Die DB hat wohl mal die "1 Jahr Flex Regel" auf die eigene Webseite gepackt:
"Sie können eine spätere Verbindung Ihrer Wahl nutzen (z.B. später am selben Reisetag, einen Tag später oder auch erst in drei Wochen. Dies ist bis zu einem Jahr nach ursprünglichem Reisedatum möglich)." -
Wow das kam unerwartet, damit übertrift die DB ja sogar die EU VO, denn de facto gewährt die DB nun mehr bzw. frühere Fahrgastrechte als vorgesehen, wobei es streng genommen witziger Weise nur für Sparspreise gilt, wenn man es ganz genau nehmen würde unterliegen Flexpreise nicht denn dort gibt eben keine Zugbindung die aufgehoben werden kann.
Zum Thema Bescheinigung würde ich aber wohl dennoch eine Bescheinigung beschaffen, nicht immer ist das Zugpersonal besonders fit in der FGR Thematik, wer entspannt fahren möchte holt sich die Bescheinigung, denn im DB Navigator wird der Hinweis Zugbindung aufgehoben nicht mehr für alte Tickets angezeigt.
Hier wäre es natürlich wünschenswert wenn die DB eine Onlinefunktion bereit stellen würde die es ermöglich die Bescheinigung selbst zu drucken.