EU Fluggastrechte / Annullierung

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.394
BRU
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Wie verhält sich das bei "Entschädigungsflügen", sprich bei Freiflügen, die die Airline anbietet (Free flight vouchers), wenn es Verspätungen gab, z.B. wie es eben bei Aegean häufig der Fall ist und wo nur die Tax bezahlt werden müssen?

Das habe ich mich im April gefragt, als wegen des eingeschränkten Flughafenbetriebs nach den Anschlägen mein mit derartigem A3-Gutschein gebuchter Abendflug BRU-ATH gestrichen wurde. Tatsache ist, dass Biz dort in Buchungsklasse R bucht (also nicht I wie Awards), und irgendwo stand da glaube ich in der Buchung was von "non revenue".

Angebot von A3 war Umbuchung auf die (stattfindende) Vormittagsverbindung von A3 oder auf ein anderes Datum bis Ende Mai (wobei aber fast während des ganzen Zeitraums nur der für mich zeitlich nutzlose Vormittagsflug stattfand) oder Storno mit Rückerstattung der Gebühren und erneuter Freigabe des Vouchers für eine beliebige andere Buchung innerhalb des ursprünglichen Gültigkeitszeitraums.

Habe mich damals auch gefragt, ob für diese Tickets eigentlich grundsätzlich die EU-VO gelten würde (also auch das Recht auf Ersatzbeförderung mit anderer Airline). Hatte aber keine Lust, mich lange rumzustreiten (zumal da es bei A3 grundsätzlich schwierig ist, Umbuchung auf andere Airlines durchzusetzen), und daher selber die LH-Abendverbindung via FRA gebucht und den A3-Flug storniert. Das mit der erneuten Freigabe des Gutscheins empfand ich eigentlich auch als faire Alternative.
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
989
145
DUS
Wie verhält sich das bei "Entschädigungsflügen", sprich bei Freiflügen, die die Airline anbietet (Free flight vouchers), wenn es Verspätungen gab, z.B. wie es eben bei Aegean häufig der Fall ist und wo nur die Tax bezahlt werden müssen?

mE auch ein Fall der VO.
Denn die Free Flight Vouchers sind ja der Öffentlichkeit mindestens mittelbar zugänglich. Außerdem sind es Flugscheine, die von der Airline ausgegeben worden sind. Ob nun direkt aus Kundenbindungsprogrammen oder zur Kompensation - beides sollte unter den Begriff der Kundenbindung zu verpacken sein.
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Rechte bei Flugverschiebungen

Warum sollte es keine Annullierung sein?



Ist es nicht so, dass Flugverschiebungen erst ab zehn Stunden als Annulierung gelten? vgl. AG Hannover, 11.04.2011 - 512 C 15244/10 (https://dejure.org/dienste/vernetzu...&Datum=11.04.2011&Aktenzeichen=512 C 15244/10)

Kann mir hier jemand sachkundig weiterhelfen zur erhaltenen Flugzeitenänderung in #2618? Auf meine Bitte um Umbuchung auf AB 8436 (DUS-VIE, 14.00-15.30) behauptet Air Berlin einfach, es hätte keine Plätze auf dieser Maschine, was jedoch gelogen ist.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.017
634
.de


Ist es nicht so, dass Flugverschiebungen erst ab zehn Stunden als Annulierung gelten? vgl. AG Hannover, 11.04.2011 - 512 C 15244/10 (https://dejure.org/dienste/vernetzu...&Datum=11.04.2011&Aktenzeichen=512 C 15244/10)

Kann mir hier jemand sachkundig weiterhelfen zur erhaltenen Flugzeitenänderung in #2618? Auf meine Bitte um Umbuchung auf AB 8436 (DUS-VIE, 14.00-15.30) behauptet Air Berlin einfach, es hätte keine Plätze auf dieser Maschine, was jedoch gelogen ist.

Wir wissen doch, dass bei AB neuerdings "ausgebucht" für "wird demnächst gestrichen" steht...
 

hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
711
470
Easyjet 3486 PSA - HAM war gestern über 4h verspätet.
Grund war ein techn. Defekt, welcher kurz vor dem Boarding entdeckt wurde. Ca 30 Passagiere waren bereits schon durchs Gate in Richtung Flieger unterwegs.

Eine Ersatzmaschine kam dann aus MXP um die ca 80-90 Pax nach HAM zu bringen.

Heute die Zahlungsaufforderung über 2x 250 EUR per Einschreiben mit Rückschein nach Luton geschickt. Mal sehen was daraus wird :)
 
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Hamballe

Neues Mitglied
16.12.2014
2
0
Grüß Euch,


gebucht wurde STR-LAX Oktober 2017 mit den Legs STR-CPH (06:00-07:30) CPH-ARN (08:00-09:10) ARN-LAX(09:55-12:15) mit SAS auf einem Ticket. Der erste Leg wurde verschoben auf STR-CPH (07:45-09:15), ich würde also den Anschluss nach ARN verpassen. Als Ersatzflug wird mir STR-CPH-EWR-LAX angeboten, EWR-LAX dann mit UA, ich würde um 17:31 auf LAX ankommen– das wären gegenüber der ursprünglich geplanten Ankunftszeit 5h 16min Verspätung. Muss ich das Angebot so annehmen? Mein Ziel wäre es möglichst früh auf LAX an zu kommen, kann ich deshalb auf eine Ersatzbeförderung mit ähnlichen Flugzeiten wie original gebucht bestehen?
 
Zuletzt bearbeitet:

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Guten Tag.


LH2249 (LYS-MUC) und LH2344 (MUC-GRZ) gebucht.
Das Flugzeug LH2248, welche dann spaeter zu LH2249 normalerweise wird, kam nicht rechtzeitig in LYS an. Der Grund war eine kaputte Sauerstoffversorgung. Es gab kein Ersatzflugzeug in LYS.

Landung in MUC 15:44pm statt 14:30 Uhr. Das Flugzeug nach GRZ war somit weg.

Mit einem Flug nach Wien und einer Busfahrt von 2.5h kam ich dann in Graz um 23.40 Uhr an.
(LH haette mich sonst in MUC uebernachten lassen und ich waere in GRZ am naechsten Tag gegen 13 Uhr angekommen.)

__________

Ist eine kaputte Sauerstoffversorgung oder ein nicht anwesendes Flugzeug ein außergewöhnlicher Umstand bitte?
Falls nicht, darf ich dann bei LH 250Euro geltend machen sowie die Kosten des Bustransports, bitte?

Vielen Dank.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.394
BRU
Ist eine kaputte Sauerstoffversorgung oder ein nicht anwesendes Flugzeug ein außergewöhnlicher Umstand bitte?
Falls nicht, darf ich dann bei LH 250Euro geltend machen sowie die Kosten des Bustransports, bitte?

Vielen Dank.

Die Kosten für die Busfahrt auf jeden Fall (LH hat die Pflicht, Dich zu Deinem Endziel zu bringen), meiner Ansicht auch die 250 Euro, da technische Probleme des Flugzeugs normalerweise kein außerordentlicher Umstand sind.
 
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hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
711
470
Easyjet 3486 PSA - HAM war gestern über 4h verspätet.
Grund war ein techn. Defekt, welcher kurz vor dem Boarding entdeckt wurde. Ca 30 Passagiere waren bereits schon durchs Gate in Richtung Flieger unterwegs.

Eine Ersatzmaschine kam dann aus MXP um die ca 80-90 Pax nach HAM zu bringen.

Heute die Zahlungsaufforderung über 2x 250 EUR per Einschreiben mit Rückschein nach Luton geschickt. Mal sehen was daraus wird :)

Ich bin baff!!
Heute um 12:52 kam eine Email von EasyJet, mit folgendem Text:

Dear Hegemonie
We apologise for the delay in reply.

Thank you for contacting easyJet.

This email is in regards to your compensation claim under the booking ********

In order to claim for compensation , Please fill in your claim on the following : https://www.easyjet.com/en/claim/eu261

As we get the claim filled in we will proceed further.

Once again I would like to apologise for the inconvenience caused and hope to welcome you on board again soon.

Regards

Ich habe dann umgehend das Formular ausgefüllt und keine 2min später (um 13:04) trudelte folgende Email bei mir ein:

Dear Hegemonie
I’m very sorry for any inconvenience we may have caused you following the disruption to your flight to Hamburg.
Our aim is to operate all our flights safely and on time. We do all we possibly can to minimise disruption but unfortunately on some occasions we’re unable to keep to our schedule.
The compensation rules set by the EU clearly state that if the disruption is within our control you are entitled to compensation and if it considered ‘extraordinary’ then no compensation is payable.
Having checked the details of your flight, I can confirm that the reason for your disruption was due to a Non Extraordinary circumstance under EC Regulation 261/2004. As a result you will therefore be entitled to a compensation of 250 per passenger which will be paid as 500 EUR in total.
I have raised a payment to the account details you provided when you submitted your claim, and you should receive this in the next 7-10 days.
More information including your ‘notice of rights’ and the full policy is available on our website:
Delays and cancellations | easyJet.
Case reference:**********
Once again I would like to apologise for the inconvenience caused and hope to welcome you on board again soon.
Regards
easyJet Customer Services

Hin- und Rückflug hatten für 2Pax 79 EUR gekostet... vor Ort gab es pro Person 2 Voucher über insgesamt 9 EUR für Getränke/Snacks.
Aber dass Easyjet so schnell die Zahlung der Compensation frei geben würde hätte ich niemals erwartet.... :resp:


Nachtrag vom 7. Feb: Zahlung ist heute eingegangen
 
Zuletzt bearbeitet:

klauskoeblich

Aktives Mitglied
10.07.2009
243
0
DRS
Insasseninformation mit Happy end.

Geschätzte Mitinsassen!

Zuerst der Sachverhalt: Es begab sich im November 2013, daß Klaus Köblich nebst +1 (Ansprüche der +1 sind ordnungsgemäß an den Schreiberling abgetreten) für ein Wochenende mit der LH die Strecke DRS-FRA-Westeuropa (Ankunft am Freitag um 22.30 Uhr) reisen wollten. Dazu wurden Meilenflüge als OneWay ordnungsgemäß gebucht, gezahlt und sich fristgerecht zur Abfertigung in DRS eingefunden. Dort wurde der Eingangsflug FRA-DRS mit einer Stunde Verspätung avisiert, somit war der Flug DRS-FRA auch eine Stunde verspätet und der Anschluß FRA-Westeuropa ward nicht mehr erreicht. Die geschätzte LH bot eine Übernachtung im malerischen FRA und Ankunft am Ziel am Folgetag Nachmittag, nach etwas insistieren des Schreibenden war auch ein Ersatzflug FRA-Umsteigeort (inkl. Übernachtung)-Westeuropa Ankunft am Ziel am Folgetag um 9.35 Uhr gefunden.

Auf netten Schriftwechsel im folgenden Frühjahr antwortete die LH wie üblich, daß man Klaus Köblich als SEN doch sehr schätze und sich entschuldige, eine Entschädigung durch Geldleistung nach einschläglicher EU-VO unter Hinweis auf eine Unregelmäßigkeit im Umlauf des eingeplanten Flugzeuges, verursacht durch Einschränkungen der Flugsicherung auf einem Vorflug doch ablehne. Auch eine weitere Nachfrage mit zartem Hinweis auf Rechtslage und Klageandrohung wurde nett aber unnachgiebig beantwortet.

Wie versprochen die der aktuelle Stand:

Auf den am 30. Dezember beim AG Dresden eingereichten Schriftsatz hat die LH am 27. Januar wie folgt geantwortet:
lufthansa meinte:
In dem Rechtsstreit Klaus Köblich ./. Deutsche Lufthansa AG hat die Beklagte sich aus kundendienstlichen Gründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sowie Präjudiz für die Sach- und Rechtslage dazu entschieden, den Klagebetrag auf das Konto der Prozessbevollmächtigten des Klägers zu zahlen.
Die Klägerseite möge daher nach Zahlungseingang den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären. Für den Fall der Erledigungserklärung, erklärt die Beklagte bereits jetzt sich dieser anzuschließen.
Die Kostentragungspflicht wird anerkannt.
(Kommafehler 1:1 übernommen)
Das Schreiben scheint ohne tiefere Befassung mit der Materie entstanden zu sein, denn einen Prozessbevollmächtigten habe ich ja gar nicht. Möchte einer der Mitinsassen?

Nun soll ich gegenüber dem AG Dresden Stellung nehmen, was ich tun werde. Nur wie?
LH direkt die Kontonummer mitteilen?
Auf eine Anerkenntnisurteil bestehen?

Alles in allem haben sich die 2-3 Stunden für den Schriftsatz gelohnt; vor allem, damit die LH mit ihrer doch schändlichen Taktik des Ignorierens bis zur Klage nicht durchkommt. Liebe LH, Kundendienst wäre es gewesen, wenn ich nicht zum AG gemußt hätte. Aber nun habe ich Blut geleckt und werde die FL300-Sache angehen.

Danke für Mithilfe!

P.S. Das LH-Geld geht 1:1 in den Jemen. (Hat da jemand eine Idee für eine seriöse Organisation? MSF lassen keine Zweckbestimmung zu.)
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.897
7.061
Eine Frage, die auf den 131 Seiten sicherlich schon beantwortet wurde ... ich konnte die Antwort auf den ersten Seiten nur nicht finden: Bei Flugstreichung innerhalb von 14 Tagen stehen mir 250€ zu, oder 250€+Ticketpreis?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Eine Frage, die auf den 131 Seiten sicherlich schon beantwortet wurde ... ich konnte die Antwort auf den ersten Seiten nur nicht finden: Bei Flugstreichung innerhalb von 14 Tagen stehen mir 250€ zu, oder 250€+Ticketpreis?

250 x Ticketpreis! ;)

Das hängt davon ab, ob Du einen Ersatzflug antrittst oder die Erstattung verlangst. Im zweiten Fall gibt es entgegen vielfacher Falschmeldungen hier im Forum beides: Geld zurück plus Geld obendrauf*.

*soweit Dir keine Ersatzverbindung angeboten wird, die Dich nur unwesentlich verspätet ans Ziel bringt, Art. 5 Abs. 1 c) ii und iii
 
Zuletzt bearbeitet:

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.897
7.061
250 x Ticketpreis! ;)

Das hängt davon ab, ob Du einen Ersatzflug antrittst oder die Erstattung verlangst. Im zweiten Fall gibt es entgegen vielfacher Falschmeldungen hier im Forum beides: Geld zurück plus Geld obendrauf*.

*soweit Dir keine Ersatzverbindung angeboten wird, die Dich nur unwesentlich verspätet ans Ziel bringt, Art. 5 Abs. 1 c) ii und iii
Jackpot! Es handelt sich um BRE-LCY, es gibt keine weiteren Verbindungen ab BRE die ansatzweise ans Ziel führen. Damit wäre das Wochenende quasi kostenlos, vorausgesetzt BA spielt anstandslos mit. Da es sich um eine normale Annulierung ohne äußere Einflüsse handelt, sollte es kein Problem sein.
 

uliana

Neues Mitglied
12.02.2017
4
0
Hallo zusammen!

Ich habe ein Problem mit der Annullierung von Lufthansa. Mein Flug LH1633 von Breslau nach München am 06.12.2016 um 16.45 wurde wenige Stunden vor dem Abflug ohne irgendwelchen Grund annulliert. Ich bekam eine SMS darüber und musste LH Service Center kontaktieren und nach alternativen Flügen suchen. Letztendlich bekam ich einen Flug über Frankfurt nach München. Durch diese Umbuchung und noch zusätzliche Verspätung des Fluges bin ich in München erst nach 22 Uhr gelandet, statt wie geplant um 17:55 anzukommen. Da der Flug somit eine Verspätung von mehr als 4 Stunden hat, habe ich einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung von 250 Euro gemäß der EU - Verordnung 261/2004.

Diesen Anspruch habe ich bei Customer Relations geltend gemacht und die folgende Antwort bekommen:
"Die schlechten Wetterverhältnisse umfassten streckenweise starken Nebel in München wodurch das Enteisen des Flugzeuges nur verzögert stattfinden konnte. Leider war es dadurch nicht möglich, den Flug wie geplant stattfinden zu lassen.
Auf solche, durch höhere Gewalt bedingte, Verzögerungen haben wir leider keinen Einfluss. Die Enteisungsarbeiten müssen ordnungsgemäß vor Ort abgeschlossen werden, um eine sichere Reise zu gewährleisten. Eine Haftung für derartige Fälle besteht daher nicht."

Diese Erklärung für die Flugannullierung finde ich überhaupt nicht ausreichend um die Haftung auszuschließen.

Es war nicht nur möglich das Enteisen durchzuführen, es ist sogar kein Grund für die Verspätung geschweige denn für die komplette Annullierung! Nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt gehört die Enteisung zu den normalen Pflichten der Fluggesellschaft und es handelt sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. (Aktenzeichen 30 C 2806/15 (87))

Es wurden keine weiteren Flüge in München annulliert. Es war für alle anderen Fluggesellschaften möglich die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Auch Lufthansa konnte und musste das Enteisen durchführen und den Flug stattfinden lassen. Ich wurde auf einen anderen Flug umgebucht (statt Breslau-> München auf Breslau -> Frankfurt -> München). Beim Abflug von Frankfurt wurde tatsächlich eine Enteisung durchgeführt. Hier war es für Lufthansa plötzlich wieder möglich diese Routine Aufgabe zu erledigen.

Meiner Meinung nach sind das keine "durch höhere Gewalt bedingte Verzögerungen", auf die LH keinen Einfluss hat. Im Dezember es ist wohl zu erwarten, dass Enteisen nötig sein kann und die Arline muss es durchführen, weil es zum normalen Betrieb gehört. Zudem dauert eine normale Enteisung 15 bis 20 Minuten (so war es auch in Frankfurt), über welche Annullierung kann es dann die Rede sein?

Die Lufthansa verweigert mir natürlich die Auszahlung der Ausgleichsleistung. Ich habe hier im Forum in dem offiziellen LH Thread diese Frage auch gepostet, als Antwort bekam ich dass sie keinen Einfluss auf die Entscheidung von Customer Relations haben.

Was denkt ihr? Was kann ich gegen diese Unverschämtheit machen?
Danke im voraus für eure Meinungen!

VG,
Uliana
 

inaslim

Reguläres Mitglied
07.07.2011
37
0
FMO
Ich benötige euren freundlichen Rat:

Vor kurzem erinnerte ich mich an einen Flugausfall aus 2013 aufgrund dessen ich erst am nächsten Tag am Ziel ankam. Wie gehe ich bei folgendem Fall am besten vor?

Gebucht auf einem Ticket:
DTM-MUC (LH5136 durchgeführt von GW) und MUC-IST (LH1772). Die Flüge sollten im Dezember 2013 stattfinden.

Pünktlich am DTM angekommen und Gepäck eingecheckt begab ich mich zum Flugsteig und wartete. Als die Boardingzeit gekommen war, erfolgte die erste Meldung über eine Verspätung, anschließend wurde die Abflugzeit mehrmals verschoben und schlussendlich der Flug anulliert. Da ich den Anschluss nach IST nicht mehr erreicht hätte, wurde ich auf den MUC Flug am nächsten Morgen umgebucht. Eine Umbuchung auf den nächsten Flug nach MUC noch am selben Tag und Weiterflug mit TK wurde abgelehnt. Alternativen über DUS ebenso. Hotelvoucher gab es sofort.
Auf meine Beschwerde teilte mir LH folgendes mit:

Leider kann ich mich nicht mehr an die genauen Uhrzeiten erinnern, wie gehe ich jetzt am besten vor? Flightright etc. wollen diese jedoch haben. Da die Ersatzbeförderung erst am nächsten Tag stattgefunden hat, ist ja eigentlich klar, dass es sich um eine Verspätung >3 Stunden handelt, oder? Zudem fehlen mir die Flugnummern und Zeiten der Ersatzbeförderung. Mir liegt lediglich das "Steuerersatzbeleg für Flugdokument" samt Ticketnummer und ursprünglichem Routing sowie die o.a. Email-Antwort der LH vor.

Ist es erwähnenswert, dass ich bei der Ersatzbeförderung (DTM-MUC / MUC-IST) am nächsten Tag nur bis MUC geflogen und von dort aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weitergeflogen bin? Wichtig sollte doch hier die Ankunftszeit der angebotenen Ersatzbeförderung sein und nicht ob ich das Routing komplett abgeflogen bin, oder liege ich das falsch? Die für den Nichtantritt des Weiterflugs ursächlichen gesundheitlichen Gründe waren der stundenlangen Wartezeit am DTM bis zur Klärung der Weiterbeförderung sowie der späten Ankunft um Hotel/sehr frühen Abreise aus dem Hotel geschuldet. Dies hat die LH auch so akzeptiert und mich den nichtangetretenen Teil der Ersatzbeförderung nach meiner Genesung abfliegen lassen.


Soll ich trotz der fehlenden Daten selbst ein Schreiben an LH verfassen oder angesichts der nahenden Verjährung direkt einen Anwalt beauftragen?

Ich kann Rückmeldung zu meinem zitierten Beitrag geben:
Obwohl sich der technische Defekt im Nachhinein als Folge eines Vogelschlags herausstellte, wurden mir dank freundlicher Unterstützung von "umsteiger" die 400 € durch das AG Köln zugesprochen! (y)
 
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.809
Hamburg
Danke an inaslim für Vorstehendes

Da sich die Fluggesellschaften immer wieder auch grenzwertig versuchen, sich um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu drücken, freue ich mich, wenn wieder einmal "einer von uns" sein Recht bekommen hat.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ich kann Rückmeldung zu meinem zitierten Beitrag geben:
Obwohl sich der technische Defekt im Nachhinein als Folge eines Vogelschlags herausstellte, wurden mir dank freundlicher Unterstützung von "umsteiger" die 400 € durch das AG Köln zugesprochen! (y)

Gratulation. Vielleicht kann der geschätzte Kollege etwas zu den Gründen sagen. Das AG Köln hat sich ja in der Frage des Vogelschlags wohl nicht gegen den BGH gestellt, oder? Habt Ihr obsiegt, weil nicht die nächstmögliche Ersatzbeförderung angeboten wurde?
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Koenntet ihr mir bitte helfen?

Ich wollte am 28.1.2017 nach Graz fliegen. LH2249 LYS-MUC und dann LH2344 MUC-GRZ.
Leider kam das Flugzeug
LH2248 MUC-LYS nicht rechtzeitig in LYS an (Grund: Technische Probleme mit der Sauerstoffversorgung, Aussage des Kapitäns an Board). In Lyon gab es auch kein Ersatzflugzeug. Also kam ich mit mehr als 3h Verspaetung in Graz an.

Die Lufthansa teilt mir nun mit:
Es tut uns leid, dass Sie am 28. Januar auf Ihrer Reise von Lyon nach Graz von einer Flugverspätung betroffen waren. Wir können sehr gut nachvollziehen, wie unangenehm dies für Sie gewesen sein muss.

Der Grund für die Verspätung Ihres Fluges war ein unvorhersehbarer technischer Defekt am Fluggerät. Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche dafür, um unsere Passagiere stets pünktlich und zuverlässig an ihr Reiseziel zu bringen. Ein solcher Defekt tritt jedoch sehr selten auf und war für uns weder vorherzusehen noch zu vermeiden. Eine ordnungsgemäße Flugdurchführung war vor diesen Hintergründen leider nicht möglich und die Flugverspätung lag eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches.

Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können.

Gern prüft unsere Erstattungsabteilung für Ihren Flugschein eine Erstattung. In diesem Zusammenhang versichern wir Ihnen, dass bei der Erstattungsprüfung selbstverständlich berücksichtigt wird, dass Sie die entsprechend höher ausfallende Gutschrift erhalten. Dies bedeutet für Sie als Fluggast: Sollte sich aus der Teilerstattung des Flugtickets ein höherer Betrag ergeben als der Betrag der erworbenen Bahnfahrt, wird die Teilerstattung durchgeführt. Fallen hingegen die Kosten für das Bahnticket höher aus, wird Ihnen dieser Betrag gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt automatisch und ohne weitere Korrespondenz.

Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle den besonderen Hinweis, dass die Prüfung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann und wir Ihnen bis zur abschließenden Erstattung leider keine weitergehende Information zum Bearbeitungsstand geben können.

Ich habe den Flug LH2249 ab LYS gebucht, nicht LH2248 (MUC-LYS).
Mein Flugzeug LH2249 war nicht rechtzeitig in LYS und es gab es eben auch kein anderes Ersatzflugzeug dort.
Ich dachte, technische Defekte sind keine außergewöhnliche Umstaende? Ausserdem ist es ja nicht meine Schuld, wenn Lufthansa kein Ersatzflugzeug in LYS parkt.
Den restlichen Text verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ihr bitte?
Muss ich es jetzt mit einem Anwalt oder ueber eine EU-Schlichtungsstelle versuchen, bitte?
Danke fuer Eure Hilfe.

PS: Als Joke kam gleich noch eine E-Mail hinterher, dass ich doch bitte eine Kundenzufriedenheitsumfrage zu diesem Thema machen sollte. :(

 
Zuletzt bearbeitet:

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Danke schoen fuer Eurer Feedback.
AU= aussergewoehnliche Umstaende?
Die Sache ist auf dem Weg zum Anwalt, kexbox hilft mir netterweise.
Warum gibt die Lufthansa nicht einfach den Fehler zu? Das letzte Mal gab es einfach "aus Kulanz" das Geld fuer die Entschaedigung.
 
Zuletzt bearbeitet:

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.717
479
STR
Hat jemals eine Airline, die sich selbst um "Rechtssicherheit" sorgt etwas zugegeben?
Die Zahlungen erfolgen immer aus Kulanz oder ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. :rolleyes:
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Danke schoen fuer Eurer Feedback.
AU= aussergewoehnliche Umstaende?
Die Sache ist auf dem Weg zum Anwalt, kexbox hilft mir netterweise.
Warum gibt die Lufthansa nicht einfach den Fehler zu? Das letzte Mal gab es einfach "aus Kulanz" das Geld fuer die Entschaedigung.

Wie freundlich: Umsteiger hilft, mandatiert wird woanders, und ein paar weitere Fragen gibt's gleich hinterher. Erinnert mich an die Leute, die ihre Klamotten im Geschäft ausprobieren, um dann bei Amazon etc. zu bestellen.