EU Fluggastrechte / Annullierung

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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Praktisch leider nicht, wenn man die Zeit bis zu einem erstinstanzlichen Urteil mal grob auf mindestens sechs Monate ansetzt.
 
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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.335
2.081
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Wenn über AB KK gebucht, würde ich dort die Versicherung versuchen in Anspruch zu nehmen ... um wenigstens die Auslagen für den neuen Flug schnell zu bekommen - bevor man den (evtl.) langen Rechtstreit hat ...
Mir geht es weniger darum, diesen (wie überhaupt versicherbar?) Schaden der KK-Versicherung umzuhängen, als AB zur Verantwortung zu ziehen.

Ich werde einfach einmal bei nächster Gelegenheit am nächsten Dienstleister-Ticketschalter meiner Wahl aufschlagen, die ahnungslose Billighotline ("Das können wir nicht" - Antwort "Sie sind dazu verpflichtet!") bringt einen ja nicht weiter.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Auch abseits der Hotlines gehört es zum guten Ton der Airlines, "können nicht" für "wollen nicht" zu missbrauchen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Ich werde einfach einmal bei nächster Gelegenheit am nächsten Dienstleister-Ticketschalter meiner Wahl aufschlagen, die ahnungslose Billighotline ("Das können wir nicht" - Antwort "Sie sind dazu verpflichtet!") bringt einen ja nicht weiter.

Irgendwelche outgesoursten Handling Agents sind in solchen Fällen auch nicht immer besser, sondern haben teilweise die gleichen Vorgaben wie die Hotline. Hatte letztes Jahr so einen Fall mit LO: Deren Personal am Flughafenschalter BRU (Swissport) war zwar sehr freundlich und bemüht, konnte/durfte aber um nichts mehr, als die Hotline.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ich habe mich schon oft gefragt, wie wohl die Schulung des Frontpersonals aussieht? Erzählt man denen, dass es keinen Anspruch auf die nächstmögliche Verbindung gebe? Wie hält man das sonst aus, den ganzen Tag lang Anrufer belügen zu müssen? Oder auch diesen Unsinn mit "Auf der Ersatzverbindung ist aber Ihre Buchungsklasse nicht mehr frei."
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.335
2.081
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Irgendwelche outgesoursten Handling Agents sind in solchen Fällen auch nicht immer besser, sondern haben teilweise die gleichen Vorgaben wie die Hotline. Hatte letztes Jahr so einen Fall mit LO: Deren Personal am Flughafenschalter BRU (Swissport) war zwar sehr freundlich und bemüht, konnte/durfte aber um nichts mehr, als die Hotline.

Ich habe mich schon oft gefragt, wie wohl die Schulung des Frontpersonals aussieht? Erzählt man denen, dass es keinen Anspruch auf die nächstmögliche Verbindung gebe? Wie hält man das sonst aus, den ganzen Tag lang Anrufer belügen zu müssen? Oder auch diesen Unsinn mit "Auf der Ersatzverbindung ist aber Ihre Buchungsklasse nicht mehr frei."
Zumindest meine persönlich Erfahrung am Schalter ist besser, gerade mit AB. Da hat mich Vertragspersonal schon mehrfach umgebucht, wo die Hotline sich geweigert hat. Auch auf Fremdmetall. Mit Swissport in BRU habe ich hingegen auch nur klägliche Erfahrungen.
 
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Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Was ist der Gegenstand dieser Versicherung?
Leider gibt es nach Blick in die Versicherungsbedingungen nur die Erstattung der Kosten für Speisen und Getränke sowie Übernachtung - wenn ein Flug annuliert wird bzw. sich um 4 Stunden verspätet oder keine Ersatzbeförderung innerhalb dieser 4 Stunden angeboten wird. Zum Thema Umbuchung heißt es nur "die Hanse Merkur ist bei der Umbuchung behilflich. Kosten und Auslagen trägt der Versicherte selbst" ....

Ergo nicht in diesem Fall anwendbar - und wenn, dann nur für Auslagen von Essen & Getränken + Übernachtung ... was allerdings auch schwierig erscheint, da der Flug ja früher startet (und damit nicht mind. 4 Stunden später) ...
 
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claudius21

Neues Mitglied
08.06.2009
7
0
Wie ist der folgende Fall einzuordnen: Gebucht war BKK-ZRH-HAM über SWISS in C. BKK-ZRH wurden pünktlich durchgeführt. Das leg ZRH-HAM mit Flugnummer LX3036 sollte lt. eTicket von GermanWings ausgeführt werden. Bei Ankunft in ZRH erfuhren wir, dass der Flug nach HAM annulliert sei. Übernachtung in ZRH und Mahlzeiten wurden gewährt. Weiterreise nach HAM mit SWISS am folgenden Tag führte zu einer Gesamtverspätung von mehr als 11 Stunden und einem Downgrade, dass hier nicht näher betrachtet werden soll.

Wer ist Anspruchsgegner und welche Kompensationszahlung kann erwartet werden?

Vielen Dank für Hinweise.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Da ausführend Germanwings war, spielen Schweizer Besonderheiten zum Glück keine Rolle. 261/2004 also in jedem Fall anwendbar. Gerichtstand findet sich vermutlich in HH, jedenfalls aber in Köln.

Gegner ist 4U. Die Ausgleichszahlung beträgt leider nur 250 Euro.
 

claudius21

Neues Mitglied
08.06.2009
7
0
Du scheinst ja wenig Glück zu haben mit LX.

Dein Anspruch auf Entschädigung richtet sich gegen 4U als ausführende Airline und beträgt 250 €.

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Eine ärgerliche Regelung, lediglich die ausführende Airline heranzuziehen, auch wenn sich wie hier LX mit Codeshare die (Teil-)leistung zu eigen macht. Solche Fälle, wie der von mir geschilderte hat der Verordnungsgeber sicher nicht zweitklassig, mit geringerer Kompensationszahlung, einstufen wollen.

Mein Streit mit SWISSauf den pimpcoltd sich bezieht, ist schon ein paar Jahre her, ich will allerdings nicht glauben machen das SWISS etwas Grundsätzliches anhaftet,;).
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Dass der VO-Geber die Ansprüche gegen die ausführende Airline richtet, ist durchaus sinnvoll, weil sie der Sache am nächsten steht. Es ist Dir unbenommen, auf vertragsrechtlicher Grundlage gegen den marketing carrier vorzugehen.

Bei der Ausgestaltung der Entschädigung tun sich hingegen große systematische Mängel auf: Umsteigeverbindungen haben den VO-Geber sichtlich überfordert.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Weil ich gestern in einer weingeschwängerten Diskussion darüber gestolpert bin: wäre dafür nicht eine einstweilige Verfügung das Mittel der Wahl?

Nein, das wäre eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache. Einstweilige Verfügungen dienen grundsätzlich nur zur vorläufigen Sicherung von bedrohten Rechten, nicht zur vorzeitigen Verurteilung zu einer geforderten Leistung. Ob das im österreichischen Zivilprozessrecht auch so ist, vermag ich nicht zu sagen, würde ich aber vermuten.
 

phil_strom

Erfahrenes Mitglied
26.06.2014
896
15
NRW
Was ist eigentlich mit BA nach dem Brexit? Gibt es da schon Infos oder Pläne, was die 261 angeht?

(Falls das hier zu OT ist, bitte verschieben oder neuen Fred aufmachen)
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Was ist eigentlich mit BA nach dem Brexit? Gibt es da schon Infos oder Pläne, was die 261 angeht?

Gute Frage, BA ist dann keine in der EU beheimatete Fluglinie mehr. Ohne eine zusätzliche Regelung greift die VO dann nur noch bei Abflügen aus der EU. Ich fürchte jedoch, das wird zu den kleinsten Problemen gehören, die es zu verhandeln gilt.
 

Stajni

Aktives Mitglied
30.01.2013
100
0
HAJ
Hallo zusammen,

ich sollte heute um 15:50 mit AirBerlin von DRS nach DUS fliegen, Flug wurde gestrichen. Ich bin von der Hotline jetzt auf 19:15 umgebucht worden, neue Ankunft dementsprechend mehr als 3 Stunden später.
somit sollte ja ein Anspruch auf 250€ bestehen, richtig?

danke für eine kurze Info!

VG
Basti
 

Stajni

Aktives Mitglied
30.01.2013
100
0
HAJ
Anscheinend nicht, der vorherige Flug von DRS nach DUS ist vor ner halben Stunde gelandet, mal gucken wann die Maschine wieder zurück kommt, aber alle Flüge heute pünktlich, Wetter ist sich bestens..
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
Erfolgsmeldung AB:

Verspätung auf DUS - VIE mit 2 Std und 3 Minuten. (Touchdown noch unter 2 Std)
E-Mail an Platinum Service geschickt mit der Bitte um Ausgleichszahlung. Wurde von dort an die entsprechende Abteilung weitergeleitet. Nächste E-Mail war dann eine Ticketnummer und dann kam wieder eine E-Mail mit dem Hinweis, man wolle mich telefonisch kontaktieren. Das war vor mehr als 4 Wochen. Heute eine Mailbox Nachricht von AB: Es tut Ihnen sehr leid und man überweise umgehend die 250,- € auf das genannte Bankkonto.

Es geht also auch positiv - insbesondere bei AB!
 
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jeanundsean

Aktives Mitglied
03.01.2012
100
0
ARN
Kompensation bei Diverted durch Technical

Liebe Leute,

ich habe eine kurze Frage:

Steht einem Pax eine Kompensation zu, wenn ein Flug wegen eines Technical ("Ausfall eines Gerätes/Teils an Board" lt. crew) nach 30 Minuten zum Ausgangsflughafen divertet wird, der Pax versorgt und in einem Hotel untergebracht wird. Ein Ersatzflug stand erst am nächsten Morgen bereit. Insgesamte Verspätung 12+ Stunden.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Fristen für Kompensation nach 261?

Ich finde doch wirklich nirgendwo (weder bei den ersten 10 Google-Treffern, noch irgendwo hier oben bei den angepinnten Beiträgen) irgendeine Angabe zu den einzuhaltenden Fristen für eine Kompensation nach 261. Weiß da irgendjemand was drüber? Bei Pauschalreisen verjähren die Ansprüche ja nach einem Monat, aber darum geht es hier nicht. Ganz normaler Linienflug: Bis wann muss ich die Airline mahnen, um meine Ansprüche nicht verfallen zu lassen?

(Und diese Info sollte man dann ggf. auch in einen der oben angepinnten Threads mit aufnehmen -- auch wenn es außer mir offenbar noch nie irgendjemanden interessiert hat ... ;-) )