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Falsch! Bei einem Prämienticket bekommst du die Prämienpunkte zurück das ist sogar mal was das Betrügerpack korrekt macht nur bei der Höhe versuchen die zu betrügen!
Falsch! Bei einem Prämienticket bekommst du die Prämienpunkte zurück das ist sogar mal was das Betrügerpack korrekt macht nur bei der Höhe versuchen die zu betrügen!
Deiner Formulierung entsprechend vermute ich mal irgendeine Geldleistung? Nur wonach soll sich diese bemessen: dem streckenspezifischen Flexpreis oder einem streckenunabhängigen Pauschalwert? Oder gibt's Geld und Punkte wieder?
Das Thema hatten wir schon einmal - da werden Punktewerte monetarisiert, offenbar mit Billigung der Rechtsprechung. Ich halte das für falsch, aber wenn es funktioniert und die Gerichte es mitmachen, umso besser
Bei dem Kollegen muss man nicht unbedingt alles so wortwörtlich nehmen ...
Aber ernsthaft wie sieht denn die Begründung dafür aus, den FGR Anspruch in Geld zu erhalten? die EU VO spricht ja eben von anteiliger bzw. vollständiger Erstattung des Fahrpreises wenn der Fahrpreis 1500 Bahnbonuspunkte waren, spricht doch eigentlich nichts gegen die Erstattung in Punkten, dazu kommt noch wie will man den den Geldwert eines Bahnbonuspunkts bestimmt?
Bei dem Kollegen muss man nicht unbedingt alles so wortwörtlich nehmen ...
Aber ernsthaft wie sieht denn die Begründung dafür aus, den FGR Anspruch in Geld zu erhalten? die EU VO spricht ja eben von anteiliger bzw. vollständiger Erstattung des Fahrpreises wenn der Fahrpreis 1500 Bahnbonuspunkte waren, spricht doch eigentlich nichts gegen die Erstattung in Punkten, dazu kommt noch wie will man den den Geldwert eines Bahnbonuspunkts bestimmt?
Ich schätze mal analog zum Vorgehen bei Meilen:
Wenn keine Wiedergutschrift innerhalb per Mail gesetzter Frist erfolgt gibt’s Schadensersatz statt der Leistung. Da wir ja alle wissen, wie gerne EVUs Fahrgastrechte bearbeiten, dürfte sich das von allein beantworten.
Ich schätze mal analog zum Vorgehen bei Meilen:
Wenn keine Wiedergutschrift innerhalb per Mail gesetzter Frist erfolgt gibt’s Schadensersatz statt der Leistung. Da wir ja alle wissen, wie gerne EVUs Fahrgastrechte bearbeiten, dürfte sich das von allein beantworten.
Zumindest die Anträge mit denen ich zu tun hatte in letzter Zeit wurden eigentlich alle in 24 bis 29 Tagen nach Antragstellung erfüllt damit wären die 30 Tage in der VO noch eingehalten.
Aber bleibt immer noch der Wert eines BB-Punktes als Problem damit es sich für den Reisenden lohnt müsste der ja eher im Bereich von 10Cent pro Punkt liegen.
Das ist unterschiedlich. (Kommt vielleicht auch auf die Verspätung an )
Mein Zug fuhr heute bis Altona, aber ohne Halt in Dammtor.
Ein anderer vor der Sperrung, endete in Hbf und wurde zurück geschickt.Aber es wird schon länger nach einem Sonder- Baustellenfahrplan gefahren. Nicht erst seit letzten Sonntag.
Ist halt auch bezeichnend, dass der "Neues-zur-Bahn"-Thread eigentlich nur noch ein "G'schichten-ausm-Fahrgastrechtegarten"-Thread ist. Es gibt eben einfach nichts berichtenswertes außer den ständigen Störungen Dass dann bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit das Betrügerpack-Stöckchen kommt, ja mei.
Wobei ich die letzte Volte von kexbox mit dem Cash for Points sogar ganz interessant auch für die Foren-Allgemeinheit halte.
>>
Sie können Ihr digital gebuchtes Ticket bis zu 180 Minuten, also 3 Stunden, nach Ihrer Buchung sofort wieder stornieren.
Die Sofortstornierung ist nur vor dem 1. Geltungstag Ihres Tickets möglich.
<<
Das der Storno nur vor dem ersten Geltungstag möglich ist, sehe ich als faire Bedingung. Weil Ticket kaufen, 2 Stunden rumfahren und wenn keine Kontrolle war wieder zu stornieren. das würden sicherlich viele Optimierer so machen.
Übrigens kommt der Begriff "Sofortstornierung" o.ä. gar nicht in den Beförderungsbedingungen (Stand 16.08.2024) der Bahn vor.
Im Kapitel A.4 Stornierung (Erstattung, Umtausch) find ich nur
4.5 Härtefallregelung
Das Verkehrsunternehmen kann in besonderen Härtefällen aus Gründen der Billigkeit Um-tausch oder Erstattung auch dann zulassen, wenn die vorstehenden Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Vor Gericht, auf See oder in der Bahn bist du in Gottes Hand...
Ich habe eine Frage an die Experten hier:
Wir haben einen Supersparpreis mit Zugbindung für den ICE597 jetzt hat der ja über eine halbe Stunde Verspätung und in der App steht auch Zugbindung aufgehoben.
Wie ist das jetzt wenn wir am Ziel mit 45 aber halt nicht 60 Minuten später ankommen? weil wir würden gerne einfach übermorgen fahren bei einer Verspätung von einer Stunde geht das ja aber die haben wir ja noch nicht zusammen.
Jetzt meinte ein Kumpel das würd schon bei 20 Minuten später gelten stimmt das und wo kann ich dazu was finden?
danke
Ich habe eine Frage an die Experten hier:
Wir haben einen Supersparpreis mit Zugbindung für den ICE597 jetzt hat der ja über eine halbe Stunde Verspätung und in der App steht auch Zugbindung aufgehoben.
Wie ist das jetzt wenn wir am Ziel mit 45 aber halt nicht 60 Minuten später ankommen? weil wir würden gerne einfach übermorgen fahren bei einer Verspätung von einer Stunde geht das ja aber die haben wir ja noch nicht zusammen.
Jetzt meinte ein Kumpel das würd schon bei 20 Minuten später gelten stimmt das und wo kann ich dazu was finden?
danke
gerade gesehen meine Frage wurde da gar nicht abgeschickt
gibts da ein Limit wann?
Wobeis ja keinen Unterschied mehr macht weil der ICE sowieso über eine Stunde hatte meint es wär schlau ins Reisezentrum zu gehen oder einfach die Mail die kam und Screenshot vorzeigen langt?
Damit wird es leider noch weniger attraktiv im Zug essen zu gehen. Sehr kleine Portionen aufgewärmten Zeugs, das zwar geschmacklich ganz akzeptabel ist, zumindest mich aber hungriger wieder gehen lässt als ich gekommen bin. Ok, könnte auch den Geschmacksverstärkern im Essen liegen Da hat wohl wieder ein Controller entschieden ...