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Guten Abend,
da der Verjährungstag vor der Tür steht und der Schriftsatz fertig gestriegelt vor der Tür mit den Hufen scharrt, schnell noch 2-3 Fragen an die versammelte Fachkompetenz. Zuerst der Sachverhalt: Es begab sich im November 2013, daß Klaus Köblich nebst +1 (Ansprüche der +1 sind ordnungsgemäß an den Schreiberling abgetreten) für ein Wochenende mit der LH die Strecke DRS-FRA-Westeuropa (Ankunft am Freitag um 22.30 Uhr) reisen wollten. Dazu wurden Meilenflüge als OneWay ordnungsgemäß gebucht, gezahlt und sich fristgerecht zur Abfertigung in DRS eingefunden. Dort wurde der Eingangsflug FRA-DRS mit einer Stunde Verspätung avisiert, somit war der Flug DRS-FRA auch eine Stunde verspätet und der Anschluß FRA-Westeuropa ward nicht mehr erreicht. Die geschätzte LH bot eine Übernachtung im malerischen FRA und Ankunft am Ziel am Folgetag Nachmittag, nach etwas insistieren des Schreibenden war auch ein Ersatzflug FRA-Umsteigeort (inkl. Übernachtung)-Westeuropa Ankunft am Ziel am Folgetag um 9.35 Uhr gefunden.
Auf netten Schriftwechsel im folgenden Frühjahr antwortete die LH wie üblich, daß man Klaus Köblich als SEN doch sehr schätze und sich entschuldige, eine Entschädigung durch Geldleistung nach einschläglicher EU-VO unter Hinweis auf eine Unregelmäßigkeit im Umlauf des eingeplanten Flugzeuges, verursacht durch Einschränkungen der Flugsicherung auf einem Vorflug doch ablehne. Auch eine weitere Nachfrage mit zartem Hinweis auf Rechtslage und Klageandrohung wurde nett aber unnachgiebig beantwortet.
Da eine Suche in den Tiefen des Forum nichts ergab, folgende Fragen:
- Muß die Klage zwingend in die Luxemburger Straße 101 in Köln beim Amtsgericht CGN bis übermorgen eingehen oder kann ich auch das Amtsgericht DRS wegen des Erfüllungsortes DRS nutzen?
Das BGH-Urteil vom 18. Januar 2011 (Az. X ZR 71/10) meint, daß auch DRS zulässig wäre, ganz sicher bin ich mir aber nicht. Wenn DRS zulässig ist: Was bewegt die LH am ehesten zum außergerichtlichen Zahlen?- Wie berechnet sich die Entfernung für die Entschädigung (Start-Ziel als Großkreis liegt unter 1.500 km, Start-FRA-Ziel über 1.500 km)?
Die Logik sagt mir, daß Start-Ziel sinnvoller wären, aber ich wollte gefragt haben!- Sind für Meilenflugscheine der Miles&More GmbH Besonderheiten zu beachten?
Selbstverständliche halte ich die Insassen auf dem Laufenden!
Besten Dank schon jetzt.
Nimm dir ne Kexbox oder steig um, dann machen das die Profis