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Ja wenn die Fahrt in einem durchgehenden Beförderungsvertrag geschlossen wurde, gelten die Fahrgastrechte im Ausland, es handelt sich ja um eine EU Verordnung.Gilt das auch im Ausland?
Das trifft aber nicht zu, falls man günstigere Regelung der DB AGB nutzt, weil dort schon nach 20 Minuten gewisse Rechte zur Anwendung kommen. aber eine spätere Fahrt erst bei 60 Minuten Verspätung in den Fahrgastrechten vorgesehen ist.
Aber man muss immer auf die schon genannte gegebenfalls vorhandene Reservierungspflicht achten und sollte sich das Ticket umschreiben lassen, dem polinischen Zugpersonal kann man eher nicht vorwerfen die Verspätung eines verspäteten/ausgefallenen DB Zugs prüfen zu können.