Wenn über AB KK gebucht, würde ich dort die Versicherung versuchen in Anspruch zu nehmen ... um wenigstens die Auslagen für den neuen Flug schnell zu bekommen - bevor man den (evtl.) langen Rechtstreit hat ...Habe ich irgendeine Möglichkeit, sie zu zwingen?
Wenn über AB KK gebucht, würde ich dort die Versicherung versuchen in Anspruch zu nehmen ... um wenigstens die Auslagen für den neuen Flug schnell zu bekommen - bevor man den (evtl.) langen Rechtstreit hat ...
Mir geht es weniger darum, diesen (wie überhaupt versicherbar?) Schaden der KK-Versicherung umzuhängen, als AB zur Verantwortung zu ziehen.Wenn über AB KK gebucht, würde ich dort die Versicherung versuchen in Anspruch zu nehmen ... um wenigstens die Auslagen für den neuen Flug schnell zu bekommen - bevor man den (evtl.) langen Rechtstreit hat ...
Ich werde einfach einmal bei nächster Gelegenheit am nächsten Dienstleister-Ticketschalter meiner Wahl aufschlagen, die ahnungslose Billighotline ("Das können wir nicht" - Antwort "Sie sind dazu verpflichtet!") bringt einen ja nicht weiter.
Irgendwelche outgesoursten Handling Agents sind in solchen Fällen auch nicht immer besser, sondern haben teilweise die gleichen Vorgaben wie die Hotline. Hatte letztes Jahr so einen Fall mit LO: Deren Personal am Flughafenschalter BRU (Swissport) war zwar sehr freundlich und bemüht, konnte/durfte aber um nichts mehr, als die Hotline.
Zumindest meine persönlich Erfahrung am Schalter ist besser, gerade mit AB. Da hat mich Vertragspersonal schon mehrfach umgebucht, wo die Hotline sich geweigert hat. Auch auf Fremdmetall. Mit Swissport in BRU habe ich hingegen auch nur klägliche Erfahrungen.Ich habe mich schon oft gefragt, wie wohl die Schulung des Frontpersonals aussieht? Erzählt man denen, dass es keinen Anspruch auf die nächstmögliche Verbindung gebe? Wie hält man das sonst aus, den ganzen Tag lang Anrufer belügen zu müssen? Oder auch diesen Unsinn mit "Auf der Ersatzverbindung ist aber Ihre Buchungsklasse nicht mehr frei."
Leider gibt es nach Blick in die Versicherungsbedingungen nur die Erstattung der Kosten für Speisen und Getränke sowie Übernachtung - wenn ein Flug annuliert wird bzw. sich um 4 Stunden verspätet oder keine Ersatzbeförderung innerhalb dieser 4 Stunden angeboten wird. Zum Thema Umbuchung heißt es nur "die Hanse Merkur ist bei der Umbuchung behilflich. Kosten und Auslagen trägt der Versicherte selbst" ....Was ist der Gegenstand dieser Versicherung?
Du scheinst ja wenig Glück zu haben mit LX.
Dein Anspruch auf Entschädigung richtet sich gegen 4U als ausführende Airline und beträgt 250 €.
Weil ich gestern in einer weingeschwängerten Diskussion darüber gestolpert bin: wäre dafür nicht eine einstweilige Verfügung das Mittel der Wahl?Praktisch leider nicht, wenn man die Zeit bis zu einem erstinstanzlichen Urteil mal grob auf mindestens sechs Monate ansetzt.
Weil ich gestern in einer weingeschwängerten Diskussion darüber gestolpert bin: wäre dafür nicht eine einstweilige Verfügung das Mittel der Wahl?
Was ist eigentlich mit BA nach dem Brexit? Gibt es da schon Infos oder Pläne, was die 261 angeht?