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Die Fahrkarten "Freifahrt Flex fuer Dritte" sind schon dem Namen nach fuer, nunja, Dritte. Daher sind sie erheblich teurer als die personengebundenen Tickets.
Diese Fahrkarten sind wie alle nicht auf den Namen lautende Fahrkarten "kleine" Inhaberpapiere gemaess § 807 BGB und somit verkehrsfaehig, also verkaeuflich und uebertragbar - das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier. Diese Verkehrsfaehigkeit per AGB einzuschraenken, ist nicht moeglich. Das ginge nur bei personalisierten Fahrkarten: Diese stellen qualifizierte Legitimationspapiere gemaess § 808 BGB dar, ihre Uebertragbarkeit unterliegt § 399 BGB, man kann ein Abtretungsverbot vereinbaren, auch per AGB.
Diese Fahrkarten sind wie alle nicht auf den Namen lautende Fahrkarten "kleine" Inhaberpapiere gemaess § 807 BGB und somit verkehrsfaehig, also verkaeuflich und uebertragbar - das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier. Diese Verkehrsfaehigkeit per AGB einzuschraenken, ist nicht moeglich. Das ginge nur bei personalisierten Fahrkarten: Diese stellen qualifizierte Legitimationspapiere gemaess § 808 BGB dar, ihre Uebertragbarkeit unterliegt § 399 BGB, man kann ein Abtretungsverbot vereinbaren, auch per AGB.