Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.243
386
Fühlt sich da jemand bei seinen Gaunereien erwischt?
Bist du bescheuer??? oder einfach zu blöd um zu checken wie Wirtschaft funktioniert????

Der Kunde bezhalt Leistung X zum Preis Y! Wie ich dafür Sorge die Leistung zu erbringen ist mein Problem! ob ich auf dem Esel angeritten oder mich mit dem Heli absetzen lasse und was das kostet kann dem Kunden völlig egal sein!
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.620
9.314
Trans Balkan Express
Bist du bescheuer??? oder einfach zu blöd um zu checken wie Wirtschaft funktioniert????

Der Kunde bezhalt Leistung X zum Preis Y! Wie ich dafür Sorge die Leistung zu erbringen ist mein Problem! ob ich auf dem Esel angeritten oder mich mit dem Heli absetzen lasse und was das kostet kann dem Kunden völlig egal sein!

Möchtest Du uns sagen, dass unser Wirtschaftssystem auf Betrug am Kunden basiert?
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
23.248
12.284
www.red-travels.com
Möchtest Du uns sagen, dass unser Wirtschaftssystem auf Betrug am Kunden basiert?

ach... es gibt doch einfach gar kein Unternehmen. Kein Unternehmen, keine Kunden, keine Abrechnung, im VFT lässt sich vieles behaupten, auch ein DB-Accountauszug lässt sich mit HTML Kenntnissen eines 5. Klässlers verändern.
Edit Typo
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.732
12.846
Mit Flexpreisdarf man auch einen früheren Zug nehmen!

Aber nur innerhalb der Wegevorschrift.

Die Wegevorschrift ist die gleiche und wird eingehalten!

Nein. Die Wegevorschrift führt zwingend über Augsburg, nicht Nürnberg. Hannover-Augsburg-München-Nürnberg-Deining ist bepreisbar, Hannover-Nürnberg-München-Nürnberg-Deining dagegen nicht.

Wer sagt denn das man die Verbindung nicht fahren wollte?

Der Strafrichter.

geschweige denn wie soll das bewiesen werden???

In freier Beweiswürdigung, die zur richterlichen Überzeugung führt. Wenn Du einen Termin von 11 bis 15 Uhr in Hannover hattest und den auch wie geplant wahrgenommen hast, ist es unglaubwürdig, dass Du eigentlich nach Deining wolltest und dort, leider leider, nicht angekommen bist. Und dass Dir das, leider leider, auf all Deinen Bahnfahrten so passiert.

Merke: Der Beweis im strafprozessualen Sinne ist nicht ein naturwissenschaftlich-mathematischer.

1. Täuschungshandlung: Berechnung der Kilometer und Nichtberücksichtigung der Erstattung
2. Erregung eines Irrtums: dem Kunden wird suggereriert, es seien Kosten für die Bahn entstanden

Da bin ich jetzt ehrlich gesagt bei ihm: Er vereinbart, dass er pauschal und unabhängig von tatsächlichen Kosten den Flexpreis zweiter Klasse bekommt. Wie er dann dahin kommt, ist seine Sache. Solche Projekte hatte ich auch schon, pauschale Reisekosten, allerdings nicht an Bahnpreisen oder Kilometern ausgerichtet, sondern pauschal pauschal, 15 % vom Tagessatz, inkl. Übernachtung. Montag hin/Freitag zurück kam es ungefähr hin, bei häufigeren Fahrten haben wir draufgelegt, bei größeren Teams, die Fahrgemeinschaften mit dem Auto gebildet haben, der Kunde.

Wenn man das ausdrücklich als Pauschale vereinbart und nicht als Durchreichen der tatsächlichen Kosten, ist das sauber.

Ich sehe hier "nur" Delikte gegen die Bahn.
 
Zuletzt bearbeitet:

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
18.461
16.038
FRA
Verspätung wegen Polizeieinsatz?

Ein Mann wird in Berlin aus einem ICE gezogen, weil ihn die Polizei für den gesuchten RAF-Terroristen Burkhard Garweg hält. Eine folgenschwere Verwechslung, wie sich später herausstellte. Nun äußert sich der „falsche“ Garweg, ein Sozialarbeiter aus Berlin.

Zahlreiche Medien vermeldeten am Mittwoch die Festnahme des flüchtigen RAF-Terroristen Burkhard Garweg. In der Annahme, dieser befände sich in einem aus Bonn gekommenen ICE, hatten schwer bewaffnete Bundespolizisten der GSG 9 am Dienstagabend einen Zug im Berliner Bahnhof Spandau gestürmt und einen Mann festgenommen:


 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.243
386
Aber nur innerhalb der Wegevorschrift.



Nein. Die Wegevorschrift führt zwingend über Augsburg, nicht Nürnberg. Hannover-Augsburg-München-Nürnberg-Deining ist bepreisbar, Hannover-Nürnberg-München-Nürnberg-Deining dagegen nicht.



Der Strafrichter.



In freier Beweiswürdigung, die zur richterlichen Überzeugung führt. Wenn Du einen Termin von 11 bis 15 Uhr in Hannover hattest und den auch wie geplant wahrgenommen hast, ist es unglaubwürdig, dass Du eigentlich nach Deining wolltest und dort, leider leider, nicht angekommen bist. Und dass Dir das, leider leider, auf all Deinen Bahnfahrten so passiert.

Merke: Der Beweis im strafprozessualen Sinne ist nicht ein naturwissenschaftlich-mathematischer.



Da bin ich jetzt ehrlich gesagt bei ihm: Er vereinbart, dass er pauschal und unabhängig von tatsächlichen Kosten den Flexpreis zweiter Klasse bekommt. Wie er dann dahin kommt, ist seine Sache. Solche Projekte hatte ich auch schon, pauschale Reisekosten, allerdings nicht an Bahnpreisen oder Kilometern ausgerichtet, sondern pauschal pauschal, 15 % vom Tagessatz, inkl. Übernachtung. Montag hin/Freitag zurück kam es ungefähr hin, bei häufigeren Fahrten haben wir draufgelegt, bei größeren Teams, die Fahrgemeinschaften mit dem Auto gebildet haben, der Kunde.

Wenn man das ausdrücklich als Pauschale vereinbart und nicht als Durchreichen der tatsächlichen Kosten, ist das sauber.

Ich sehe hier "nur" Delikte gegen die Bahn.
Auch du hast es nicht verstanden!
Es gibt EINEN GESAMTPREIS!!! für alles für den Kunden da wird nichts mit Anfahrt oder sowas berechnet, der Kunde bekommt die Leistung an dem Ort wofür er bezahlt fertig.

Aber den Strafrichter will ich sehen da müsste man schon bescheuert sein und selber sagen das man gar nicht nach X fahren wollte! Im übrigen wo steht denn irgendwo das man auch zum Zielbahnhof fahren wollen muss? In den Gesetzen steht immer nur was von der erwarteten Ankunft am Zielort der Buchung!
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.474
3.427
Im übrigen wo steht denn irgendwo das man auch zum Zielbahnhof fahren wollen muss? In den Gesetzen steht immer nur was von der erwarteten Ankunft am Zielort der Buchung!
Wenn du nicht vorhast zum Zielort zu fahren, der auf der Fahrkarte steht ist das dein Recht. Dann ist der Zielort, der für die Fahrgastrechte relevant ist aber auch nicht mehr der auf der Fahrkarte.

Erzählst du nun dem Bahnmitarbeiter dass du die Fahrt abbrichst gibt es einen Vermögensschaden bei der Bahn. Die Vorraussetzungen für den Betrug sind erfüllt.

Erklärt dir der Strafrichter dann nochmal genauer ;-).
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.474
3.427
.
Da bin ich jetzt ehrlich gesagt bei ihm: Er vereinbart, dass er pauschal und unabhängig von tatsächlichen Kosten den Flexpreis zweiter Klasse bekommt.
Dem steht allerdings diese Aussage entgegen.
nochmal es gibt keinen Betriebsaufwand!
Die Strecke wird anhand der km eingepreist und fertig der Kunde bezahlt X Euro und bekommt die Leistung die er vertragsmäß bezahlt hat!
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.732
12.846
Auch du hast es nicht verstanden!
Es gibt EINEN GESAMTPREIS!!!

Du bist schon drollig. Da teilt man mal ausnahmsweise Deine Meinung und wird trotzdem angekackt. Way to go :LOL:

Aber den Strafrichter will ich sehen da müsste man schon bescheuert sein und selber sagen das man gar nicht nach X fahren wollte!

Genau. Da bekanntlich ohne Geständnis keine Verurteilung möglich ist. Merkste selber, oder?

Im übrigen wo steht denn irgendwo das man auch zum Zielbahnhof fahren wollen muss?

In § 242 BGB (BGH, Urteil vom 29.4.2010, Xa ZR 5/09).

In den Gesetzen steht immer nur was von der erwarteten Ankunft am Zielort der Buchung!

:no: Aber da steht etwas vom Fahrgast. Ist man ein Fahrgast, wenn man nie die Absicht hatte, die Fahrt anzutreten? Ich meine nein; die Erwägungsgründe 2 bis 4 der Fahrgastrechte-VO stützen diese Ansicht.

Dem steht allerdings diese Aussage entgegen.

Keine Ahnung 🤷‍♂️ - ist mir aber auch ehrlich gesagt egal. Ich will auch nur sagen, dass man da, je nach Ausgestaltung der Kundenvereinbarung, nicht zu einer Strafbarkeit kommen muss. Ich ginge da als Staatsanwalt auch nur ganz pragmatisch auf die Beförderungserschleichung (solange es noch geht ;)), das reicht schon und macht weniger Arbeit :LOL:
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.243
386
Du bist schon drollig. Da teilt man mal ausnahmsweise Deine Meinung und wird trotzdem angekackt. Way to go :LOL:



Genau. Da bekanntlich ohne Geständnis keine Verurteilung möglich ist. Merkste selber, oder?



In § 242 BGB (BGH, Urteil vom 29.4.2010, Xa ZR 5/09).



:no: Aber da steht etwas vom Fahrgast. Ist man ein Fahrgast, wenn man nie die Absicht hatte, die Fahrt anzutreten? Ich meine nein; die Erwägungsgründe 2 bis 4 der Fahrgastrechte-VO stützen diese Ansicht.



Keine Ahnung 🤷‍♂️ - ist mir aber auch ehrlich gesagt egal. Ich will auch nur sagen, dass man da, je nach Ausgestaltung der Kundenvereinbarung, nicht zu einer Strafbarkeit kommen muss. Ich ginge da als Staatsanwalt auch nur ganz pragmatisch auf die Beförderungserschleichung (solange es noch geht ;)), das reicht schon und macht weniger Arbeit :LOL:
Was falsch ist ist nun mal falsch! Egal wenn sonst der Rest passt!

Natürlich gehen Verurteilungen auch ohne Geständnis wer hat was anderes behauptet?
Wo soll denn Beweis sein wenn ich eine Fahrkarte am 1.1.2024 nach Furth im Wald buche und am 10.08.2024 nur bis München fahre nachweisen können das ich das schon damals so vorhatte? na wie soll der Beweis aussuehen? den gibt es nicht.
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
18.461
16.038
FRA
Erzählst du nun dem Bahnmitarbeiter dass du die Fahrt abbrichst gibt es einen Vermögensschaden bei der Bahn. Die Vorraussetzungen für den Betrug sind erfüllt.

Erklärt dir der Strafrichter dann nochmal genauer ;-).
Gibt es denn Beispiele für Gerichtsverfahren
Deutsche Bahn vs. Schweine, die mit Fahrgastrechten „Betrug“ begehen— ?

Mir sind solche Verfahren (oder gar Verurteilungen) nicht bekannt.
 

delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
1.545
218
RLG
kreuzundpeer.de
Hatte für heute eine Fahrt von Bremen nach Rostock geplant, ca. 20 bis 1 Uhr nachts.

Nun gibt es Bauarbeiten auf der Strecke. Ich muss entweder eine Stunde früher los (keine Option) oder wäre erst um 7 in Rostock.

Kann ich irgendwie herausfinden, wann der Ausfall online in das Reservierungssystem eingepflegt wurde? Ich bin mir ziemlich sicher, dass es vor 2 Wochen noch nicht drinstand. Aber nachweisen könnte ich es nicht, da mit D-Ticket unterwegs.

Und stellt die DB Info in solchen Fällen einen Hotel-Voucher aus oder müsste ich Frist (per Mail) setzen und dann selbst buchen?
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.620
9.314
Trans Balkan Express
Keine Ahnung 🤷‍♂️ - ist mir aber auch ehrlich gesagt egal. Ich will auch nur sagen, dass man da, je nach Ausgestaltung der Kundenvereinbarung, nicht zu einer Strafbarkeit kommen muss. Ich ginge da als Staatsanwalt auch nur ganz pragmatisch auf die Beförderungserschleichung (solange es noch geht ;)), das reicht schon und macht weniger Arbeit :LOL:

Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass man sich die Vereinbarung genau anschauen muss. Mir ging es lediglich darum, wer andere als Betrüger bezeichnet, bewegt sich u.U. auf dünnem Eis und mit fallen durchaus noch andere ein, die über den Tisch gezogen werden könnten.

Und da sind wir gar nicht bei der steuerlichen Betrachtung: Fahrkarten von A nach B als Betriebsausgaben ansetzen, wenn man nur von C nach D möchte und ggf. die Erstattung privat einstreichen. Das sind schon Fragen, die einen Steuerprüfer interessieren könnten (ich weiß, im Zweifel schauen die nicht so genau hin).

@juliuscaesar Mir sind auch keine Verfahren bekannt, aber ich würde über meine Gaunereien vielleicht nicht so offensiv im Internet posten.
 

traindriver

Erfahrenes Mitglied
10.08.2019
419
206
Lounge in Frankfurt hat mal wieder Personalmangel. Im Premium Bereich gibt es nur den mini-Self-Service Bereich mit Äpfeln, Bretzeln und Nüssen, mehr gibt es nicht. In der Comfort normal Getränke aber wegen Personalmangel nur aus Pappbechern.
Derzeit gibt es wg. der schlechten finanziellen Lage ein Sparprogramm und dazu gehört ein Einstellungsstopp für die DB Lounges.
 
  • Haha
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