Dann halt klagen, so einfach ist das.Miese Erfahrung mit AB: seit August (!) keine Reaktion trotz Erstschreiben und dann anwaltlichem (!) Schreiben im Oktober mit Klageandrohung. Die reagieren GAR NICHT.
Das ist richtig. LHR liegt in UK, und momentan sind die noch in der EU, womit auch für nicht-EU-Fluglinien wie die LX die Ausgleichszahlung anfällt.20.11.2016 LX327 LHR - ZRH wegen Technical annulliert. Wir waren bereits beim Boarden und wurden kurz vorm Finger über Probleme informiert. Streichung erfolgte ca. 19:40 Uhr.
Übernahme der Kosten für Hotel, Verpflegung und Transport hat Swiss schon schriftlich zugesagt, verweigern jedoch die Ausgleichszahlung von 250 € (Text unten).
Meinem Verständnis nach kann die Ausgleichszahlung ja nur wegen aussergewöhnlicher Umstände versagt werden, technische Defekte gehören jedoch zum Betriebsrisiko einer Airline. Lediglich wenn der Defekt ein Material-/Produktionsfehler ist oder durch terroristische oder sabotierende Akte erfolgt exkulpierbar. Ist das richtig?
Ich habe mich mit Ihrem Fall vertraut gemacht und ihre Forderungen geprüft. Der Grund für die Annullierung war ein kurzfristig aufgetretener technischer Mangel. Sicherheit ist für SWISS die oberste Prämisse.
...verweigern jedoch die Ausgleichszahlung von 250 € (Text unten)...
Meinem Verständnis nach kann die Ausgleichszahlung ja nur wegen aussergewöhnlicher Umstände versagt werden, technische Defekte gehören jedoch zum Betriebsrisiko einer Airline. Lediglich wenn der Defekt ein Material-/Produktionsfehler ist oder durch terroristische oder sabotierende Akte erfolgt exkulpierbar. Ist das richtig?
Habe Swiss jetzt nochmal aufgefordert die Ausgleichszahlung zu leisten und Ihnen eine zweiwöchige Frist gesetzt. Falls nicht geleistet wird, würde ich gerne einen der Forenanwälte beauftragen. Bei Interesse gerne PM an mich.
Das ist richtig. LHR liegt in UK, und momentan sind die noch in der EU, womit auch für nicht-EU-Fluglinien wie die LX die Ausgleichszahlung anfällt.
Würde ich an einen der Verwerter (EUClaim und Co) abtreten. Mach den geringsten Ärger.
Perfekt, aufheben! Technischer Mangel liegt in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Ergo: Auf Abflug aus EU-Land hinweisen, und auf technische Probleme hinweisen, die hiermit bestätigt wurden.
Swiss war richtig schnell mit der Antwort zu gestern versendeter E-Mail. War auch kein Wunder, denn sie haben wieder abgelehnt (Text unten) [...]
Ich würde an deiner Stelle noch einmal als Zeichen deines guten Willens und um im Interesse von der Airline klageanhängige Kosten zu vermeiden (auch so oder so ähnlich in die Formulierung mit aufnehmen) darauf hinweisen, dass:
technische Defekte, die (auch nur) gelegentlich während dem regulären Betrieb des Flugzeugs auftreten können, eben doch immer von der Norm umfasst sind, sofern der Eintritt des technische Defekts im Zeitpunkt des regulären Betriebs eben nicht auf einem außergewöhnlichen Umstand beruht.
Fordere Sie auf, dir a. den technischen Defekt und b. den außergewöhnlichen Umstand konkret zu nennen.
Einen außergewöhnlichen Umstand würde ich zB dann annehmen, wenn der Flugzeughersteller einen für die Airline unerkennbaren Montage- oder Konstruktionsfehler zu verschulden hat (wenn, im weitesten Sinne, bei Auslieferung schon die Schraube, die Grund zur Umkehr war, gefehlt hat, und die Airline dieses Fehlen auch in der Zwischenzeit nicht hätte erkennen können), jemand Sabotage am Flugzeug verübt hat oder ähnliches.
Das ist als solches auch bestätigte Rechtssprechung, leider finde ich gerade den Urteilsverweis nicht. Stammt aber aus luxemburger Hand, somit im Prinzip unanfechtbar. Dort ging es wohl um eine Annullierung, nicht um ein Umdrehen, was aber weder in den Ausführungen und Materialien zur Norm und Verordnung bewusst nicht unterschieden wird. Allein entscheidend ist die Beeinträchtigung des Verbrauchers; zu welchem Reisezeitpunkt ist diese (vorbehaltlich der Unterrichtungsfristen) eintritt ist unerheblich.
Miese Erfahrung mit AB: seit August (!) keine Reaktion trotz Erstschreiben und dann anwaltlichem (!) Schreiben im Oktober mit Klageandrohung. Die reagieren GAR NICHT.
Das könnte schwierig werden, weil die Fluglinien gewöhnlich bei Zeitenänderungen emails verschicken, es aber andererseits nicht unüblich ist, dass emfängerseitig solche Mails auch gerne mal als "Spam" verschwinden.Folgende Sachlage:
AZ7149 DUS - FCO (codeshare, durchgeführt von AB). Gebucht im Mai. Geplante Abflugzeit 09:25. Neue Flugzeit 14:50
In DUS am Schalter stellte man sich heute dumm, diesen Flug hätte es nie gegeben. Hotline sagte, es wurde eine E-Mail mit neuen Flugzeiten im September geschickt.
Hat der Flug denn schon stattgefunden, oder wird er noch stattfinden? Ich würde vermuten, dass die EU-Richtlinie zur Ausgleichszahlung bei Flugverspätungen hier nicht zur Anwendung kommt, weil der Flug ja nicht verspätet ist, sondern Du im voraus umgebucht worden bist. Insofern muss (und hat man vermutlich auch) Dir eine Chance eingeräumt, den Flug kostenfrei zu stornieren oder Dich auf eine alternative Verbindung umzubuchen.Wie ist hier nun die Sachlage? Anspruch auf 250,- € oder nicht, da Airline behauptet Änderungen mitgeteilt zu haben? Rückflug ist auch betroffen. AZ420 startet nun um 09:15 statt um 16:30.
AZ7149 DUS - FCO (codeshare, durchgeführt von AB). Gebucht im Mai. Geplante Abflugzeit 09:25. Neue Flugzeit 14:50
Hotline sagte, es wurde eine E-Mail mit neuen Flugzeiten im September geschickt.
Wie ist hier nun die Sachlage? Anspruch auf 250,- € oder nicht, da Airline behauptet Änderungen mitgeteilt zu haben? Rückflug ist auch betroffen. AZ420 startet nun um 09:15 statt um 16:30.
Na ja, aber er IST ja nun mal mehr als rechtzeitig informiert worden...
Hallo Zusammen, wie schätzt ihr folgende Begebenheit ein?
Flug Düsseldorf nach Curacao mit Air Berlin. Mitten über dem Atlantik wurde nach einem Arzt an Bord nachgefragt. da ich vorne saß, weiss ich nicht ob jemand gefunden wurde. Später erfolgte eine scharfe rechtskurve und die Ansage einer Zwischenlandung wegen eines medizinischen Notfalls auf den Bermudas. Dort wurde ein Passagier vom örtlichen Notarzt und Team aus dem Flugzeug getragen.
Nach Nachtanken und Abflug von Bermuda kamen wir dann 3h 30 später als geplant auf Curacao an.
Zuerst mal bin ich froh, dass der Captain sich zur Zwischenlandung entschlossen hat - das gibt mir ein besseres Gefühl, dann grundsätzlich kann sowas ja jeden mal passieren. Außerdem hat er uns jederzeit auf dem laufenden gehalten und gut informiert.
Wie ist dieser Fall zu bewerten? Höhere Gewalt? AB hat ja nicht wirklich "Schuld" an der Verspätung. Und alle waren froh, dass es weiterging und die Crew nicht wegen irgendwelcher Überschreitungen der max. Arbeitszeit nicht mehr weitergeflogen ist. Oder kann man mal wegen Entschädigung nachfragen?
Danke für eure Einschätzung!
Oder kann man mal wegen Entschädigung nachfragen?
Oder kann man mal wegen Entschädigung nachfragen?
Hallo Zusammen, wie schätzt ihr folgende Begebenheit ein?
Flug Düsseldorf nach Curacao mit Air Berlin. Mitten über dem Atlantik wurde nach einem Arzt an Bord nachgefragt. da ich vorne saß, weiss ich nicht ob jemand gefunden wurde. Später erfolgte eine scharfe rechtskurve und die Ansage einer Zwischenlandung wegen eines medizinischen Notfalls auf den Bermudas. Dort wurde ein Passagier vom örtlichen Notarzt und Team aus dem Flugzeug getragen.
Nach Nachtanken und Abflug von Bermuda kamen wir dann 3h 30 später als geplant auf Curacao an.
Zuerst mal bin ich froh, dass der Captain sich zur Zwischenlandung entschlossen hat - das gibt mir ein besseres Gefühl, dann grundsätzlich kann sowas ja jeden mal passieren. Außerdem hat er uns jederzeit auf dem laufenden gehalten und gut informiert.
Wie ist dieser Fall zu bewerten? Höhere Gewalt? AB hat ja nicht wirklich "Schuld" an der Verspätung. Und alle waren froh, dass es weiterging und die Crew nicht wegen irgendwelcher Überschreitungen der max. Arbeitszeit nicht mehr weitergeflogen ist. Oder kann man mal wegen Entschädigung nachfragen?
Danke für eure Einschätzung!