Gebucht direkt bei Delta:
Düsseldorf - Atlanta - Miami mit Delta
Miami - Atlanta - Düsseldorf mit Delta
Auf dem Rückflug gab es Probleme:
Miami - Atlanta mit Delta verspätet wg Hurricane (okay, aussergewöhnlicher Umstand).
Daher wurde in Atlanta (6 Stunden Verspätung) der Anschlussflug nach Düsseldorf verpasst.
In Atlanta wurde man vom Delta customer service auf einen KLM Flug umgebucht:
Atlanta - Amsterdam (operated by KLM)
Amsterdam - Düsseldorf (operated by KLM Cityhopper).
Neue Tickets mit Sitzplätzen für beide Flüge wurden ausgehändigt.
In Amsterdam war der Flug nach Düsseldorf überbucht und man wurde nicht mitgenommen.
Es kam zu 8 Stunden Wartezeit bis zum nächsten Flug nach Düsseldorf, auf welchen man gebucht wurde.
Vermutlich kommt hier die EU-Verordnung zum tragen, die Frage ist nur gegen wen diese sich richtet:
Delta als Ticketaussteller und welche die Umbuchung vorgenommen haben?
KLM ist raus, da der Flug Atlanta - Amsterdam zeitlich okay war?!
KLM Cityhopper, da dieser überbucht war, man warten musste auf einen anderen Flug und hier die 8 Stunden entstanden sind?
Bleibt ja nur KLM Cityhopper über, da Delta eine US Airline ist und nicht mitspielt bei den EU-Vorgaben, oder?
Um welche Höhe der Entschädigung geht es hier denn?
250 Euro pro Person, da die Verspätung (Hurricane mal nicht berücksichtigt) in Amsterdam entstanden ist wg Überbuchung?
600 Euro pro Person, da Start - Zielort und Reisezeit dies rechtfertigt?