Das funktioniert aber nur, wenn man die VO eben nicht richtig anwendet - denn für eine Schlechtleistung bekommt man höchstens 50 % erstattet. Die angesprochenen 100 % gibt es nur für Nichtleistung.
Nun ja das ist so pauschal nicht zutreffend, denn wenn die Reisepläne sinnlos geworden, sieht auch die EU VO auch die Erstattung des insgesammt vollständigen Fahrpreises vor.
Art. 18 Abs. 1 a der EU VO
Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile der Fahrt, der bzw. die nicht durchgeführt wurde bzw. wurden,
und für den Teil oder die Teile, der bzw. die bereits durchgeführt wurde bzw. wurden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit;
Das Problem liegt daher in der Bewertung der Sinnlosigkeit, im Zweifel wird man aber die Behauptung des Reisenden nicht widerlegen können.
Im übrigen versucht die DB auch die Methode von FR um durch Erstattung der Fahrpreises um weitergehende Ansprüche zu verhindern.
Eigenes Beispiel vom 29.02. diesen Jahres, die Fahrt von Dresden verlief noch nach Plan vor der Ankunft am BER teilt die DB Reisebegleiitung die Verspätung des Anschlusszugs ICE 1606 von über 40 Minuten mit, was zur eine Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten führt.
Die Fahrt wurde dann am BER unterbrochen und die Bahn während des Aufenthalts in der Tempelhof Lounge aufgefordert die geplante Weiterfahrt für den 12.03. unter Berufung auf Art. 18 Abs. 1 c der EU VO zu bestätigen, nach etwa vier Tagen kommt die Antwort, dass die Fortsetzung der Fahrt nicht möglich sei und man denn Sachverhalt an das SFR abgeben habe um die Erstattung der Fahrkarte zu veranlassen.
Nachdem dann aber der 12.03. zum Streiktag geworden war, habe ich den Reiseplan verändert und der Besuch im Norden ist komplett entfallen und ich bin statt am BER in FRA gelandet.
Die Erstattung lief sogar recht problemlos, wobei auch aufgrund des Streiks die Begründung dass die Reise sinnlos geworden ist eindeutig statthaft gewesen wäre.
Der ursprüngliche Plan war eigentlich, dass es zu einem Anschlussverlust in Berlin kommt und die Fahrt zum Zielort am 12.03 nach Ankunft am BER im Anschluss des Rückflugs fortgesetzt wird, die 25/50% Erstattung oben drauf war ebenfalls einkalkuliert, was dann eben auch nicht funktioniert hat.