Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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FRA / FMO
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Derzeit gibt es wg. der schlechten finanziellen Lage ein Sparprogramm und dazu gehört ein Einstellungsstopp für die DB Lounges.
Dann soll die Bahn doch bitte endlich ehrlich sein und besonders dem Am Platz Service in den Lounges von der Website streichen. Der Umbau der Lounges führt dies auch etwas ad-absurdum da im neuen Design ein Self-Service ja garnicht mehr vorgesehen ist.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.978
10.413
FRA/QKL
Und da sind wir gar nicht bei der steuerlichen Betrachtung: Fahrkarten von A nach B als Betriebsausgaben ansetzen, wenn man nur von C nach D möchte und ggf. die Erstattung privat einstreichen. Das sind schon Fragen, die einen Steuerprüfer interessieren könnten (ich weiß, im Zweifel schauen die nicht so genau hin).
Dem würde ich mal klar widersprechen, zumindest wenn es sich bei der geprüften Organisation nicht nur um eine Frittenbude handelt. Die schauen sehr genau hin und haben auch einen ziemlichen Datenpool jederzeit direkt im Zugriff. Da wird bei einer Bewirtung schon mal geprüft, ob der Bewirtete im anderen Unternehmen denn am gleichen Tag die besagte Dienstreise hatte. Und Erstattungen von Betriebsausgaben privat einzustreichen ist ganz klar Steuerhinterziehung und eine ganz schlechte Idee. Deshalb gilt bei uns im Unternehmen auch dass mögliche Kompensationen bei dienstlichen Reisen (z.B. auch Flugreisen) zu 100% dem Unternehmen wieder zufließen müssen. Was allerdings geht ist Betriebsausgaben von A nach B anzusetzen, auch wenn man nicht die ganze Strecke nutzt. Dies allerdings sollte begründet werden. Der Klassiker ist die Airrail Verbindung zum Langstreckenflug. Da hatte ich durchaus so Highlights wie QKL-FRA-SFO//SFO-FRA-ZBA und habe manchmal weder QKL-FRA und schon gar nicht FRA-ZBA genutzt, konnte aber durch den Kauf die Betriebsausgaben etwas senken.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.732
12.846
Hatte für heute eine Fahrt von Bremen nach Rostock geplant, ca. 20 bis 1 Uhr nachts.

Nun gibt es Bauarbeiten auf der Strecke. Ich muss entweder eine Stunde früher los (keine Option) oder wäre erst um 7 in Rostock.

Kann ich irgendwie herausfinden, wann der Ausfall online in das Reservierungssystem eingepflegt wurde? Ich bin mir ziemlich sicher, dass es vor 2 Wochen noch nicht drinstand. Aber nachweisen könnte ich es nicht, da mit D-Ticket unterwegs.

Und stellt die DB Info in solchen Fällen einen Hotel-Voucher aus oder müsste ich Frist (per Mail) setzen und dann selbst buchen?

Davon wird sich die Bahn ohne Rechtsstreit gar nichts annehmen. Die werden sich plump auf den neuen Fahrplan als Ausgangspunkt berufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.732
12.846
Erstattungen von Betriebsausgaben privat einzustreichen ist ganz klar Steuerhinterziehung und eine ganz schlechte Idee. Deshalb gilt bei uns im Unternehmen auch dass mögliche Kompensationen bei dienstlichen Reisen (z.B. auch Flugreisen) zu 100% dem Unternehmen wieder zufließen müssen.

Ich sehe die fahrgastrechtliche Entschädigung als Fahrpreiserstattung beim Zahlenden, das ja. Die fluggastrechtlichen Ausgleichsleistungen als Schadensersatz und Ausgleich für Unannehmlichkeiten aber beim Passagier. Insbesondere der gesetzliche Verweis auf die Unannehmlichkeiten, die ja nur der Reisende erleidet, legt das nahe. Der Arbeitgeber bekommt ja auch nur den Schadensersatz für das kaputtgefahrene Dienstauto, nicht aber das Schmerzensgeld für die Körperverletzung ;)
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.243
386
Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass man sich die Vereinbarung genau anschauen muss. Mir ging es lediglich darum, wer andere als Betrüger bezeichnet, bewegt sich u.U. auf dünnem Eis und mit fallen durchaus noch andere ein, die über den Tisch gezogen werden könnten.

Und da sind wir gar nicht bei der steuerlichen Betrachtung: Fahrkarten von A nach B als Betriebsausgaben ansetzen, wenn man nur von C nach D möchte und ggf. die Erstattung privat einstreichen. Das sind schon Fragen, die einen Steuerprüfer interessieren könnten (ich weiß, im Zweifel schauen die nicht so genau hin).

@juliuscaesar Mir sind auch keine Verfahren bekannt, aber ich würde über meine Gaunereien vielleicht nicht so offensiv im Internet posten.
Wie unterbelichtet kann man sein??
Bist du immer noch zu bescheuert zu begreifen dass es gegenüber den Kunden keine Reisekosten gibt???
Kunde bekommt einen Gesamtpreis und fertig nimmt er an gibt einen Vertrag und er bekommt die zugesicherte Leistung! Dem Kunden ists egal ob ich aus Buxthehude oder aus dem Haus um die Ecke komme! Reisekosten sind mein/unser Problem!
Da ist gar nix mit Betrug wenn man keine Ahnung sollte man besser das Maul halten und gleich jedem zeigen wie unterbelichtet man ist!

Ach ja das mit den Steuern! Für Bahnbonusprämien gibt man kein Geld aus! daher interessiert das Finazamt das ganz absolut nicht!
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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9.314
Trans Balkan Express
Ich sehe die fahrgastrechtliche Entschädigung als Fahrpreiserstattung beim Zahlenden, das ja. Die fluggastrechtlichen Ausgleichsleistungen als Schadensersatz und Ausgleich für Unannehmlichkeiten aber beim Passagier. Insbesondere der gesetzliche Verweis auf die Unannehmlichkeiten, die ja nur der Reisende erleidet, legt das nahe. Der Arbeitgeber bekommt ja auch nur den Schadensersatz für das kaputtgefahrene Dienstauto, nicht aber das Schmerzensgeld für die Körperverletzung ;)

Du gehst vom ehrlichen Fahrgast aus.

Wenn xy 60 Minuten zu lange im Zugabteil gesessen hat, kann er sich für die Unbequemlichkeit eine Bockwurst in der Mitropa kaufen. Das sei ihm gegönnt (wobei wir uns ja sicher eing sind, dass wir uns im Bereich der Fahrpeisminderung und nicht des Schadensersatzes bewegen).

Der Mitforist ist allerdings wahrscheinlich als freiberuflicher Lektor unterwegs, der im Zug arbeitet. Die Geschliffenheit seiner Formulierungen verleiten mich zu dem Schluss. Hier sind wir schon im steuerrechtlich relevanten Bereich, wenn Fahrkarten betrieblich gebucht werden und die Erstattungen für den "Fahrtabbruch" privat eingestrichen werden. Wir sind ja bei einem erfolgreichen Junguntermehmer, dem ein Drittel seiner Klitsche gehört, bei der Beurteilung nicht zwangsläufig im Arbeitsrecht unterwegs. Al Capone hat letztlich auch seine fehlende Steuerehrlichkeit das Genick gebrochen. Merke: Bahn bescheißen kann lange Zeit gut gehen, beim Finanzamt wird es u.U. schwerer.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
20.978
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FRA/QKL
Die fluggastrechtlichen Ausgleichsleistungen als Schadensersatz und Ausgleich für Unannehmlichkeiten aber beim Passagier. Insbesondere der gesetzliche Verweis auf die Unannehmlichkeiten, die ja nur der Reisende erleidet, legt das nahe. Der Arbeitgeber bekommt ja auch nur den Schadensersatz für das kaputtgefahrene Dienstauto, nicht aber das Schmerzensgeld für die Körperverletzung ;)
Ganz so einfach ist es nicht, da die "Unannehmlichkeiten" oft auch Auswirkungen auf den AG haben, z.B. nach Arbeitszeitgesetz oder je nach Dienstreisevorschriften auch auf die Vergütung oder Ausgleichszahlung. Unser Firmenanwalt hatte vor Jahren in einem solchen Fall eine Prüfung vorgenommen und dabei auch Kollegen konsultiert. Daraus ging die Anweisung hervor, dass für dienstlich veranlasste und bezahlte Reisen jegliche Kompensationszahlung dem AG zufliessen muss. Der AG wiederum leistet je nach Situation Ausgleich gegenüber dem betroffenen AN (z.B. durch zusätzliche Freizeit, zusätzliche Vergütung und Übernahme zusätzlicher Kosten).

In einem befreundeten Unternehmen gab es mal den Fall des freiwilligen Downgrades. Der AG hat Business bezahlt, der Endkunde hat Business berechnet bekommen, der reisende AN hat wegen Überbuchung am Checkin freiwillig die Kompensation für den Downgrade kassiert und dies dem AG verheimlicht. Kam natürlich raus und es gab mächtig Ärger..., für den AN.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Kontrollieren ist gut, aber wieso wurde denn "geräumt"? Man darf doch aber auf nicht genutzten, "reservierten" Plätzen sitzen?
Allerdings stellt sich schon hier das Problem, welche Vertrags- oder Beförfderungsbedingung sieht diese Art Kontrolle und die damit verbundene Nachweispflicht überhaupt vor?

Wer eine Quelle hat bitte benennen, habe bisher nichts gefunden, auch die Statussitzplätze selbst sind doch nicht beschrieben.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Kontrollieren ist gut, aber wieso wurde denn "geräumt"? Man darf doch aber auf nicht genutzten, "reservierten" Plätzen sitzen?
Und was passiert am nächsten Bahnhof wenn berechtigte Statuskunden einsteigen?
Es geht hier ja um die für Statuskunden reservierten Plätze und nicht um die "Gegebenfalls Reserviert" Plätze bzw. die Reservierten aber nicht genutzten Plätze.

Ich bin grundsätzlich mit Flexticket unterwegs und nutze speziell bei Rückfahrten häufig die Verbindung eine Stunde früher oder später. Da bin ich schon dankbar für die Statusplätze, würde aber selbst nie aktiv fragen ob jemand berechtigt ist dort zu sitzen. Da dürften schon einige dabei sein, die da eigentlich nicht hin gehören. Es gibt ja eigentlich auch bei jeder Fahrt und Kontrolle immer mind. 1 Fahrgast der ganz überrascht tut "Oh, ist das hier nicht die 2. Klasse, wusste ich nicht..."
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Allerdings stellt sich schon hier das Problem, welche Vertrags- oder Beförfderungsbedingung sieht diese Art Kontrolle und die damit verbundene Nachweispflicht überhaupt vor?

Wer eine Quelle hat bitte benennen, habe bisher nichts gefunden, auch die Statussitzplätze selbst sind doch nicht beschrieben.
Laut Social Media Team der DB Vertrieb braucht es dazu wohl keinen Hinweis in den ABB. Am Sitzplatz ist es ja ausreichend beschrieben.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Keine Ahnung 🤷‍♂️ - ist mir aber auch ehrlich gesagt egal. Ich will auch nur sagen, dass man da, je nach Ausgestaltung der Kundenvereinbarung, nicht zu einer Strafbarkeit kommen muss. Ich ginge da als Staatsanwalt auch nur ganz pragmatisch auf die Beförderungserschleichung (solange es noch geht ;)), das reicht schon und macht weniger Arbeit :LOL:
Ich verstehe, worauf du hinauswillst. Wenn man mal unterstellt, dass die Ausgestaltung der Kundenvereinbarung ähnlich amateurhaft ist wie die Einlassungen hier kann der geneigte Staatsanwalt auch den Teil abfrühstücken, ohne viel Arbeit zu haben :)
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Laut Social Media Team der DB Vertrieb braucht es dazu wohl keinen Hinweis in den ABB. Am Sitzplatz ist es ja ausreichend beschrieben.
Dann müsste es in den ABB mindesntens einen Verweis auf irgendwelche Kennzeichnung im Zug gebenm dazu kommt wie soll das einer Normenkontrolle standhalten?

Entweder man regelt es sauber man lässt es, außerdem zeichnen sich SMT-Leute nicht durch exzellente Rechtskenntnis aus.

Im übrigen wer von euch befindet sich gerade im ICE 514?

Der ältere Herr gerade in Augsburg zugestiegen, vermuttlich 50-55 Jahre alt dürfte 175-180cm groß sein durch schnittliche Statur kurzes braunes Haar grüne Augen trag eine schwarze Stoffhose und ein weißes Button-down Hemd mit kurzen Ärmeln welche auf dem rechten Arm ein kaum sichtbares Tattoo verdeckt, wollte gerade den Status mit dem Sitzplatz mit seinem Goldstatus beanspruchen und hat offenbar hier zu den Komfort-Check-in durchgeführt da dort nun die Anzeige belegt bis Mainz erscheint und wohl vermitteln wollte der Platz sei "reserviert"

Nachdem ich diese Person etwa 8 Minuten konsequent ignoriert habe ist er abgezogen, mal sehen was passiert.

Diese digitaler Handtuch oder wie der Unsinn heißt scheint ja Spaß zu bringen.

Wobei das Ampelsystem schon eine nette Funktion ist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Das Sozialexperiment läuft ganz gut, der Zugbegleiter möchte tatsächlich nachsehen ob und was in ihren Vorschriften/Handbüchern steht, bisher bleibt nur die "nicht Berechtigten" zur Räumung des Platzes zu bitten.

Übrigens mein Plan B besteht darin, dann doch den Platinstatus zu zeigen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
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Hier noch das Endergebnis:

Zumindest die Besatzung dieses ICE 514 kann keine handfesten Regelungen, zum Thema Statussitzplätze und deren Kontrolle und dem Umgang damit vorlegen, die eigene Aussage war eben dass das Personal dann die Leute bittet sich andere Sitzplätze zu suchen und auch versucht die Leute in den jeweiligen Wagen besser zu verteilen.


Eine andere Frage:

Hat Lounge in Stuttgart eigentlich aktuell Eis?

Dann würde ich mir eines genehmigen sonst eben direkt zur U6.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Es steht unübersehbar an jedem Comfort-Sitz "Reserviert für Bahn Comfort Status Gold und Platin".
Ja und? da könnte genauso stehen "Reserviert für Eisbär Knut", wenn es keine rechtswirksame Bindung gibt, dann ist das eben ein Werbeaufkleber.

Selbst das Personal des ICE 514 hat ja offenbar nichts gefunden, oder willst du die These aufstellen es wäre es etwas da aber sie wollten es mir nicht zeigen?

Ansonst bitte gerne den Nachweis der rechtlichen Verbindlichkeit benennen, ich lasse mich gerne korrigieren.

Im Zweifel kann ich den Platinstatus nachweisen auch wenn ich nicht weiß warum der immer noch aktiv ist.
 

intesa

Aktives Mitglied
06.07.2020
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155
Gerade eine Erstattung bekommen. Fahrkartenwert waren 37,90 Euro, erstattet wurden 32,90 Euro. Kostet das mittlerweile Geld, wenn die Fahrt vorher abbricht und sein Geld zurückfordert?
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
583
249
Ist das neu das man in Frankfurt gesagt bekommt wo es die Tunnelabkürzung gibt? Im 2474 wurde gerade extra durchgesagt man soll zwischen Wagen 4 und 5 umsteigen um dann den schnellen Tunnel zu nehmen.
Tja erst zu spät sein und sich dann die Entschädigung sparen wollen damit die Leute durch die gegen Hetzen können.