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Werte Rechtsgelehrte!
Mir stellt sich aktuell folgende Frage:
Hat auch ein Infant Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach EU VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004?
In selbiger Verordnung findet sich folgender Satz
Meiner Auffassung nach ist ein Infanttarif jedoch kein reduzierter Tarif sondern eben ein ganz normaler Infanttarif und zudem auch für die Öffentlichkeit verfügbar?
Gibt es hierzu bereits Erfahrungen oder Urteile?
Vielen Dank!
Mir stellt sich aktuell folgende Frage:
Hat auch ein Infant Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach EU VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004?
In selbiger Verordnung findet sich folgender Satz
Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos
oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlich-
keit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.
Meiner Auffassung nach ist ein Infanttarif jedoch kein reduzierter Tarif sondern eben ein ganz normaler Infanttarif und zudem auch für die Öffentlichkeit verfügbar?
Gibt es hierzu bereits Erfahrungen oder Urteile?
Vielen Dank!