EU Fluggastrechte / Annullierung

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NaritaBlues

Aktives Mitglied
30.09.2013
172
0
HAM
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Werte Rechtsgelehrte!

Mir stellt sich aktuell folgende Frage:
Hat auch ein Infant Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach EU VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004?

In selbiger Verordnung findet sich folgender Satz
Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos
oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlich-

keit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.

Meiner Auffassung nach ist ein Infanttarif jedoch kein reduzierter Tarif sondern eben ein ganz normaler Infanttarif und zudem auch für die Öffentlichkeit verfügbar?

Gibt es hierzu bereits Erfahrungen oder Urteile?

Vielen Dank!
 

Kartenspieler

Reguläres Mitglied
19.05.2012
37
0
... damit beschäftigen sich also deutsche Gerichte:

123.JPG

Kein Wunder wenn so simple Zivilangelegenheiten sich über 6+ Monate ausdehnen bei solchem Schriftverkehr....
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
... damit beschäftigen sich also deutsche Gerichte:

Anhang anzeigen 88237

Kein Wunder wenn so simple Zivilangelegenheiten sich über 6+ Monate ausdehnen bei solchem Schriftverkehr....

Nehme an, dass es sich dabei um einen Hinweis handelt... Klar, das darf ein Richter schon mal voraussetzen. Aber richtig ist, dass die Angabe in die Klageschrift gehört.
 

NaritaBlues

Aktives Mitglied
30.09.2013
172
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HAM
Der Sitz ist auch nicht entscheidend.

In diesem Fall flog das Kleinkind in der Tat ohne eigenen Sitz abwechselnd auf Mamas und Papas Schoß.
Der Passenger Receipt des Kleinkindes zeigt einen Flugpreis und separat Steuern und Gebühren, womit es auch nicht kostenlos flog. Von daher müsste die Airline doch wohl die Kompensation zahlen, auch wenn diese den gezahlten Flugpreis um ein Vielfaches übersteigt?

Ich fürchte allerdings, daß eine solche Forderung bei der Airline instinktiv sofort einen abschlägigen Bescheid auslösen wird. :mad:

Hat das schon mal jemand durch exerziert?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Das BGH-Urteil zum kostenlos (!) mitfliegenden Kleinkind ist eigentlich sehr einfach zu verstehen. Die vom LG abgeordnete Hilfsbremserin mit einem Doktortitel in Rechtsökonomie befand sich zu dem Zeitpunkt, als sie das Urteil entwarf, im vierten Monat. Damit der Säugling möglichst lange kostenlos reist, hat sie ihn von der Entschädigungsleistung ausgeschlossen und somit den Fluggesellschaften einen Anreiz gegeben, nicht 10%, nicht 5%, nicht 1%, sondern 0% des Flugpreises zu verlangen. Da die Herrschaften im Senat bei der Urteilsberatung an ihre Zeit als Großeltern dachten, hat sich niemand die Urteilsbegründung näher angeschaut. :p
 
Zuletzt bearbeitet:

Kartenspieler

Reguläres Mitglied
19.05.2012
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LOL. Das kommt halt davon, wenn man meint, ein Anwalt sei bloß Geldverschwendung.
sei lieber still wenn Du nicht weisst worüber Du sprichst.
Mein Sachverhalt wird anwaltlich vertreten und mir sämtliche Schreiben zur Info zugesandt.

Kommt jetzt als nächstes "dann ist er aber schlecht"? Es ist eine recht große Kanzlei mit Schwerpunkt Reise, Transport, Spedition und vertritt einige größere Konzerne in Rechtsangelegenheiten.

Dummschwätzer; aber was soll man machen, ins Internet lassen sie heutzutage jeden rein ...

@ Umsteiger: ist ein Hinweisbeschluss vom AG mit 2-Wochen Frist. Aber um pragmatisch so etwas zu bearbeiten und den Arbeitsstau zu verringern könnte man auch verzichten; ist ja auch unstrittig und Allgemeinwissen von allen Seiten, das ein 9-Stunden Flug Langstrecke ist. Übertrieben gesagt ist sowas eine ABM für Anwalt, Sachbearbeiter, Richter, Schreiber und die Post... primär stört mich nur die Bearbeitungszeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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www.kanzlei-woicke.de
@ Umsteiger: ist ein Hinweisbeschluss vom AG mit 2-Wochen Frist. Aber um pragmatisch so etwas zu bearbeiten und den Arbeitsstau zu verringern könnte man auch verzichten; ist ja auch unstrittig und Allgemeinwissen von allen Seiten, das ein 9-Stunden Flug Langstrecke ist. Übertrieben gesagt ist sowas eine ABM für Anwalt, Sachbearbeiter, Richter, Schreiber und die Post... primär stört mich nur die Bearbeitungszeit.


Verstehe ja, was du meinst. Und ich bin da bei dir. Die Streckenbeschreibung impliziert, dass die Entfernung größer als 3,5K ist. Also eben die vom Gericht geforderte "Größenordnung".

Ist nur halt der Aufregung nicht wert. Wird nachgereicht. Verzögert den Rechtsstreit nicht um eine Minute.

Viel ärgerlicher und zeitauffressender sind doch Richter, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, denen man Selbstverständlichkeiten mit Schriftsätzen erläutern muss, die an Telefonbücher erinnern, oder ihre - abweichende - Rechtsauffassung erstmals im Termin erwähnen, ohne Gelegenheit zu weiterem Rechtsvortrag einräumen zu wollen, sodass man "in die Säumnis fliehen" muss.

(Verarbeite hier gerade aktuellen Ärger mit einer Richterin am ansonsten sehr kompetenten AG Charlottenburg und dem allgemein in letzter Zeit schwierigen AG Erding... :))
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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sei lieber still wenn Du nicht weisst worüber Du sprichst.
Mein Sachverhalt wird anwaltlich vertreten und mir sämtliche Schreiben zur Info zugesandt.

Kommt jetzt als nächstes "dann ist er aber schlecht"? Es ist eine recht große Kanzlei mit Schwerpunkt Reise, Transport, Spedition und vertritt einige größere Konzerne in Rechtsangelegenheiten.

Dummschwätzer; aber was soll man machen, ins Internet lassen sie heutzutage jeden rein ...

Na, da haben zwei zusammengefunden! Der Tatbestand des Art. 7 enthält Entfernungsangaben, also muss der Kläger sie liefern. Alles andere ist Schlamperei. Wie lange dauert eine Abfrage von gcmap? Auweia.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Na, da haben zwei zusammengefunden! Der Tatbestand des Art. 7 enthält Entfernungsangaben, also muss der Kläger sie liefern. Alles andere ist Schlamperei. Wie lange dauert eine Abfrage von gcmap? Auweia.

Na ja, das wird der Kollege halt vergessen haben. Bei uns ist die Angabe in unseren Vorlagen drin. Bin also zuversichtlich, dass die Gerichte mit dieser Zahl stets versorgt werden. Aber meine Hand dafür ins Feuer legen, dass das nicht mal verloren geht, würde ich auch nicht. Gibt Schlimmeres.... ;)


Aber findest du nicht, dass der Vortrag 3,5K+ in der Nennung der Strecke enthalten ist, sofern das Gericht über minimale geographische Kenntnisse verfügt? Und die Gegenseite wird auch kaum bestreiten wollen...
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Was soll ich mir Gedanken darum machen, was gerichtsbekannt ist und was nicht, wenn ich in einer Minute alle Zweifel los sein kann? In dem hier präsentierten Fall wissen wir nicht, was sonst noch alles dürftig war in der Klageschrift.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Was soll ich mir Gedanken darum machen, was gerichtsbekannt ist und was nicht, wenn ich in einer Minute alle Zweifel los sein kann? In dem hier präsentierten Fall wissen wir nicht, was sonst noch alles dürftig war in der Klageschrift.

Ich hab´ mal vergessen, ´ne Klage zu unterschreiben.

Da die Ausgangskontrolle das eigentlich verhindern soll, konnte ich das in dem Moment kaum fassen und bin spontan in Richtung Richtertisch, um mir selbst ein Bild zu machen.

Wobei der mich in tiefstem Bayerisch anharschte, ob ich den glaube, er würde lügen. :)

Fällt mir dabei gerade ein.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.452
15.093
"Herr Vorsitzender, bitte erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung: Der werte Kollege Airsicknessbag verbringt mehr als 90% seiner Flugzeit in Maschinen von Flugbetreibern, die hierzulande nicht einmal ein Antragsformular für den Betrieb eines Luftfahrtunternehmens zugeschickt bekämen. So sehr ich ihn dafür bewundere, führt diese Leidenschaft doch leider zu einem etwas verzerrten Bild von den Gegebenheiten an Bord einer führenden globalen Fluglinie." ;)

Manchmal haette ich mich in einer Schubkarre wohl tatsaechlich wohler gefuehlt... (Ist dieses Jahr aber besser geworden; Beweis: Jahresrueckblick 2016, wird dem Gericht inklusive Entfernungsangaben unverzueglich nach Absolvieren des letzten Fluges des Jahres vorgelegt. Frist bis 9.1.17 wird hoeflichst erbeten.)
 
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Neues Mitglied
03.01.2016
8
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Dortmund
Stornierung Transatlantikflug

ich habe da mal eine Frage bzgl. einer korrekten Vorgehensweise. Wir haben AirFrance am 19.4.2017 einen Flug von MIA über ATL nach DUS gebucht. Abflug MIA um 14:00 und Ankunft am Folgetag in DUS um 08:45. Ausführende Gesellschaft ist Delta Airlines, gebucht wurde über seat24.de. 

Jetzt wurde uns von seat24.de ein MAJOR SCHEDULE CHANGE geschickt und alternativ eine Verbindung von MIA über CDG nach DUS angeboten, Abflug MIA 20:35 und Ankunft in DUS am Folgetag um 14:05. Eine Angabe von Gründen liegt nicht vor. Eine Rückmeldung, ob das für uns okay ist, soll binnen 5 Tagen erfolgen. 

Wie ist jetzt da das korrekte Vorgehen? Dass wir am 19.4. nach Hause fliegen wollen, steht außer Frage, aber welche Ansprüche für uns ergeben sich daraus, bzw. können wir da überhaupt welche geltend machen? Vermutlich keine, da der Abflug ja nicht in der EU erfolgt. Oder sehe ich das falsch?
 

Kartenspieler

Reguläres Mitglied
19.05.2012
37
0
Da Ankunft in der EU ist und ihr bei einer EU-Airline gebucht habt kommt die EU-Verordnung schon zum Tragen; aber Du hast hier keinen Schaden erlitten und daher keinen Anspruch vorab auf eine finanzielle Entschädigung.

Ihr habt nun die Optionen
a) die angebotene Umbuchung zu akzeptieren
b) eine Stornierung anzufragen
c) einen Flug fordern, der ähnlich eurem ist vom Zeitfenster her

Vom zeitlichen her würde ich persönlich die Umbuchung sogar als vorteilhaft ansehen und glücklich darüber sein.