Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.732
12.846
Ha jetzt hat sich das Betrügerpack eine neue Masche einfallen lassen!
Behaupten die glatt ICE576 wäre erst um 13:25 abgefahren obwohl genau zur Abfahrtszeit um 13:23 die Anzeige schon auf Zug fährt ab stand!

Das ist natürlich unschön (und zeigt, wie so oft, dass der Bahn die Kunden am Allerwertesten vorbeigehen), liegt aber daran, dass das System der Bahn nur die Abfahrt (das physische Losfahren) kennt. Während relevant für den Fahrgast und somit die Fahrgastrechte der Zeitpunkt des letztmöglichen Zustieges ist. Insofern ist es völlig plausibel, dass der Zug um 1323 nicht mehr bestiegen werden konnte und somit juristisch abgefahren war, tatsächlich sich aber erst um 1325 in Bewegung setzte. Und dass der Sachbearbeiter nur den letzteren Zeitpunkt kennt. Das hat dann aber natürlich mit Betrug nichts zu tun.

Wenn du die Anzeige um 13:23 gesehen hast hättest du ja den Zug erreicht.

Nein, die Anzeige kommt erst, wenn die Türfreigabe zurückgenommen wurde und somit nicht mehr erreicht werden kann.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.243
386
Plausibler scheint mir, dass unser Experte am Info-Point etwas „kreativ“ war, um den Stempel zu bekommen.
SCHWACHSINN!!!
Ich habe der sehr freundlichen Damen einfach die Anzeige des DB Navigators gezeigt!
Um 13:18 Uhr hat die DB selbst einmal die Pushnachricht und E-Mail geschickt wo steht:
Anschluss nicht erreichbar
Ihr Anschluss in Stuttgart Hbf wird voraussichtlich nicht erreicht

Wenn ich diese Nachricht sehe renne ich sicher keinem Zug hinterher um dem Betrügerpack Geld zu sparen!
Die können froh sein das ich mir keine Übernachtung bezahlen lasse das könnte ich auch noch machen!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.823
Eins vorweg, ich finde das Verhalten unseres "Fachexperten für Fahrgastrechte", auch extremst grenzwertig aber es ist durchaus interessant wie einige Gruppen hier reagieren.
Dummerweise ist sein Vorgehen alles andere als „legal“ ;-).
Nun dann wäre es doch interessant genau zu bennen, was daran eben nicht legal sein sollte?

Die Strafrechtlerin in mir sieht eben keine vollständige Erfüllung der notwendigen Tatbestände, worin sollte denn die konkrete Verwirklichung der Tatbestände bestehen?

Es ist ja bemerkenswert, dass zwar immer von Betrug gesprochen aber dann doch der Versuch unternommen werde sollten ihn durch §265a (erschleichen von Leistungen) wo ebenfalls die Verwirklichung der Tatbestände als auch eine mögliche Steuerhinterziehung ins Spiel gebracht wird.

Auch zivilrechtliche Aspekt funktioniert aus meine Sicht nicht, denn es ist ja das EVU selbst welches es erst ermöglicht, dass er die Fahrgastrechte geltend macht, indem eben nicht die geschuldete Leistung wie vertraglich vereinbart erbracht wird.

Das Kernproblem besteht doch allein darin, dass es möglich ist Fahrkarten zu buchen von denen vorher bekannt ist, dass die Leistung so nicht funktioniert, weil die Situation systematisch extrem schlecht ist und dem auch offenbar nicht entgegen gesteuert, sondern nach dem Muster das ist eben so für den Reisenden gilt "friss oder stirb" verfahren wird.

Allerdings soll auch der "Fachexperte" sich nicht so triggern lassen, und sich eines gemäßigteren Tones befleißigen, dann wird es auch viel einfach die Darstellungen und Sichtweisen in eine sachliche Diskussion aufzunehmen.
 

Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
505
868
Meine Erfahrung damit ist entsprechend.
Fahrtstrecke LEJ-HAM mit Umstieg in Berlin HBF. Umsteigezeit 4 Minuten.
Gespräch mit einer Schalterdame in L, die mir schon mehrmals negativ aufgefallen ist: So sagte sie:" 4 Minuten sind vollkommen ausreichend. Ich bin Jahrzehnte als ZB gefahren." Meine Antwort, " die DDR Zeit sei lange vorbei" gefiel ihr nicht. Solche Ignoranz stört mich mehr als alles Andere...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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1.823
Was ist denn illegal an diesen Swinereien?
Nun man könnte natürlich auf die fehlende Absicht abstellen, die gesamte Strecke nicht wie gebucht zu nutzen, aber dieser Einwand hat aus meiner Sicht keinen Wert denn es gibt keine Verpflichtung eine Leistung vollständig zu nutzen.

In dieser Hinsicht ist auch der Verweis aus dem Flugbereich unbrauchbar, da eben die Beförderungsbedingungen eben einfach bestimmen, dass die Leistung in der Reihenfolge wie gebucht in Anspruch genommen werden muss, das wäre ja bei der Bahn auch so, selbst mit einem Hamburg Stuttgart Flexticket kann ich nicht zuerst Hannover Mannheim am ersten Tag und am zweitem Hamburg Hannover und am Abend Mannheim Stuttgart fahren.

Meine Erfahrung damit ist entsprechend.
Fahrtstrecke LEJ-HAM mit Umstieg in Berlin HBF. Umsteigezeit 4 Minuten.
Gespräch mit einer Schalterdame in L, die mir schon mehrmals negativ aufgefallen ist: So sagte sie:" 4 Minuten sind vollkommen ausreichend. Ich bin Jahrzehnte als ZB gefahren." Meine Antwort, " die DDR Zeit sei lange vorbei" gefiel ihr nicht. Solche Ignoranz stört mich mehr als alles Andere...
War das am selben Bahnsteig gegenüber? dann könnte ich die Aussage als valide bewerten, sonst eben wie bei Hotlines einfach bei jemand anderen versuchen.

Meine Großeltern hatten mir auch schon berichtet, dass in Stuttgart aus dem ganzen ein Problem gemacht aber dann vier Tage später in Mannheim das Problem einfach gelöst wurde (ging darum Fahrt wegen Verspätung von ca 80 Minuten angetreten und Reise auf 11 Tage später verlegt, FGR völlig konform)

Wobei mir zur DB Info in Leipzig auch einfällt, dass mich die eine Dame nachdem ich den Umstieg in den letzten Zug nach DD Hbf verpasst hatte, dann wirklich gegen Mitternacht im Sammeltaxi statt Hotel durch die Gegend schicken wollte, ihre Kollegin hat sie dann aber davon Überzeugt dass ich als Fahrgast die Wahl habe ob ich lieber übernachte oder mich nach Mitternacht durch die Gegend karren lasse.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.732
12.846
Was ist denn illegal an diesen Swinereien?

Nur Fahrgäste haben Fahrgastrechte. Wer nie beabsichtigte zu fahren, ist kein Fahrgast und hat deshalb keine Fahrgastrechte. Wenn er anschließend behauptet, Fahrgastrechte zu haben und dafür Geld und Transport bekommt, macht er sich wegen Betruges und Beförderungserschleichung strafbar.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Nur Fahrgäste haben Fahrgastrechte.
Aber unser "Fachexperte" fährt doch? also ist er Fahrgast.

Ganz einfach funktioniert das nicht Herr Kollege, da braucht es schon eine bessere Begründung.

Im übrigen wäre in diesen Fällen würde man dieser Argumentation konquent folgen, schon gar kein Abbruch bei Fahrtantritt oder die Ausübung des Wahlrechts möglich wenn schon vor Abfahrt eine Verspätung bekannt ist, das ist so aber nicht vorgesehen.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.732
12.846
Aber unser "Fachexperte" fährt doch? also ist er Fahrgast.

"Wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist" - eine Fahrt, die man nach seinen ursprünglichen Reiseplänen nie antreten wollte, kann nicht sinnlos werden.

da braucht es schon eine bessere Begründung.

Ich habe mit Wortlaut und Telos der Norm sowie BGH-Rechtsprechung argumentiert. Außerhalb eines Proseminars, eines Aufsatz-Battles oder des Gerichtssaales muss es damit sein Bewenden haben.

Im übrigen wäre in diesen Fällen würde man dieser Argumentation konquent folgen, schon gar kein Abbruch bei Fahrtantritt oder die Ausübung des Wahlrechts möglich wenn schon vor Abfahrt eine Verspätung bekannt ist, das ist so aber nicht vorgesehen.

Da müsste man sicherlich ein bisschen am (wie so oft) unzureichenden Wortlaut nachschärfen, um z.B. die Konstellation abzudecken, dass vor Abfahrt eine Stunde Verspätung zu erwarten ist, sich die Sinnlosigkeit aber erst aus einer weiteren während der Fahrt auftretenden Verspätung ergibt. Aber, grundsätzlich, ja, wer trotz Verspätung los- oder weiterfährt und nicht abbricht, hat sein Wahlrecht ausgeübt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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"Wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist"
Auf diese extrem schwammige Begrifflichkeit willst du einen Betrugstatbestand begründen?

Wer definiert was die ursprünglichen Reisepläne waren?

Aktuelles Beispiel von mir von gestern bzw jetzt vorgestern:

Fahrkarte Anfang Januar als Supersparpreis gebucht und und weil ich noch nicht wusste ob ich in München oder Rosenheim sein werde und auch noch nicht klar war ob ich nach Mainz und dann zum FRA oder nach Wiesbaden wollen werde, habe ich Rosenheim - Wiesbaden gebucht, am Ende wurde es München Ost - Mannheim, so und was waren jetzt die "ursprünglichen Reisepläne"?

Im übrigen ist wirklich ein FGR Fall entstanden denn für die BRB RE5 (79024) angekommen in München mit +25 waren 22 Minuten Umsteigezeit zu wenig, wie soll dann nun die Bewertung des ganzen Vorgangs aussehen?
 
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IAD_Flyer

Aktives Mitglied
4 Gleise auseinander. Unmöglich. Davon abgesehen...auch am selben Gleis bringt es bei dem momentan fragilen Netzwerk überhaupt nix.
Plane nur noch Verbindungen mit minimum 1 Std Umsteigezeit.
Den Fehler habe ich vor zwei Wochen wieder gemacht… Aus irgendeinem Grund dachte mein gutgläubiges Ich dass der Umstieg mit 11 Minuten in Hannover reicht, da die Gleise ja nebeneinander waren.
Hat nicht gereicht und musste eine Stunde warten. 🙄
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
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3.335
FRA
Wer definiert was die ursprünglichen Reisepläne waren?
Ich glaube, der Kollege airsicknessbag meint folgendes: Wenn man auf dem Ticket Stuttgart-Kiel in Fulda aussteigt, und dann sieht, dass der Umstieg in Hannover nicht erreicht wäre, ist es nicht rechtens, darauf einen Reiseabbruch zu begründen und auf eben diesem Ticket wieder nach Stuttgart zurück zu fahren, weil man gar nicht von dem nicht erreichten Anschluss betroffen war.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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10.413
FRA/QKL
War das am selben Bahnsteig gegenüber? dann könnte ich die Aussage als valide bewerten, sonst eben wie bei Hotlines einfach bei jemand anderen versuchen.
Fährt denn irgendein Zug am Berliner Hbf von dem Gleis ab wie geplant?

Die 2-3x die ich dort war empfand ich in der Tat extrem chaotisch. Da werden Zugnummern wild gemischt, bei stehenden Zügen plötzlich getauscht, Wagenreihungen sind plötzlich anders. Das erlebe ich nirgendwo anders in der Republik.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.823
Ich glaube, der Kollege airsicknessbag meint folgendes: Wenn man auf dem Ticket Stuttgart-Kiel in Fulda aussteigt, und dann sieht, dass der Umstieg in Hannover nicht erreicht wäre, ist es nicht rechtens, darauf einen Reiseabbruch zu begründen und auf eben diesem Ticket wieder nach Stuttgart zurück zu fahren, weil man gar nicht von dem nicht erreichten Anschluss betroffen war.
Nicht falsch verstehen, diese Methode ist extremst fragwürdig, aber genau genommen erklärt der Reisende eben nicht dass er auch bis Hannover gefahren ist, sondern eben nur dass der Anschluss nicht erreicht wurde.

Nochmal unser Fachexperte nutzt wirklich haarscharf alles aus, aber wenn man es wirklich korrekt macht wird man Schwierigkeiten haben den Betrug sauber auf der objektiven Ebene nachweisen zu können, vom subjektiven Tatbestand ganz zu schweigen.

Der einzige Punkt der wirklich problematisch sein könnte, wäre die Rückfahrt aber auch hier kommt es sehr genau drauf an, wie derjenige vorgeht:

Denn wenn er nur erklärt: "wegen Verspätung von Zug XYZ hätte ich den Zielbahnhof laut Fahrkarte nur mit 60 Minuten erreichen können ist daher jetzt der Fahrtabbruch und Rückfahrt zum Startbahnhof berechtigt?"

Das Personal dann alles prüft und zum Ergebnis kommt ja die Berechtigung besteht hat eben keine falschen Tatsachen vorgelegt oder wahre Tatsachen unterdrückt.

Genau so ist es eben mit den Anträgen dort steht eben nicht dass derjenige auch bis da und dahin gefahren ist, würden ein Feld eingebaut wie der Zug wurde am Bahnhof .... verlassen und dort wird eine falsche Angabe gemacht dann haben wir den klaren Betrug, aber das ist nicht der Fall.

Daher diese schnell pauschale Schreien nach "das ist Betrug" funktioniert in einer sauberen strafrechtlichen Prüfung nicht, auch weil die Methodik der Fahrgastrechte so ein paar Problematiken beeinhalte, wie eben "geplanter Reiseverlauf", mich würde wirklich interessen wie ich den für meine Fahrt am Freitag bestimmen soll.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.732
12.846
Ich glaube, der Kollege airsicknessbag meint folgendes: Wenn man auf dem Ticket Stuttgart-Kiel in Fulda aussteigt, und dann sieht, dass der Umstieg in Hannover nicht erreicht wäre, ist es nicht rechtens, darauf einen Reiseabbruch zu begründen und auf eben diesem Ticket wieder nach Stuttgart zurück zu fahren, weil man gar nicht von dem nicht erreichten Anschluss betroffen war.

Zum einen das. Zum anderen die Fake-Anschlüsse. Wenn die verpasst (bzw. "verpasst") werden, löst das keinen Fahrgastrechtefall aus.

diese extrem schwammige Begrifflichkeit

ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Damit arbeite ich jeden Tag.

Auf diese extrem schwammige Begrifflichkeit willst du einen Betrugstatbestand begründen?

Indirekt, ja. Zunächst den Fahrgastrechteanspruch, und aus dessen (Nicht-)Bestehen den Betrug.

Wer definiert was die ursprünglichen Reisepläne waren?

Im Zweifel ein unabhängiger Richter.

erklärt der Reisende eben nicht dass er auch bis Hannover gefahren ist, sondern eben nur dass der Anschluss nicht erreicht wurde.

Und das ist wahrheitswidrig.

"geplanter Reiseverlauf", mich würde wirklich interessen wie ich den für meine Fahrt am Freitag bestimmen soll.

Die meisten Leute haben ein Ziel, wenn sie in einen Zug einsteigen. Und ja, Du wirst uns jetzt bestimmt wieder mit Beispielen totschmeißen, dass Deine Großeltern regelmäßig in München in den Zug einsteigen und erst in Würzburg mitgeteilt bekommen, ob ihr Meeting in Bremen, Hamburg oder Berlin stattfindet. Scho' recht.