EU Fluggastrechte / Annullierung

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uliana

Neues Mitglied
12.02.2017
4
0
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Hallo zusammen!

Ich habe ein Problem mit der Annullierung von Lufthansa. Mein Flug LH1633 von Breslau nach München am 06.12.2016 um 16.45 wurde wenige Stunden vor dem Abflug ohne irgendwelchen Grund annulliert. Ich bekam eine SMS darüber und musste LH Service Center kontaktieren und nach alternativen Flügen suchen. Letztendlich bekam ich einen Flug über Frankfurt nach München. Durch diese Umbuchung und noch zusätzliche Verspätung des Fluges bin ich in München erst nach 22 Uhr gelandet, statt wie geplant um 17:55 anzukommen. Da der Flug somit eine Verspätung von mehr als 4 Stunden hat, habe ich einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung von 250 Euro gemäß der EU - Verordnung 261/2004.


Diesen Anspruch habe ich bei Customer Relations geltend gemacht und die folgende Antwort bekommen:
"Die schlechten Wetterverhältnisse umfassten streckenweise starken Nebel in München wodurch das Enteisen des Flugzeuges nur verzögert stattfinden konnte. Leider war es dadurch nicht möglich, den Flug wie geplant stattfinden zu lassen.
Auf solche, durch höhere Gewalt bedingte, Verzögerungen haben wir leider keinen Einfluss. Die Enteisungsarbeiten müssen ordnungsgemäß vor Ort abgeschlossen werden, um eine sichere Reise zu gewährleisten. Eine Haftung für derartige Fälle besteht daher nicht."


Diese Erklärung für die Flugannullierung finde ich überhaupt nicht ausreichend um die Haftung auszuschließen.


Es war nicht nur möglich das Enteisen durchzuführen, es ist sogar kein Grund für die Verspätung geschweige denn für die komplette Annullierung! Nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt gehört die Enteisung zu den normalen Pflichten der Fluggesellschaft und es handelt sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. (Aktenzeichen 30 C 2806/15 (87))


Es wurden keine weiteren Flüge in München annulliert. Es war für alle anderen Fluggesellschaften möglich die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Auch Lufthansa konnte und musste das Enteisen durchführen und den Flug stattfinden lassen. Ich wurde auf einen anderen Flug umgebucht (statt Breslau-> München auf Breslau -> Frankfurt -> München). Beim Abflug von Frankfurt wurde tatsächlich eine Enteisung durchgeführt. Hier war es für Lufthansa plötzlich wieder möglich diese Routine Aufgabe zu erledigen.


Meiner Meinung nach sind das keine "durch höhere Gewalt bedingte Verzögerungen", auf die LH keinen Einfluss hat. Im Dezember es ist wohl zu erwarten, dass Enteisen nötig sein kann und die Arline muss es durchführen, weil es zum normalen Betrieb gehört. Zudem dauert eine normale Enteisung 15 bis 20 Minuten (so war es auch in Frankfurt), über welche Annullierung kann es dann die Rede sein?


Die Lufthansa verweigert mir natürlich die Auszahlung der Ausgleichsleistung. Ich habe hier im Forum in dem offiziellen LH Thread diese Frage auch gepostet, als Antwort bekam ich dass sie keinen Einfluss auf die Entscheidung von Customer Relations haben.


Was denkt ihr? Was kann ich gegen diese Unverschämtheit machen?
Danke im voraus für eure Meinungen!


VG,
Uliana

Hallo zusammen!

Ich wollte mich noch mal zurückmelden und Bescheid geben, dass ich die volle Ausgleichsleistung von Lufthansa bekommen habe. Ich habe im offiziellen LH Thread hier im Forum eine Nachricht wie oben geschrieben, darauf wurde mir gesagt, dass meine Nachricht an Customer Relations weitergeleitet wurde. Als Antwort (von der LH Kontaktperson im Forum) kam dann, dass CR auf meine Email schon am 11. Januar geantwortet habe und dass es ihr leid tut, dass diese Antwort mich nicht zufrieden stellt (aber darauf hat sie keinen Einfluss). Diese angebliche Email habe ich nie bekommen und habe dann über LH Kontaktperson gebeten, dass Customer Relations diese Email mir bitte noch mal zusenden. In einer Woche kommt eine Antwort von Customer Relations, dass mein Anspruch gerechtfertigt sei.

"Der Hauptgrund für Ihre Flugunregelmäßigkeit waren nachweislich die Verzögerungen während des De-Icing Prozesses. Natürlich haben Sie Recht, dass diese Arbeiten zu Routinetätigkeiten zählen. Zur Gewährleistung der Sicherheit des Fluges sind diese Arbeiten unerlässlich. In Bezug auf die Abwicklung haben wir als Fluggesellschaft klare Vorgaben."

In einer Woche danach sind die 250 euro auf mein Konto eingegangen. Es kostet viel Zeit und Nerven sich durchzukämpfen, aber es lohnt sich.

VG,
Uliana
 

MaGu1982

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
289
0
Zug/CH
Mich hats mal wieder erwischt.

20.11.2016 LX327 LHR - ZRH wegen Technical annulliert. Wir waren bereits beim Boarden und wurden kurz vorm Finger über Probleme informiert. Streichung erfolgte ca. 19:40 Uhr.

Hatte vorher schon angefragt, ob Umbuchung auf den letzten Flug nach ZRH möglich ist, aber es konnte niemand umgebucht werden, da dieser sowieso schon überbucht war. Geflogen bin ich dann am nächsten Morgen mit LX317.
Übernahme der Kosten für Hotel, Verpflegung und Transport hat Swiss schon schriftlich zugesagt, verweigern jedoch die Ausgleichszahlung von 250 € (Text unten).

Witzigerweise hatte die Mitarbeiterin vergessen die Schriftgrösse/-art zu verändern, nachdem die Textbausteine eingefügt wurden und es war genau erkennbar was Ihr Text war und welcher automatisiert. Nicht sehr professionell. :rolleyes:

Meinem Verständnis nach kann die Ausgleichszahlung ja nur wegen aussergewöhnlicher Umstände versagt werden, technische Defekte gehören jedoch zum Betriebsrisiko einer Airline. Lediglich wenn der Defekt ein Material-/Produktionsfehler ist oder durch terroristische oder sabotierende Akte erfolgt exkulpierbar. Ist das richtig?

Habe Swiss jetzt nochmal aufgefordert die Ausgleichszahlung zu leisten und Ihnen eine zweiwöchige Frist gesetzt. Falls nicht geleistet wird, würde ich gerne einen der Forenanwälte beauftragen. Bei Interesse gerne PM an mich.

Gruss
MaGu1982


"Grüezi Herr MaGu1982,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Ihr Flug LX327 am 20. November 2016 musste leider annulliert werden. Im Namen von SWISS möchte ich mich für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Ich habe mich mit Ihrem Fall vertraut gemacht und ihre Forderungen geprüft. Der Grund für die Annullierung war ein kurzfristig aufgetretener technischer Mangel. Sicherheit ist für SWISS die oberste Prämisse.

Da es sich bei der vorliegenden Flugunregelmässigkeit um einen Vorfall handelte, welcher sich aus kurzfristig aufgetretenen technischen Gründen ereignete, die trotz sorgfältiger Wartung nicht vorhersehbar waren, ist dieser als unabwendbar anzusehen. Ihre Forderung nach Ausgleichsleistung gemäss EU261/2004 müssen wir daher im vorliegenden Fall ablehnen.

Selbstverständlich werden wir die Ihnen entstandenen Kosten für Übernachtung, Verpflegung und Transport jedoch tragen. Die entsprechende Überweisung von insgesamt CHF XXX.00 laut Ihrer Auflistung ist an unsere Buchhaltung angewiesen.
Herr MaGu1982, ich bedauere, dass auf dieser Reise nicht alles so gelaufen ist, wie Sie es zu Recht vom Service der SWISS erwarten dürfen. Ich würde mich freuen, Sie bei Ihrem nächsten Flug wieder von der Qualität und den Leistungen unserer Fluggesellschaft überzeugen zu können.

Freundliche Grüsse
"

...Swiss stellt sich trotzdem quer und ich hab es an EUClaim(co.uk) abgegeben. So verdient leider einer dieser Dienstleister daran.

Gruss,
MaGu1982

Hi zusammen,

Positive News von meinem Fall. LX hat Dank der Einschaltung von EUClaim eingelenkt und bezhalt. Zwar behält EUClaim.co.uk eine ordentliche Gebühr ein (insgesamt 92,50 EUR als Kompensation und Verwaltungsgebühren; 37% !!!), aber der Rest ist besser wie nichts und es geht ja auch ein bisschen ums Prinzip.

Gruss
MaGu1982
 
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Reaktionen: Hoteltraum

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
@MaGu1982 : Sehe ich das eigentlich richtig, dass solche Drittanbieter sich nur um die EU-Kompensation kümmern? Hotel etc bleiben unbehandelt?
 

MaGu1982

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
289
0
Zug/CH
@MaGu1982 : Sehe ich das eigentlich richtig, dass solche Drittanbieter sich nur um die EU-Kompensation kümmern? Hotel etc bleiben unbehandelt?

Das hab ich nicht nachgeschaut/-gefragt und kann es nicht beantworten, da Swiss die mir entstandenen Hotel-/Transportkosten inkl. Abendessen ohne Diskussion übernommen hat.

Fand es trotzdem eine gute Möglichkeit für UK, gerade im Hinblick auf die lokalen Kosten für Anwälte/Gerichtsverfahren.

Gruss
MaGu1982
 

Kartenspieler

Reguläres Mitglied
19.05.2012
37
0
Feedback zum Kampf gegen Iberia:
Flug im Mai/Juni 2016 DUS-MAD-MIA, gebucht und ausgeführt bei/von Iberia

Auf dem Rückflüg in MAD den Anschlussflug wg verspätetem Abflug in MIA verpasst und umgebucht worden auf den Nachmittagsflug nach DUS mit ca. 7-8 Stunden Verspätung.

Via Beschwerdeformular Iberia kontaktiert und EU-Entschädigung gefordert.
Nach 3 Wochen Antwort mit Hinweis auf aussergewöhnlichen Umstand, Zahlung wird abgelehnt. Keine Infos zum aussergewöhnlichen Umstand oder Beschreibung der Verspätung.
Erneute Rückfrage nach Details zur Art der Verspätung, Ursache der Verspätung, eingeleitete Massnahmen und Beweisen blieb unbeantwortet.
Anwalt eingeschaltet, erstes Anschreiben vom Anwalt wurde nicht beantwortet.
Klage beim zuständigen AG eingereicht.
Schriftverkehr wurde nicht beantwortet.
Verhandlungstermin wurde angesetzt, Iberia hat sich nicht vertreten lassen. Allerdings wurde dem Gericht 3 Tage vor dem Termin ein Anerkenntnis über die Entschädigung zugestellt, die angeforderten Kosten für die anwaltliche Vertretung und vorgerichtlichen Briefe wurden abgelehnt.
Teilanerkenntnis-Urteil sowie Teilversäumnisurteil wurde erstellt.

Nun bleibt nur abzuwarten wann die Zahlung erfolgt, wie das mit den Kosten für Anwalt ausgeht ist mir egal; entweder die Rechtsschutzversicherung oder Iberia wird es bezahlen, wobei ich hier keinen Spielraum sehe wie Iberia da rauskommen möchte bei lückenloser Dokumentation des Sachverhaltes.

Traurig das sich so ein Geschäftsmodell 9 Monate hinzieht, der Kunde belogen wird und man nur per Gericht zum Ziel (=Recht) gelangt; hier sollten die Strafen für die Airlines bei diesen simplen Sachverhalten wesentlich höher sein, damit a) die Gerichte entlastet werden und b) das Gesetz bzw. EU-Richtlinien einfacher und kundenfreundlicher eingehalten werden.
3 befreundete Familien haben durch den gleichen Anwalt am gleichen Tag die gleichen Probleme mit Iberia verhandelt bekommen und haben ebenfalls alle 3 Recht bekommen. Das verstärkt meine oben genannte Meinung zu diesem Geschäftsmodell, da es so zum Tagesgeschäft wird.
 
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Reaktionen: frabkk und pimpcoltd

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Wieso wurde über die Kosten der außergerichtlichen Vertretung nicht durch End- oder Versäumnisurteil entschieden, wenn IB nur ein Teilanerkenntnis abgegeben hat?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ok. Warum dann die Sorge um die Kostenübernahme durch IB oder RSV? Dann gibt es ja für alles einen Titel.
 

Kartenspieler

Reguläres Mitglied
19.05.2012
37
0
die Klage hatte 2 Positionen:
1. EU-Entschädigung über 600 Euro pro Person
2. vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten und Gebühren

Im Schreiben von IB an das Gericht wurde Position 1. anerkannt. Daher wurde ein Teilanerkenntnis- und Teilversäumnisurteil erstellt.

Mehr Infos hab ich bisher nicht, interpretiere daraus aber das Position 2. nicht anerkannt wurde und weiter zur Diskussion steht. Sonst wäre es ja ein vollständiges Anerkenntnis/Versäumnisurteil und nicht nur "Teil".
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das klingt eher danach, wie es der Kollege kexbox verstanden hat: Du hast ein Teil-Anerkenntnisurteil (über die Entschädigung) und ein Teil-Versäumnisurteil (über die nicht anerkannten, aber zu ersetzenden Kosten) erhalten. Die zwei Teile decken zusammen Dein gesamtes Klagebegehren ab.
 

Kartenspieler

Reguläres Mitglied
19.05.2012
37
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Ah, okay. Klingt auch logisch.
Denke den Schriftverkehr bekomme ich dann noch, habe bisher alles an Kommunikation in Kopie vom Anwalt erhalten.
Urteilzustellung und Titel dauert ja vermutlich ein paar Tage, Termin war letzte Woche erst.
 

Alltagsheldin

Neues Mitglied
12.11.2015
7
0
Hallo zusammen,
nun muss ich mich auch mal an euch wenden. Ein bisschen Hintergrundwissen schadet ja sicher nicht bevor ich das Thema an Flightright.de o.ä. übergebe.

Einmal Übersichtlich:
Strecke: Cancun -> Düsseldorf
Nr.: AB7417
Darum: 27.012.2017

Auf unserem Rückflug am 27.02.2017 von Cancun nach Düsseldorf haben wir am Vortag eingecheckt und sind zum Flughafen. Vor Ort haben wir erfahren, dass sich der Flug um 24h verspäten wird. Ein Alternativflug wurde uns nicht angeboten. Alle Passagiere wurden in Busse gesetzt und erst während der Fahrt haben wir erfahren, dass wir nun in einem 5-Sterne All Inc Bettenbunker verfrachtet werden um am nächsten Tag mit Bussen wieder zum Flughafen gebracht zu werden um unseren verspäteten Flug anzutreten. Es gab keine offizielle Begründung dafür, dass der Flug ausgefallen ist.
Ein Passagier, der die Strecke häufiger fliegt hat dann die wartenden Fluggäste darüber informiert, dass die Maschine welche am Vortag ankommt am nächsten morgen für den Rückflug genutzt wird (ob es wahr ist wissen wir natürlich nicht). Somit könnte der der Grund für die Flugverspätunge um 24h an der Maschine liegen, die am 26.02. in Florida wegen Rauchentwicklung Zwischenlanden musste (https://www.welt.de/wirtschaft/arti...-strandet-wegen-Rauch-an-Bord-in-Florida.html). Netterweise stand sogar auf den Boardkarten das falsche Datum vom Vortag drauf. Nur anhand einer Ausdrucksinfo konnte man erkennen, dass das Datum der Boardkarte nicht stimmte.

Ich habe am Check-In Schalter direkt um eine entsprechende Bestätigung bezüglich des Delaysgebeten, die man uns dort ebenso verwehrt hat wie am Serviceschalter. Wir sollten die entsprechende Bestätigung am Serviceschalter in Düsseldorf zu erfragen. Dort bekamen wir jedoch nur eine Bestätigung für den Arbeitgeber mit dem Beisatz " Bitte gestatten Sie uns den freundlichen Hinweis, dass dieser Bericht keine Anerkennung der Haftung der Fluggesellschaftbeinhaltet".

Eigentlich würden uns nun 600€ pro Person nach EU-Recht zustehen. Also bekam AirBerlin über das entsprechende Formular eine Mitteilung von uns, der ein Schreiben bezüglich der Ausgleichsforderung nach Art. 7 Regulation (EG) No. 261/2004, sowie das EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte.

Die Antwort von AirBerlin war natürlich nicht allzu erfreulich, leider wurde uns nicht einmal ein Grund mitgeteilt (wozu sie auch verpflichtet wären).
Was würdet ihr uns als nächste Schritte raten? Direkt an ein entsprechendes Unternehmen wie Flightright übergeben? Gibt es Unternehmen die weniger verlangen als 25% bei Gewinn?

Das war die Antwort von AirBerlin:
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Schreiben vom 01.03.2017 an uns gewandt haben. Wie wir Ihren Zeilen entnehmen können, haben wir Sie verärgert, indem wir Ihnen nicht den erwarteten oder gewohnten Service geboten haben. Ihre Enttäuschung darüber können wir sehr gut nachvollziehen und möchten uns im Namen der airberlin ganz herzlich bei Ihnen entschuldigen.
Natürlich wissen wir, dass Sie sich auf Ihre Flüge und Ihre Reise gefreut haben und einen reibungslosen Ablauf von der Buchung bis zur Betreuung an Bord erwarten. Auch für uns sind alle unvorhersehbaren Ereignisse im Flugbetrieb sehr ärgerlich, da in diesen Fällen meist eine komplexe Anpassung der Flugdurchführung erforderlich ist.
Wie wir unserer Flugdokumentation entnehmen, war ein außergewöhnlicher Umstand verantwortlich dafür, dass Ihr Flug nicht wie geplant durchgeführt werden konnte. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass vor diesem Hintergrund der Haftungseintritt als Luftfrachtführer für etwaige Folgekosten ausgeschlossen ist.

Wir hoffen sehr, dass Sie unsere Entschuldigung annehmen und der airberlin auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken.



Lieben Dank für eure Mühe!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.162
Neuss
www.drboese.de
Ja. (Fast) jeder Rechtsanwalt. 0 EUR. Denn er wird vom Gegner bezahlt.

Solche "guten" Fälle (Deutsche Airline, krasse Verspätung, lange Strecke) würde ich als Verbraucher eher nicht in die Hände von Claimdienstleistern geben, wenn auch diese natürlich davon leben.

Ich habe einige Fälle erlebt, in denen AB sich dann auch noch vor einer Klage besinnt, nachdem die Aufforderung von mir kam. Da solltest Du über die Beauftragung eines Anwalts nachdenken. So einen Fall kann grundsätzlich jeder Rechtsanwalt bearbeiten, da die Rechtslage nicht sonderlich kompliziert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Alltagsheldin

Neues Mitglied
12.11.2015
7
0
Kann ich selber noch ein bisschen versuchen ob AirBerlin nicht doch einknickt?
Auch wenn ich mir sehr sicher bin, dass nicht höhere Gewalt Schuld an der Flugverspätung ist möchte ich doch ungern auf etwaigen Anwaltskosten sitzen bleiben wenn wir dann doch nicht gewinnen (so unwahrscheinlich das auch sein mag)
 

sirikit06

Erfahrenes Mitglied
31.01.2016
955
1.154
LEJ
Die Website des BT hat über eine Plattform zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen berichtet, ist eine Anwaltskanzlei: https://ratis.de/flugverspaetung/


Zitat vom Webauftritt: 'Stiftung Warentest hat festgestellt, dass Sie bei Inkasso-Unternehmen wie flightright, euclaim oder fairplane 17-29% Ihrer Entschädigung als Provision bezahlen müssen. Bei uns erhalten Sie in der Regel 100% Ihrer Entschädigung da unsere Kosten von der Fluggesellschaft getragen werden.'

Gibt es hier dazu schon Erfahrungen?

 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.162
Neuss
www.drboese.de
Ist halt ein ganz normaler Rechtsanwalt mit einer Seite, die sich an die Legaltechs anlehnt. Der bietet etwas an, was Dir viele andere Anwälte auch anbieten.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Zu erwähnen wäre da nur noch: Wenn Du vor Gericht verlierst, zahlst Du zu 100% den Rechtsanwalt ;-)

* oder Deine RSV
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Zu erwähnen wäre da nur noch: Wenn Du vor Gericht verlierst, zahlst Du zu 100% den Rechtsanwalt ;-)

* oder Deine RSV
Das dürften bei üblichem Satz knapp 470€ bei Streitwert 250-450€ sein, bei 600€ dann knapp 680€, oder?



Anwalt:
Best Case: +600€
Worst Case: -680€

Portale: 420€
Best Case: 0€
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.162
Neuss
www.drboese.de
Wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind, es keiner mündlichen Verhandlung bedarf, kommt das in etwa hin, eher etwas weniger, da Airlines in der Regel vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Ein guter Anwalt rät aber auch in Zweifelsfällen von einer Klage eher ab. Das entspricht dann häufig den Fällen, in denen EUclaim & Co auch nicht mehr mitspielen. Die vermittelnde Lösung wäre noch immer der Mahnbescheid auf eigene Faust.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.433
204
Ich darf an dieser Stelle doch mal daran erinnern, dass die Dienstleister ja nicht ihr Geschäft in der Erwartung betreiben, die Prozesse zu verlieren! Im Gegenteil ist die Gewinnquote deutlich höher als 50%. Deshalb kann man nicht so tun, als ob worst und best case gleich wahrscheinlich sind. Sicher ist nur, dass man bei den Dienstleistern nie das Maximum erhält, das geht nur über Anwälte.

Ceterum censeo: sehr weit verbreitet ist bekanntlich (immer noch) der ADAC und seine Rechtschutzversicherung. Da ist automatisch Reiserechtschutz inkludiert und damit jegliche Entschädigungsklage.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.162
Neuss
www.drboese.de
Oder die erv reiserechtsschutz für 10€/Jahr. Ohne Selbstbeteiligung.

Wer nur "deutlich höher als 50%" liegt, klagt offenbar wild drauf los. Als Mandant wuerde ich 90%+x erwarten, wenn es mein eigenes Risiko ist.

Klar, ich hab auch schon mal eine wackelige Sache geltend gemacht, dem Mandanten das aber ganz klar gesagt, dann passt das.

Es wirkt häufig so, als waere das soetwas wie Glücksrad spielen:

Ein guter RA kann die Erfolgsaussichten sehr gut einschätzen, da die Rechtslage doch sehr gut überschaubar ist und die Tatsachen in der Regel unstreitig sind.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.809
Hamburg
An dieser Stelle einmal ein gaaanz großes Lob an KEXBOX für seine vielen guten Kommentare in Sachen EU Claim =;


(auch wenn mir bewusst ist, dass dies sein Arbeitsgebiet ist und auch ein Stück Werbung in eigener Sache enthält. Für mich kein Problem)