Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.395
14.939
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Liegt das wirklich an der Bahn oder vielleicht am VBN?

Ich glaube nicht, dass sich mit einem Mal im Hintergrund etwas an den dem Cityticket zugrundeliegenden Vereinbarungen zwischen DB und zig Verbünden geändert hat. Nö, das ist schon reines Unbundling mit dem Ziel der Einnahmensteigerung durch Bepreisung von Leistungen, die zuvor inklusive waren.
 

jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
1.195
2.318
ZRH/STR
Dann wurde auch bei dir noch nie Belege doppelt angefragt?

Das kenne ich nur zu gut und wenn man fragt wieso dann kommt ein man kann den Beleg nicht finden.
Ich glaube bei der Bahn scannt jemand die ankommenden Briefe immer als gesamtes ein. Darauf deutete zumindest ein Mitarbeiter hin, als ich mal anrief um gegen eine Ablehnung von etwas zu widersprechen. Er meinte irgendwie „Ah, ja, hier auf Seite 5 ist es drin“.
Die Sachbearbeiter können dann eigentlich alles aus einer PDF rauslesen.

Zu deiner Frage: Nein.
 
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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.529
3.626
Liegt das wirklich an der Bahn oder vielleicht am VBN?
Ich denke letzteres. Grundsätzlich wird es dort problematisch, wo der Fernverkehr in die Verbundszonen greift. Ich kenne es nur aus der Schweiz. Dort greifen auch noch verschiedene Verbünde ineinander. Also wenn ich vom Verbund A in den Verbund B reise, gilt ein anderer Zonenplan AB, der aber nur Teile der Zonen A und B abdeckt. Das führte dazu, dass es je nach Strecke absurde Preisdifferenzen gab, zudem machte man es maximal kompliziert. Denn die Zonen AB waren nicht deckungsgleich mit den Zonen in A und B ...

Wenn jetzt noch der Fernverkehr dazukommt und im Anschluss eine Verbundstrecke, dann kann es solche seltsamen Preisunterschiede geben. (Insbesondere, da heute nichts mehr getestet, sondern gleich "scharf" geschalten wird.)
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.925
3.095
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ich glaube bei der Bahn scannt jemand die ankommenden Briefe immer als gesamtes ein. Darauf deutete zumindest ein Mitarbeiter hin, als ich mal anrief um gegen eine Ablehnung von etwas zu widersprechen. Er meinte irgendwie „Ah, ja, hier auf Seite 5 ist es drin“.
Die Sachbearbeiter können dann eigentlich alles aus einer PDF rauslesen.

Zu deiner Frage: Nein.
Ja machen sie, mir hat ein EVU mal so ne Fallmappe des SC FGR zu meinem Fall per Mail versehentlich mitgeschickt.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.812
2.227
Die DB hat wohl mal die "1 Jahr Flex Regel" auf die eigene Webseite gepackt:

"Sie können eine spätere Verbindung Ihrer Wahl nutzen (z.B. später am selben Reisetag, einen Tag später oder auch erst in drei Wochen. Dies ist bis zu einem Jahr nach ursprünglichem Reisedatum möglich)." -
Wow das kam unerwartet, damit übertrift die DB ja sogar die EU VO, denn de facto gewährt die DB nun mehr bzw. frühere Fahrgastrechte als vorgesehen, wobei es streng genommen witziger Weise nur für Sparspreise gilt, wenn man es ganz genau nehmen würde unterliegen Flexpreise nicht denn dort gibt eben keine Zugbindung die aufgehoben werden kann.

Zum Thema Bescheinigung würde ich aber wohl dennoch eine Bescheinigung beschaffen, nicht immer ist das Zugpersonal besonders fit in der FGR Thematik, wer entspannt fahren möchte holt sich die Bescheinigung, denn im DB Navigator wird der Hinweis Zugbindung aufgehoben nicht mehr für alte Tickets angezeigt.

Hier wäre es natürlich wünschenswert wenn die DB eine Onlinefunktion bereit stellen würde die es ermöglich die Bescheinigung selbst zu drucken.