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Schwachsinn!
Fühlt sich da jemand bei seinen Gaunereien erwischt?
Schwachsinn!
Bist du bescheuer??? oder einfach zu blöd um zu checken wie Wirtschaft funktioniert????Fühlt sich da jemand bei seinen Gaunereien erwischt?
Bist du bescheuer??? oder einfach zu blöd um zu checken wie Wirtschaft funktioniert????
Der Kunde bezhalt Leistung X zum Preis Y! Wie ich dafür Sorge die Leistung zu erbringen ist mein Problem! ob ich auf dem Esel angeritten oder mich mit dem Heli absetzen lasse und was das kostet kann dem Kunden völlig egal sein!
Möchtest Du uns sagen, dass unser Wirtschaftssystem auf Betrug am Kunden basiert?
Schwachsinn!
(...)
Was faselst du die ganze Zeit von Kunden. Ich vermute du pendelst nur von Arzt zu Arzt, aber leider kann dir keiner helfen...Der Kunde kriegt ein Endpreis und was geliefert wird genannt und nimmt an oder halt nicht!
Mit Flexpreisdarf man auch einen früheren Zug nehmen!
Die Wegevorschrift ist die gleiche und wird eingehalten!
Wer sagt denn das man die Verbindung nicht fahren wollte?
geschweige denn wie soll das bewiesen werden???
1. Täuschungshandlung: Berechnung der Kilometer und Nichtberücksichtigung der Erstattung
2. Erregung eines Irrtums: dem Kunden wird suggereriert, es seien Kosten für die Bahn entstanden
Auch du hast es nicht verstanden!Aber nur innerhalb der Wegevorschrift.
Nein. Die Wegevorschrift führt zwingend über Augsburg, nicht Nürnberg. Hannover-Augsburg-München-Nürnberg-Deining ist bepreisbar, Hannover-Nürnberg-München-Nürnberg-Deining dagegen nicht.
Der Strafrichter.
In freier Beweiswürdigung, die zur richterlichen Überzeugung führt. Wenn Du einen Termin von 11 bis 15 Uhr in Hannover hattest und den auch wie geplant wahrgenommen hast, ist es unglaubwürdig, dass Du eigentlich nach Deining wolltest und dort, leider leider, nicht angekommen bist. Und dass Dir das, leider leider, auf all Deinen Bahnfahrten so passiert.
Merke: Der Beweis im strafprozessualen Sinne ist nicht ein naturwissenschaftlich-mathematischer.
Da bin ich jetzt ehrlich gesagt bei ihm: Er vereinbart, dass er pauschal und unabhängig von tatsächlichen Kosten den Flexpreis zweiter Klasse bekommt. Wie er dann dahin kommt, ist seine Sache. Solche Projekte hatte ich auch schon, pauschale Reisekosten, allerdings nicht an Bahnpreisen oder Kilometern ausgerichtet, sondern pauschal pauschal, 15 % vom Tagessatz, inkl. Übernachtung. Montag hin/Freitag zurück kam es ungefähr hin, bei häufigeren Fahrten haben wir draufgelegt, bei größeren Teams, die Fahrgemeinschaften mit dem Auto gebildet haben, der Kunde.
Wenn man das ausdrücklich als Pauschale vereinbart und nicht als Durchreichen der tatsächlichen Kosten, ist das sauber.
Ich sehe hier "nur" Delikte gegen die Bahn.
Wenn du nicht vorhast zum Zielort zu fahren, der auf der Fahrkarte steht ist das dein Recht. Dann ist der Zielort, der für die Fahrgastrechte relevant ist aber auch nicht mehr der auf der Fahrkarte.Im übrigen wo steht denn irgendwo das man auch zum Zielbahnhof fahren wollen muss? In den Gesetzen steht immer nur was von der erwarteten Ankunft am Zielort der Buchung!
Sagst du als Experte für Ahnungslosigkeit?Kompletter Quatsch. Lächerlich. Bleib bei deinen Leisten, was auch immer die sein mögen. Jura ist es nicht.
Fassen wir zusammen. Von Physik hast du keine Ahnung, von juristischen Zusammenhängen noch weniger.Fantasier doch nicht so einen peinlichen Quatsch zusammen. Wen soll das beeindrucken?
Dem steht allerdings diese Aussage entgegen..
Da bin ich jetzt ehrlich gesagt bei ihm: Er vereinbart, dass er pauschal und unabhängig von tatsächlichen Kosten den Flexpreis zweiter Klasse bekommt.
nochmal es gibt keinen Betriebsaufwand!
Die Strecke wird anhand der km eingepreist und fertig der Kunde bezahlt X Euro und bekommt die Leistung die er vertragsmäß bezahlt hat!
Auch du hast es nicht verstanden!
Es gibt EINEN GESAMTPREIS!!!
Aber den Strafrichter will ich sehen da müsste man schon bescheuert sein und selber sagen das man gar nicht nach X fahren wollte!
Im übrigen wo steht denn irgendwo das man auch zum Zielbahnhof fahren wollen muss?
In den Gesetzen steht immer nur was von der erwarteten Ankunft am Zielort der Buchung!
Dem steht allerdings diese Aussage entgegen.
Was falsch ist ist nun mal falsch! Egal wenn sonst der Rest passt!Du bist schon drollig. Da teilt man mal ausnahmsweise Deine Meinung und wird trotzdem angekackt. Way to go
Genau. Da bekanntlich ohne Geständnis keine Verurteilung möglich ist. Merkste selber, oder?
In § 242 BGB (BGH, Urteil vom 29.4.2010, Xa ZR 5/09).
Aber da steht etwas vom Fahrgast. Ist man ein Fahrgast, wenn man nie die Absicht hatte, die Fahrt anzutreten? Ich meine nein; die Erwägungsgründe 2 bis 4 der Fahrgastrechte-VO stützen diese Ansicht.
Keine Ahnung - ist mir aber auch ehrlich gesagt egal. Ich will auch nur sagen, dass man da, je nach Ausgestaltung der Kundenvereinbarung, nicht zu einer Strafbarkeit kommen muss. Ich ginge da als Staatsanwalt auch nur ganz pragmatisch auf die Beförderungserschleichung (solange es noch geht ), das reicht schon und macht weniger Arbeit
Gibt es denn Beispiele für GerichtsverfahrenErzählst du nun dem Bahnmitarbeiter dass du die Fahrt abbrichst gibt es einen Vermögensschaden bei der Bahn. Die Vorraussetzungen für den Betrug sind erfüllt.
Erklärt dir der Strafrichter dann nochmal genauer ;-).
Keine Ahnung - ist mir aber auch ehrlich gesagt egal. Ich will auch nur sagen, dass man da, je nach Ausgestaltung der Kundenvereinbarung, nicht zu einer Strafbarkeit kommen muss. Ich ginge da als Staatsanwalt auch nur ganz pragmatisch auf die Beförderungserschleichung (solange es noch geht ), das reicht schon und macht weniger Arbeit
Derzeit gibt es wg. der schlechten finanziellen Lage ein Sparprogramm und dazu gehört ein Einstellungsstopp für die DB Lounges.Lounge in Frankfurt hat mal wieder Personalmangel. Im Premium Bereich gibt es nur den mini-Self-Service Bereich mit Äpfeln, Bretzeln und Nüssen, mehr gibt es nicht. In der Comfort normal Getränke aber wegen Personalmangel nur aus Pappbechern.