Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.729
3.335
FRA
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Nun dann natürlich nicht, aber dort ist ja ganz klar nachweisbar dass Reisender R gar nicht im Flugzeug war, wo soll der Nachweis für den Zug sein?

Wie schon mehrfach dargestellt zum Betrug gehört auch der Nachweis des solchen, wie soll das bei der DB funktionieren?
Ich hatte nie vor, hier irgendeinen Nachweis zu führen, es ging um die Situation an sich. Trotzdem bleibe ich bei meiner, selbstverständlich juristisch laienhaften Meinung, dass, wenn man in B aussteigt, keinen Anspruch auf Erfüllung von Fahrgastrechten hat, die sich an einem Ort nach B ergeben.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.730
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er müsste also selbst zugeben.

I break together :ROFLMAO:

bennne doch mal die möglichen Beweismittel:

Steht alles in der StPO.

welche Beweismittel sollten das denn sein?

Die Dokumentation des Buchungs- und Reiseverhaltens anhand von DB-Profil und Punkteständen/Kontoauszügen und ggf. Aussagen von Sachbearbeitern. Sofern vorhanden, die Aussage des Beschuldigten auf die Frage "Was wollten Sie denn in Deining, wieso wurde das durch die eine Stunde Verspätung sinnlos, und was haben Sie eigentlich in den drei Stunden zuvor in München gemacht?"

Sorry, aber das kaufe ich dir genau so wenig ab, wie ich dem anderen „Experten“ irgendwas abkaufe.

Eben. Und genau dieses "sorry, das kaufe ich dir nicht ab" macht der Tatrichter genauso und nennt es "richterliche Überzeugungsfindung durch freie Beweiswürdigung". Spätestens dann kommt der Punkt, an dem die schlauesten "Hihi-das-kann-mir-keiner-nachweisen"-Patienten große Augen bekommen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.840
2.902
CGN / MUC / ZRH / EWR
Die Dokumentation des Buchungs- und Reiseverhaltens anhand von DB-Profil und Punkteständen/Kontoauszügen und ggf. Aussagen von Sachbearbeitern. Sofern vorhanden, die Aussage des Beschuldigten auf die Frage "Was wollten Sie denn in Deining, wieso wurde das durch die eine Stunde Verspätung sinnlos, und was haben Sie eigentlich in den drei Stunden zuvor in München gemacht?"
Naja anhand des Buchungsverhaltens kannst du nun wirklich keine Rückschlüsse ziehen. Gibt Bahnfans die hunderte Spar-/Flexpreise im Voraus ohne konkreten Anlass buchen, da erheblich günstiger als Spontanfahrten und dann halt dank zuverlässiger Unzuverlässigkeit wieder zurückgeben sofern nicht länger benötigt.

Auffällig wäre es, wenn man stets Züge buchen würde, wenn schon ersichtlich ist, dass die Verbindung nicht mehr klappt und die Fahrten dann trotzdem noch beginnt und unterwegs abbricht oder angeblich an zwei verschiedenen Orten Deutschlands zeitgleich unterwegs abbricht o.ä.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.912
5.844
Eben. Und genau dieses "sorry, das kaufe ich dir nicht ab" macht der Tatrichter genauso und nennt es "richterliche Überzeugungsfindung durch freie Beweiswürdigung". Spätestens dann kommt der Punkt, an dem die schlauesten "Hihi-das-kann-mir-keiner-nachweisen"-Patienten große Augen bekommen.
Plus: Dieser Blick, wenn der Verteidiger einem erklärt, was es bedeutet, wenn das böse Wort "gewerbsmäßiges Handeln" fällt. 😳
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.356
1.822
Die Dokumentation des Buchungs- und Reiseverhaltens anhand von DB-Profil und Punkteständen/Kontoauszügen und ggf. Aussagen von Sachbearbeitern.
Ja natürlich wären das zulässige Beweismittel nur wie sollen die eben Nachweis dafür darstellen, dass derjenige im konkreten Fall nicht nach Deining fahren wollte?

Wenn derjenige entsprechend vorbereitet ist bringt das eben nichts.
die Aussage des Beschuldigten auf die Frage "Was wollten Sie denn in Deining, wieso wurde das durch die eine Stunde Verspätung sinnlos
Da lässt sich ganz einfach etwas vorbereiten, da würde schon die Absicht dort zu Abend zu essen ausreichen.

und was haben Sie eigentlich in den drei Stunden zuvor in München gemacht?"
Was für den Sachverhalt völlig irrelevant ist.

nennt es "richterliche Überzeugungsfindung durch freie Beweiswürdigung"
Aber auch die hat ihre Grenzen, ganz so schnell funktioniert das gerade im Strafrecht eben nicht, es kommt gar nicht so selten vor dass der jewerilige Richter das vorhandene "der war es" Gefühl nicht ausreichend erhärten können und es dann doch zum Freispruch kommt.

Am Ende bleibt eben das Kernproblem, dass die EVUs eben selber noch mithelfen müssen, dass es überhaupt zu den Fahrgastrechten kommt, fährt die Bahn pünktlich hat sich das alles erledigt.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.730
12.845
Ja natürlich wären das zulässige Beweismittel nur wie sollen die eben Nachweis dafür darstellen, dass derjenige im konkreten Fall nicht nach Deining fahren wollte?

Sie beweisen, zusammen mit zig anderen Buchungen in irgendwelche Käffer, ohne dass man dort irgendetwas verloren hätte, ohne Rückfahrt und ohne Übernachtung, dass man nie Absicht hatte nach Deining (Durach, Eckernförde...) zu fahren.

Wenn derjenige entsprechend vorbereitet ist bringt das eben nichts.

Da lässt sich ganz einfach etwas vorbereiten, da würde schon die Absicht dort zu Abend zu essen ausreichen.

Was für den Sachverhalt völlig irrelevant ist.

Aber auch die hat ihre Grenzen, ganz so schnell funktioniert das gerade im Strafrecht eben nicht, es kommt gar nicht so selten vor dass der jewerilige Richter das vorhandene "der war es" Gefühl nicht ausreichend erhärten können und es dann doch zum Freispruch kommt.

Du hast wirklich noch nie eine Hauptverhandlung in Strafsachen miterlebt, oder?

Am Ende bleibt eben das Kernproblem, dass die EVUs eben selber noch mithelfen müssen, dass es überhaupt zu den Fahrgastrechten kommt, fährt die Bahn pünktlich hat sich das alles erledigt.

"Was läuft sie auch in einem so kurzen Rock rum?!?"
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.840
2.902
CGN / MUC / ZRH / EWR
Sie beweisen, zusammen mit zig anderen Buchungen in irgendwelche Käffer, ohne dass man dort irgendetwas verloren hätte, ohne Rückfahrt und ohne Übernachtung, dass man nie Absicht hatte nach Deining (Durach, Eckernförde...) zu fahren.
Bei Flugreisen ins Ausland kann ich der Argumentation noch folgen, bei innerdeutschen Bahnverbindungen allerdings nicht. Ich buche teilweise auch sehr günstige Sparpreise in die eine Richtung und nutze auf der Rückreise das D-Ticket, lass mich durch Dritte fahren und andersrum. Aus meinem Buchungsverhalten würde man also auch nicht schlau werden.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Sie beweisen, zusammen mit zig anderen Buchungen in irgendwelche Käffer, ohne dass man dort irgendetwas verloren hätte, ohne Rückfahrt und ohne Übernachtung, dass man nie Absicht hatte nach Deining (Durach, Eckernförde...) zu fahren.
Das ist deine pauschale Aussage mehr nicht.

Du hast wirklich noch nie eine Hauptverhandlung in Strafsachen miterlebt, oder?
Doch natürlich ja Richter haben ihre Möglichkeiten aber so einfach geht es eben nicht.

Oder kommt es bei dir im Fall dass aus einem Gemeinschaftsraum etwas gestohlen wird, zu dem zur Tatzeit 10 Personen Zugang hatten auch einfach zur Verurteilung desjenigen der schon 5 Vorstrafen wegen Diebstahl im BZR stehen hat?

"Was läuft sie auch in einem so kurzen Rock rum?!?"
Ich hoffe du argumentierst in deinen Sachverträgen besser als hier geht auch übrigens am Kernproblem völlig vorbei.

Wie soll denn Nachweis gelingen, dass schon bei Buchung ein Betrug begangen werden sollte wenn noch gar nicht klar ist ob es dazu überhaupt kommen kann?
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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Ha ha ha ha echt peinlich wie diese Fanboys und möchtegern Helfer des Betrügerpacks alles probieren um sich alles hin zu biegen wie es passt!
Kleine Info ich wär ja nach Durrach gefahren und meine KI hat schon nach einem Platz in der Gaststätte zum Posthörnle und nach Platz im Gästehaus Sonja anfragen lassen aber musste dann eben abgesagt werden weil wegen der Verspätung der ICEs das ganze nicht mehr rechtzeitig angekommen wäre!
Bevor ihr Luschen mir an den Karren pissen könnt müsst ihr schon früher aufstehen!
Ihr könnt nämlich gar nix nachweisen und das Beterügerpack noch viel weniger!!!
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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386
Klar gibt ja E-Mail und deren Antwort! Die sind schneller beim Richter als du deine große Klappe aufreißen kannst!
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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Aber gut das die KI erfunden ist also muss ich es gewesen sein noch ein besserer Beweis für mich ha ha ha!
 

IAD_Flyer

Aktives Mitglied
Ernste Frage: Habe morgen einen Fall wo ich die Fahrt tatsächlich abbrechen müsste, wenn’s nicht on time ist. Das geht doch wenn gestempelt ist, oder?

Plus: Hat jemand Erfahrung mit ICE222? (Ankunft Amsterdam Central 09:29) Läuft der zuverlässig? Muss Do morgen nach Schiphol um den Swiss GRU Deal zu erreichen & bin mir unsicher ob’s zu früh ist.
Sind die Strecken nach Amsterdam generell Verspätungsanfällig?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ernste Frage: Habe morgen einen Fall wo ich die Fahrt tatsächlich abbrechen müsste, wenn’s nicht on time ist. Das geht doch wenn gestempelt ist, oder?

Plus: Hat jemand Erfahrung mit ICE222? (Ankunft Amsterdam Central 09:29) Läuft der zuverlässig? Muss Do morgen nach Schiphol um den Swiss GRU Deal zu erreichen & bin mir unsicher ob’s zu früh ist.
Sind die Strecken nach Amsterdam generell Verspätungsanfällig?

….Mit gestempelt meine ich wenn das Ticket eingescannt wurde auf der App…
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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Ernste Frage: Habe morgen einen Fall wo ich die Fahrt tatsächlich abbrechen müsste, wenn’s nicht on time ist. Das geht doch wenn gestempelt ist, oder?

Plus: Hat jemand Erfahrung mit ICE222? (Ankunft Amsterdam Central 09:29) Läuft der zuverlässig? Muss Do morgen nach Schiphol um den Swiss GRU Deal zu erreichen & bin mir unsicher ob’s zu früh ist.
Sind die Strecken nach Amsterdam generell Verspätungsanfällig?
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….Mit gestempelt meine ich wenn das Ticket eingescannt wurde auf der App…
Der 222 ist eigentlich ziemlich pünktlich bis 10 Minuten Verspätung ist normal aber selten fährt der nur Urtrecht
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.623
4.122
Hamburg
In Berlin ist im Moment wohl auch viel verspätet. Gegenstände auf den Gleisen, warten auf Personal und so weiter. Mal sehen ob es beim Flixtrain bei 15 Minuten bleibt. Auf dem Hinweg waren es ja 50 Minuten am Ende.
 
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IAD_Flyer

Aktives Mitglied
In Berlin ist im Moment wohl auch viel verspätet. Gegenstände auf den Gleisen, warten auf Personal und so weiter. Mal sehen ob es beim Flixtrain bei 15 Minuten bleibt. Auf dem Hinweg waren es ja 50 Minuten am Ende.
Ex HAM auch… Sitze im ICE nach MUC und in Niedersachsen war ne Streckensperrrung, Suizid Ankündigung… Polizei hat alles abgesucht - ging zum Glück alles gut - und wir rollen wieder!
 
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Andre1909

Reguläres Mitglied
12.10.2022
52
26
Ich bin in der letzten Woche IC/ICE mit Abschluss im Regionalverkehr gefahren. Fernverkehr top pünktlich gewesen, Regionalverkehr (private Betreiber) mehrere Ausfälle, dadurch 1.5 Std. zu spät am Ziel. Die Erstattung war am nächsten ! Tag auf meinem Konto ohne das man nervige Nachweise bringen musste. Unfassbar guter und vor allem schneller Service!
 
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