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Du begründest das wohl mit dem Satz hier?:7.3.1.
"Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen."
Dann ist im Grunde alles verboten.
Das Notebook kann ich dem Mitreisenden auf den Kopf donnern, das ist eindeutig eine geeignet zu verletzen.
Dann machen wir bei den Smatphones, die sind geeignet mit Reisende zu stören.
Dann ist auch Essen verboten, dann der Gerucht könnte auch Mitreisende stören.
Die Koffer im ganzen sind verboten denn die kann man auf die Mitreisenden werfen um sie zu verletzen.
Das hält keine Prüfung im Hinblick auf Bestimmtheit und Verhhältnismäßigkeit stand, von daher wird im Zweifel gelten, was gesetzlich legal ist darf auch mitgenommen werden.