EU Fluggastrechte / Annullierung

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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.236
MUC, BSL
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Man sollte bekanntermaßen nicht immer nur schimpfen, sondern auch mal loben.

LH2402 wurde am 10.3. wegen Technical 20 Minuten vor Abflug annulliert. Umbuchung erfolgte automatisch auf den nächsten Morgen (anders gings wirklich nicht), Agent in der Lounge hat proaktiv ein Hotelzimmer angeboten (beides dankend abgelehnt, da die Reise nun sinnlos war und schlafen kann ich daheim auch).

Ticketstorno und EU Claim noch am selben Abend eingereicht. Am 17.3. kam der Anruf vom LH Customer Service mit der Aussage man lehne den Claim ab, erklärte sich aber sofort und von sich aus bereit die 250€ aus Kulanz zu zahlen (jaja... "Kulanz" - im Endeffekt ist mir das natürlich egal, da ich sonst auch tatsächlich keinerlei Ansprüche geltend gemacht hätte, gab auch keine). Geldeingang erfolgte dann gestern.

Keine lächerlichen Diskussionen, kein Rechtsweg, (fast) alles so wie es eigentlich sein sollte.

Natürlich war das eine vergleichsweise eindeutige Geschichte, aber wenn ich mir das Theater, dass EW nun seit über einem Monat wegen einer nicht minder klaren Sache veranstaltet, dann ist das doch mal eine angenehme Überraschung.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Man sollte bekanntermaßen nicht immer nur schimpfen, sondern auch mal loben.
Ist es wirklich "lobenswert", wenn man die EU-Rechte ablehnt und das Geld aus Kulanz zahlt? ... in einem (wie Du schreibst) klaren Fall? Ich empfinde das eher als "traurig" bzw. "beklagenswert" ...
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Verspätung ist schon was anderes als eine "Flugzeitenänderung". Verstehe deinen Beitrag aber so, dass dein Flug lediglich verspätet war.

Das ist ein Fall für Montreal. Du hast prinzipiell Anspruch auf Ersatz deines Vermögensschadens. War die Verspätung zumutbar allerdings nicht zu vermeiden, gehst du leer aus.
Ja, Flug war verspaetet. Gilt dann innerhalb Europas ab 3h Verspaetung und mehr die EU-Verodnung dann wieder?
Und laeuft es dann unter Pech gehabt, wenn der Flug noch vor Mitternacht ankommt, ich aber dann den letzten Bus verpasse, der mich nach Hause haette bringen koennen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ja, Flug war verspaetet. Gilt dann innerhalb Europas ab 3h Verspaetung und mehr die EU-Verodnung dann wieder?
Und laeuft es dann unter Pech gehabt, wenn der Flug noch vor Mitternacht ankommt, ich aber dann den letzten Bus verpasse, der mich nach Hause haette bringen koennen?


Wenn die Verspätung >3h beträgt, ist ´ne Ausgleichszahlung fällig. Klar.

Falls nicht ist wie gesagt Schadensersatz drin, also die Kosten für notwendige Übernachtung oder anderes Transportmittel nach Hause. Ausnahme: Verspätung nicht zumutbar zu vermeiden für Fluggesellschaft.

Allerdings nicht beides zusammen. Beide Leistungen wären dann miteinander zu verrechnen.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wenn die Verspätung >3h beträgt, ist ´ne Ausgleichszahlung fällig. Klar.

Falls nicht ist wie gesagt Schadensersatz drin, also die Kosten für notwendige Übernachtung oder anderes Transportmittel nach Hause. Ausnahme: Verspätung nicht zumutbar zu vermeiden für Fluggesellschaft.

Allerdings nicht beides zusammen. Beide Leistungen wären dann miteinander zu verrechnen.
Konkret heißt das die Bahn fährt so spät nicht mehr also nehme ich ein Taxi für die 80km nach Hause und die Airline übernimmt die Differenz von dem was die Bahn gekostet hätte?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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55
Berlin
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Konkret heißt das die Bahn fährt so spät nicht mehr also nehme ich ein Taxi für die 80km nach Hause und die Airline übernimmt die Differenz von dem was die Bahn gekostet hätte?


Taxikosten sind Vermögensschaden wie jeder andere auch. Wenn dir kein Mitverschulden zuzurechnen ist, weil du z.B. arg knapp kalkuliert hast etc., sehe ich keinen Grund, Mehrkosten für die Heimfahrt nicht ersetzt zu verlangen. Aber immer unter dem Vorbehalt, dass die Verspätung für die Fluggesellschaft zumutbar nicht zu verhindern war.
 
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hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
711
470
Mich hat es jetzt schon wieder erwischt :)

Folgendes Routing sollte geflogen werden:

HKG-ARN auf SK in Business Class (paid Upgrade aus Premium Eco in C über Gebot auf der SK Website ein paar Tage vor Abflug)
ARN-HAM auf SK in SAS Plus (Premium Eco)

HGK-ARN hatte eine planmäßige Abflugszeit um 9:10am am 21. März

Um 1:20 HK Time kam eine SMS, dass der Flug verspätet sei und ich umgebucht werden würde. Info folgt.

Ich bin trotzdem um 6 Uhr morgens am Flughafenschalter gestanden, da lediglich mein Weiterflug von ARN-HAM vom 21. auf den 22. März umgebucht wurde und der Flug nach ARN in HKG als "24h delayed" angezeigt wurde.
Am Schalter wurde ich dann um kurz nach 6 Uhr morgens auf HKG-VIE-HAM auf OS umgebucht mit Abflugszeit um 11am am 21. März.
Ich war dann kurz nach 8 Uhr am OS Check-In, wo man mir den Check In verweigerte, da der LH A380 in der Nacht zuvor ebenfalls einen Technical hatte und man den LH Passagieren Priorität gebe. Ich solle zu SK zurück und das weitere Vorgehen abklären. Ich hatte eine freundliche Diskussion mit einer schwäbischen Mitarbeiterin am CI, aber half alles nichts.
Mein Ticket auf OS war definitiv ausgestellt worden (Buchungscode & Ticketnummer hatte ich per Email von SK erhalten). Allerdings war OS morgens um 6 wohl noch nicht klar gewesen, dass da hunderte LH Passagiere in HKG stehen.

Ich hatte dann Glück, dass mich SK auf TK mit Abflug um 23:15 am 21. März umbuchen konnte:
HKG-IST in C (Buchungsklasse Z)
IST-HAM in Y (Buchungsklasse B)

War dann letztlich mit ca 16h Verspätung in Hamburg. Da ich sowieso die Meilen für beide Flüge bei TK sammeln wollte, gabs sogar etwas mehr aufs Meilenkonto als wenn ich mit SK geflogen wäre.

Dass ich Anspruch auf 600 EUR Entschädigung durch SK habe ist natürlich klar.
Aber eigentlich müsste doch auch OS 600 EUR zahlen, weil mir der Check-In trotz ausgestelltem Ticket verweigert wurde, oder?

(das downgrade für das 2. Leg nach Hamburg von Premium Eco SK in Eco TK lasse ich jetzt mal außen vor)
 
Zuletzt bearbeitet:

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Aber eigentlich müsste doch auch OS 600 EUR zahlen, weil mir der Check-In trotz ausgestelltem Ticket verweigert wurde, oder?

Würde ich auch so sehen. Wenn Ticketnummer vorhanden dann sollte da ebenfalls ein Anspruch bestehen. Wobei dich dann wohl am besten OS woanders hin umgebucht hätte, denn jetzt hat SK das Ticket vermutlich vor Abflug wieder storniert und dich umgebucht. Da könnte das schon knifflig werden.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Korrekt. Ausgleichsansprüche sowohl gegen SK wg. Verspätung/Annullierung. Und gegen OS wg. Nichtbeförderung.

Vorausgesetzt, dass die weiteren Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, versteht sich. So hängt der SK-Anspruch voraussichtlich auch vom Zeitverlust ab, wie er entstanden wäre, wenn mit OS geflogen worden wäre. Müssen ja nicht über zwei bzw. drei Stunden gewesen sein.

Zusätzlich das Problem, dass manch Richter in solchen Fällen eine "doppelte Ausgleichszahlung" wittert, die die VO angeblich nicht vorsehe. Dann muss man dem Gericht klarmachen, dass mehrere Flüge betroffen sind, für die jeweils nur eine Ausgleichszahlung gefordert wird. Manch Richter kommt auch auf die Idee, die VO fände auf den Erstzflug keine Anwendung, da für diesen ja nicht bezahlt worden sei... Absurdes Gedankenkonstrukt. Muss man aber drauf vorbereitet sein.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Hätte natürlich heißen sollen: Unter dem Vorbehalt, dass die Verspätung zumutbar zu verhindern gewesen wäre. Wurde aber glaube ich verstanden... :)
Hallo Umsteiger,
als Grund fuer die Verspaetung wurden starke Gegenwinde der Maschine auf dem Weg von Bucharest nach Duesseldorf sowie lahmes groundhandling in DUS (so aeusserte sich der Kapitaen) angegeben. Faellt das unter "zumutbar zu verhindern"?
Allerdings, und das ist meine eigentliche Frage, das sind ja teilweise Umstaende, die im Vorumflug zu Tage kamen und dort nicht beseitigt werden konnten.
DUS ist ja nun ein Hub fuer EW. Mir ist klar, dass die Fluggesellschaft lieber den Passagier die Verspaetung zumutet als ein zweites Flugzeug bereit zu stellen, weil es fuer die Fluggesellschaft wahrscheinlich wirtschaftlicher ist. Aber muss der Passagier diese Verspaetung akzeptieren, wenn sie auf dem Vorumlauf eingesammelt worden ist?
Ich hoffe, man versteht meine Frage. Und ich frage nur, weil ich neugierig bin.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hängt ein wenig davon ab, ob wir nun von Montreal oder von der EU-VO 261/2004 reden. Also ob < oder > 3h.

Für außergewöhnliche Umstände reicht das kaum, auch wenn Umstände, die einen Vorflug betreffen, durchaus auf weitere Flüge derselben Maschine am selben Tage herhalten können. Aber ein Luftfahrtunternehmen muss nachweisen, dafür Sorge getragen zu haben, dass die Verspätung eines Fluges nicht automatisch zu Folgeverspätungen führt. Daher Ausgleichszahlung bei entsprechend großer Verspätung wohl +

Bei Montreal wäre ich mit dieser Begründung ebenfalls skeptisch. Also wg. der Taxikosten auch ein vorsichtiges +
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Hängt ein wenig davon ab, ob wir nun von Montreal oder von der EU-VO 261/2004 reden. Also ob < oder > 3h.
In dem hier vorliegenden Fall war die Verspaetung unter drei Stunden. In Ordnung.

Für außergewöhnliche Umstände reicht das kaum, auch wenn Umstände, die einen Vorflug betreffen, durchaus auf weitere Flüge derselben Maschine am selben Tage herhalten können. Aber ein Luftfahrtunternehmen muss nachweisen, dafür Sorge getragen zu haben, dass die Verspätung eines Fluges nicht automatisch zu Folgeverspätungen führt. Daher Ausgleichszahlung bei entsprechend großer Verspätung wohl +
Du meinst also, dass die Airline sich in diesem Fall nicht auf aussergewoehnliche Umstaende berufen haette koennen, wenn die Verspaetung mehr als 3h betragen haette?
Na ja, das stelle ich mir schwierig vor, wie eine Airline nachweisen sollte, dass die Verspaetung eines Fluges nicht automatisch zu Folgeverspaetungen fuehrt.
Dies ist jetzt der zweite Fall (Verspaetung im Vorflug) und mir scheint (aber das ist nur mein Eindruck), dass die Airlines die Folgeverspaetungen billigend in Kauf nehmen. Ein "Entschuldigung" ist billiger als eine andere Maschine + Crew zur Verfuegung zu stellen.
Das Plus bedeutet positiv? Ich verstehe es sonst nicht. Vielen Dank fuer deine Antwort!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
FlightStats steht vor der Umstellung auf eine neue Webseite - und leider auch vor der Umstellung auf $$ für historical flight data: https://beta.flightstats.com/subscription

$24.99/month sind schon ein stattlicher Posten, wenn es nur um vereinzelte Abfragen geht. Die Daten der letzten drei Tage sind weiterhin kostenlos verfügbar, aber das nützt häufig nix mehr. Auch die App nimmt keine historischen Daten mehr an.

Überrascht hat mich die folgende Klausel in den T&C:

Use the FlightStats Services or the FlightStats Data for any passenger rights claims actions, for example actions pursuant to EU Regulation 261/2004.

Was dieser Ausschluss soll, erschließt sich mir nicht, und macht ein Abo (abgesehen vom Preis) für hiesige Zwecke reichlich sinnlos. Ich selbst habe meine 261-Klagen stets mit FlightStats-Daten belegt.

Wie handhabt Ihr das, Kollegen?
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.449
3.162
Neuss
www.drboese.de
Ist denn wirklich mal der zeitliche Ablauf ein Streitpunkt? Da hat eine Airline mit mir noch nie diskutiert. Und den "Tür-auf"-Zeitpunkt findest du eh nicht darüber heraus, falls es mal um wenige Minuten gehen sollte
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die zeitlichen sind das eine, aber flightstats enthält bisweilen Infos, die schnell streitentscheidend sein können. Und somit unentbehrlich sind. Man denke nur an die Abgrenzung der Verspätung von der Annullierung. Bei der Frage, wer ausführendes Luftfahrtunternehmen ist, hilft die Seite auch oft weiter. Gibt noch mehr... Und manchmal kommt es dann eben auch auf die exakten zeitlichen Abläufe an.

Beiße also in den sauren Apfel...
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Die zeitlichen sind das eine, aber flightstats enthält bisweilen Infos, die schnell streitentscheidend sein können. Und somit unentbehrlich sind. Man denke nur an die Abgrenzung der Verspätung von der Annullierung. Bei der Frage, wer ausführendes Luftfahrtunternehmen ist, hilft die Seite auch oft weiter. Gibt noch mehr... Und manchmal kommt es dann eben auch auf die exakten zeitlichen Abläufe an.

Beiße also in den sauren Apfel...

So ist es. Deshalb ist auch FlightRadar keine Alternative. Bleibt die Frage nach der von den T&C untersagten Nutzung. Können wir aber auch per PN machen.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Bleibt die Frage nach der von den T&C untersagten Nutzung.
Na, das ist doch wohl keine Frage: Die Zahl der Websites, die mit EU-Claims $$$ machen (wollen), ist ja nun in den letzten Monaten exorbitant gestiegen. Das flightstats keine Lust hat, diesem Geschäftsmodell kostenlos alle Informationen zu liefern .. ist wohl logisch und verständlich. Ich möchte nicht wissen, wieviele Scrapping-Scripts die Datenbank von flightstats abgegrast haben, um dem unbedarften Fluggast dann ein unschlagbares Angebot für die Einreichung eines EU-Claims anzubieten ...
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Doch, das ist eine Frage, wenn es $24.99 im Monat kostet und die Zahl der Abfragen auf 250 begrenzt ist. Ich lade die Daten ja nicht herunter, um sie mir über's Bett zu hängen.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Doch, das ist eine Frage, wenn es $24.99 im Monat kostet und die Zahl der Abfragen auf 250 begrenzt ist.
Siehe #2756 ... um Geschäftsmodelle zu unterbinden. Entweder gibts dann bald nen (Bezahl-)API-Zugang oder es wird noch ne Stufe höher eingeführt: $99,99 Silber mit 1.000 Abfragen, usw.

Irgendwann muss sich jedes Invenstment auch mal tragen ;)
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Und nochmal: Die Nutzung für 261-Klagen ist trotz Bezahlung (!) nicht gestattet. Seltsames Geschäftsmodell, wenn ich die Leistung, die ich beziehe, gar nicht für meine Zwecke verwenden darf.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10

Sag an! Wo bitte steht dort etwas zur Nutzung der Daten für 261-Klagen, was von dem Verbot in den T&C abweicht? Genau. Nirgends.

What FlightStats.com subscription levels are available?

We currently offer three subscription levels: Standard, Professional, and Business.

1) Standard subscription - Turns off ads and enables access to two premium features: Flight Alerts and Airport Departures & Arrival features. For the Flight Alerts feature, we limit Standard subscribers to 25 flight alert rules per month.

2) Professional subscription - Includes everything in the Standard subscription, plus two Historical Flight Status features, including Historical Search by Flight and Historical Search by Airport/Routes. For Historical Search by Flight, we limit Professional subscribers to 250 unique historical flights per month.

Additionally, Professional subscribers enjoy an expanded number of Flight Alerts with 250 flight alert rules permitted per month. You can purchase additional credits as needed.

3) Business subscription - Please contact our sales team to discuss licensing multiple employees from your company.

Davon abgesehen hat es auch nichts mit "Business" zu tun, wenn eine Privatperson, und sei sie ein Anwalt, der für sich selbst handelt, aufgrund der bezahlten Daten allein für sich eine 261-Klage erhebt.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Im Kontakt mit der Reiseindustrie hat man es ja leider überaus häufig mit Personen von unterdurchschnittlichen geistigen Fähigkeiten zu tun. Dies hier verdient dann aber doch eine besondere Erwähnung:

pimpcoltd meinte:
No data usage for legal claims according to your T&C

May I enquire about the reason for that clause? I can perfectly understand that you ask for a payment to protect your historical flight data from scraping or large-scale use by organizations like flightright etc. I cannot see, however, why I - as a private person or a lawyer - should pay for a service that I must not use for what I need it.

FlightStats meinte:
Hi pimpcoltd,

Thank you for contacting FlightStats Help Desk.

Please see the prohibited uses:

FlightStats Subscription Agreement – Terms and Conditions – FlightStats, Inc.

https://developer.flightstats.com/about/terms_for_paid_accounts

Violations of the Terms and Conditions may result in immediate account cancellation.

pimpcoltd meinte:
Thank you, J***.

I did read the T&C -- that's why I was asking for your motives. So let me try again:

You do not allow the use of FlightStats data in legal claims against airlines. My question is: Why?

I would be willing to pay for individual requests or even a subscription, but there's no point in doing so if you forbid me to use the data for my legal purposes.

In other words: You're offering me tomatoes, I'm willing to pay for them, but then you say: You must not use them for your salad. -- Doesn't make sense, does it?

FlightStats meinte:
Hi pimpcoltd,

Thank you for the follow-up note.

You are correct. This is not permitted.

Please let us know if you have additional questions or concerns.

pimpcoltd meinte:
Uhmm... am I talking to a chat bot here? I'll give it one last try:

Do you offer a plan where either a private person or a lawyer can make paid requests to your historic flight data base and use the data to raise legal claims against an airline?

If you don't: Why not?

Der "Help Desk Case" steht jetzt auf Status "Solved".
 
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