Dann buche ich kein neues Ticket, sondern nutze das vom 08.05.Allerdings nur wenn durch den Ausfall auch eine Verspätung entsteht, die DB eigene AGB erfordert 20 Minuten, die Beanspruchung der Fahrgastrechte nach EU Verordnung erfordern 60 Minuten Verspätung.
Ist es aber Möglich zur ursprünglichen Abfahrtszeit BER ohne oder mit nur geringer Verspätung zu erreichen, ist bei Sparpreisen nur die Zugbindung aufgehoben und das Ticket am gleichen Tag mit allen Zügen nutzbar.
Dann ist alles gut, aber es kann sich lohnen wenn du dir eine Bescheinigung/ Stempel auf dem Ticket zu holen, der Beitrag des Kollegen zeigt, dass Zugchefs/Zugbegleiter oder KiNs es mit den Fahrgastrechten nicht so genau nehmen und dann eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen, ich selbst habe noch eine aus dem letzten Jahr offen aber nichts mehr gehört, was aber eher am Wohnsitz liegt und nicht, das die Forderung erledigt ist.Dieser Umstand ist „glücklicherweise“ gegeben. Dann buche ich kein neues Ticket, sondern nutze das vom 08.05.
Vielen Dank!
Ja ist mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten zu rechnen, steht dem Fahrgast das Wahlrecht gemäß Art. 18 Abs. 1 c der Verordnung (EU) 2021/782 zu, welches die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts ermöglicht.Vom rechtlichen her ist die Sache doch easy oder?
Den "klassischen Schaffner" braucht es nur noch in lokbespannten Regionalzügen und die werden ja immer seltener. In den verpendelten Zügen kann der Lokführer alles betriebliche selber erledigen. Dementsprechend wurden erstere von den KiN abgelöst, die eine weniger umfangreiche Ausbildung/Schulung haben und deswegen vermutlich auch billiger sind.Schaffnernde im Nahverkehr sehe ich eigentlich nie. Höchstens Kontrolleurende von der "Bahn Sicherheit".
Heutzutage stellt die DB viel zu viel unqualifiziertes Personal im Rahmen der Einstellungsoffensive ein. Wenn du die DB ärgern magst, Fristsetzung per Mail und negative Feststellungsklage gegen die Fahrpreisnacherhebung.Leute ich gerade richtig angepisst,
Ich hatte eine Fahrtkarte für vorgestern aber der Fahrplan wurde geändert und ich hätte um die 10 Stunden Verspätung gehabt nach den Tipps hier im Forum bin ich dann heute gefahren und hab mich in Karlsruhe in den ICE Kontrolle kam kurz vor Mannheim hatte erklärt wegen der Fahrplanänderung hätte ich eine riesige Verspätung gehabt und darum fahre ich mit der gleichen Fahrkarte dann heute.
Die Kontrolleurin sagt sie muss das checken verschwindet aber weil sie ja den Zug in Mannheim abfertigen muss irgendwann kommt sie wieder sagt sie hat das mit dem ICE in ihrem System es wäre alles und wünscht mir eine gute Fahrt.
Alles easy.
In Frankfurt bin ich in den nächsten ICE gestiegen der 1557 fährt los und schon ein paar Minuten kommt die nächste Kontrolle also zeig ich das vorher schon kontrollierte Ticket vor.
Dann lässt der Typ sich den Ausweis geben als er den dann hat erklärt der Typ mir die Fahrkarte ist nicht gültig weil ja Fahrdatum ist ja vorgestern.
Ich erklär ihm das mit der Änderung im Fahrplan und Verspätung und da meint der ja die Aufhebung der Zugbindung gilt aber nur für den gleichen Tag und gibt mir den Strafzettel.
Der Hammer jetzt ich soll fast 400 Euro zahlen! für ne Fahrt die ich schon bezahlt hab und die Experten hier gesagt haben hey easy Fahrgastrechte gelten später kein Problem.
Hat im ersten Zug auch geklappt.
Das geilste kommt noch
Gerade neue Kontrolle von neuem Personal der Kontrolleur schaut aufs Datum schaut mich an ich erklär wieder das mit der Verspätung er scannt tippt auf seinem Handy rum sagt ja alles ok das mit der Verspätung kann er sehen.
Dann hol ich den Strafzettel raus der guckt den an schüttelt den Kopf und sagt da hat der Kollege einen Fehler gemacht die Fahrkarte sei in Ordnung.
Dann gibt er mir den Tip heute Nachmittag im Internet den Chat zu nutzen und denen das erklären wenn die das heute noch wegen der Verspätung im System sehen erledigen die das und ich muss nicht zahlen.
Auf der Website steht ab zwei sind die da bin immer angepisst aber gespannt ob das klappt.
Vom rechtlichen her ist die Sache doch easy oder?
Weil wenn der Zug in Frankfurt früher fährt und ich dann den Anschluss nicht kriege und dann viele Stunden später ankomme dann kann ich doch später fahren.
Das ist schon mehr als dreist, würd ich mit @kexbox schon aus erzieherischen Gründen eskalieren lassen.Leute jetzt bin ich wirklich angefressen das hab ich im Chat als Antwort bekommen bei allem was ich geschrieben hatte haben sie sich dumm gestellt:
Ihre Fahrkarte war für den Tag der Beanstandung nicht gültig.
Wenn Sie am Reisetag durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erreichen, Ihr Zug ausfällt oder allgemein eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort erwartet werden muss, wird die Zugbindung automatisch aufgehoben. Sie dürfen dann jede Verbindung nutzen, die am gebuchten Tag zu Ihrem Ziel führt. Die Nutzung der Fahrkarte an einem anderen Tag ist nicht gestattet.
Was jetzt? Zum Anwalt der denen dann in den Arsch tretten soll und die Sache erledigt?
Ach fast vergessen einfach so wollen sie mir ein gutes Drittel Rabatt anbieten.
Ok dann werd ich den guten Freund fragen der ist ja Anwalt in einer größeren Kanzlei und schickt mir dann keine Rechnung.Heutzutage stellt die DB viel zu viel unqualifiziertes Personal im Rahmen der Einstellungsoffensive ein. Wenn du die DB ärgern magst, Fristsetzung per Mail und negative Feststellungsklage gegen die Fahrpreisnacherhebung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Das ist schon mehr als dreist, würd ich mit @kexbox schon aus erzieherischen Gründen eskalieren lassen.
Die Rechnung "bekommt" am Ende eh die DB. Nur so lernt sie es.Ok dann werd ich den guten Freund fragen der ist ja Anwalt in einer größeren Kanzlei und schickt mir dann keine Rechnung.
Am Ende ist das natürlich korrekt, aber Anwälte wollen ja gerne einen Vorschuss denn auch die müssen Rechnungen bezahlen.Die Rechnung "bekommt" am Ende eh die DB. Nur so lernt sie es.
Auch das ist schlicht falsch. Ich spreche jetzt für den RMV in Hessen, kenne natürlich nicht jeden Verbund jeder Region, aber im RMV braucht es keinen Begleiter, auch in den lokbespannten Zügen nicht. Soweit ich weiß, ist auch gar nicht mehr auf jedem Zug ein KiN geplant. Fällt ein KiN kurzfristig aus, erhält der Tf die Info, dass er auf niemanden warten muss und fährt allein.Den "klassischen Schaffner" braucht es nur noch in lokbespannten Regionalzügen
Kommt auf den Anwalt an, gibt auch sehr bemühte, bei denen du nur die Gerichtskosten vorverauslagen musst.Am Ende ist das natürlich korrekt, aber Anwälte wollen ja gerne einen Vorschuss denn auch die müssen Rechnungen bezahlen.
Hat das EBA Sanktionsmittel gegen so ein Vorgehen?
Denn das scheint ja eine systematische Verweigerung der Fahrgastrechte zu sein, es kann ja nicht sein dass es darauf ankommt, ob der jeweilige Zugchef oder KiN ausreichend in Fahrgastrechten geschult ist und den jeweiligen Fahrschein als gültig einstuft.
Aber auch das gibt es dann nur bei besonderen Mandanten, bei denen entweder eine persönliche oder größere umfangreiche Geschäftsbeziehnung besteht, hatte ich mal im Praktikum auch mit bekommenm wenn der Sekretärin dann gesagt wurde "Frau ABC sie wissen für Herrn XYZ braucht es keine Vorschussrechnung"Kommt auf den Anwalt an, gibt auch sehr bemühte, bei denen du nur die Gerichtskosten vorverauslagen musst.
Aber wenn gerade die "menschlichen Fehler" sich häufen, ist ja ein Handlungsdruck geboten.Bezweifle, dass das EBA solch „menschliche Fehler“ sanktioniert - gibt ja zu genügend Verfahren am AG Frankfurt. Eigentlich könnte man das EBA da stets mal als dauerhaft anwesenden Zuhörer einladen.