Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.515
1.649
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Das ist aber ein Widerspruch in sich, denn ein Flexpreis ist immer kostenlos stornierbar, bis zum Geltungstag. Somit fällt es gar nicht unter "Sofort-Stornierung" Regelung...?
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
979
2.366
Das ist aber ein Widerspruch in sich, denn ein Flexpreis ist immer kostenlos stornierbar, bis zum Geltungstag. Somit fällt es gar nicht unter "Sofort-Stornierung" Regelung...?
warum ist das ein Widerspruch...? Du kannst "jedes" Ticket vor dem ersten Geltungstag innerhalb von 3h kostenlos stornieren - außerhalb der drei Stunden greifen dann die üblichen Regeln: SuperSparpreis kein Storno möglich, Sparpreis gegen 10€ Gebühr, Flexpreis eh kostenlos stornierbar
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.036
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www.red-travels.com
Das ist aber ein Widerspruch in sich, denn ein Flexpreis ist immer kostenlos stornierbar, bis zum Geltungstag. Somit fällt es gar nicht unter "Sofort-Stornierung" Regelung...?

dein Ticket hat jetzt den 1. Geltungstag also ist Sofortstorno nicht möglich und die 19€ greifen,

außerhalb der drei Stunden greifen dann die üblichen Regeln: SuperSparpreis kein Storno möglich, Sparpreis gegen 10€ Gebühr, Flexpreis eh kostenlos stornierbar

wobei es bei Super/Sparpreis dann schon doof ist, wenn die Abfahrt des gebundenen Zuges erst 12h später ist.
 
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joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.515
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dein Ticket hat jetzt den 1. Geltungstag also ist Sofortstorno nicht möglich und die 19€ greifen,
Hier steht nichts von der Einschränkung mit Geltungstag.
https://www.bahn.de/faq/bei-welchen-angeboten-kann-ich-die-sofortstornierung-nutzen
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Lesson learned: Flexpreise immer erst kurz vor Abfahrt kaufen, wenn man 100 % sicher ist - im Zweifel am Bahnhof.
Ich habe irrtümlich ein Kinder Ticket gekauft und kann es nicht nutzen.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.515
1.649
da steht aber auch nicht von 3 Stunden...
Ich werde wohl gerichtlich gegen die Gebühr vorgehen. Denn:

Bei jedweder Stornierung eines Flexpreis-Tickets ab dem ersten Geltungstag empfehlen wir, eine Erstattung der Bearbeitungsgebühr von 19 € einzufordern. Zwar behält die Bahn diesen Betrag regelhaft ein und verweigert die Rückzahlung. Allerdings verstößt die entsprechende Regelung in Ziffer 4.2 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen gegen geltendes deutsches Recht. Namentlich §§ 307 Absatz 1 Satz 1, 308 Nr. 7 Buchstabe b) BGB werden nicht eingehalten.
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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Hier steht nichts von der Einschränkung mit Geltungstag.
https://www.bahn.de/faq/bei-welchen-angeboten-kann-ich-die-sofortstornierung-nutzen
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Ich habe irrtümlich ein Kinder Ticket gekauft und kann es nicht nutzen.
Von wo nach wo? keine Sorge du wirst garantiert einen Zug finden wo du auch die 60 Minuten Verspätung kommst und dann hol dir das über die Fahrgastrechte zurück geht viel einfacher.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
979
2.366
Von wo nach wo? keine Sorge du wirst garantiert einen Zug finden wo du auch die 60 Minuten Verspätung kommst und dann hol dir das über die Fahrgastrechte zurück geht viel einfacher.
sieh an, es geht doch auch sachlich ;-)
Denke auch, dass das der einfachste Weg wäre...schau ob da heute(?) irgendein Zug auf der Strecke ausgefallen ist oder massiv verspätet war und reich es über die Fahrgastrechte ein. Dann sollte die Kohle in 2,3 Tagen wieder auf dem Konto sein.
Da irgendeinen Rechtsstreit wegen vermeintlicher(?) ungültiger Paragraphen vom Zaun zu brechen? Joah, wer Lust und Zeit dazu hat... 🙃
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
Es gibt anscheinend eine Möglichkeit einen 10 Euro Gutschein der DB zu erhalten, anscheinend ohne Mindestfahrkartenwert.

Anscheinend wird der Gutschein ausgestellt, wenn man bei der Einreichung eines FGR Antrags nicht nur anklickt eine E-Mailkopie des Antrags zu erhalten sondern auch die Bereitschaft zur Teilnahme einer Umfrage bestätigt, anscheinend löst dann die Zustimmung den Versand eines 10 Gutscheins aus, bei fünf eingereichten Fällen wurde drei Mal die Zustimmung erklärt und in genau drei Fällen kam innerhalb des nächsten Tages ein entsprechender Gutschein.

Könnte natürlich purer Zufall sein, wer Lust hat kann es ja testen, Gelegenheiten für FGR Fälle gibt es ja mehr als genug.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.218
909
Ich stelle fest, dass der Online-Entschädigungsantrag oftmals nicht korrekt bearbeitet wird, weil das FGR-Zentrum den Fahrweg nicht ermitteln kann, weil nur die Abfahrts- und Ankunftszeit angegeben werden. Das trifft vor allem zu, wenn am Anfang oder Ende eine Nicht-Bahn-Strecke steht, für die womöglich gar keine Zeitdaten vorliegen (obwohl sie irrelevant sind, will der Online-Antrag sie haben). Oder wenn man nur die Reservierungsgebühr zurückhaben will, weil man pünktlich, aber auf anderem Weg gefahren ist.
Auf dem Papierformular sind ein paar mehr Daten anzugeben, wie "erster versp./ausgef. Zug", die sich auch nur auf die Bahnstrecke beziehen und die Fahrwegermittlung erleichtern.
Ich werde also bei komplizierteren Fällen zukünftig wieder per Papier einreichen.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.281
436
Ich stelle fest, dass der Online-Entschädigungsantrag oftmals nicht korrekt bearbeitet wird, weil das FGR-Zentrum den Fahrweg nicht ermitteln kann, weil nur die Abfahrts- und Ankunftszeit angegeben werden. Das trifft vor allem zu, wenn am Anfang oder Ende eine Nicht-Bahn-Strecke steht, für die womöglich gar keine Zeitdaten vorliegen (obwohl sie irrelevant sind, will der Online-Antrag sie haben). Oder wenn man nur die Reservierungsgebühr zurückhaben will, weil man pünktlich, aber auf anderem Weg gefahren ist.
Auf dem Papierformular sind ein paar mehr Daten anzugeben, wie "erster versp./ausgef. Zug", die sich auch nur auf die Bahnstrecke beziehen und die Fahrwegermittlung erleichtern.
Ich werde also bei komplizierteren Fällen zukünftig wieder per Papier einreichen.
Nur Papier ist nicht ganz so schlau weil du hast dann keinen Nachweis und kein festes Datum ab wann die Frist läuft besser beides machen oder du schickst halt deinen Fahrtverlauft als PDF mit.
Am besten hinterlegst du sowieso das ganze als gemerkte Verbindung dann kommen die Mails der Reisebegleitung das sind praktische Nachweise.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.750
6.763
Das Thema gab es irgendwo schon mal, an den weiteren Diskussionsverlauf kann ich mich nicht erinnern.

Hab kürzlich ein Prämienticket wegen 60min Verspätung eingereicht und 250 Punkte zurückbekommen. Ohne Betteln ohne Hinweis auf Kulanz, einfach so anstatt des Fahrpreises. Es funktioniert als.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.281
436
Das Thema gab es irgendwo schon mal, an den weiteren Diskussionsverlauf kann ich mich nicht erinnern.

Hab kürzlich ein Prämienticket wegen 60min Verspätung eingereicht und 250 Punkte zurückbekommen. Ohne Betteln ohne Hinweis auf Kulanz, einfach so anstatt des Fahrpreises. Es funktioniert als.
Was willst du mit Kulanzschwachsinn??? Auch bei Verspätungen müssen die 25/50/100% der Punte erstatten das ist Recht und Gesetz und keine Kulanz!
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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Corona-Land
Auch bei Verspätungen müssen die 50/100 der Punte erstatten das ist Recht und Gesetz und keine Kulanz!
50% von 2000 ist wieviel? (1/2 Freifahrt 1500, 1/2 Mitfahrerfreifahrt 2000)
Gerne haben wir Ihr Anliegen noch einmal geprüft und konnten feststellen, dass Ihnen systemisch nur 750 Prämienpunkte für die Fall-ID xxx gutgeschrieben wurden.
Wir haben Ihnen 250 Prämienpunkte zusätzlich gutgeschrieben. Wir bitten vielmals um Entschuldigung.
 
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