Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Zum einen das. Zum anderen die Fake-Anschlüsse. Wenn die verpasst (bzw. "verpasst") werden, löst das keinen Fahrgastrechtefall aus.
So und nun wäre doch interessant, wie denn nachgewiesen werden können soll was ein Fake-Anschluss ist und was nicht.

Paschal etwas zu behaupten und auch beweisen zu können sind zwei Dinge.
Im Zweifel ein unabhängiger Richter.
Ein wirklich besonders sinnvoller Spruch auch der kann das nicht auswürfeln, also auch hier kommt nur ein sinnloser Spruch statt Fakten
Und das ist wahrheitswidrig.
Wenn er es geschickt macht eben nicht, dann ist es nur eine Aussage die den Tatsachen entspricht wie eben eine Aussage wie jede andere auch.
Die meisten Leute haben ein Ziel, wenn sie in einen Zug einsteigen. Und ja, Du wirst uns jetzt bestimmt wieder mit Beispielen totschmeißen, dass Deine Großeltern regelmäßig in München in den Zug einsteigen und erst in Würzburg mitgeteilt bekommen, ob ihr Meeting in Bremen, Hamburg oder Berlin stattfindet. Scho' recht.
Sachlichkeit ist auch nicht so dein Ding oder?

Ich hatte selbst eine Fahrt am Freitag alle relevanten Informationen stehen drin, also wie sieht denn nun der "geplante Reiseverlauf" aus, dass du das nicht beantwortet, sondern ein Ablenkungsmanöver gestartet hast, zeigt eben dass es doch nicht so einfach ist wie gerne behauptet wird.


Unser Fachexperte geht auf jeden Fall bis an die maximale Grenze aber für den Betrug reicht es nicht und bisher gab es auch bis auf "das ist so"-Aussagen keine Begründung.
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
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FRA
aber genau genommen erklärt der Reisende eben nicht dass er auch bis Hannover gefahren ist, sondern eben nur dass der Anschluss nicht erreicht wurde.
Nach dieser Logik sollte ich im Fluggastrechtebereich auch EU-Kompensation aufgrund verpasster Anschlussmöglichkeit erhalten, wenn ich nicht mitgeflogen bin. Ernsthaft?
 
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dermatti

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03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Nach dieser Logik sollte ich im Fluggastrechtebereich auch EU-Kompensation aufgrund verpasster Anschlussmöglichkeit erhalten, wenn ich nicht mitgeflogen bin. Ernsthaft?
Sofern es sich um eine Annullierung oder Nichtbeförderung handelt, ja. Bei Verspätung eben nicht mehr, sofern kein Zeitschaden entstanden ist. Wobei man noch unterscheiden muss zwischen Kompensation und Art. 8, der eigentlich so gut wie immer greift und eher dem swinischen Bahnverhalten entspricht.
 
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schlepper

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31.08.2016
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Sofern es sich um eine Annullierung oder Nichtbeförderung handelt, ja. Bei Verspätung eben nicht mehr, sofern kein Zeitschaden entstanden ist. Wobei man noch unterscheiden muss zwischen Kompensation und Art. 8, der eigentlich so gut wie immer greift und eher dem swinischen Bahnverhalten entspricht.
Ich meinte, den ganzen Flug nicht angetreten. Ich kann keinen Anschluss verpassen, wenn ich nicht am Ort des Anschlusses eintreffe.
 

dermatti

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03.06.2019
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Ich meinte, den ganzen Flug nicht angetreten. Ich kann keinen Anschluss verpassen, wenn ich nicht am Ort des Anschlusses eintreffe.
Klar kannst du das, nennt sich Wahlrecht nach Art. 8 und annullierungsgleiche Abflugs-/Ankunftsverspätung, nur musst du für Kompensation seit dem neuesten EuGH Urteil zumindest vergeblich zum Startflughafen fahren und vor Ort vom Flug zurücktreten.
 

schlepper

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31.08.2016
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Klar kannst du das, nennt sich Wahlrecht nach Art. 8 und annullierungsgleiche Abflugs-/Ankunftsverspätung, nur musst du für Kompensation seit dem neuesten EuGH Urteil zumindest vergeblich zum Startflughafen fahren und vor Ort vom Flug zurücktreten.
Wenn ich auf A-B-C in A nicht einsteige, kann ich in B keinen Anschluss verpassen, das wäre meine Annahme.
 

alinakl

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15.07.2016
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Nach dieser Logik sollte ich im Fluggastrechtebereich auch EU-Kompensation aufgrund verpasster Anschlussmöglichkeit erhalten, wenn ich nicht mitgeflogen bin. Ernsthaft?
Aber natürlich hatte ich selbst schon, der Vorflug war ausgefallen doer extrem verspätet, da hatte ich mich mit Airfrance oder war es KLM darauf geeinigt sie sollen mich die gleiche Strecke 3 Tage später geben, natürlich habe ich die 600 Euro an Pauschale mitgenommen, bzw 800 als Gutschein.

Es war schon vor Abflug klar dass die Ankunft in Stuttgart mindestens 8 Stunden später sein wird, selbst bei Umbuchung auf Dritte.

Er ist Fahrgast, aber entscheidet sich schon im Vorfeld dafür, nur Teilstrecken zu nutzen. Damit kann er sich nicht mehr auf Rechte für die geplant nicht gefahrenen Abschnitte beziehen.
Schon richtig aber auch dies muss eben nachgewiesen werden, wie das passieren soll hat noch keiner belegt.

Außerdem wie dann meine Fahrt am Freitag zu werten?

Dass ich ab München Ost fahren werde hat sich erst am Morgen ergeben, das Ziel erst kurz vor Stuttgart, wie willst du da begründen dass die Fahrgastrechte nicht gelten.
 
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Münsterländer

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16.12.2018
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FRA / FMO
Schon richtig aber auch dies muss eben nachgewiesen werden, wie das passieren soll hat noch keiner belegt.
Nur weil man etwas nicht nachweisen kann, ist es nicht gleich rechtens
Außerdem wie dann meine Fahrt am Freitag zu werten?

Dass ich ab München Ost fahren werde hat sich erst am Morgen ergeben, das Ziel erst kurz vor Stuttgart, wie willst du da begründen dass die Fahrgastrechte nicht gelten.
Ab dem Punkt wo du dich entschieden hast, hast du eine neue Fahrtstrecke. Auf dieser gelten dann die FGR.
 

alinakl

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15.07.2016
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Das meinte ich nicht, siehe
Nun dann natürlich nicht, aber dort ist ja ganz klar nachweisbar dass Reisender R gar nicht im Flugzeug war, wo soll der Nachweis für den Zug sein?

Wie schon mehrfach dargestellt zum Betrug gehört auch der Nachweis des solchen, wie soll das bei der DB funktionieren?
Nur weil man etwas nicht nachweisen kann, ist es nicht gleich rechtens
Ja sicher aber ohne Nachweis gibt es keinen Betrug, nochmal ich finde diese Praktik extrem grenzwertig aber für einen nachweisbaren Betrug wird es nicht reichen.

Ab dem Punkt wo du dich entschieden hast, hast du eine neue Fahrtstrecke. Auf dieser gelten dann die FGR.
In der Theorie klingt das gut, aber wie soll es praktisch realisiert werden? sollange ich niemandem gegenüber erkläre ich wollte gar nicht nach Wiesbaden wird es keinen Gegenbeweis geben.
 
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Münsterländer

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16.12.2018
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FRA / FMO
Nun dann natürlich nicht, aber dort ist ja ganz klar nachweisbar dass Reisender R gar nicht im Flugzeug war, wo soll der Nachweis für den Zug sein?

Wie schon mehrfach dargestellt zum Betrug gehört auch der Nachweis des solchen, wie soll das bei der DB funktionieren?

Ja sicher aber ohne Nachweis gibt es keinen Betrug, nochmal ich finde diese Praktik extrem grenzwertig aber für einen nachweisbaren Betrug wird es nicht reichen.
Natürlich es ohne Nachweis Betrug. Jemanden wirklich dafür zu verurteilen wird schwierig aufgrund des Nachweises, dadurch wird es aber nicht rechtens.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Natürlich es ohne Nachweis Betrug. Jemanden wirklich dafür zu verurteilen wird schwierig aufgrund des Nachweises, dadurch wird es aber nicht rechtens.
Aber jemandem Betrug vorwefen zu können, bedarf eben auch der Nachweisbarkeit.

Das Argument mit dem "nicht rechtens" ist eben auch auch so eine Sache, denn das Problem besteht auch darin, dass die EVUs systematisch schlechte Leistungen erbringen.

Im Grunde wiessen wir es ja nur weil uns der Fachexperte explizit erzählt hat nicht so fahren zu wollen.

Noch so jemand, der glaubt, Geständnisse seien die einzigen Beweismittel :ROFLMAO:
Nur weil man Unsinn wiederholt wird es nicht besser, dann bennne doch mal die möglichen Beweismittel:
 

unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
Aber jemandem Betrug vorwefen zu können, bedarf eben auch der Nachweisbarkeit.

Das ist reichlich wirr. Ob es für eine Veurteilung reicht, sieht man am Ende der Hauptverhandlung. In der Anklageschrift müssen lediglich die Beweismittel benannt werden.

Nur weil man Unsinn wiederholt wird es nicht besser, dann bennne doch mal die möglichen Beweismittel:

Den hatten hier wir auch schon:

 

alinakl

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15.07.2016
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Das ist reichlich wirr. Ob es für eine Veurteilung reicht, sieht man am Ende der Hauptverhandlung. In der Anklageschrift müssen lediglich die Beweismittel benannt werden.
Genau das ist das Problem welche Beweismittel sollten das denn sein?

Interessant wie oft davon gesprochen wird aber sie nicht bestimmt werden können, nach der Lage kommt eher ein §170 Abs. 2 StPO raus.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.620
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Trans Balkan Express
Genau das ist das Problem welche Beweismittel sollten das denn sein?

Interessant wie oft davon gesprochen wird aber sie nicht bestimmt werden können, nach der Lage kommt eher ein §170 Abs. 2 StPO raus.

Ist mir persönlich egal. Ich bin hier nicht im juristischen Seminar. Außerdem ich würde den Mitforisten, wenn ich lange Weile hätte - wie geschrieben - über die Steuer dran kriegen ggf. auch über die Vertragausgestaltung gegenüber seinen Vertragspartner, außerdem wenn ich die Bahn wäre zivilrechtlich, weil er hier die ganze Zeit die unwahre Tatsachenbehauptung verbreitet, die Bahn oder deren Mitarbeiter würden einen Betrug begehen. Solche Äußerungen können sehr teuer werden. Gegen die Kosten der zivilrechtlichen Auseinandersetzung in diesem Zusammenhang ist die erste Betrugsanklage Ponyhof.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
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Ist mir persönlich egal. Ich bin hier nicht im juristischen Seminar.
Heißt in Deutsch: du hast keine.

wenn ich lange Weile hätte - wie geschrieben - über die Steuer dran kriegen ggf. auch über die Vertragausgestaltung gegenüber seinen Vertragspartner,
Jetzt wird es langsam peinlich, denn dafür gibt es noch weniger hinweise als den Komplex der Fahrgastrechte, wie er beschrieben hat bekommt der Kunde einen Endpreis genannt, solange der Kunde die vereinbarte Leistung erhält gibt es keinen Betrug, das Steuerthema ist noch schwierige weil es noch weniger bekannte Hinweise gibt.

außerdem wenn ich die Bahn wäre zivilrechtlich, weil er hier die ganze Zeit die unwahre Tatsachenbehauptung verbreitet, die Bahn oder deren Mitarbeiter würden einen Betrug begehen
Äußerungsrecht ist noch eine viel schwammigere Materie, dort wirklich auf ganzer Linie einen Erfolg zu erzielen gelingt den wenigsten, dazu kommt auch noch, dass die Bahn mehr als genug angriffsfläche bietet, daher könnte das Ergebnis dann eben doch sein dass es nicht als Tatsachenbehauptung sondern Meinungsäußerung durchgeht.
 
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