EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.162
Neuss
www.drboese.de
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Das ist nicht mein Arbeitsgebiet. Das kann man - wenn man es nicht in großem Stil macht - nicht wirtschaftlich machen.

Ich finde diese Sachen einfach spannend und ärgere mich über überhebliche, behäbige und dreiste Airlines, das spornt mich an.
 

L4ibsch

Erfahrenes Mitglied
22.03.2010
482
8
Das kann man - wenn man es nicht in großem Stil macht - nicht wirtschaftlich machen.

Das erstaunt mich jetzt doch etwas. Immerhin erhält der Anwalt, wenn ich das richtig lese, doch sicher mehrere Hundert Euro, oder geht das meiste an Gebühren weg? Wenn es nicht offtopic oder geheim ist würde mich interessieren, warum das in unregelmäßigen Abständen für den Anwalt finanziell uninteressant ist. Ich setze dabei voraus, daß der Anwalt es häufig genug macht, mit der Materie grundsätzlich vertraut zu sein und es daher nicht nötig wird, sich stundenlang in die Grundlagen der EU-Richtlinie einzulesen.
 
A

Anonym38428

Guest
Aufwand und Ertrag. Da sich Ertrag nach Streitwert richtet kannst du leicht ersehen, was da hängen bleiben kann.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.236
MUC, BSL
Sobald du die Pauschalen für Auslagen und die Mehrwertsteuer abziehst, das ganze dann noch versteuerst, bleibt bei den Streitwerten da maximal ein zweistelliger Betrag übrig. Natürlich ist das Verfassen von ein, zwei Schriftstücken kein riesiger Aufwand, aber man muss trotzdem noch den Fall prüfen, mit dem Mandanten kommunizieren, usw.
Von dem was übrig bleibt, dürfen dann noch die Betriebskosten gedeckt werden. All zu viel bleibt dann nicht mehr übrig (wenn überhaupt), verdienen möchte man ja auch noch was.

Wenns blöd läuft und man auch noch vor Gericht erscheint, dann ist da ganz schnell mal der halbe Vormittag gelaufen.

Insofern gilt mein Dank den hier anwesenden Anwälte, die trotzdem immer wieder solche Fälle annehmen.
 

Alltagsheldin

Neues Mitglied
12.11.2015
7
0
Hi zusammen :)
Ganz lieben Dank! Da hinter xxx einfach nur ein Anwalt steckt habe ich dort einmal nachgefragt, ansonsten habe ich noch einen Anwalt in unserer Nähe gefunden :) Ich halte euch auf den laufenden!

Liebe Grüße
Alltagsheldin
 
Moderiert:

Alltagsheldin

Neues Mitglied
12.11.2015
7
0
Hi zusammen,
die Anfrage hätte ich mir sparen können ;) Abgesehen davon, dass AirBerlin mich noch eine Runde drehen lässt wegen Daten, die die eigentlich schon haben bekomme ich das Geld ausbezahlt.

vielen Dank für Ihr Schreiben. Gerne haben wir Ihr Anliegen erneut geprüft.

Gern veranlassen wir die gewünschte Überweisung des avisierten Betrages.

Bitte senden Sie uns hierzu Ihre Bankverbindung (IBAN- und BIC-Code, Name der Bank, Kontoinhaber) über unser Online Formular unter www.airberlin.com/ Beschwerde.

Hierfür nutzen Sie bitte über unser Online Formular unter www.airberlin.com/Beschwerde die Funktion: „Sie haben bereits eine Beschwerde eingereicht. Jetzt möchten Sie Ergänzungen vornehmen und/oder haben Rückfragen zu Ihrer Beschwerde.“

Anschließend haben Sie die Möglichkeit, Ihr Bearbeitungszeichen einzugeben und die Unterlagen hochzuladen.

Da es sich vorliegend um personenbezogene Ansprüche handelt, benötigen wir für die Überweisung des Gesamtbetrages auf Ihr Konto noch die schriftliche und unterschriebene Einverständniserklärung von Herrn xy.

Wir bedauern nochmals die entstandenen Unannehmlichkeiten und würden uns freuen, wenn wir Sie zukünftig wieder an Bord von airberlin begrüßen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank für eure Hilfe :)

Liebe Grüße
Alltagsheldin
 
Zuletzt bearbeitet:

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Hi zusammen,
die Anfrage hätte ich mir sparen können ;) Abgesehen davon, dass AirBerlin mich noch eine Runde drehen lässt wegen Daten, die die eigentlich schon haben bekomme ich das Geld ausbezahlt.

Ich möchte Deinen Enthusiasmus nicht bremsen .. aber diese Mail heißt (in korrekter Airline-Sprache) nur: Es dauert weitere 3 Monate, 4 Anrufe & 8 Mails, bis es weitergeht.

Zu Bedenken ist immer: Nach jedem eigenen Schritt wird es für den Anwalt "uninteressanter", den Fall zu übernehmen. Deshalb: Am besten direkt an den Anwalt übergeben, wenn es einem "komisch" vorkommt ...

Just my 2 cents dazu.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.236
MUC, BSL
Nun hats mich (naja meine Frau) auch mal wieder erwischt.

Gebucht auf EW von MUC nach BSL (ein ow, ein rt im Mai bzw. Juni). Nun hat EW die Verbindung bevor es überhaupt losging gestrichen.

Das Callcenter weigert sich stante pede, trotz Verweis auf EU 261/04 Art. 8 Abs. 1c, eine Umbuchung auf einen anderen Carrier (sinnvollerweise eigentlich nur LH als Option verfügbar) zu übernehmen. Zu allem Überfluss hat man meiner Frau den Oneway unter'm Hintern wegstorniert als sie angerufen hat um sich bezüglich der Umbuchungen zu erkundigen.

Was ist nun der sinnvollste Weg? EW eine Aufforderung mit Fristsetzung zustellen? Selbst buchen und EW die Kosten in Rechnung stellen?

So, die EW gesetzte Frist läuft morgen ab, natürlich keine Reaktion auf meine Aufforderung umzubuchen (inkl. unmissverständlicher Ankündigung, dass ich das sebst buchen werde).

Wie gehts nun weiter (abgesehen, davon die Flüge zu buchen)? Ich gehe natürlich davon aus, dass EW sich weiter taub, stumm und doof stellt. Wäre es insofern sinnvoll das gleich an einen Anwalt abzugeben oder soll ich ihnen die Zahlungsaufforderung (Einschreiben?) selbst schicken?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.448
3.162
Neuss
www.drboese.de
Los, Kollege Pimpco, schlagen wir zu?

:D

In der Sache: Ein Schreibengenerator ist für manche Fluggäste in der Tat eine Hilfe. Das ist aber auch Kerngehalt des doch deutlich längeren Beitrages ;-)
 

Akkuwechsler

Neues Mitglied
13.03.2017
3
0
Hallo zusammen,
muss hier die Frage nochmal stellen, da sich hier die ganzen "Experten" tummeln, sorry dafür in voraus.

Meine Frau und ich haben einen Flug von CDG (Paris)- JFK (New York) und weiter nach CVG (Cincinnati) gebucht gehabt, alles auf einem Ticket. Leider hatte der Anschlussflug nach CVG unangenehme 3:29h Verspätung, wegen technischem Defekt am doch recht alten Fluggerät der Delta, gehabt.

Besteht hier ein Anspruch auf Entschädigung?

Danke für die Hilfe!
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.114
20
Hallo zusammen,
muss hier die Frage nochmal stellen, da sich hier die ganzen "Experten" tummeln, sorry dafür in voraus.

Meine Frau und ich haben einen Flug von CDG (Paris)- JFK (New York) und weiter nach CVG (Cincinnati) gebucht gehabt, alles auf einem Ticket. Leider hatte der Anschlussflug nach CVG unangenehme 3:29h Verspätung, wegen technischem Defekt am doch recht alten Fluggerät der Delta, gehabt.

Besteht hier ein Anspruch auf Entschädigung?

Danke für die Hilfe!

Nein, immer noch nicht.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.236
MUC, BSL
Sorry, ich nochmal.

EW hat meiner Frau, wie oben beschrieben, einen Flug annulliert (Route eingestellt - geschah mehrere Monate vor dem Flug). Als sie angerufen und explizit um eine Umbuchung gebeten hat, wurde das abgelehnt. Dummerweise wusste sie nicht, dass ihr diese zusteht, also hat sie einer Stornierung zugestimmt (hat auch geklappt).

Jetzt geht es natürlich um eine eigene Buchung von Flügen auf LH, u.a. auch wegen einer weiteren Buchung auf der selben Strecke (da habe ich das dann in die Hand genommen, gleiches Ergebnis aber kein Storno, weil explizit widersprochen).

Mir stellt sich nun die Frage:
Heilt die Zustimmung meiner Frau das Verwehren der Umbuchung seitens EWs, zumal meine Frau ja explizit um eine Umbuchung gebeten hat?

Vielen Dank für die Unterstützung
 

alex57

Neues Mitglied
29.06.2015
1
0
Wie ist es eigentlich bei Flügen, die wegen eines Streiks gestrichen werden, aber nicht direkt in die Streikzeit fallen?
Konkret geht es um TXL-FRA am Samstag, 11.03. um 6:45 Uhr (LH173). Der Flug wurde schon am Donnerstag gecancelt.
Das Bodenpersonal streikte am Freitag, jedoch war der Streik am Samstag um 5 Uhr vorbei. Andere Airlines haben zu diesem Zeitpunkt wieder Flüge durchgeführt, aber Lufthansa hat die ersten drei Flüge nach Frankfurt gestrichen, da die Maschinen nicht in TXL standen. Die späteren Flüge nach FRA waren bis abends alle ausgebucht, die Umbuchung auf einen 4U Direktflug in BEST wurde verweigert. Ein Zug Voucher konnte wegen "technischer Probleme" nicht ausgestellt werden. Da ich nicht umgebucht werden konnte, habe ich das Ticket sofort storniert.

Interessant ist, dass der gleiche Flug morgen früh durchgeführt wird, trotz heutigem Streik in TXL. Also eigentlich exakt die gleiche Situation, was beweist, dass der Flug hätte durchgeführt werden können.
Müsste Lufthansa eine Entschädigung zahlen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Sorry, ich nochmal.

EW hat meiner Frau, wie oben beschrieben, einen Flug annulliert (Route eingestellt - geschah mehrere Monate vor dem Flug). Als sie angerufen und explizit um eine Umbuchung gebeten hat, wurde das abgelehnt. Dummerweise wusste sie nicht, dass ihr diese zusteht, also hat sie einer Stornierung zugestimmt (hat auch geklappt).

Jetzt geht es natürlich um eine eigene Buchung von Flügen auf LH, u.a. auch wegen einer weiteren Buchung auf der selben Strecke (da habe ich das dann in die Hand genommen, gleiches Ergebnis aber kein Storno, weil explizit widersprochen).

Mir stellt sich nun die Frage:
Heilt die Zustimmung meiner Frau das Verwehren der Umbuchung seitens EWs, zumal meine Frau ja explizit um eine Umbuchung gebeten hat?

Vielen Dank für die Unterstützung


Weiß jetzt nicht, um welche Strecke es geht. Aber angenommen, dass die EU-VO 261/2004 gilt: nein. Und selbst wenn man annehmen würde, sie habe ihr Wahlrecht unanfechtbar ausgeübt, hätte sie einen Anspruch auf Schadensersatz in derselben Höhe, da ihr erstens eine Umbuchung offenbar rechtswidrig verweigert und sie zweitens schuldhaft nicht über ihre Ansprüche aufgeklärt wurde.

Prozessual könnten sich allerdings Probleme mit der Beweislast ergeben.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wie ist es eigentlich bei Flügen, die wegen eines Streiks gestrichen werden, aber nicht direkt in die Streikzeit fallen?
Konkret geht es um TXL-FRA am Samstag, 11.03. um 6:45 Uhr (LH173). Der Flug wurde schon am Donnerstag gecancelt.
Das Bodenpersonal streikte am Freitag, jedoch war der Streik am Samstag um 5 Uhr vorbei. Andere Airlines haben zu diesem Zeitpunkt wieder Flüge durchgeführt, aber Lufthansa hat die ersten drei Flüge nach Frankfurt gestrichen, da die Maschinen nicht in TXL standen. Die späteren Flüge nach FRA waren bis abends alle ausgebucht, die Umbuchung auf einen 4U Direktflug in BEST wurde verweigert. Ein Zug Voucher konnte wegen "technischer Probleme" nicht ausgestellt werden. Da ich nicht umgebucht werden konnte, habe ich das Ticket sofort storniert.

Interessant ist, dass der gleiche Flug morgen früh durchgeführt wird, trotz heutigem Streik in TXL. Also eigentlich exakt die gleiche Situation, was beweist, dass der Flug hätte durchgeführt werden können.
Müsste Lufthansa eine Entschädigung zahlen?


Das ist zumindest grenzwertig, wobei die LH mit der Argumentation, sie könne nicht unmittelbar nach Streikende ihren ordnungsgemäßen Betrieb aufnehmen, die Sympathien der Gerichte haben dürfte.

Es wäre dann die Aufgabe ihres Anwalts, das Gericht darauf hinzuweisen, dass der Streik alleine als außergewöhnlicher Umstand nicht taugt. Eine Fluggesellschaft muss zusätzlich darlegen und beweisen, alles Zumutbare getan zu haben, dass der Flug trotz des Umstandes durchgeführt werden kann. Das fällt Fluggesellschaften meist sehr schwer.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.236
MUC, BSL
Weiß jetzt nicht, um welche Strecke es geht. Aber angenommen, dass die EU-VO 261/2004 gilt: nein. Und selbst wenn man annehmen würde, sie habe ihr Wahlrecht unanfechtbar ausgeübt, hätte sie einen Anspruch auf Schadensersatz in derselben Höhe, da ihr erstens eine Umbuchung offenbar rechtswidrig verweigert und sie zweitens schuldhaft nicht über ihre Ansprüche aufgeklärt wurde.

Prozessual könnten sich allerdings Probleme mit der Beweislast ergeben.

Danke für die Einschätzung, hilft mir definitiv weiter.
Es handelt sich um BSL (frz. Territorium) - MUC, EU Verordnung sollte also gelten.

Ich habe bis dato alles, was irgendwie relevant sein könnte, dokumentiert (Gesprächsnotizen von den Hotlinegesprächen, iMessage-Konversation mit meiner Frau, E-Mails, usw.). Geht immerhin um inzwischen 400€ an Kosten.

Naja mal schauen, ich schick denen jetzt erst mal eine Rechnung, erwarte mir aber nicht viel davon.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Guten Abend, ich wuerde Euch gerne mal wieder eine Frage stellen.
Mein EW Flieger ab DUS hatte heute Verspaetung, da die Maschine, die im Vorumlauf war, mal wieder zu spaet reinkam. Ich hatte mit zeitlichem Abstand zur Ankunftszeit in LYS einen Bus gebucht. Der letzte faehrt normalerweise um Mitternacht.
Am Checkin konnte man mir nichts ueber die Verspaetung sagen oder wollte es nicht. Meine Frage, ob Eurowings fuer meinen Transport nach Hause aufkommen wuerde, falls wir nach Mitternacht in LYS ankommen wuerden, wurde verneint (Aussage des CI-Supervisors)
Stimmt das wirklich? Man hat doch einen Befoerderungsvertrag abgeschlossen, der besagt, dass man zu einer bestimmten Uhrzeit am Zielflughafen ankommen sollte. Dementsprechend plant man die Weiterreise. Kann eine Fluggesellschaft nun einfach so die Ankunftszeit ändern und hat sich nicht um den Passagier zu kuemmern? DUS ist ja ein EW Hub.
Danke schoen, die Antwort wuerde mich interessieren.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Verspätung ist schon was anderes als eine "Flugzeitenänderung". Verstehe deinen Beitrag aber so, dass dein Flug lediglich verspätet war.

Das ist ein Fall für Montreal. Du hast prinzipiell Anspruch auf Ersatz deines Vermögensschadens. War die Verspätung zumutbar allerdings nicht zu vermeiden, gehst du leer aus.
 

inaslim

Reguläres Mitglied
07.07.2011
37
0
FMO
Guten Morgen liebe VFT-User, ich benötige gerade etwas Unterstützung bei folgender Situation:

Ausgangssituation: Gebucht habe ich für +1 und Schwiegermutter sowie 1 INF am 01.03.17 (Buchungsdatum) Tickets für den Flug TK1378 (FMO-IST) am 28.03.17 (Flugdatum), allerdings über den Umweg Kayak-->Opodo.

Gestern (20.03.17) erhielt ich eine Email von Opodo (Absender itinerary@amadeus.com) mit der Überschrift "Travel Document" und den Daten für die drei Tickets, allerdings wurde der Flug offensichtlich auf den 30.03.17 umgebucht. Ein kurzer Blick auf die TK-Seite ergab, dass der ursprüngliche Flug gestrichen wurde. Um die Auslastung abzuschätzen, habe ich vor 2-3 Tagen nachgeschaut und da war der Flug noch buchbar, die Tickets aber sehr günstig.

In der Mail fordert mich Opodo auf, zwecks Ticketumschreibung so schnell wie möglich bei der Hotline anzurufen (Mail ist zwar von gestern 14:59 Uhr, habe diese aber erst gerade gelesen).

Eine kurze Nachforschung ergab eine Alternative, und zwar eine Verbindung über FRA, Abflug FMO 09:05 Uhr, Ankunft IST 16:50. Das wäre trotz des Umstiegs noch ok, ich bezweifle aber, dass eine Umbuchung auf ein solches LH oneway Ticket durchgeführt wird.
Flüge von DUS, BRE oder CGN sind keine Alternative, da ich keine Zeit habe alle nach Düsseldorf etc. zu fahren und eine Bahnfahrt mit Umstieg dorthin für eine Schwangere, ein Kleinkind im Kinderwagen und eine ältere Dame samt 3 Koffer nicht zumutbar ist (Mein Wohn- und Arbeitsort ist keine 10 Minuten vom FMO entfernt, daher habe ich bewusst den FMO als Ablughafen gewählt.

Wie gehe ich jetzt am besten vor, Opodo anrufen und um Umbuchung auf LH bitten, oder direkt über TK?

Vielen Dank im Voraus,
LG, inaslim
 
Zuletzt bearbeitet:

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ich brauche keine Hilfe für diesen Fall, berichte aber gern: Eine Freundin war mit SN auf MAD-BRU-PRG gebucht. MAD-BRU war verspätet, sodass der Anschluss nach PRG nicht mehr erreicht werden konnte. An dem Tag gab es einen Streik der französischen Luftsicherung, SN hätte also aufgrund dieser Verspätung nicht zahlen müssen.
Sie hat um Umbuchung auf MAD-BER gebeten, da sie PRG mit SN erst am nächsten Mittag erreicht hätte und ihr Meeting dort dann vorbei gewesen wäre. Diese Umbuchung wurde ihr in MAD verweigert. Als sie in BRU ankam haben sie die dann auf Nachfrage nach BER auf den nächsten Morgen umgebucht, Hotel wurde gestellt, Abendessen nicht.
Am nächsten Morgen fuhr sie wieder zum Flughafen um nach Berlin zu fliegen. Da sagte man ihr, ihre Buchung wäre erst für den nächsten Tag. Da hat der Agent sie also falsch umgebucht. Sie wurde dann, auf die Abendmaschine nach BER umgebucht.
Zusammengefasst war ihr ursprünglicher Flug aufgrund des Streiks verspätet und wurde dann vom Agent auf den falschen Tag aber immerhin auf ihr neues Wunschziel umgebucht. Nach kurzer Schilderung des Falls an SN hat man ihr sofort 200€ angeboten. Und das innerhalb von zwei Tagen.
 
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Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
Wie gehe ich jetzt am besten vor, Opodo anrufen und um Umbuchung auf LH bitten, oder direkt über TK?

In dem Fall wäre Storno/Neubuchung - wie von Wolke7 vorgeschlagen - eine Option, da der erwähnte Ersatzflug auch noch in der bei LH günstigsten Buchungsklasse K zur Verfügung steht. Ansonsten ist das bei kurzfristigen Änderungen häufig keine akzeptable Option.

Falls das aber trotzdem deutlich teuer ist oder speziell für die Rückreise der Direktflug weiterhin gewünscht wird, dann schnellstmöglich bei Opodo anrufen und um eine Umbuchung bitten im Sinne von fordern ;-)
Dabei anbieten dass Du bzw. die Reisenden z.B. mit der LH-Verbindung über FRA einverstanden wären. Vielleicht will TK aber auch auf einen eigenen Flug mit LH-Zubringer nach FRA/MUC umbuchen (andere Alternativen gibt es ja nicht), was dann bei akzeptabler Reisezeit sicher auch ok wäre.
 
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inaslim

Reguläres Mitglied
07.07.2011
37
0
FMO
Noch eine kurze Frage, da meine Internet Recherche kein eindeutiges Ergebnis brachte, lautet die aktuelle ladungsfähige Anschrift von TK immer noch:

Turkish Airlines
Rechtsabteilung Deutschland
Hamburger Allee 2-4
60486 Frankfurt,

sowie die Faxnummer: 069 253830 ?