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So und nun wäre doch interessant, wie denn nachgewiesen werden können soll was ein Fake-Anschluss ist und was nicht.Zum einen das. Zum anderen die Fake-Anschlüsse. Wenn die verpasst (bzw. "verpasst") werden, löst das keinen Fahrgastrechtefall aus.
Paschal etwas zu behaupten und auch beweisen zu können sind zwei Dinge.
Ein wirklich besonders sinnvoller Spruch auch der kann das nicht auswürfeln, also auch hier kommt nur ein sinnloser Spruch statt FaktenIm Zweifel ein unabhängiger Richter.
Wenn er es geschickt macht eben nicht, dann ist es nur eine Aussage die den Tatsachen entspricht wie eben eine Aussage wie jede andere auch.Und das ist wahrheitswidrig.
Sachlichkeit ist auch nicht so dein Ding oder?Die meisten Leute haben ein Ziel, wenn sie in einen Zug einsteigen. Und ja, Du wirst uns jetzt bestimmt wieder mit Beispielen totschmeißen, dass Deine Großeltern regelmäßig in München in den Zug einsteigen und erst in Würzburg mitgeteilt bekommen, ob ihr Meeting in Bremen, Hamburg oder Berlin stattfindet. Scho' recht.
Ich hatte selbst eine Fahrt am Freitag alle relevanten Informationen stehen drin, also wie sieht denn nun der "geplante Reiseverlauf" aus, dass du das nicht beantwortet, sondern ein Ablenkungsmanöver gestartet hast, zeigt eben dass es doch nicht so einfach ist wie gerne behauptet wird.
Unser Fachexperte geht auf jeden Fall bis an die maximale Grenze aber für den Betrug reicht es nicht und bisher gab es auch bis auf "das ist so"-Aussagen keine Begründung.