Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

ANZEIGE

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.732
12.846
ANZEIGE
Der aktuelle Flexpreis liegt aktuell um die 80 meinst du ehrlich die trauen sich bei der Scheisse gemacht wird nochmal die Hälfte drauf hauen????

Ist jetzt schon an Großkampftagen bei über 100. Der 20.12. wird die Mutter aller Großkampftage, plus die planmäßige Tariferhöhung. 110 mindestens, 120 fände ich nicht überraschend.
 
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.243
386
Wo kommt dein großer Hass auf die DB her?
WWeil die jedes mal betrügen! die Verkaufen eine Leistung und liefern nicht wofür ich bezahlt habe! Jetzt läuft es anders rum und ich hole mir Geld von denen!
Die Telekom war ein mindesten genauso schlimmes Betrügerpack! aber hey inzwischen geht zur Konkurrenz mit einer anderen Technik zu gehen die liefern zwischen 95-90% des verkauften Speeds und totale Ausfälle hatte ich vielleicht 3-4 Stunden in den letzten 7 Jahren das passt.

Seit 2021 hat das Betrügerpack der Deutschen Bahn keine Fahrkarte so abgeliefert wie sie mir verkauft wurde! Aber hey egal ich hole mir die Kohle eben komplett zurück und teilweise ja mehr weil die erst bei der Erstattung betrügen wollen und dann später nicht mehr wissen was sie wann erstattet haben, ha ha ha.

Leider gibts ja die Flexplus TIcket mehr damit Konte man easy hunderttausende Bahnbonus Punkte machen ohne auch nur einen Cent zu zahlen!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.823
Ja und? dann will man halt nicht nach München Hbf fahren sondern guckt sich einen Halt vor München aus wo der ICE nicht hält!
Wenn wir wissen wann er was vor hat finden wir ganz schnell ne Lösung und dann zählt halt nicht mehr das nen ICE gibt.
Dafür dürfte es aber zu spät sein, der Kollege hat doch mitgeteilt er hätte bereits seine Ansprüche angemeldet, dort wird er auch die geplante Route angegeben haben.

Es hängt natürlich davon ab, wann und welche Verbindung genau geplant ist, aber man sollte es nochmal prüfen, damit nicht noch eine Möglichkeit die der ICE im Sreenshot möglich ist, denn dann wird die Argumentation vor dem Richter schwer zu begründen warum das teurere Hotel notwendig war, anstatt das Ziel ohne Verspätung zu erreichen.
WWeil die jedes mal betrügen! die Verkaufen eine Leistung und liefern nicht wofür ich bezahlt habe! Jetzt läuft es anders rum und ich hole mir Geld von denen!
Nun das Thema Betrug hatten wir schon mehrfach, so ein pauschaler Betrugsvorwurf begangen durch ein Unternehmen ist immer schwierig, daher ist eben der Betrug im juristischen Sinn zu verneinen.

Wo jedoch anders aussieht, ist wenn das Bahnpersonal die Fahrgastrechte vereitelt und dann unberechtige Fahrpreisnacherhebungen und ungerechtfertigt das erhöhte Beförderungsentgelt verlangt wird, hier komme ich durchaus zum Ergebnis, dass die handelnde Personal alle Tatbestandsvoraussetzungen des §263 StGB verwirklich, dass ist in dem Fall aber aber nicht "die deutsche Bahn" sondern eben der Zugbegleiter/KiN Herr/Frau XYZ.

Von daher doch versuchen einen neutraleren Ton zu finden, damit können deine durchaus sehr begründeten Anliegen auch viel ernster zu nehmen.

Vielleicht versuchst du mal den Ansatz des Stoizismus?

Wenn du eben für eine sehr schlechte Leistung nichts bezahlts, weil eben die Voraussetzungen für die Fahrgastrechte gegeben sind, dann geht das eben in Ordnung, die DB könnte dies ja wirklich verhindern und eine mängelfreie Leistung erbringen, auch ich buche inzwischen meine wenigen Fahrten unter taktischen Gesichtspunkten weil die Schlechtleistung geradezu garantiert ist auch wenn ich dabei nicht ganz so weit gehen wie du.

Von daher einfach mal mit Gelassenheit versuchen.
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.448
404
Hallo Zusammen, meine geplante Fahrtverbindung von Schweinfurt nach München unter Nutzung des
D-Ticket fällt heute aus. Damit hätte ich auch Anspruch auf Beherbergung, wenn es die letzte Verbindung des Tages ist bzw. Ankunft zwischen 0-5 Uhr. Planmäßig würde ich lt. Navigator in Nürnberg stranden und müsste dort ins Hotel. Ist es laut Fahrgastrechten nur erlaubt in Nürnberg ins Hotel zu gehen oder könnte ich bereits für Schweinfurt eine Beherbergung suchen? Lt. Navigator fällt meine Verbindung bereits ab Schweinfurt aus.
Die DB fordere ich schriftlich vorher auf mit ein Hotel zu stellen.
Woher weiß denn die Bahn ob deine Verbindung wirklich geplant war, immerhin nutzt du ja nur das D Ticket. Verstehe ich es richtig, dass man dann ab 15 Minuten Regio Verspätung einfach den ICE nehmen kann? Ich fahre ja fast nur mit ICE und kenne mich kaum mit den Regeln aus, aber das wäre ja schon ausnutzbar.
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.342
1.248
NUE
Woher weiß denn die Bahn ob deine Verbindung wirklich geplant war, immerhin nutzt du ja nur das D Ticket. Verstehe ich es richtig, dass man dann ab 15 Minuten Regio Verspätung einfach den ICE nehmen kann? Ich fahre ja fast nur mit ICE und kenne mich kaum mit den Regeln aus, aber das wäre ja schon ausnutzbar.
Mal Paragraf 11 der EVO lesen. https://www.gesetze-im-internet.de/evo_2023/__11.html

Die von dir angesprochene Regel beträgt 20 min und gilt mittlerweile nicht mehr für das D-Ticket, da es als stark ermäßigtes Ticket gilt.t
Alle anderen Regelungen aus dem Gesetz, sind davon ausgenommen. 😉
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.732
12.846
Wenn du eben für eine sehr schlechte Leistung nichts bezahlts, weil eben die Voraussetzungen für die Fahrgastrechte gegeben sind

Das funktioniert aber nur, wenn man die VO eben nicht richtig anwendet - denn für eine Schlechtleistung bekommt man höchstens 50 % erstattet. Die angesprochenen 100 % gibt es nur für Nichtleistung. Weitergehender Schadensersatz entfällt ganz, da die Regelungen der VO insoweit leider abschließend sind. Letztlich ist sie, spätestens seit der Neufassung, eher eine Fahrgastrechteverhinderungsverordnung.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.823
Das funktioniert aber nur, wenn man die VO eben nicht richtig anwendet - denn für eine Schlechtleistung bekommt man höchstens 50 % erstattet. Die angesprochenen 100 % gibt es nur für Nichtleistung.
Nun ja das ist so pauschal nicht zutreffend, denn wenn die Reisepläne sinnlos geworden, sieht auch die EU VO auch die Erstattung des insgesammt vollständigen Fahrpreises vor.

Art. 18 Abs. 1 a der EU VO Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile der Fahrt, der bzw. die nicht durchgeführt wurde bzw. wurden, und für den Teil oder die Teile, der bzw. die bereits durchgeführt wurde bzw. wurden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit;

Das Problem liegt daher in der Bewertung der Sinnlosigkeit, im Zweifel wird man aber die Behauptung des Reisenden nicht widerlegen können.

Im übrigen versucht die DB auch die Methode von FR um durch Erstattung der Fahrpreises um weitergehende Ansprüche zu verhindern.

Eigenes Beispiel vom 29.02. diesen Jahres, die Fahrt von Dresden verlief noch nach Plan vor der Ankunft am BER teilt die DB Reisebegleiitung die Verspätung des Anschlusszugs ICE 1606 von über 40 Minuten mit, was zur eine Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten führt.

Die Fahrt wurde dann am BER unterbrochen und die Bahn während des Aufenthalts in der Tempelhof Lounge aufgefordert die geplante Weiterfahrt für den 12.03. unter Berufung auf Art. 18 Abs. 1 c der EU VO zu bestätigen, nach etwa vier Tagen kommt die Antwort, dass die Fortsetzung der Fahrt nicht möglich sei und man denn Sachverhalt an das SFR abgeben habe um die Erstattung der Fahrkarte zu veranlassen.

Nachdem dann aber der 12.03. zum Streiktag geworden war, habe ich den Reiseplan verändert und der Besuch im Norden ist komplett entfallen und ich bin statt am BER in FRA gelandet.

Die Erstattung lief sogar recht problemlos, wobei auch aufgrund des Streiks die Begründung dass die Reise sinnlos geworden ist eindeutig statthaft gewesen wäre.

Der ursprüngliche Plan war eigentlich, dass es zu einem Anschlussverlust in Berlin kommt und die Fahrt zum Zielort am 12.03 nach Ankunft am BER im Anschluss des Rückflugs fortgesetzt wird, die 25/50% Erstattung oben drauf war ebenfalls einkalkuliert, was dann eben auch nicht funktioniert hat.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.732
12.846
Nun ja das ist so pauschal nicht zutreffend, denn wenn die Reisepläne sinnlos geworden, sieht auch die EU VO auch die Erstattung des insgesammt vollständigen Fahrpreises vor.

Nichts anderes sage ich. Vollständige Erstattung nur, wenn einem die Fahrt nichts mehr bringt.

Im übrigen versucht die DB auch die Methode von FR um durch Erstattung der Fahrpreises um weitergehende Ansprüche zu verhindern.

Da habe ich schon das Szenario nicht verstanden :LOL:
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.823
Da habe ich schon das Szenario nicht verstanden
Eigentlich ganz einfach, für den 29.02.2024 wurde ein DB Supersparpreis 1. Klasse von Pirna nach Kiel oder Lübeck (wohin es genau gehen sollte ist mir entfallen da beide Ziele geplant werden) gebucht, in dem Wissen, dass der 6 Minuten Umstieg in Berlin Hbf auf den ICE 1606 nicht funktioniert, oder alternativ wegen einer Verspätung des 1606 der Anschluss in Hamburg platzt und somit der Zielbahnhof mit mindestens 60 Minuten erreicht werden könnte.

Daher ist es möglich folgenden der oben genannten Fahrkarte folgenden beabsichtigten Reiseweg zu verflogen:

Am 29.02. Pirna - Berlin zu fahren den gebuchten A3 Flug zu nutzen, und der Bahn aufgrund des Wahlrechts der Art. 18 Abs. 1 c die Reststrecke nach dem A3 Rückflug am 12.03. die Reststrecke Berlin - Kiel oder Lübeck zu nutzen.

Während des Aufenthalts in der Lounge am BER wird die DB per E-Mail darüber informiert, dass das Wahlrecht ausgeübt und der Zeitpunkt zur Fortsetzung der Fahr nach Wahl des Fahrgastes auf den 12.03. bestimmt wird, und hierzu die Erklärung der Genehmigung erteilt werden soll.

Somit häte der Plan mit eine Supersparpreis 1. Klasse Pirna - Kiel/Lübeck welche um die 34 Euro gekostet hat, am 29.02. die Strecke Pirna - Berlin und dann für den 12.03. als voll flexibles Ticket die Strecke Berlin - Kiel/Lübeck zu nutzen, wobei sich dann der Fahrpreis noch um Mindestens 25% aber gegebenfalls um 50% reduziert.

Nun hatte aber die DB die Ausübung des Wahlrechts und die Fahrt am 12.03. per E-Mail abgelehnt, der Plan wäre also daher gewesen am 12.03. von Berlin nach Kiel/Lübeck zu fahren und eben im Zweifel eine Fahrpreisnacherhebung zu riskieren und dann das unberechtigte erhöhte Beförderungsentgelt auf dem Rechtsweg als unberechtigt feststellen zu lassen.

Durch den Streik wurde eben der komplette Reiseplan geändert und die Fahrt Berlin - Kiel/Lübeck nicht mehr benötigt, hätte ich natürlich zum 12.03. schon ein neues Datum gekannt zudem ich eine Fahrt Berlin - Kiel/Lübeck hätte gebrachen können, hätte ich natürlich wieder der DB die Ausübung des Wahlrechts aufgrund der streckbedingten Verspätung zum neuen Datum angekündigt und die Genehmigung hierzu angefordert, eigentlich wäre das interessant geworden denn durch den Streick wäre ja eine Verspätung von mindestens zwei Stunden entstanden, was den Erstattunganteil auf 50% gesteigert hätte.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.823
Ergänzung:

Aber keine Sorge, das Experiment erfält am 17.10.2024 eine neue Chance denn bereits jetzt zeigt der DB Navigator die Verbindung als nicht fahrbar und eine Verspätung am Zielort von 60 Minuten an, sollte diese sich wie zu erwarten dann in Berlin auch tatsächlichen realisieren, hat die DB eine erneute Chance die Fahrgastrechte korrekt zur Anwendung zu bringen und weiterfahr nach Rückkehr am BER für den 14.11.2024 zu genehmigen, ob dieser Verpflichtung auch entsprochen wird bleibt abzuwarten, meine Einschätzung dazu ist eindeutig nein.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.823
Wenn denn das Wahlrecht genau vor oder in Berlin entsteht :rolleyes: Alles in allem natürlich eine höchst praxisrelevante Fallgestaltung :ROFLMAO:
Nun dir ist wohl entgangen wie die DB aktuell in der Realität funktioniert?

Da funktionieren verkaufte 6 Minuten Umsteigezeit in Berlin Hbf. garantiert nicht, im übrigen reicht es ja schon aus, wenn vor Berlin die E-Mail der DB Reisebegleitung mitteilt der Umstieg in Berlin würde funktionieren aber der Anschluss in Hamburg würde nicht erreicht, dann entsteht genau mit Kenntnisnahme des Inhalts der E-Mail, da zum Zeitpunkt der Abfahrt des ICE nach Hamburg eine Verspätung am Zielort zu erwarten ist.

Aber ja es bleibt das Restrisiko, für den Supersparpreis am Ende nur bis Berlin gefahren zu sein, was den Preis auch nicht wesentlich im Vergleich zu einem Sparpreis zum BER erhöhen würde.

Funktioiniert übrigens mit FRA als genutzten Airport noch besser, da die kurzen Umstiege in Frankfurt Hbf oder Mannheim, je nach Richtung ebenfalls mit einer Wahrscheinlichkeit von unter 0,01% funkktionieren.

Bereits erfolgreich angewant am 06.06.2023 ICE 1556 +38, 09.08.2023 ICE 375 entfallen und auch ICE 693 22.09.2023 ICE 375 Verspätet Anschluss auf ICE 613 nicht erreichbar, 18.02.2024 ICE 1556 +11 bzw. ICE 375 +44, Fazit: Wenn auf sich auf eines verlassen kann dann ist es die Verspätung der DB.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.243
386
Eigentlich ganz einfach, für den 29.02.2024 wurde ein DB Supersparpreis 1. Klasse von Pirna nach Kiel oder Lübeck (wohin es genau gehen sollte ist mir entfallen da beide Ziele geplant werden) gebucht, in dem Wissen, dass der 6 Minuten Umstieg in Berlin Hbf auf den ICE 1606 nicht funktioniert, oder alternativ wegen einer Verspätung des 1606 der Anschluss in Hamburg platzt und somit der Zielbahnhof mit mindestens 60 Minuten erreicht werden könnte.

Daher ist es möglich folgenden der oben genannten Fahrkarte folgenden beabsichtigten Reiseweg zu verflogen:

Am 29.02. Pirna - Berlin zu fahren den gebuchten A3 Flug zu nutzen, und der Bahn aufgrund des Wahlrechts der Art. 18 Abs. 1 c die Reststrecke nach dem A3 Rückflug am 12.03. die Reststrecke Berlin - Kiel oder Lübeck zu nutzen.

Während des Aufenthalts in der Lounge am BER wird die DB per E-Mail darüber informiert, dass das Wahlrecht ausgeübt und der Zeitpunkt zur Fortsetzung der Fahr nach Wahl des Fahrgastes auf den 12.03. bestimmt wird, und hierzu die Erklärung der Genehmigung erteilt werden soll.

Somit häte der Plan mit eine Supersparpreis 1. Klasse Pirna - Kiel/Lübeck welche um die 34 Euro gekostet hat, am 29.02. die Strecke Pirna - Berlin und dann für den 12.03. als voll flexibles Ticket die Strecke Berlin - Kiel/Lübeck zu nutzen, wobei sich dann der Fahrpreis noch um Mindestens 25% aber gegebenfalls um 50% reduziert.

Nun hatte aber die DB die Ausübung des Wahlrechts und die Fahrt am 12.03. per E-Mail abgelehnt, der Plan wäre also daher gewesen am 12.03. von Berlin nach Kiel/Lübeck zu fahren und eben im Zweifel eine Fahrpreisnacherhebung zu riskieren und dann das unberechtigte erhöhte Beförderungsentgelt auf dem Rechtsweg als unberechtigt feststellen zu lassen.

Durch den Streik wurde eben der komplette Reiseplan geändert und die Fahrt Berlin - Kiel/Lübeck nicht mehr benötigt, hätte ich natürlich zum 12.03. schon ein neues Datum gekannt zudem ich eine Fahrt Berlin - Kiel/Lübeck hätte gebrachen können, hätte ich natürlich wieder der DB die Ausübung des Wahlrechts aufgrund der streckbedingten Verspätung zum neuen Datum angekündigt und die Genehmigung hierzu angefordert, eigentlich wäre das interessant geworden denn durch den Streick wäre ja eine Verspätung von mindestens zwei Stunden entstanden, was den Erstattunganteil auf 50% gesteigert hätte.
Oh oh jetzt hast du aber den Zorn der ganze bescheuerten Bahnfanboys auf dich gezogen!

Aber du hast nur den advanced Level geschafft! Echte Profil planen dann die Fahrt am 12.03. so das man in Hamburg den nächsten Anschluss verpasst nochmal eine Stunde Verspätung kriegt und dann ins Reisezentrum geht sich eine neue Reiseverbindung holt dann merkt das man zu spät ankommt und sich dort den Fahrabrruch in Hamburg stempeln lässt!
Dann kriegst du die ganze Kohle wieder und fährst mit dem nächsten Regio in der 2. Klasse mit dem Deutschlandticket an dein Ziel.

So bekommt das Betrügerpack was ihre Leistung wert ist 0,00Euro!
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
583
249
Wenn denn das Wahlrecht genau vor oder in Berlin entsteht :rolleyes: Alles in allem natürlich eine höchst praxisrelevante Fallgestaltung :ROFLMAO:
Hey Meister wann hast du das letzte Mal eine Fahrkarte für eine Strecke von mehr als 100km gekauft? gabs da noch den Bundesadler auf den Geldscheinen? da hast du noch gekriegt was du bezahlt hast aber die Zeiten sind ewig vorbei,
Du kannst Tag und Start und Ziel sagen und jemand kann dir ganz ganz easy eine Strecke basteln wo du hin kommst wo du willst und die ganze Kohle zurück kriegst manchmal wegen deren Doofheit sogar mehr.
 

Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
505
868
Hey Meister wann hast du das letzte Mal eine Fahrkarte für eine Strecke von mehr als 100km gekauft? gabs da noch den Bundesadler auf den Geldscheinen? da hast du noch gekriegt was du bezahlt hast aber die Zeiten sind ewig vorbei,
Du kannst Tag und Start und Ziel sagen und jemand kann dir ganz ganz easy eine Strecke basteln wo du hin kommst wo du willst und die ganze Kohle zurück kriegst manchmal wegen deren Doofheit sogar mehr.
Grad Post von der Bahn bekommen....Gutschein i.h.v 30€ für 62Min Verspätung. Auszahlung ist nicht möglich....das ist doch wohl nicht korrekt?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.823
Dann kriegst du die ganze Kohle wieder und fährst mit dem nächsten Regio in der 2. Klasse mit dem Deutschlandticket an dein Ziel.
und für S Rank fahre ich auch noch am nächsten Tag auch noch zurück oder wie?

Nein danke, ja die Leistung der DB ist schlecht und kann durchaus durch taktische Buchungen den Fahrpreis massiv drücken aber solange ich das Ziel erreiche haben die durchaus einen gewissen Anteil des Fahrpreises verdient, wenn ich dann am Ende für 17 Euro von Pirna nach Berlin und an einem anderen Tag Berlin - Kiel als Flexticket gefahren für 17 Euro in der ersten Klasse gefahren bin dann passt das schon.

Da gabs nix zu kreuzen...
Der Fehler dürfte bei Antragsstellung passiert sein, indem auf dem Papierantrag das Feld Gutschein angekreuzt oder keine Bahnverbindung angegeben wurde, in fällen des Onlineantrags könnte auch hier die Auswahl fehlerhaft gewesen sein, hier es jedoch prüfbar da in der E-Mailkopie zum eingereichten Antrag dann IBAN aufgeführt ist fehlt diese wurde der Gutschein ausgewählt.
 

Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
505
868
und für S Rank fahre ich auch noch am nächsten Tag auch noch zurück oder wie?

Nein danke, ja die Leistung der DB ist schlecht und kann durchaus durch taktische Buchungen den Fahrpreis massiv drücken aber solange ich das Ziel erreiche haben die durchaus einen gewissen Anteil des Fahrpreises verdient, wenn ich dann am Ende für 17 Euro von Pirna nach Berlin und an einem anderen Tag Berlin - Kiel als Flexticket gefahren für 17 Euro in der ersten Klasse gefahren bin dann passt das schon.


Der Fehler dürfte bei Antragsstellung passiert sein, indem auf dem Papierantrag das Feld Gutschein angekreuzt oder keine Bahnverbindung angegeben wurde, in fällen des Onlineantrags könnte auch hier die Auswahl fehlerhaft gewesen sein, hier es jedoch prüfbar da in der E-Mailkopie zum eingereichten Antrag dann IBAN aufgeführt ist fehlt diese wurde der Gutschein ausgewählt.
Es war ein Online Antrag... die verbindungen hat er selbst aus der App gezogen...