Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Du begründest das wohl mit dem Satz hier?:

"Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen."

Dann ist im Grunde alles verboten.

Das Notebook kann ich dem Mitreisenden auf den Kopf donnern, das ist eindeutig eine geeignet zu verletzen.

Dann machen wir bei den Smatphones, die sind geeignet mit Reisende zu stören.

Dann ist auch Essen verboten, dann der Gerucht könnte auch Mitreisende stören.

Die Koffer im ganzen sind verboten denn die kann man auf die Mitreisenden werfen um sie zu verletzen.

Das hält keine Prüfung im Hinblick auf Bestimmtheit und Verhhältnismäßigkeit stand, von daher wird im Zweifel gelten, was gesetzlich legal ist darf auch mitgenommen werden.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Du begründest das wohl mit dem Satz hier?:

"Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen."

Dann ist im Grunde alles verboten.
Und deswegen lese ich auch einen Satz weiter :p
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.377
1.852
Und deswegen lese ich auch einen Satz weiter :p
Der nächste Satz ist auch nicht viel besser:

"Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist. "

Welche Rechtsvorschrift schließt denn die Beförderung eines legalen Messers oder eben der Axt aus?
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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Es wird immer besser! Jetzt wollen die Betrüger auch alles aufs Wetter schieben:
Aufgrund Witterungsbedingter Störung zwischen Bietigheim-Bissingen und Heilbronn, kommt es auf dem Streckenabschnitt Besigheim-Walheim im Zeitraum vom 10.06.2024-07.07.2024 zu Beeinträchtigungen der Linie MEX12.
Ja klar man weiß schon jetzt wie das Wetter in der ersten Juliwoche wird. Noch klarer kann man die Leute gar nicht betrügen!
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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01_Bahnstrecke.png


02_Entwarnung.png


Völlig plausibel, dass das nicht in ein paar Tagen beseitigt ist. Ansonsten informier Dich halt; die Mitarbeiter des Katastrophenschutzes des Landkreises geben Dir sicherlich gerne detailliert Auskunft, wenn sie nicht gerade mit Katastrophenschutz beschäftigt sind.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Wenn wir schon mal beim Thema Streckensperrung sind:

Unterspülung auf Memmingen-Lindau und Streckensperrung München-St. Margrethen bis min. zum 01. Juli 2024.
ECE erhalten SEV auf München - Lindau-Reutin ohne Zwischenstopps mit Abfahrt 30min vor Fahrplan am Münchner ZOB, die anderen Halte entfallen.

Riesiges EM Vergnügen, das in 6 Tagen ja ganz stolz losgeht... ECE Strecke weiterhin munter im DB Vertrieb, Strecke mit Reservierungspflicht.
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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LEJ
Mal eine grundsätzliche Frage: mein Fall ist jetzt schon 5 Monate alt (die ursprüngliche Fahrt war am 27.12.2023); kann ich das Thema irgendwie eskalieren oder mich beschweren (EBA)?
Ist nicht mehr notwendig, der Fall wurde am 3. Juni geschlossen und das Geld überwiesen (statt via Gutschein ausgezahlt zu werden, wie ursprünglich beantragt).
 

red_travels

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16.09.2016
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www.red-travels.com
Ist nicht mehr notwendig, der Fall wurde am 3. Juni geschlossen und das Geld überwiesen (statt via Gutschein ausgezahlt zu werden, wie ursprünglich beantragt).

mein Fall vom 21.12. liegt seit 2 Monaten bei der SöP… es tut sich einfach nichts. Die DB hat zuletzt zum 3. oder 4. Mal die Fahrkarte angefordert, die sie schon mindestens 2x vorliegen hatten
 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
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HAM
mein Fall vom 21.12. liegt seit 2 Monaten bei der SöP… es tut sich einfach nichts. Die DB hat zuletzt zum 3. oder 4. Mal die Fahrkarte angefordert, die sie schon mindestens 2x vorliegen hatten
Dieses wiederholte Anfordern der gleichen Informationen ist wirklich nervig. Da fragt man sich schon, ob das an schlechten IT-Prozessen (d. h. Informationen nicht verfügbar) oder an schlecht ausgebildeten bzw. unmotivierten MitarbeiterInnen liegt.

Am Besten gefällt es mir, wenn das zweite Mal eine Fahrkarte angefordert gibt, obwohl ich insgesamt 3x klar geschrieben habe, dass ich eine BahnCard 100 besitze (inklusive der BahnCard-Nummer). Woher soll meine Fahrkarte denn genau kommen?
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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410
Dieses wiederholte Anfordern der gleichen Informationen ist wirklich nervig. Da fragt man sich schon, ob das an schlechten IT-Prozessen (d. h. Informationen nicht verfügbar) oder an schlecht ausgebildeten bzw. unmotivierten MitarbeiterInnen liegt.

Am Besten gefällt es mir, wenn das zweite Mal eine Fahrkarte angefordert gibt, obwohl ich insgesamt 3x klar geschrieben habe, dass ich eine BahnCard 100 besitze (inklusive der BahnCard-Nummer). Woher soll meine Fahrkarte denn genau kommen?
Du hast es nicht gecheckt oder? das ist eine ganz klare Betrugsmasche! Ab zum Anwalt der soll Klage einreichen fehrtig!
Dann muss das Pack 500Euro an kosten abdrücken ha ha ha!
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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mein Fall vom 21.12. liegt seit 2 Monaten bei der SöP… es tut sich einfach nichts.
Das ist durchaus normal, in Fällen in denen die DB die Forderung nicht sofort anerkennt beträgt die Verfahrenszeit üblicherweise 5 bis 9 Monate.

Das Verfahren läuft und wird bearbeitet, aber es geht nicht bei jedem Fortschritt eine entsprechende Information.
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.919
2.765
Corona-Land
50% der Punkte zurück.
So habe den Antrag eingereicht. Hin und Rückfahrt über 120 Minuten.
Fahrscheine wurden mit 7.000 Punkten aus alten Comerzbank Tagen gezahlt (Verfall war wohl 12.12.2024.

1. Wie lange werden die gutgeschriebenen Pinkt gültig sein? Die Bearbeitung wird ja wohl länger dauern.

2. Kann man irgendwo den Punkteverfall nachschauen? Meine noch ca. 16.000 Punkte verfallen ja nach und nach, aber wann?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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1. Wie lange werden die gutgeschriebenen Pinkt gültig sein? Die Bearbeitung wird ja wohl länger dauern.
Wenn die Punkte gutgeschrieben werden, sind sie wieder ganz normal 3 Jahre gültig.

2. Kann man irgendwo den Punkteverfall nachschauen?
Direkt ist die Antwort nein, die Bahn schickt aber im Infos raus wie viele zum quartalsende verfallen,

Indirekt kannst du in deinem Konto auf der letzten Seite die letzten Transaktionen einsehen, diese sind am ältesten und verfallen somit zuerst.

Noch nicht Mal auf eine Verspätung kann man sich verlassen
Nun ja der Zug ist noch nicht abgefahren und es ist noch eine Weile bis dahin da kann noch viel passieren.
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
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Ist das normal, dass das komplette Ticket erstattet wird, wenn die Rückfahrt wegen einer erwarteten Verspätung >60 Minuten nicht angetreten wird? Habe die Rückfahrt nicht angetreten und das über die Homepage eingereicht, binnen zwei Werktagen kam die Zusage über die gesamte Erstattung. Oder liegt das daran, das ich parallel dazu auch die Hinfahrt angemeckert habe, die 70 Minuten zu spät war, und auf der von mir selbstgewählte Ersatzverbindung der kurzfristig reservierte Sitzplatz nicht vorhanden war?

Aber gut, warum sollte nach dem Chaos auf der Schiene die Bearbeitung der Reklamationen besser funktionieren. Bedingt durch die hohe Auslastung war an das arbeiten im Zug nicht zu denken, damit war dann auch der einzige Vorteil gegenüber dem Auto dahin.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Ist das normal, dass das komplette Ticket erstattet wird, wenn die Rückfahrt wegen einer erwarteten Verspätung >60 Minuten nicht angetreten wird?
Nach dem Wortlaut der zu Anwendung kommeneden Rechtsovrschriften nein, nach der Vorgehensweise des SFR ist das ganz normal ja.

Ist bei meinen Großeltern schon ein paar Mal passiert nachdem sie eben nach Hinfahrt die Reisepläne geändert haben und dann nur die Rückfahrt erstattet werden sollte.
 
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Luftikus

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08.01.2010
23.160
9.030
irdisch
Der Tunnelbahnhof ist, bewusst und sehenden Auges, einen Bahnsteig zu klein gebaut worden. Absichtlich, weil man irgendeine, längst gerissene, Kostengrenze einhalten wollte. Den Kopfbahnhof braucht man, auch wegen der "Panoramabahn"-Strecke nach Zürich, die dort entspringt. Die Grundstücke dieser Bahnstrecke sind aber schon verteilt und die wollte man teuer verkaufen. Der BER war billig gegen S21. Nach dem Erfolg in Stuttgart plant die Bahn für Frankfurt Hbf. auch schon so eine zukunftsträchtige Tunnellösung.