Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

ANZEIGE

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.823
ANZEIGE
Falls Du anderer Auffassung bist oder sogar bessere Informationen hast, darfst Du gerne meine Zahlen richtigstellen.
Warum sollte ich?

Es ging nur darum den Nachweis zu führen, dass deine Zahl von 84 Mio Einwohnen minus der Kinder von 0 bis 6, völlig außer acht lässt, dass die Zahl der Zitat "adressierten Bürger" nochmal deutlich geringer ausfällt, was eben nochmal zu einer Erhöhung der Quote von einem Drittel führt.

Altes Problem wenn die Methode schon falsch ist, wird auch das Ergebis falsch.

Auch deine neue Quelle zeigt das sehr effektiv denn auch die berücksichtigen nicht alle Faktoren du hast es ja selber aufgenommen. "Wenn man also die "erste Begeisterungswelle" abzieht und mit 15 Mio. 9 € Tickets (plus 10 Mio. bestehenden Abos) rechnet, so kommt man auf ca. 32% Penetrationsrate bei der Bevölkerung ab 6 Jahren."

Wer dazu wirklich eine qualifizierte Aussage machen will, muss eben die genannten Faktoren die wir ja schon Beispielhaft genannt haben zum Abzug bringen, so gilt eben der Grundsatz wer mit falschen Zahlen bekommt ein falsches Ergebnis, denn Punkte für den Rechnenweg gibt es in diesem Fall nicht.

Die Grundsaussage: die Zahl der adressierten Bürger beträgt deutlich unter der vernaschlagten Zahl ob dann die These vielleicht sogar in wanken kommt, dass sich die Mehrheit nicht dafür interessiert hat, würde man eben nur mit bereinigten Zahlen sehen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.628
5.850
Ich lade Dich gerne dazu ein, statt nur zu sagen, die Methode sei falsch und damit auch die Ergebnisse, eine bessere Modellierung aufzumachen, die alle Deiner Ansicht nach relevanten Faktoren berücksichtigt, und damit ein möglicherweise anderes Ergebnis zu begründen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.823
Ich lade Dich gerne dazu ein, statt nur zu sagen, die Methode sei falsch und damit auch die Ergebnisse, eine bessere Modellierung aufzumachen, die alle Deiner Ansicht nach relevanten Faktoren berücksichtigt, und damit ein möglicherweise anderes Ergebnis zu begründen.
Kollege so funktioniert das eben nicht, du wolltest deine Zahlen verteidigen, aber es gibt eben offensichtliche Schwächen in der Methodik, einfach die Anzahl der Einwohner abzüglich der Kleinkinder ist eben keine gute Datengrundlage.

Man kann ja diskutieren wie hoch der Anteil derjenigen in der Bevölkerung ist, welche gar nicht das Angebot nutzen können selbst wenn sie wollten.

Wie hoch das ganze dann ausfällt müsste man sehen, aber die Zahlen wie von dir dargstellt sind einfach fehlerhaft und daher ist eben auch das Ergebnis valide, wenn du deine These beweisen willst müssen die Beweise auch statthaft sein.
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.628
5.850
Ich möchte keine Methodik verteidigen; ich habe ein einfaches Modell aufgestellt; Du kannst gerne mit einem besseren Modell zu möglicherweise anderen Ergebnissen gelangen. Dazu musst Du allerdings diese Faktoren quantifizieren (wobei Du durchaus auch gerne mit transparenten Annahmen arbeiten kannst) und nicht einfach nur sagen "falsch".
Modell heißt nicht Wahrheit. Modelle haben immer begrenzten Aussagewert; manche sind besser für gewisse Fragestellungen geeignet als andere.

Du kannst auch die Fragestellung präzisieren. In der Tat habe ich nicht unterschieden, ob jemand das Angebot nicht nutzen möchte oder nicht kann, weil für mich diese Unterscheidung (an dieser Stelle!) nicht relevant ist. Ich habe keine Aussagen zur Motivation getroffen, sondern schlicht versucht auszurechnen, wieviel Prozent der Bevölkerung das 9 € Ticket gekauft hat (einschließlich über ein bestehendes ÖPNV-Abo) und wieviel nicht.
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.536
4.963
BSL
Gerne, wenn Du welche kennst oder auftreiben kannst.
Bei naturwissenschaftlichen oder medizinischen Fragestellungen wüsste ich, wo ich suchen sollte. Das geht hier eher in den sozioökonomischen Bereich, da bin ich nicht sicher. Aber vielleicht kennt sich ja jemand anders aus, welche Suchmaschinen es dort gibt oder wie man z.B. Masterarbeiten dazu findet.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.823
n. In der Tat habe ich nicht unterschieden, ob jemand das Angebot nicht nutzen möchte oder nicht kann, weil für mich diese Unterscheidung (an dieser Stelle!) nicht relevant ist.
Doch die Relevanz besteht, weil deine Begründung eben war dass nur ein drittel zu wenig ist wäre um die Relevanz des ÖPNV zu belegen.

Nun doch vor Gericht nennt man das wirksames Bestreiten, du willst eben deine These durchbringen, dass das Interesse am 9 Euro Ticket zu gering gewesen sei.

Aber deine Zahl ist eben bei näheren Betrachtung nicht haltbar, weil die veranschlagte Zahl der Personen gar nicht in der Lage war das Angebote zu nutzen, alleine wenn man die Anzahl der Pflegebedürften welche nicht unerheblich ist, fällt ein erheblicher Teil raus, selbst wenn man nur diejenigen mit einer Pflegestufe 2 und höher zum Abzug bringt sind das mehrere Mio Personen, dazu kommen eben noch andere Gruppen wie die Schwerbehinderten die aber eben keiner Pflegestufe unterliegen, aber auch der Anteil der Personen die noch in Deutschland gemeldet sind aber im Ausland leben dürfte auch einen spürbaren Effekt ausmachen usw usw.

Wenn wir dann zu einer Zahl von unter 70 Mio vielleicht ja sogar in Bereiche der 60Mio? möglichen Nutzen kommen sie sieht Quote der verkauften Tickets schon deutlich besser aus,

Aber alles ändert nichts dran dass deine Aussage eben einer genaueren Überprüfung nicht stand hält.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.628
5.850
Doch die Relevanz besteht, weil deine Begründung eben war dass nur ein drittel zu wenig ist wäre um die Relevanz des ÖPNV zu belegen.
Zur "Relevanz des ÖPNV" habe ich gar keine Aussage gemacht. Bitte unterstelle mir nicht irgendwelche Schlussfolgerungen, die ich gar nicht gezogen habe.

Nun doch vor Gericht nennt man das wirksames Bestreiten, du willst eben deine These durchbringen, dass das Interesse am 9 Euro Ticket zu gering gewesen sei.

Ich habe keine These geäußert, dass das Interesse "zu gering" gewesen sei. Zu gering wofür? Nach welchen Maßstäben? Nach welchen Kriterien?
Ich habe eine Rechnung aufgemacht, wie hoch das "Interesse" war in dem Sinne, wieviel Leute es gekauft haben. Mehr nicht und nicht weniger.
An dieser Rechnung kannst Du selbstverständlich Schwächen aufzeigen, indem Du aufzeigst, wie relevant Faktoren sind, die ich nicht berücksichtigt habe.
Vielleicht kommt man dann im Endeffekt zu einer anderen Aussage; ich wäre überrascht in diesem Fall, aber umso interessierter.

Aber deine Zahl ist eben bei näheren Betrachtung nicht haltbar, weil die veranschlagte Zahl der Personen gar nicht in der Lage war das Angebote zu nutzen, alleine

Ich habe den Eindruck, dass Du mir Schlussfolgerungen unterstellst, die ich gar nicht gezogen habe, wenn Du sagst, meine Zahl sei "nicht haltbar".
Ich sehe noch nicht, wo sie nicht "haltbar" wäre für die Aussage, die ich gezogen habe, nämlich wieviel Prozent der Bevölkerung über sechs Jahre das das 9 € Ticket erworben hat. Da komme ich auf einen Wert von ganz grob ein Drittel.
Wenn Du anführst, dass ich irgendwelche Effekte oder Faktoren nicht adäquat berücksichtigt habe, dann wäre es hilfreich, wenn Du aufzeigen oder zumindest abschätzen könntest, ob diese relevant sind oder nicht. Relevant heißt hier zahlenmäßig relevant. Denn selbstverständlich gibt es viele Effekte, die ich nicht berücksichtigt habe, von daher sage ich auch nur ganz vorsichtig ca. ein Drittel und bin selbstverständlich offen für Korrekturen.


wenn man die Anzahl der Pflegebedürften welche nicht unerheblich ist, fällt ein erheblicher Teil raus, selbst wenn man nur diejenigen mit einer Pflegestufe 2 und höher zum Abzug bringt sind das mehrere Mio Personen, dazu kommen eben noch andere Gruppen wie die Schwerbehinderten die aber eben keiner Pflegestufe unterliegen, aber auch der Anteil der Personen die noch in Deutschland gemeldet sind aber im Ausland leben dürfte auch einen spürbaren Effekt ausmachen usw usw.

Es wäre zielführend, diesen Personenkreis zu quantifizieren, um zu sehen, ob er einen nennenswerten Einfluss auf das Ergebnis hat. Dazu habe ich bislang nichts lesen können hier. Dessen ungeachtet habe ich wie erwähnt nicht unterschieden, ob jemand liebend gerne mit der Bahn fahren würde, es aber aus gesundheitlichen Gründen leider nicht vermag oder ob trotz der physischen Möglichkeit aus anderen Gründen kein Interesse besteht. Von daher ist es erstmal unerheblich für die Rechnung, die ich aufgemacht habe, wieviele Menschen wohl wie bettlägerig sind. Weil das Ergebnis gar keinen Anspruch erhebt, zu dieser Frage eine Aussage zu machen.

Wenn wir dann zu einer Zahl von unter 70 Mio vielleicht ja sogar in Bereiche der 60Mio? möglichen Nutzen kommen sie sieht Quote der verkauften Tickets schon deutlich besser aus,

Diese Aussage ist rechnerisch trivialerweise vollkommen richtig; es fehlt nur eine Begründung, wieso man eben von 70 oder 60 Mio. Einwohnern über 6 Jahren ausgehen sollte. Ich möchte nochmal in Erinnerung rufen, dass meine Aussage lediglich phänomenologisch war, wieviel Prozent das 9 € Ticket erworben haben und wieviele folglich nicht, unbesehen der jeweiligen Gründe.
Über diese kannst Du, wenn Du möchtest, gerne im nächsten Schritt Hypothesen aufstellen (und am besten an Hand von Daten verifizieren).

Aber alles ändert nichts dran dass deine Aussage eben einer genaueren Überprüfung nicht stand hält.
Ich habe eher den Eindruck dass Du mir Aussagen unterstellt oder herausliest, die ich gar nicht getätigt habe und die dann selbstverständlich auch nicht notwendigerweise aus den Zahlen folgen, die ich genannt habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

red_travels

Megaposter
16.09.2016
23.248
12.284
www.red-travels.com
Wäre es nicht eine bessere Methodik, veröffentlichte Arbeiten zu dieser Thematik zu suchen, diese zu vergleichen (falls es nicht sogar schon Metaanalysen gibt), und dann die Schlussfolgerungen daraus zu ziehen?

elendige Diskussionen mit erfundenen Zahlen, da brauchst doch keine Metaanalysen im VFT, Nakl ignorieren und gut ist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.823
Zur "Relevanz des ÖPNV" habe ich gar keine Aussage gemacht.
Doch und zwar genau hier:
Mit anderen Worten: fast zwei Drittel (im Durchschnitt) hat es trotz des Preises von nur 9 € nicht interessiert.
Diese Aussage ist eben mindestens fehlerhaft, denn einfach nur die Bevölkerung abzüglich der Kleinkinder entspricht eben nicht der Anzahl derjenigen die auch in der Lage gewesen wären das Angebot zu nutzen, diese Zahl liegt eben geringer.

Will man wirklich eine qualifizierte Aussage darüber treffen um feststellen zu können "wie viele es trotz des Preises von nur 9 Euro nicht interessiert hat" muss man vorher die Größe bestimmen wie viele es überhaupt hätten nutzen können.
Es wäre zielführend, diesen Personenkreis zu quantifizieren, um zu sehen, ob er einen nennenswerten Einfluss auf das Ergebnis hat.
Ganz genau und erst dann kann eine wirkliche Aussage darüber getroffen werden wie hoch das Interesse wirklich war.
Diese Aussage ist rechnerisch trivialerweise vollkommen richtig; es fehlt nur eine Begründung, wieso man eben von 70 oder 60 Mio. Einwohnern über 6 Jahren ausgehen sollte.
Soll das der Versuch sein sich dumm zu stellen? um zu wissen wie gut ein Angebot genutzt wird, muss auch die Menge bestimmt welche das Angebot auch die realistische Möglich zur Nutzung hat, denn sonst könnten wir auch einfach sagen wir 6 Mrd. heran ziehen denn schließlich könnte theretisch auch volljährige Bewohner St. Helenas sich das 9 Euro Ticket zulegen können, dann kommt noch eine viel geringe Quote raus.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.628
5.850
Doch und zwar genau hier:

Vielen Dank dass Du meine Aussage, auf die Du Dich beziehst, nochmals zitierst. So kann jeder selbst leicht nachprüfen, ob ich damit eine Aussage zur Relevanz des ÖPNV abgegeben habe oder nicht.

Diese Aussage ist eben mindestens fehlerhaft, denn einfach nur die Bevölkerung abzüglich der Kleinkinder entspricht eben nicht der Anzahl derjenigen die auch in der Lage gewesen wären das Angebot zu nutzen, diese Zahl liegt eben geringer.

Nein, sie ist nicht fehlerhaft, denn ich habe überhaupt nicht behauptet, die Anzahl der Menschen zu betrachten, die das 9 € Ticket nach welchen Kriterien auch immer hätten nutzen können.
Du kannst gerne die Auffassung äußern, dass meine Aussage irrelevant sei, aber fehlerhaft ist sie nicht.
Du kannst auch gerne eine Definition aufstellen, welche Menschen alles in der Lage gewesen wären, das 9 € Ticket zu nutzen, und damit eine Rechnung aufmachen. Das wäre allerdings eine andere Aussage. Du könntest z.B. alle Menschen, die mehr als 2 km von der nächsten Haltestelle entfernt wohnen, herausrechnen. Oder alle Bürger von Städten ohne Bahnanschluss.

Will man wirklich eine qualifizierte Aussage darüber treffen um feststellen zu können "wie viele es trotz des Preises von nur 9 Euro nicht interessiert hat" muss man vorher die Größe bestimmen wie viele es überhaupt hätten nutzen können.
Für mich gehört jemand, der das Produkt zwar grundsätzlich erwerben könnte, aber durch externe Faktoren gehindert ist, davon Gebrauch zu machen, zur Gruppe derjenigen, die daran nicht interessiert ist. Für die zahlenmäßige Betrachtung ist es egal, welche Faktoren einen Konsumenten dazu bewogen haben, das 9 € Ticket nicht zu erwerben.
Vielleicht hängst Du Dich an einer sehr engen Bedeutung von "nicht Interessiert" auf. Wenn Du meine Rechnung einfach nachverfolgst, dann siehst Du, dass es einfach nur "hat sich nicht dazu entschieden, es zu kaufen" bedeutet. Mehr nicht. Es macht keine Aussage über Gründe oder Motivationen.


Ganz genau und erst dann kann eine wirkliche Aussage darüber getroffen werden wie hoch das Interesse wirklich war.

Und deswegen habe ich auch darüber keine Aussage getroffen. Aus meiner Sicht spiegelt sich das "wirkliche Interesse" schlicht in den Verkaufszahlen wider. Diese habe ich ins Verhältnis gesetzt zur Bevölkerung ab 6 Jahren. Wie mehrfach erwähnt, kannst Du gerne ein anderes Modell aufmachen und gerne, am besten begründet, eine andere Basis heranziehen.

Zwei Effekte habe ich in der Tat vernachlässigt:
- Behinderte, die bereits einen Freifahrschein für den ÖPNV hatten. Ist dieser Personenkreis zahlenmäßig relevant?
- Besucher aus dem Ausland, die ein 9 € Ticket gekauft haben. Ich kenne z.B. Briten, die damit im Sommerurlaub durch Deutschland gefahren sind. Diese Verkäufe müsste man versuchen, aus den Verkaufszahlen herauszurechnen. Ich habe implizit unterstellt, dass der Einfluss auf das Ergebnis, das sowieso nur eine Überschlagsrechnung darstellt, nicht signifikant ist.

Soll das der Versuch sein sich dumm zu stellen? um zu wissen wie gut ein Angebot genutzt wird, muss auch die Menge bestimmt welche das Angebot
Ich denke nicht, dass Du es nötig hast, eine Argumentation auf die persönliche Ebene zu ziehen.
Was eine "realistische Möglichkeit" ist, ist Definitions- und Ermessensfrage. Ich habe transparent darstellt, wie ich rechnerisch auf meine Aussage komme. Du kannst gerne aufzeigen, an welcher Stelle ich relevante Faktoren nicht berücksichtigt habe, und dies besser machen. Eine Aussage "ist falsch" ist allerdings etwas platt.


auch die realistische Möglich zur Nutzung hat, denn sonst könnten wir auch einfach sagen wir 6 Mrd. heran ziehen denn schließlich könnte theretisch auch volljährige Bewohner St. Helenas sich das 9 Euro Ticket zulegen können, dann kommt noch eine viel geringe Quote raus.

Du kannst das gerne machen; das Ergebnis wäre allerdings ziemlich irrelevant, weil es wohl schwer begründbar sein dürfte, wozu die Verkaufszahlen auf diesen Personenkreis bezogen werden sollten.
 
Zuletzt bearbeitet:

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.243
386
hey ihr zwei sucht ein Zimmer und gut is.
Oder besser nen Satz Duellpistolen?
Aber für meisten Leute ist der Preis eh egal! das Betrügerpack liefert eben nur Scheisse ab und lügt und betrügt warum sollte also jemand mit denen fahren wenns nicht unbedingt sein muss?
Außerdem man zahlt jetzt schon nix mehr für das Betrügerpack wenn mans geschickt macht holt man sich mit nicht mal 5 Minuten aufwand an 10 Tagen in der Woche die Kophle komplett zurück ok manchmal sinds nur 4x12 Euro dann können die den einen behalten.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
23.248
12.284
www.red-travels.com
Nürnberg-Würzburg: manche ICEs haben den Vermerk, dass das D-Ticket gilt, bspw. 726, 722, 628, 624, 620, 526, 522,
wahrscheinlich solange wie ab Kitzingen SEV besteht

Gegenrichtung wahrscheinlich auch, aber nicht geprüft

"Nahverkehrsfahrkarten werden anerkannt (Nürnberg Hbf - Würzburg Hbf)
Deutschlandticket gültig (ohne 1.Klasse, ohne Mitnahmeregelung) (Nürnberg Hbf - Würzburg Hbf)"
 
Zuletzt bearbeitet:

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.342
1.248
NUE
Hallo Zusammen, meine geplante Fahrtverbindung von Schweinfurt nach München unter Nutzung des
D-Ticket fällt heute aus. Damit hätte ich auch Anspruch auf Beherbergung, wenn es die letzte Verbindung des Tages ist bzw. Ankunft zwischen 0-5 Uhr. Planmäßig würde ich lt. Navigator in Nürnberg stranden und müsste dort ins Hotel. Ist es laut Fahrgastrechten nur erlaubt in Nürnberg ins Hotel zu gehen oder könnte ich bereits für Schweinfurt eine Beherbergung suchen? Lt. Navigator fällt meine Verbindung bereits ab Schweinfurt aus.
Die DB fordere ich schriftlich vorher auf mit ein Hotel zu stellen.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.243
386
Hallo Zusammen, meine geplante Fahrtverbindung von Schweinfurt nach München unter Nutzung des
D-Ticket fällt heute aus. Damit hätte ich auch Anspruch auf Beherbergung, wenn es die letzte Verbindung des Tages ist bzw. Ankunft zwischen 0-5 Uhr. Planmäßig würde ich lt. Navigator in Nürnberg stranden und müsste dort ins Hotel. Ist es laut Fahrgastrechten nur erlaubt in Nürnberg ins Hotel zu gehen oder könnte ich bereits für Schweinfurt eine Beherbergung suchen? Lt. Navigator fällt meine Verbindung bereits ab Schweinfurt aus.
Die DB fordere ich schriftlich vorher auf mit ein Hotel zu stellen.
Auch wenn ichs cool find wenn das Betrügerpack für Übernachtungen zahlen muss solltest du vorher checken ob nicht ein ICE fährt und du dir die Kohlen für den ICE zurück holst.
Bei den Rechtsverdrehern wirds schwierig schein zu begründen wenn du einen 150 Euro Hotelschaden hast statt mit der Hälfte ICE zu fahren und auch noch wie geplant ankommen.

Aber wo du übernachtest ist relativ egal ich wollte auch mal eine Gratisübernachtung in Berlin wegen dem frühen Flug ab BER haben die meinten auch ich müsst nach Berlin fahren hab ich dann nicht gemacht sondern bin ich Leipzip geblieben haben die dann sogar ohne viel hin und her gezahlt nur die zweite Hälfte vom Ticket und das Essen hats ne Klage gebraucht wurde aber dann sofort angenommen.
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.342
1.248
NUE
Auch wenn ichs cool find wenn das Betrügerpack für Übernachtungen zahlen muss solltest du vorher checken ob nicht ein ICE fährt und du dir die Kohlen für den ICE zurück holst.
Bei den Rechtsverdrehern wirds schwierig schein zu begründen wenn du einen 150 Euro Hotelschaden hast statt mit der Hälfte ICE zu fahren und auch noch wie geplant ankommen.

Aber wo du übernachtest ist relativ egal ich wollte auch mal eine Gratisübernachtung in Berlin wegen dem frühen Flug ab BER haben die meinten auch ich müsst nach Berlin fahren hab ich dann nicht gemacht sondern bin ich Leipzip geblieben haben die dann sogar ohne viel hin und her gezahlt nur die zweite Hälfte vom Ticket und das Essen hats ne Klage gebraucht wurde aber dann sofort angenommen.
Danke dir für die Einschätzung. 😉
Ich habe ohnehin juristisch einen langen Atem, LH lässt grüßen! 😂
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.823
Hallo Zusammen, meine geplante Fahrtverbindung von Schweinfurt nach München unter Nutzung des
D-Ticket fällt heute aus. Damit hätte ich auch Anspruch auf Beherbergung, wenn es die letzte Verbindung des Tages ist bzw. Ankunft zwischen 0-5 Uhr. Planmäßig würde ich lt. Navigator in Nürnberg stranden und müsste dort ins Hotel.
Um welche Verbindung geht es denn?

Denn Art. Art. 20 Abs. 2 b) der EU VO 782/2021 muss ein Aufenthalt von einer Nacht notwendig sein, damit eben der Anspruch auf die Hilfeleistung in Form der Unterbringung in einem Hotel besteht, wenn aber nun ein FV Zug den Zielort noch erreichen kann, gibt es durchaus sehr gute Argumente, dass die Notwendigkeit der Erstattung gar nicht gegeben ist.

Daher kann es durchaus relevant ob es einen Unterschied macht ob die Weiterfahrt von Schweinfurt noch möglich wäre aber von Nürnberg eben nicht, sollte letzteres gegeben sein ersteres aber nicht, dann sollte die Übernachtung in Nürnberg gewählt werden.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.840
2.902
CGN / MUC / ZRH / EWR
Um welche Verbindung geht es denn?

Denn Art. Art. 20 Abs. 2 b) der EU VO 782/2021 muss ein Aufenthalt von einer Nacht notwendig sein, damit eben der Anspruch auf die Hilfeleistung in Form der Unterbringung in einem Hotel besteht, wenn aber nun ein FV Zug den Zielort noch erreichen kann, gibt es durchaus sehr gute Argumente, dass die Notwendigkeit der Erstattung gar nicht gegeben ist.

Daher kann es durchaus relevant ob es einen Unterschied macht ob die Weiterfahrt von Schweinfurt noch möglich wäre aber von Nürnberg eben nicht, sollte letzteres gegeben sein ersteres aber nicht, dann sollte die Übernachtung in Nürnberg gewählt werden.
Aber auch nur dann, wenn der Zug weniger als 120 Euro pro Person kostet. Sonst ist das nicht das Problem des Fahrgastes.

Edit: Schweinfurt München wird sicher nicht mehr als 120 Euro kosten.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.823
Aber auch nur dann, wenn der Zug weniger als 120 Euro pro Person kostet. Sonst ist das nicht das Problem des Fahrgastes.

Edit: Schweinfurt München wird sicher nicht mehr als 120 Euro kosten.
Ja grundsätzlich ist das Wahlrecht zwischen Übernachtung/anderes Verkehrsmittel kein Problem, aber hier kann man sehr wohl zu einer Bewertung kommen, denn die DB Website sagt:
Screenshot_1.jpg

Selbst ab Nürnberg besteht noch die Möglichkeit vor der geplanten Ankunft mit Regionalverkehr am Zielort ankommen zu können, da wird die Begründung der Notwendigkeit einer Übernachtung wirklich schwierig, es sei denn man findet man eine Übernachtung die unter dem Fahrpreis liegt dann könnte man durchaus argumentieren man habe den Schaden so gut es möglich war vermindert.
 
  • Like
Reaktionen: imfromgermany

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.243
386
Ja grundsätzlich ist das Wahlrecht zwischen Übernachtung/anderes Verkehrsmittel kein Problem, aber hier kann man sehr wohl zu einer Bewertung kommen, denn die DB Website sagt:
Anhang anzeigen 263376

Selbst ab Nürnberg besteht noch die Möglichkeit vor der geplanten Ankunft mit Regionalverkehr am Zielort ankommen zu können, da wird die Begründung der Notwendigkeit einer Übernachtung wirklich schwierig, es sei denn man findet man eine Übernachtung die unter dem Fahrpreis liegt dann könnte man durchaus argumentieren man habe den Schaden so gut es möglich war vermindert.
Ja und? dann will man halt nicht nach München Hbf fahren sondern guckt sich einen Halt vor München aus wo der ICE nicht hält!
Wenn wir wissen wann er was vor hat finden wir ganz schnell ne Lösung und dann zählt halt nicht mehr das nen ICE gibt.
 
  • Wow
Reaktionen: juliuscaesar

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.243
386
Warte mal ab, was für den 20.12. aufgerufen wird, sobald der neue Fahrplan buchbar wird. 110 schätze ich mindestens.
Der aktuelle Flexpreis liegt aktuell um die 80 meinst du ehrlich die trauen sich bei der Scheisse gemacht wird nochmal die Hälfte drauf hauen????
Also Leute wer dann so total bescheuert ist und nicht schlau bucht und sich alles zurück holt der ist dann selber Schuld.